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ID0106605300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950 2411 66. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2412D, 2439A, D Anfrage Nr. 77 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Relombardierung der zwischen der Bundesbahn und der bayerischen Staatsregierung getroffenen Abkommen Drucksachen Nr. 933 und 1005) . . . 2412D Anfrage Nr. 79 der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Blindengeldern an Zivilblinde (Drucksachen Nr. 950 und 994) . 2413A Zur Tagesordnung 2413A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Landesministers der Justiz von Schleswig-Holstein vom 8. Mai 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schröter (Drucksache Nr. 989) 2413A, 2447D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 2413B Gengler (CDU) 2415B Interpellation der Abgeordneten Leddin, Bazille, Diel, Geritzmann, Frau Dr. Hubert, Frau Schanzenbach, Pohle und Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten (Drucksache Nr. 862) . . . 2415D Leddin (SPD), Interpellant 2415D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 2416C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 944) . 2417A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Drucksache Nr. 955) 2417A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes (Drucksache Nr. 956) . 2417B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksachen Nr. 940 und 856) 2417B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 2417B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen betr. Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksachen Nr. 964, 865, 868, 885, 538, 800, 877) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei betr. Tabakbesteuerung (Drucksache Nr. 927) 2418B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 2418B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antrag- steller 2419B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2419D Herbig (SPD) 2420D Dr. Wellhausen (FDP) 2421D Kohl (Stuttgart) (KPD) 2421B Dr. Bertram (Z) 2422D Dr. Besold (BP) 2423B Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2424A Dr. Leuchtgens (DRP) 2424B Ewers (DP) 2424C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten betr. Besatzungslasten (Drucksachen Nr. 962, 8, 120, 148 und 201) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksachen Nr. 997 und 667) 2413A, 2425B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 2425C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 2427B Dr. Seelos (BP) 2427D Euler (FDP) 2431C Dr. Brill (SPD) 2433A Krause (Z) 2435B Kemper (CDU) 2435D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Geschäftsordnung 2436C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Baumgartner, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln (Drucksachen Nr. 903 und 663) 2437A Ehren (CDU): als Berichterstatter 2437A als Abgeordneter 2438D Dr. Decker (BP) 2437D Arnholz (SPD) 2438A Unterbrechung der Sitzung . 2439A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter und Genossen betr. Vorlage eines Bundespressegesetzes (Drucksachen Nr. 934 und 560) 2439A Brunner (SPD), Berichterstatter . 2439B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Paschek und Genossen betr. Hilfe für die Korbmacherindustrie in Oberfranken (Drucksache Nr. 945 und 763) 2439D Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 2440A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksachen Nr. 946 und 772) 2441C Dr. Preusker (FDP) : als Berichterstatter 2441C als Abgeordneter 2444B Klabunde (SPD) 2442B, 2446D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2443D Dr. Miessner (DRP) 2444D Etzel (Duisburg) (CDU) 2445B Ewers (DP) 2447A Kunze (CDU) 2447C Frau Thiele (KPD) 2429B Dr. Wahl (CDU) 2431A Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität des Abg Schröter 2447D Ritzel (SPD) 2447D Kunze (CDU) 2448C Dr. Arndt (SPD) 2448D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 967) . . . 2449C Nächste Sitzung 2449C Die Sitzung wird um 9 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Georg Pfleiderer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen heute im Auftrage des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten Bericht zu erstatten über die Anträge Drucksachen Nr. 8, 120, 148 und 201. Alle diese Anträge beziehen' sich auf das Gebiet der Besatzungslasten. Bei der Beratung der Anträge im Ausschuß sind wir der Ansicht gewesen, daß es zweckmäßig wäre, dem Hohen Hause zunächst einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist Ihnen als Drucksache Nr. 789 zugegangen; ich darf ihn bei meinen weiteren Ausführungen als bekannt voraussetzen.
    Der schriftliche Bericht ist abgeschlossen auf den 1. März 1950. Am 1. April d. J. ist das Gebiet der Besatzungslasten gemäß Art. 120 des Grundgesetzes auf den Bund übergegangen. Ich werde nunmehr nur die Punkte noch unterstreichen und hervorheben, die anzuführen die in der Zwischenzeit eingetretene Entwicklung notwendig macht.
    Die Besatzungslasten sind auch nach den Anforderungen der Besatzungsmächte für das neue Haushaltjahr der größte Posten unseres Haushalts. Sie sind nicht nur haushaltsmäßig von Bedeutung, sondern auch sozialpolitisch und volkswirtschaftlich. Der Ausschuß ist wohl mit allen Abgeordneten der Ansicht, daß unsere politische Hauptaufgabe darin besteht, die Verhältnisse in der Bundesrepublik zu konsolidieren. Das ist nicht nur eine Aufgabe der inneren Politik, sondern ist für uns ja auch eine auswärtige Verpflichtung, die wir in dem Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Dezember 1949 übernommen haben. Unsere Bemühungen, die Lebensfähigkeit oder, wie es englisch heißt, die viability in Deutschland zu erreichen, werden aber wesentlich gestört, wenn wir in unserem Haushalt einen Block von Ausgaben haben, der das Gleichgewicht gefährdet, der zahlreiche sozialpolitische Aufgaben unerfüllt läßt und die volkswirtschaftlich notwendigen Investitionen beeinträchtigt.
    Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat nicht die Absicht, irgendwie an die den Besatzungsmächten gemäß Art. 2 e des Besatzungsstatuts zustehenden Vorrechte zu rühren. In diesem Artikel ist gesagt, daß die Besatzungskosten ein vorbehaltenes Gebiet der Besatzungsmächte seien, daß sie besondere Befugnisse auf diesem Gebiete hätten. Wohl aber ist zu wiederholen, daß die Besatzungslasten trotz dieser, wenn ich so sagen darf, juristischen und politischen Umzäunung, hinter der sie stehen, von einer tiefgreifenden Wirkung auf unser gesamtes soziales und wirtschaftliches Leben sind.
    Angesichts der hohen Beträge, um die es sich handelt, ist es das erste Erfordernis, die Besatzungslasten haushaltmäßig zu begrenzen, damit nicht das Gleichgewicht des Haushalts durch Nachforderungen beeinträchtigt wird oder damit nicht überhöhte An-


    (Dr. Pleiderer)

    forderungen gestellt werden. Diese überhöhten Anforderungen können dann auch dazu führen, daß gewisse Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Dann besteht das Bestreben, sie nicht nur innerhalb der einzelnen Positionen zu übertragen, sondern auch auf das nächste Haushaltjahr vorzutragen.
    Der Ausschuß ist der Ansicht gewesen, daß es für die Regierung und für die Hohe Kommission auch zweckmäßig wäre, zu überlegen, ob man nicht einen Gedanken aus den Reparationsabkommen der Jahre 1924 und 1929 wieder aufgreifen und zeitgemäß fortbilden sollte, nämlich so wie damals die Reparationslasten, so jetzt die Besatzungslasten in ein festes prozentuales Verhältnis zu den fortlaufenden ordentlichen Ausgaben unseres Haushaltes zu bringen.
    Das zweite Erfordernis, das sich mit zwingender Notwendigkeit ergibt, ist das, die Besatzungslasten zu senken, Ausgaben zu vermeiden, wo es nur möglich ist. Ich denke hierbei an alle Gebiete der einzelnen Leistungen, an die Dienstleistungen, an die Sach- und Werkleistungen, an die Nutzungsleistungen usw. Ich glaube, es wäre wünschenswert, wenn auf diesem Gebiete ein möglichst enges und vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Besatzungsmächten und den deutschen Behörden entstünde. Ich glaube, die Alliierten sollten die deutschen Behörden nicht nur als eine Art Gegenspieler ansehen, sondern doch auch als einen Helfer, der über genügend Takt und politisches Verständnis verfügt, um Ratschläge darüber zu erteilen, wo gespart werden kann.
    In der letzten Zeit haben nun Auseinandersetzungen zwischen den Fachleuten auf beiden Seiten stattgefunden, ob gewisse Ausgaben auch tatsächlich Besatzungslasten genannt werden dürfen und als solche verbucht werden können. Ich glaube, von unserem Standpunkt aus geht eine solche fachmännische Auseinandersetzung etwas am Kern der Sache vorbei. Denn für uns handelt es sich ja nicht um finanztechnische Unterscheidungen und nicht darum, den Besatzungslastenhaushalt durch die Art der Verbuchung etwa zu beschönigen, sondern für uns handelt es sich im Kern doch immer wieder um den volkswirtschaftlichen und haushaltsmäßigen Gesamtaufwand, der durch die Anwesenheit der Besatzungsmächte, aber auch durch ihre Eingriffe in unser Wirtschaftsleben verursacht wird.
    Hierzu gehören alle Summen, auch wenn sie nicht als Besatzungskosten verbucht werden dürfen oder nicht als solche bezeichnet werden sollen, die wir aber doch bezahlen müssen. Ich denke hier zum Beispiel an die sehr erheblichen Beträge, die für die Sozialversicherung der im Dienste der Besatzungsmacht stehenden Personen aufgewandt werden müssen. Es handelt sich immerhin doch um etwa 450 000 deutsche Arbeitskräfte und um eine Lohnsumme von etwa 1 1/2 Milliarden Mark im Jahr. Da machen die Sozialversicherungsbeiträge, die bezahlt werden müssen, natürlich einen sehr hohen Betrag aus. Wir betrachten diese als Kosten der Besatzung, auch wenn sie nicht als solche verbucht werden dürfen.
    Ebenso liegt der Fall bei gewissen baulichen Leistungen, bei denen auch nicht alle als Besatzungskosten verbucht werden dürfen, oder bei den sehr erheblichen Kosten, die uns die Besatzungskostenämter verursachen. Denn die gesamte Verwaltung, die damit zusammenhängt, ist sehr umfangreich und dadurch kostspielig. Wir müssen auch die Verluste durch Besatzungsschäden hinzurechnen, die noch nicht erfaßt und nicht entschädigt sind und gleichfalls sehr hohe Beträge ausmachen. Ich bin der Ansicht, daß wir im Grunde auch alle Verluste, die unsere Volkswirtschaft durch die Eingriffe der Besatzungsmächte erlitten hat und dauernd noch erleidet, hinzurechnen müssen, nicht nur die Kosten der Demontage, nicht nur die Kosten für die Sprengung und die Verschrottung unserer Werke, sondern auch die Verluste, die durch die Senkung des Sozialprodukts infolge Wegfalls der Arbeitsplätze und die dadurch eingetretene Arbeitslosigkeit entstehen.
    Ich komme nun zu den einzelnen Anträgen. Antrag Drucksache Nr. 120 Ziff. 1 beschäftigt sich mit der Frage des Zusammenwohnens von Angehörigen der Besatzungsmächte mit deutschen Staatsangehörigen. Dieses Zusammenwohnen ist in einer Zone bis heute noch verboten. Wegen der Einzelheiten darf ich mich hier auf den schriftlichen Bericht Seite 6 oben beziehen und an den Beschluß erinnern, den das Hohe Haus bereits am 1. Dezember letzten Jahres faßte und der in Drucksache Nr. 197 niedergelegt ist. Dort ist die Bundesregierung ersucht worden, ein Abkommen mit der Hohen Kommission über die Grundsätze für die Inanspruchnahme von privatem Wohnraum und Hotels zu schließen. Ich glaube, durch diesen Beschluß ist der Antrag Drucksache Nr. 120 Ziff. 1 als erledigt zu betrachten. Wir warten noch auf die Mitteilung der Regierung, was hierauf geschehen ist.
    Die Anträge Drucksache Nr. 120 Ziff. 2 und Drucksache Nr. 148 beziehen sich auf ein sehr verwickeltes Problem, nämlich auf die Frage der Erstellung von Wohnraum für die Besatzungsmächte und dann noch auf die Frage der Freigabe von Mitteln durch die Besatzungsmächte für die Erstellung solchen Wohnraums. Ein Unterausschuß des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat sich mit Mitgliedern des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über diese Angelegenheit beraten. Wir waren der Ansicht, daß es sich bei der Freigabe von Mitteln durch die Alliierten im Grunde doch nur wieder um Mittel handeln könnte, die letzten Endes direkt oder indirekt deutsche Mittel wären, es sei denn, daß man an die Mittel aus ERP und GARIOA denkt, über die sich die Besatzungsmächte die Verfügung selbst vorbehalten haben. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß man in die Verfügung hierüber nicht hineinreden sollte und daß andere Aufgaben dann vielleicht vordringlicher wären.
    Wohl aber ist zu sagen, daß für das neue Haushaltsjahr ein Betrag von etwas über 400 Millionen DM für bauliche Aufwendungen von den Besatzungsmächten angefordert sind und daß ein wohl erheblicher Teilbetrag dieser 400 Millionen DM auch für Wohnungsbauten abgezweigt wird. Es liegt hier also bereits eine Initiative der Besatzungsmächte vor, und es ist nur zu fragen, ob wir auch von deutscher Seite hier noch eine besondere Initiative entfalten sollten. Wenn man abwägt, was dafür und dagegen spricht, so spricht dagegen die Tatsache, daß der Bauaufwand für eine Wohneinheit bei den Besatzungsmächten mehrfach höher ist als der Bauaufwand für eine deutsche Wohnung. Umgekehrt ist freilich auch zu sagen, daß da und dort ganze Häuser freigegeben würden, in die auch wieder mehrere Familien eingesiedelt werden könnten. Es ist aber bemerkt worden, daß dort, wo Neubauten für die Besatzungsmächte erstellt worden sind, diese Neubauten häufig gar nicht bezogen werden und daß dadurch gar kein deutscher Wohnraum frei wird. Hinzu kommt noch die ganze verwickelte Regelung über die Möbel. Denn diese neuen Wohnungen


    (Dr. Pfleiderer)

    müssen auch ausgestattet werden, für die alten Möbel müssen die Eigentümer entschädigt werden usw.
    Häufig sind auch zwischen örtlichen Besatzungsdienststellen und örtlichen Verwaltungsstellen, Ländern, Kreisen und Gemeinden Vereinbarungen über die Errichtung von neuem Wohnraum für die Besatzungsmächte getroffen worden. Ich möchte glauben, daß der Bund wohl nicht ohne weiteres die Kosten hierfür übernehmen könnte, wenn diese Kosten sich nicht im Rahmen der eben erwähnten 400 Millionen DM hielten.
    Der ganze Stoff ist aber weit verzweigt und schwierig, und der Ausschuß möchte Ihnen daher vorschlagen, die Anträge Drucksachen Nr. 120 und Nr. 148 der Bundesregierung mit dem Ersuchen zu überweisen, im Benehmen mit dem Bundesrat Vorschläge für den Haushalt 1950 auszuarbeiten.
    Der Antrag Drucksache Nr. 201 bezieht sich auf die Beschlagnahme von Sachgütern und deren Freigabe. Hiermit berühren wir eines der empfindlichsten Gebiete des ganzen Besatzungswesens; denn diese Beschlagnahmen greifen unmittelbar in die private und persönliche Habe ein. Da es sich um Hunderttausende von Betroffenen handelt, hat diese Frage auch ein gewisses politisches Gewicht. Im Interesse des guten Einvernehmens zwischen Besatzungsmächten und deutscher Bevölkerung möchte der Ausschuß für das Besatzungsstatut empfehlen, Maßnahmen zu ergreifen, die dahin gehen, daß hier Überprüfungen stattfinden können, und zwar unter Hinzuziehung deutscher Behörden; in einer Besatzungszone hat sich das bereits bestens bewährt. Dabei könnte dann festgestellt werden, welche Sachgüter, insbesondere Grundstücke und Wohnungen, nicht mehr benötigt werden und welche Beschlagnahmen die bestehenden Normen überschreiten. 0 Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung vollends dafür Sorge trüge, daß einwandfreie statistische Unterlagen geschaffen und dem Hause vorgelegt würden, Unterlagen, aus denen hervorgeht, was an Grundstücken und Wohnungen tatsächlich noch beschlagnahmt ist.
    Der Ausschuß ist ferner der Ansicht, daß das gesamte Vergütungs- und Entschädigungsrecht bezüglich der Besatzungsleistungen und der Besatzungsschäden nunmehr einheitlich geordnet und durch ein deutsches Gesetz geregelt werden sollte. Wegen der Einzelheiten auf diesem weit verzweigten Gebiet darf ich auch auf den schriftlichen Bericht Bezug nehmen.
    Die Anträge, die der Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu stellen hat, sind in der Drucksache Nr. 962 zusammengefaßt. Ich glaube, daß es nicht nötig ist, sie im einzelnen vorzulesen. Die Annahme der Anträge darf ich dem Hohen Hause empfehlen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort hat nunmehr zur Berichterstattung über Drucksache Nr. 997 der Herr Abgeordnete Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich bei meinem Bericht außerordentlich kurz fassen. Der Antrag der Freien Demokratischen Partei — Drucksache Nr. 667 — greift denselben Tatbestand auf, den wir soeben bei dem mündlichen Bericht Drucksache Nr. 962 behandelt haben. Die Freie Demokratische Partei wünscht in ihrem Antrag, die Bundesregierung möge sich dafür ein-
    setzen, gemischte Organe unter deutscher Beteiligung zu schaffen, die sich mit allen Fragen der Abgeltung von Besatzungsleistungen oder Besatzungsschäden zu befassen haben, und zwar ausdrücklich mit dem Ziel, die Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit in den verschiedenen Besatzungszonen zu beseitigen und die geltend gemachten Ansprüche für das ganze Bundesgebiet nach einheitlichen Rechtsgrundsätzen zu regeln.
    Es ist der gleiche Fragenkomplex, der soeben von dem Herrn Berichterstatter Dr. Pfleiderer in seinem ausführlichen Bericht behandelt worden ist. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dem Antrag der FDP befaßt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, daß es eines besonderen Beschlusses zu diesem Antrage nach dem Bericht Drucksache Nr. 962 nicht mehr bedarf. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß der Herr Berichterstatter Dr. Pfleiderer sich ausdrücklich auf die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 789 bezogen hat. Gestatten Sie mir, hieraus einen kleinen Absatz zu verlesen, damit Sie sehen, daß tatsächlich materiell der Inhalt dieses Antrages in dem Vorbringen des Auswärtigen Ausschusses verarbeitet worden ist. Es heißt dort:
    Der Ausschuß glaubt, daß mit dem Übergang der Zuständigkeit auf den Bund, 5 Jahre, nachdem die Kanonen verstummt sind, der Zeitpunkt gekommen ist, um auch die Frage der Besatzungslasten in wechselseitiger Übereinstimmung oder doch in wechselseitiger Abstimmung zu ordnen. Dies könnte sich zunächst auf die haushaltsrechtliche und buchungstechnische Seite beziehen, dann aber auch, wie bei den einzelnen Leistungsarten angeregt, auf die Mitwirkung deutscher Behörden bei der Vereinheitlichung und materiellen Gestaltung der Leistungen selbst. Schließlich sollte es möglich sein, deutsche Gesetze über die Abgeltung der Besatzungsleistungen und die Entschädigung für Besatzungsschäden zu erlassen.
    Im nächsten Absatz ist dann noch die Rede davon, daß es darauf ankommt, dieses Rechtsgebiet bundeseinheitlich zu gestalten.
    Dieser Gedanke ist in einer Zone bereits weitgehend verwirklicht worden. In einigen Ländern der französischen Zone gibt es schon derartige gemischte Körperschaften alliierter und deutscher Persönlichkeiten. Wie der Auswärtige Ausschuß angeregt hat, soll die Regierung sich nunmehr bemühen, nach ähnlichen Grundsätzen das Besatzungsrecht, das Recht der Besatzungsschäden und der Abgeltung dieser Schäden künftig im Zusammenwirken der alliierten mit den deutschen Stellen zu gestalten.
    Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen daher vor, den Antrag Drucksache Nr. 667 durch den Mündlichen Bericht, den Sie vorhin gehört haben, als erledigt zu erklären. Ich darf Ihnen noch im Auftrag des Haushaltsausschusses mitteilen, daß sich die Vertreter der antragstellenden Partei im Ausschuß mit dieser Regelung einverstanden erklärt haben.