Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich bitte doch, die Privatgespräche etwas einzuschränken.
Leddin , Interpellant: Wer selbst Schwerbeschädigter ist, der weiß, unter welchen Komplexen wir monatelang in 'den Lazaretten unter dem Eindruck unserer Verwundung gelegen haben und wie wertvoll es war, wenn ärztliche Kunst und die Betreuung der Organisationen dazu geführt haben, daß der Lebenswille bei den Schwerbeschädigten wieder geweckt worden ist. Wir stehen noch unter dem Eindruck der Besichtigungen in Bad Pyrmont, in München und in Tübingen, in den Heil-und Umschulungsstätten für Hirnverletzte und wissen, wie es selbst bei schwerstbeschädigten Kameraden möglich gewesen ist, sie wieder für einen Arbeitsberuf umzuschulen und vorzubereiten. Es ist daher meines Erachtens die Pflicht aller Behörden und aller Arbeitgeber, wenigstens diese schwer- und schwerstbeschädigten Menschen unter allen Umständen in Arbeit zu bringen.
Wir haben aus einem Bericht, der erst vor wenigen Tagen durch die Presse ging, mit Freude entnommen, daß ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen von sich aus eine Quote von über 10 % Schwerbeschädigten eingestellt hat. Die besondere Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten obliegt aber natürlich den Behörden, an der Spitze der Bundesregierung. Wir wissen nicht, inwieweit der Beschluß des Bundestages durchgeführt worden ist. Es ist bekannt, daß das Arbeitsministerium diesen Beschluß in vorbildlicher Weise durchgeführt hat. Aber nach unseren Informationen gibt es auch eine ganze Anzahl von Ministerien, in denen diese Forderungen bei weitem nicht erfüllt sind. Beispielsweise ist nach meiner Unterrichtung im Bundesministerium für die Vertriebenen der Beschluß des Bundestages noch bei weitem nicht durchgeführt. Dabei hätte meines Erachtens gerade der Herr Bundesminister für die Vertriebenen aus den Reihen der Vertriebenen, von denen eine große Anzahl von Schwerbeschädigten hierher gekommen ist, seinen Bedarf auch aus den Reihen der Schwerbeschädigten längst decken müssen. Dasselbe trifft, glaube ich, für das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen zu. Ich glaube, daß auch der Herr Bundesminister Kaiser die besondere Pflicht hat, in
seinem Ministerium Schwerbeschädigte weit über diese Quote hinaus zu berücksichtigen. Nicht viel anders, glaube ich, liegt es im Ministerium Hellwege und selbst im Ministerium des Innnern, das doch an der Versorgung stark beteiligt ist.
Wir legen Wert darauf, daß der Beschluß des Bundestages nicht nur in den unteren Stufen der Verwaltung, etwa bei den Amtsboten, verwirklicht wird, so sehr uns das natürlich freut. sondern daß er in allen Positionen der Verwaltung Berücksichtigung findet. Ich glaube, daß wir in dieser Auffassung mit dem gesamten Hause einig sind. Wenn auch die Kriegshinterbliebenen nicht ausdrücklich in dem Schwerbeschädigtengesetz genannt worden sind, möchten wir doch der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch die große Zahl der Kriegshinterbliebenen Veranlassung geben sollte, diese im Rahmen des weiblichen Personals der Verwaltung entsprechend zu berücksichtigen.
Wir sind wohl uns alle darin einig, daß der Beschluß des Bundestages unter allen Umständen durchgeführt werden muß, und wir sehen mit Interesse der Beantwortung unserer Interpellation entgegen. Ich betone, daß in dem Beschluß des Bundestages ausdrücklich von mindestens 10 % gesprochen worden ist, und wir sind begierig zu erfahren, ob wenigstens die Quote von 10 % erfüllt worden ist.