Rede von
Dr.
R. Martin
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen und beziehe mich dabei insbesondere auf die Ausführungen meines Parteifreundes Kriedemann zu den Marktordnungsmaßnahmen überhaupt. Das Zuckergesetz verankert im großen und ganzen die Grundsätze, die das Marktordnungsgutachten vorsieht. Wir haben zu diesem Gesetz eine ganze Reihe von Änderungswünschen, und ich darf vielleicht einmal ganz kurz einige Paragraphen dieses Gesetzes erwähnen.
§ 3 sagt an. sich ganz richtig, daß man vom Ablieferungszwang absehen und an dessen Stelle die Verträge setzen soll. Aber, meine Damen und Herren, es hat auch schon Zeiten gegeben, in denen die Abnahme nicht immer garantiert war und Zuckerfabriken sich weigerten, weitere Zuckerrübenmengen abzunehmen. Vielleicht kommt einmal wieder diese Situation, auf die wir uns einzurichten haben werden.
In § 6 sieht das Gesetz vor, daß Mindestpreise für Zuckerrüben und Zucker durch die Bundesregierung festgesetzt werden. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß die Festsetzung solcher Grundpreise für Grundnahrungsmittel eine Angelegenheit des Parlaments ist
und daß das Parlament allein für diese Preise verantwortlich gemacht werden muß.
In § 7 richtet die Regierung einen Zuckerausschuß ein, der uns vollkommen überflüssig erscheint. Die Aufgaben dieses Zuckerausschusses können durch den Ernährungsausschuß des Bundestages, ohne daß er dadurch überlastet wird, wahrgenommen werden.
In § 8 wird ein Marktverband eingesetzt, der zwar keine hoheitlichen Aufgaben haben soll, aber was noch nicht ist, kann immer noch werden. Sie werden verstehen, daß wir dabei ein berechtigtes Mißtrauen haben.
In § 9 spricht man von einer Einfuhrstelle. Dazu kann ich nur sagen, daß wir den staatlichen Charakter dieser Einfuhrstelle auf alle Fälle gewahrt wissen möchten.
Das nur ganz kurz zum Gesetz! Allgemein sind zum Zuckerrübenanbau hier bereits richtige Worte gefunden worden. Ich möchte nur noch sagen, daß
das Ziel des Marshallplans, den Zuckerrübenanbau auf 180 000 ha auszudehnen, in diesem Jahre schon erreicht ist und daß es als weiteres Ziel gelten muß, diesen Anbau auf 200 000 bis 220 000 ha auszudehnen. Das ist ohne jeden Zwang durchaus möglich. Wir erreichen das ohne Schwierigkeiten durch Sicherung angemessener Preise für die Bauern. Wir haben bereits vor einigen Monaten einen diesbezüglichen Schritt getan, können und wollen aber noch einen weiteren Schritt gehen. Ich denke dabei insbesondere an die Verbraucher, und zwar an die Senkung der Zuckersteuer auf das alte Maß von 20 Mark. Der Herr Finanzminister braucht meines Erachtens diesbezüglich gar keine Angst zu haben; denn durch die Steigerung der Eigenproduktion wird dieser vermeintliche Ausfall wieder glatt ausgeglichen. Ein normaler Mensch kann es an sich gar nicht begreifen, daß diese unsittliche Steuer auf ein einheimisches Produkt nicht schon lange beseitigt worden ist. Wir werden jedenfalls bei der Neuregelung der Verbrauchssteuern auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen.
Damit bin ich am Ende meiner Bemerkungen. Meine Damen und Herren, wir stimmen der Ausschußüberweisung zu.