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ID0107207900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950 2589 72. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2591B Nächste Sitzungen 2591C, 2623D Zur Tagesordnung 2591C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Drucksache Nr. 1039) . . . 2591D Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2591D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Dortmund vom 29. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bielig (Drucksache Nr. 1038) und Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Hildesheim vom 17. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Drucksache Nr. 1037) 2592C, 2594B, 2599C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 2592C Dr. von Merkatz (DP) 2592D Dr. Horlacher (CSU). 2592D Dr. Wellhausen (FDP) 2593A Zur Abstimmung: Gengler (CDU) 2593B Ritzel (SPD) 2593C, 2594A Dr. Horlacher (CSU) 2593D N Dr. von Merkatz (DP) 2593D Zur Sache: Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 2594B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2595B, 2599B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2596A Ritzel (SPD) 2596B Dr. Wellhausen (FDP) 2597A Kunze (CDU) 2597B Ewers (DP) 2597D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 2598B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . 2599D Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2601A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2591C, 2602A Kiesinger (CDU), Berichterstatter . . 2602A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 1075) . . 2591C, 2603B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2603B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Schiffbau auf deutschen Werften für fremde Rechnung (Drucksache Nr. 847) 2603D, 2610D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2611A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1054) 2603D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) . 2591D, 2603D Jacobi (SPD), Berichterstatter . . . . 2604A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksachen Nr. 1078 und 581) 2591D, 2604C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 2604D Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2607B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2607C Frau Heiler (CDU) 2607D, 2609A Frau Schanzenbach (SPD) 2608A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 2610A Frau Wessel (Z) 2610A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Befreiung von der Vorauszahlung zur Soforthilfe (Drucksachen Nr. 859 und 98) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen u. Gen. betr. Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 966 und 543) 2612A Zühlke (SPD), Berichterstatter . . 2612A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der DP betr. finanzielle Hilfe für den Landkreis Uelzen und den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. finanzielle Unterstützung des Zonengrenzkreises Uelzen (Niedersachsen) (Drucksachen Nr 996, 811 und 820) 2613A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 2613B Priebe (SPD) 2613C Krause (Z) 2614A Matthes (DP) 2614C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bekämpfung der Reblaus (Drucksachen Nr. 998 und 874) . . 2614D Brese (CDU), Berichterstatter . . . 2614D Gibbert (CDU) 2615C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 999 und 105) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Einmalige Winterbeihilfe für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 1001 und 209) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der BP betr. Bereitstellung von Mitteln im ordentlichen Haushalt 1950/51 zur Erteilung von Aufträgen auf Originalwerke der Malerei und der Plastik (Drucksachen Nr. 1002 und 937) 2616C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 2616C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen über den Antrag der Abg. Strauß, Kemmer, Graf von Spreti, Spies u. Gen. betr. Kredite für den Wiederaufbau des Fremdenverkehrsgewerbes (Drucksachen Nr. 1006 und 451) 2617D Funk (CDU), Berichterstatter . . . 2617D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bahntarife für die Bezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken (Drucksachen Nr. 1033 und 111) . 2618B Dr. Friedrich (FDP), Berichterstatter . 2618B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Frau Dietz, Morgenthaler, Bausch u. Gen. betr. Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksachen Nr. 1036 und 691) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen betr. Entschließung gegen die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksache Nr. 725) 2619A Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 2619B Frau Dietz (CDU) 2620A Dr.-Ing. Decker (BP) 2620D . Frau Thiele (KPD) 2621B Dr. Bärsch (SPD) 2621D Dr. Horlacher (CSU) 2622C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 1066) . . . . 2623C Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage lautet zuerst dahin:
    Ist es richtig, daß in den letzten Monaten eine Reihe von Auslandsaufträgen für den Bau von Hochseeschiffen bei deutschen Werften eingegangen ist?
    Die Frage ist zu bejahen.
    Es wird dann gefragt:
    Um welche Aufträge handelt es sich im einzelnen?
    Dazu ist zu sagen, daß erstens Fruchtschiffe für Frankreich von 3000 BRT und 16,5 Knoten Geschwindigkeit angefragt worden sind, dann 7 Tanker für Brasilien, und zwar 3 von 11 600 BRT mit 15 Knoten Geschwindigkeit, 4 von 1600 BRT mit 10,75 Knoten Geschwindigkeit, ferner ein Frachtmotorschiff für Aden von 2500 BRT mit 12 Knoten, ein Schwimmbagger für Siam von 3500 BRT und 10,5 Knoten Geschwindigkeit, ein Schiffsrumpf für Schweden von 17 000 t ohne Maschinenausrüstung, ein Motortankschiff für Frankreich von 12 400 BRT und 13,5 Knoten, 4 Rhein-Motorgüterschiffe für die Schweiz von je 980 t Ladefähigkeit, ein Doppelschrauben-Donau-Motorschlepper mit 2 Maschinen von 650 PS für die Tschechoslowakei, 3 Tanker für Norwegen, und zwar zwei mit je 12 400 BRT und 12 Knoten und 1 Tanker mit 11 000 BRT und ebenfalls 12 Knoten, ferner 2 Tanker für Norwegen mit je 10 000 BRT und 14 Knoten und schließlich 2 Motortanker für Norwegen mit je 11 300 BRT und 14,5 Knoten.
    Es wird dann weiter gefragt:
    Ist es richtig, daß 12 solcher Exportaufträge den Hohen Kommissaren vorgelegt worden sind, ohne daß bisher in auch nur einem Falle eine Genehmigung erfolgt ist?
    Dazu ist zu sagen: Hinsichtlich der eben genannten Aufträge mit Ausnahme des Schwimmbaggers für Siam, der 3 Tanker für Norwegen mit 12 400 und 11 000 BRT sowie der 2 Motortanker für Norwegen sind bei den Hohen Kommissaren in Form von Noten und Memoranden Anträge auf Genehmigung der Exportaufträge mit folgendem Ergebnis gestellt worden: Das Fruchtschiff für Frankreich ist unter dem 13. 2. 1950 genehmigt worden, jedoch unter der Bedingung der Anrechnung dieses Schiffes auf die der Bundesrepublik nach dem Petersberger Abkommen zugestandenen 6 Spezialschiffe. In einer weiteren Note ist darum gebeten worden, von dieser Bedingung Abstand zu nehmen, da die 6 Spezialschiffe für den deutschen Bedarf benötigt werden. Eine Antwort auf diese letzte Note liegt noch nicht vor. Das Frachtmotorschiff für Aden von 2500 BRT und 12 Knoten Geschwindigkeit ist durch Schreiben vom 31. 5. 1950 inzwischen genehmigt worden. Das gleiche gilt für die 4 Rhein-Motorschiffe, die ebenfalls, unter dem 21. 4. 1950, genehmigt worden sind. Der Antrag auf Genehmigung für die 2 Tanker für Norwegen ist durch Schreiben vom 3. 4. 1950 abgelehnt worden, da die Größe und Geschwindigkeit dieser Schiffe außerhalb der im Petersberger Abkommen enthaltenen Beschränkungen liegen. Hinsichtlich der übrigen Anträge liegt eine Stellungnahme der Hohen Kommissare noch nicht vor.
    Die vierte Frage der Interpellation lautet:
    Wann sind die Anträge den Hohen Kommissaren vorgelegt worden?
    Die Anträge erstrecken sich über den ganzen Zeitraum. Ich sagte Ihnen schon: mit Ausnahme des Schwimmbaggers für Siam, der 3 Tanker für Norwegen und der 2 Motortanker für Norwegen sind den Hohen Kommissaren jeweils sofort nach der Aufnahme der Verhandlungen entsprechende Anträge zugeleitet worden. In den Fällen, in denen keine Anträge gestellt worden sind - ich habe sie eben genannt -, wurde aus folgenden Gründen davon Abstand genommen: Bei dem Schwimmbagger für Siam deswegen, weil laut Schreiben der Hohen Kommissare vom 21. 4. 1950 in Kürze mit einem Gesetz der Alliierten zu rechnen ist, wonach für die im Petersberger Abkommen genannten Schiffstypen und innerhalb der in diesem Abkommen festgelegten Begrenzungen eine vorherige Genehmigung durch die alliierten Behörden nicht mehr erforderlich sein wird. Inzwischen sind das Gesetz Nr. 24 und die 7. Durchführungsverordnung veröffentlicht worden, die für den Schiffbau am 1. Juli 1950 in Kraft treten. Nach der 7. Durchführungsverordnung bedarf es einer besonderen Genehmigung für den Bau und die Ausfuhr dieses Schwimmbaggers nicht mehr. Wegen der 3 Tanker für Norwegen von 12 400 bzw. 11 000 BRT und wegen der 2 Motortanker für Norwegen von je 11 300 BRT ist deshalb auf einen Antrag verzichtet worden, weil nach der vorher erwähnten Mitteilung der Hohen Kommissare vom 21. 4. 1950 die Frage des Baues von besonderen Schiffen für die Ausfuhr den alliierten Regierungen inzwischen zur Entscheidung unterbreitet worden ist.
    Die vierte Frage lautet, wie gesagt: Wann sind die Anträge den Hohen Kommissaren vorgelegt worden? Die Daten sind: der 10. 1. 1950, noch einmal der 10. 1. 1950, der 25. 4. 1950, der 7. 2. 1950, der 16. 3. 1950, der 19. 3. 1950, der 21. 4. 1950 und noch einmal der 24. 1. 1950, also alles in den Monaten Januar bis April. Soweit direkte Antworten noch nicht vorliegen, ist das wohl darauf zurückzuführen, daß sich in der Zwischenzeit die alliierten Regierungen mit dem Gegenstand befaßt haben.
    Die fünfte Frage der Interpellation lautet:
    Was gedenkt die Bundesregierung in dieser für
    die Devisenlage und die Arbeitsbeschaffung
    gleich wichtigen Frage zu tun, um eine Genehmigung für die gekennzeichneten Exportaufträge zu erzielen?
    Die grundsätzliche Frage des Exportneubaues ist mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Devisenlage und die Arbeitsbeschaffung zum Gegenstand zweier grundsätzlicher Noten an die Hohen Kommissare vom 24. Februar 1950 und vom 19. März 1950 gemacht worden. Die Hohen Kommissare haben in einem Schreiben vom 21. April 1950 geantwortet, daß in Kürze von den Alliierten ein Gesetz erlassen wird, wonach für die im Petersberger Abkommen genannten Schiffstypen und innerhalb der in diesem Abkommen festgelegten Begrenzung eine vorherige Genehmigung durch die alliierten Behörden nicht erforderlich sein wird und daß sie die Frage des Baues von besonderen Schiffen für die Ausfuhr ihren Regierungen vorgelegt haben, deren Entscheidung zunächst abzuwarten ist.
    Das Gesetz Nr. 24 und die 7. Durchführungsverordnung sind in der Zwischenzeit veröffentlicht worden. Nach Auffassung der deutschen Stellen gelten demnach für Exportneubauten außerhalb der Beschränkungen des Washingtoner und Petersberger Abkommens dieselben Bestimmungen wie für den deutschen Inlandsbedarf, so daß für die Exportneubauten außerhalb dieser Grenzen eine


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    besondere Genehmigung des Sicherheitsamtes erforderlich ist. Über die Handhabung dieser Bestimmungen schweben zur Zeit noch Verhandlungen mit dem Sicherheitsamt.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe nunmehr Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betreffend Befreiung von der Vorauszahlung zur Soforthilfe (Drucksachen Nr. 859 und 98).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Zühlke.

(Zuruf von der Mitte.)

— Ja, wir können gleich den Tagesordnungspunkt 5 damit verbinden, weil eine Themenverwandtschaft vorliegt und der Berichterstatter zu beiden Punkten der gleiche ist. Ich rufe daher auch noch den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen und Gen. betreffend Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 966 und 543).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Zühlke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 98, der von den Abgeordneten Günther und Genossen eingebracht wurde, hat den Bundestag bereits am 16. Dezember 1949 ) schon einmal beschäftigt. Damals beschloß der Bundestag, diesen Antrag noch einmal dem Ausschuß für den Lastenausgleich und dem Ausschuß für Grenzlandfragen zuzuleiten, weil der Wille der Antragsteller dahin ging, daß diejenigen Einwohner der zerstörten Grenzgebiete, die mehr als 50% kriegsgeschädigt sind, von der Vorauszahlung zur Soforthilfe befreit werden.
    Wir haben uns im Ausschuß erneut mit der Frage beschäftigt. Wir hatten den Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zum endgültigen Lastenausgleich abgewartet. Wir haben gleichzeitig auch alle die Dinge abgewartet, die sich aus diesem Bericht des Bundesfinanzministeriums im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben, darunter auch den Bericht der Gutachterkommission für den Lastenausgleich. Diese beiden Berichte brauche ich hier nicht darzulegen; denn sie sind unseren Damen und Herren bekannt. Der Antrag wurde nachher im Ausschuß noch einmal eingehend durchgesprochen. Ich will über die Formalitäten jetzt nicht sprechen, z. B. über die Frage: was ist 50% geschädigt? Diese reinen Formalitäten konnten und wollten wir auch nicht erörtern. In der Zwischenzeit ist aber folgendes eingetreten. Das Bundesfinanzministerium hat auf Grund der Anregung des Antrags Drucksache Nr. 98 am 2. Dezember 1949 an die Herren Finanzminister der Länder Richtlinien über Ermessungsstundungen der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen erlassen. Ich verweise hierzu im besonderen auf Abschnitt 6: Stundungen bei erheblichen Kriegs- und Kriegsfolgeschäden.
    Der Ausschuß für Grenzlandfragen hat am 14. März 1950 einstimmig folgende Formulierung beschlossen:
    Die Bundesregierung wird gebeten, die Finanzämter anzuweisen, den Einwohnern der not-leidenden und zerstörten Grenzgebiete die Vorauszahlungen zur Soforthilfe gemäß Erlaß über Ermessensstundungen der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen zu stunden und dabei großzügig zu verfahren.
    Im Ausschuß für den Lastenausgleich haben wir dann festgestellt, daß gegenüber der gegenwärtigen Praxis der Finanzämter ernstliche Beanstandungen nicht vorgebracht wurden. Einzelfälle, die dabei in Erscheinung traten, sollten dem Finanzministerium direkt zugeleitet werden, weil die Unterlagen, die uns zur Verfügung standen, in den einzelnen Fällen nicht ausreichten, um eine Beurteilung zu finden. Wir haben uns im Ausschuß nachher endgültig mit der Auffassung durchgesetzt, daß, wenn wegen individueller Härten über das Verfahren hinaus eine, sagen wir einmal, regionale Beurteilung bestimmter Gruppen eintreten sollte, wir auf der Aufbringungsseite der Soforthilfeabgabe nach dem Soforthilfegesetz vollkommen ins Rutschen kommen würden; denn fest steht, daß das Aufkommen aus dem Soforthilfegesetz die Ansprüche der Geschädigten nicht voll befriedigt. Deshalb hat der Ausschuß — und auch nicht das erste Mal von dieser Stelle aus — durch den Berichterstatter kundgetan, daß er ein sehr großes Interesse daran hat, daß der Gesetzentwurf zum endgültigen Lastenausgleich nun dem Bundestag vorgelegt werden sollte. Auch aus diesen Motiven bittet der Ausschuß das Hohe Haus, den Antrag Nr. 98 abzulehnen und die Fassung in der Drucksache Nr. 859 anzunehmen. Die Ablehnung des Antrags Nr. 98 ist nicht aus formalen Gründen erfolgt, weil wir das im Bundestag nicht wollen, sondern weil wir den Antrag der Regierung als Material zum endgültigen Lastenausgleich übergeben wollen. Ich bitte das Hohe Haus aus diesen Motiven um Zustimmung zu dem mündlichen Bericht in der Drucksache Nr. 859.
    Wenn ich nun auch gleichzeitig als Berichterstatter für die Drucksache Nr. 543 hier spreche, so liegt das auf einem ähnlich gelagerten Gebiet. Es sollte hier die veränderte Lage der Landwirtschaft bei der Durchführung des Soforthilfegesetzcs berücksichtigt werden. Der Antrag lautet formal im Punkt 1:
    Die Finanzämter sind anzuweisen, die für die Landwirtschaft am 20. Februar 1950 fällige Soforthilfeabgabe in weitgehendem Umfange zu stunden.
    Schon aus rein formalen Gründen würde ja der Punkt 1 als erledigt zu betrachten sein, weil in der Zwischenzeit auch durch das Finanzministerium Stundungsrichtlinien für die Landwirtschaft herausgekommen sind. Es ist hier nicht Aufgabe des Ausschusses oder meine persönliche Aufgabe, über die veränderten Verhältnisse der Landwirtschaft zu sprechen. Wir haben hier im Plenum über Agrarkrise und Landwirtschaft aus berufenerem Munde schon genügend gehört. Es ist aber unmöglich und vollständig aussichtslos, die Notlage der Landwirtschaft aus dem Soforthilfegesetz irgendwie zu befriedigen. Die formale Seite erwähnte ich. Die Finanzämter sind durch einen Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. 2. 50 angewiesen worden, weitestgehend die Stundungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft durchzuführen. Ich will auch hier nicht erwähnen, in welchem Rahmen und in welcher Höhe die Anträge gestellt worden sind. Diese Gedanken haben auch den Ausschuß nun bewogen, den Antrag auf Drucksache Nr. 542


    (Zühlke)

    mit dem besonderen Wunsch der Bundesregierung als Material zuzustellen, daß die von mir vorhin genannten Einzelfälle, also ausgesprochene Härtefälle, bei der Beurteilung in den Finanzämtern durch Heranziehung von Sachverständigen aus der Landwirtschaft mitbegutachtet werden sollten. Es würde nun Aufgabe der Finanzämter sein, sich den Kreis der Sachverständigen aus den Berufsorganisationen der Landwirte herauszuholen. Wir haben dadurch die Hoffnung, daß über die Stundungsanträge hinaus, die der Mensch persönlich stellt, nun auch der Sachverständige bei ganz besonderen Fällen mifhelfend eingreifen kann. Ich bitte also im Namen des Ausschusses, dem Antrag auf Drucksache Nr. 966 die Zustimmung zu geben.