Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, auch hier hatte man Verzicht auf Aussprache vereinbart. Ich nehme an, daß das Haus bei diesem Beschluß bleiben wird. Ich eröffne daher gar nicht erst die Aussprache und lasse abstimmen. Wer für die Annahme der Drucksache Nr. 1033 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
a) Beratung des Mündlichen Berichts. des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Morgenthaler, Bausch und Genossen betreffend Vertrieb von Kriegsspielzeug ;
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen betreffend Entschließung gegen die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug .
Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, diese beiden Punkte 13a und 13b wie folgt zu behandeln: Für die Begründung der Ausschußanträge durch die Damen, die die Berichterstattung übernommen haben, je 10 Minuten und für die Gesamtaussprache 40 Minuten. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Hütter als Berichterstatterin. 10 Minuten.
Frau Hütter , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Ausschuß für innere Verwaltung hat mich in seiner Sitzung vom 15. Mai 1950 beauftragt, die Berichterstattung über die Beratung des Antrags Drucksache Nr. 691 zu übernehmen. Außer dem Ausschuß für innere Verwaltung hat sich auch der Ausschuß für Jugendfürsorge mit diesem Antrag befaßt. Federführend ist jedoch der Ausschuß für innere Verwaltung.
Mit dem Antrag Drucksache Nr. 691 wird die Bundesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, daß der Vertrieb von Kriegsspielzeug jeglicher Art in dem Gebiet der Bundesrepublik verhindert wird. Zu seiner Begründung wurde angeführt, daß es insbesondere ein Anliegen der deutschen Mutter sei, die Erziehung ihres Kindes in der Kinderstube so zu leiten, daß der Gedanke an alles mit dem Krieg Verbundene, wie Schießgewehre, Pistolen, Kanonen, Panzer und Soldaten selbst Atombomben en miniature, wie sie kürzlich auf einer Nürnberger Spielzeugmesse verkauft wurden, aus der Umgebung des Kindes ausgeschaltet werde. Eine solche Erziehung gelinge nur, wenn die Versuchung, mit derlei Dingen zu spielen, auch außerhalb der heimischen Atmosphäre vom Kind ferngehalten werde. Es sei das Vermächtnis der ehemaligen Kriegsteilnehmer, die deutsche Jugend von Kind an vor einer solchen Versuchung zu bewahren.
Der Antrag Drucksache Nr. 691 bezweckte, allein den Vertrieb von Kriegsspielzeug in dem Gebiet der deutschen Bundesrepublik zu untersagen. Der Ausschuß für innere Verwaltung hat jedoch einmütig beschlossen, auch die Herstellung von Kriegsspielzeug jeglicher Art in dem Gebiet der deutschen
Bundesrepublik zu verhindern. Er hat deshalb beschlossen, den Antrag Drucksache Nr. 691 umzuändern und wie folgt zu formulieren:
Die Bundesregierung zu ersuchen, Herstellung und Vertrieb von Kriegsspielzeug jeglicher Art in dem Gebiet der deutschen Bundesrepublik zu verhindern.
In der Debatte vertrat der Referent des Bundesministeriums den Standpunkt, daß nach dem Grundgesetz sein Ministerium keine Befugnis habe, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Vielmehr sei das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, dem es obliege, die Herstellung von Kriegsspielzeug zu verhindern. Der Ausschuß für Jugendfürsorge befaßte sich nun in seiner Sitzung vom 17. Mai mit dem abgeänderten Antrag und schloß sich im wesentlichen der in dem Ausschuß für innere Verwaltung vertretenen Meinung an. Er hat dabei hervorgehoben, daß außer dem Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Kriegsspielzeug positive Maßnahmen getroffen werden sollen, die die Herstellungsberechtigten auf die Gefahren, die durch den Gebrauch von Kriegsspielzeug erwachsen, aufmerksam machen. Ferner kam der Ausschuß für Jugendfürsorge überein, die Bundesregierung zu bitten, mit der Hohen Kommission zu verhandeln, daß die Abgabe von Kriegsspielzeug an deutsche Kinder durch alliierte Staatsangehörige unterbunden wird. Hiermit soll vermieden werden, daß wohlmeinende amerikanische Organisationen Kriegsspielzeug als Geschenke für deutsche Kinder verwenden. Der Ausschuß für Jugendfürsorge hat daher den Antrag wie folgt ergänzt:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. Herstellung und Vertrieb von Kriegsspielzeug jeglicher Art in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern,
2. bei der Alliierten Hohen Kommission darauf hinzuwirken, daß die Abgabe oder Überlassung von Kriegsspielzeug jeglicher Art durch Angehörige der Besatzungsmacht an deutsche Kinder in Zukunft unterbleibt.
In seiner Sitzung vom 7. Juni schloß sich der Ausschuß für innere Verwaltung der Auffassung des Ausschusses für Jugendfürsorge an.