Rede von
Johannes
Kunze
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich sehe mich veranlaßt, zu dieser von dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität abgegebenen Erklärung, die nach meiner Auffassung zu einem gewissen Teil die Grenze des Rechts zur Abgabe einer Erklärung durch den Vorsitzenden eines Ausschusses überschritt,
: Weitgehend überschritten! —
in aller Deutlichkeit zu sagen, daß ein Abgeordneter, gegen den die SPD-Fraktion des schleswigholsteinischen Landtages derart schwere Anschuldigungen erhoben hat, ein Recht darauf hat, zu fordern, daß er sich gegen diese Anschuldigungen zur Wehr setzen kann. Infolgedessen ist er durchaus berechtigt, in maßvoller und sorgfältiger Form diesem seinem Anliegen Ausdruck zu geben und seine Stellungnahme zu der Entscheidung der Öffentlichkeit darzulegen. Wir legen keinen Wert darauf, meine Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, daß der sozialdemokratische Berichterstatter und der sozialdemokratische Abgeordnete, der Vorsitzender dieses Ausschusses ist, allein zur Öffentlichkeit sprechen, während der Angeschuldigte bis nach den Wahlen in Kiel schweigen soll, bis das Gericht Recht gesprochen hat. Wir legen Wert darauf, zu betonen, daß die Ehre unseres Kollegen Schröter auch unsere Ehre ist und daß wir hinter ihm stehen, wenn er sein Recht sucht.
Ich habe das im Namen meiner Fraktion zu erklären.