Rede von
Oskar
Rümmele
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU kann ich erklären, daß die Fraktion dem Gesetzesvorschlag zustimmt. Wenn im Grundgesetz festgelegt ist, daß die Eisenbahnen Bundesbahn und das Vermögen Bundesvermögen wird, dann muß man selbstverständlich auch die Folgerungen daraus ziehen. Diese Folgerungen hätten vielleicht schon früher gezogen werden können, aber e4 scheint, daß im Verkehrsministerium in manchen Dingen etwas langsam gearbeitet wird. Immerhin dürfte das Eisenbahnvermögen bei vorsichtigster 'Schätzung und bei dem zerstörten Zustand eines großen Teils der Anlagen heute noch 10 bis 11 Milliarden DM betragen. Später dürfte es aber einmal über 20 Milliarden DM betragen und damit das größte Vermögen des deutschen Bundes sein. Aus diesen Gründen steht dem Gesetz eine gewisse Dringlichkeit und, ich möchte sagen, vordringliche Rangordnung zu. An sich wäre es erwünscht gewesen, wenn das Bundesverkehrsministerium endlich einmal das Bundesbahngesetz im Entwurf eingereicht hätte, damit im Verkehrsausschuß und in den zuständigen Ausschüssen das Grundgesetz der Bundesbahn mit dem Vermögensgesetz gleichzeitig hätte beraten werden können; denn die Dinge greifen ineinander und lassen sich nicht trennen.
Bei der Gelegenheit darf ich sagen: es scheint in Bälde notwendig zu sein, daß eine gewisse Verkehrsrelation eingeführt und die unlautere Konkurrenz im Verkehr nach Möglichkeit beseitigt wird. Vor allem darf keine Schmutzkonkurrenz hochkommen. Dazu gehört natürlich eine gewisse Abgrenzung, man kann es auch Koordinierung nennen; Abgrenzung ist jedenfalls ein deutsches Wort. Diese Abgrenzung ist aber notwendig, damit keine Fehlleistungen und Fehlleitungen des Kapitals, aber auch kein Leerlauf und kein Verlust in der deutschen Volkswirtschaft entsteht. Das sind schwierige Fragen, die im Bundesbahngesetz, im Güterfernverkehrsgesetz und in anderen Gesetzen noch zu behandeln sein werden.
Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz federführend dem Verkehrsausschuß, gleichzeitig aber auch, weil darin rechtliche Fragen größeren Ausmaßes enthalten sind, dem Rechtsausschuß zu überweisen ist. Daß Bestimmungen darin sind, die in den beiden Ausschüssen sehr ernst zu prüfen sind, mag ein Schreiben zeigen, das von einem Land vorliegt, wo gesagt wird: „Die größten sachlichen Bedenken betreffen den § 6 Abs. 4, der sich mit dem Übergang der Verbindlichkeiten befaßt. Wer Vermögen übernimmt, übernimmt regelmäßig auch die dazu gehörenden Schulden. § 6 Abs. 4 läßt aber das alte Schuldverhältnis bestehen und gibt dem Gläubiger auch einen Anspruch gegen das neue Unternehmen usw." Es ist das ein Paragraph, der auch noch eine andere bedenkliche Stelle aufweist. Es heißt darin: „Für Verbindlichkeiten des alten Unternehmens aus Rechtsverhältnissen, die sich auf die nicht innerhalb des Bundesgebietes gelegenen Vermögenswerte beziehen, haftet das neue Unternehmen nicht."
Ich will Ihnen die Stelle nur vorlesen, um Ihnen zu zeigen, daß da eine gründliche Beratung notwendig ist, und daß bei dieser gründlichen Beratung vielleicht auch die Fragen, die der Abgeordnete Jahn angeschnitten hat, wohl wert sind, daß man sie prüft; denn es ist tatsächlich nach meiner Auffassung unmöglich, daß man aus dem Bundesbahn-Vermögensbestand etwas herauszubrechen sucht, ohne daß der Bundestag dieses Gesetz etwa gutheißt oder beschließt.
Vizepäsident Dr. Schmid: Keine weiteren Wortmeldungen? — Der Abgeordnete Schütz.