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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950 2411 66. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2412D, 2439A, D Anfrage Nr. 77 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Relombardierung der zwischen der Bundesbahn und der bayerischen Staatsregierung getroffenen Abkommen Drucksachen Nr. 933 und 1005) . . . 2412D Anfrage Nr. 79 der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Blindengeldern an Zivilblinde (Drucksachen Nr. 950 und 994) . 2413A Zur Tagesordnung 2413A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Landesministers der Justiz von Schleswig-Holstein vom 8. Mai 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schröter (Drucksache Nr. 989) 2413A, 2447D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 2413B Gengler (CDU) 2415B Interpellation der Abgeordneten Leddin, Bazille, Diel, Geritzmann, Frau Dr. Hubert, Frau Schanzenbach, Pohle und Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten (Drucksache Nr. 862) . . . 2415D Leddin (SPD), Interpellant 2415D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 2416C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 944) . 2417A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Drucksache Nr. 955) 2417A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes (Drucksache Nr. 956) . 2417B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksachen Nr. 940 und 856) 2417B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 2417B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen betr. Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksachen Nr. 964, 865, 868, 885, 538, 800, 877) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei betr. Tabakbesteuerung (Drucksache Nr. 927) 2418B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 2418B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antrag- steller 2419B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2419D Herbig (SPD) 2420D Dr. Wellhausen (FDP) 2421D Kohl (Stuttgart) (KPD) 2421B Dr. Bertram (Z) 2422D Dr. Besold (BP) 2423B Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2424A Dr. Leuchtgens (DRP) 2424B Ewers (DP) 2424C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten betr. Besatzungslasten (Drucksachen Nr. 962, 8, 120, 148 und 201) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksachen Nr. 997 und 667) 2413A, 2425B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 2425C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 2427B Dr. Seelos (BP) 2427D Euler (FDP) 2431C Dr. Brill (SPD) 2433A Krause (Z) 2435B Kemper (CDU) 2435D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Geschäftsordnung 2436C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Baumgartner, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln (Drucksachen Nr. 903 und 663) 2437A Ehren (CDU): als Berichterstatter 2437A als Abgeordneter 2438D Dr. Decker (BP) 2437D Arnholz (SPD) 2438A Unterbrechung der Sitzung . 2439A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter und Genossen betr. Vorlage eines Bundespressegesetzes (Drucksachen Nr. 934 und 560) 2439A Brunner (SPD), Berichterstatter . 2439B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Paschek und Genossen betr. Hilfe für die Korbmacherindustrie in Oberfranken (Drucksache Nr. 945 und 763) 2439D Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 2440A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksachen Nr. 946 und 772) 2441C Dr. Preusker (FDP) : als Berichterstatter 2441C als Abgeordneter 2444B Klabunde (SPD) 2442B, 2446D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2443D Dr. Miessner (DRP) 2444D Etzel (Duisburg) (CDU) 2445B Ewers (DP) 2447A Kunze (CDU) 2447C Frau Thiele (KPD) 2429B Dr. Wahl (CDU) 2431A Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität des Abg Schröter 2447D Ritzel (SPD) 2447D Kunze (CDU) 2448C Dr. Arndt (SPD) 2448D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 967) . . . 2449C Nächste Sitzung 2449C Die Sitzung wird um 9 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Matthes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Es fehlen wegen Erkrankung Bundeskanzler Dr. Adenauer, die Abgeordneten Lübke, Frau Dr. Gröwel, Dr. Gülich, Bettgenhäuser, Mißmahl, Weickert, Wittmann, Freudenberg, Frau Albrecht. Es fehlen entschuldigt die Abgeordneten Dr. Pferdmenges, Dr. Vogel, Feldmann, Dr. Henle, Mayer (Rheinland-Pfalz), Görlinger, Wehner, Jacobs, Frau Dr. Hubert, Dr. Menzel, Böhm, Meitmann, Frau Krahnstöver, Dr. Suhr, Neumann, Dr. Veit, Ollenhauer, von Knoeringen, Henßler, Frau Nadig, Berlin, Frau Albertz, Kalbfell, Dr. Nölting, Herrmann, Brünen, Bergmann, Frau Schroeder (Berlin), Jacobi, Wönner, Gleisner, Hans Schmitz, Höfler, Muckermann, Brandt, Margulies, Dr. Middelhauve, Rademacher, Dr. Oellers , Dr. Zawadil, Dr. Seebohm, Kuhlemann, Freiherr von Aretin, Dr. Fink, Reimann, Fisch, Nuding, Oskar Müller (Offenbach), Loritz, Schuster, Freitag, Frau Dr. Steinbiss, Dr. Reif und Dr. Falkner.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich habe weiter folgende Mitteilungen zu machen.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 26. Mai 1950 die Anfrage Nr. 77 der Abgeordneten Strauß, Dr. Jaeger und Genossen betreffend Relombardierung der zwischen der Bundesbahn und der bayerischen Staatsregierung getroffenen


(Präsident Dr. Köhler)

Abkommen — Drucksache Nr. 933 — unter Drucksache Nr. 1005 beantwortet.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 27. Mai 1950 die Anfrage Nr. 79 der Abgeordneten Frau Döhring, Richter, Dannebom und Fraktion der SPD betreffend Gewährung von Blindengeldern an Zivilblinde — Drucksache Nr. 950 — unter Drucksache Nr. 994 beantwortet.
Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß der Punkt 2 der heutigen Tagesordnung insofern entfällt, als seitens der Interpellanten die Interpellation in eine Anfrage umgewandelt wird. Deshalb ist der Punkt 2 von der Tagesordnung abgesetzt.
Ferner darf ich darauf aufmerksam machen, daß auf der andern Seite die Tagesordnung ergänzt wird durch einen Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses Drucksache Nr. 997 über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hasemann und Fraktion der FDP betreffend Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden, der, weil er mit dem Bericht des Auswärtigen Ausschusses unter Drucksache Nr. 962 thematisch zusammenhängt, als Punkt 9 b behandelt werden soll. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen.
Meine Damen und Herren, wir treten damit in die
Tagesordnung ein und kommen zu Punkt 1: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Landesministers der Justiz von Schleswig-Holstein vom 8. Mai 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schröter (Drucksache Nr. 989).
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Arndt das
Wort als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 8. Mai 1950 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein die Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Carl Schröter beantragt. Das Schreiben nimmt Bezug auf den Bericht des vom schleswig-holsteinischen Landtag eingesetzten Ausschusses zur Untersuchung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der früheren „Kieler Neuesten Nachrichten / Kieler Zeitung". Dieser Bericht empfiehlt der Landesregierung von Schleswig-Holstein, eine strafrechtliche Nachprüfung durch die Staatsanwaltschaft in dreifacher Hinsicht zu veranlassen, nämlich, soweit der Herr Abgeordnete Carl Schröter in Betracht kommt, wegen des Verdachtes
    1. einer falschen uneidlichen Aussage,
    2. der Teilnahme an einer Untreue,
    3. einer versuchten Erpressung.
    Zu 1, Vorwurf einer falschen uneidlichen Aussage: Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität empfiehlt, insoweit die Aufhebung der Immunität abzulehnen, weil der gegen den Herrn Abgeordneten Carl Schröter erhobene Vorwurf, auch wenn er wahr wäre, nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung zum Inhalt hat.
    Zwischen dem Abgeordneten Herrn Carl Schröter und einem ehemaligen Rittmeister Dr. Kurt Heinrich schwebt ein Rechtsstreit. In diesem Zivilprozeß hat der Abgeordnete Herr Carl Schröter als Beklagter ausgesagt, er habe mit einem anonymen Brief nichts zu tun, der in dem Entnazifizierungsverfahren gegen Heinrich bei der Entnazifizierungsbehörde eingegangen ist. Das Landgericht Kiel hat diese Aussage des Herrn Abgeordneten Carl Schröter für glaubhaft erachtet und Heinrichs Klage abgewiesen.
    Der Untersuchungsausschuß des Landtages von Schleswig-Holstein, an dessen Bericht sich die der CDU-Fraktion angehörigen Mitglieder des Ausschusses allerdings nicht beteiligt haben, hält die Aussage des Herrn Abgeordneten Carl Schröter für unglaubhaft, da der anonyme Brief auf der privaten Schreibmaschine des Herrn Abgeordneten Carl Schröter und auf Papier der ihm nahestehenden „Kieler Zeitung" geschrieben sei.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität war weder berufen noch imstande, diesen Sachverhalt zu prüfen; denn jedenfalls hat der Abgeordnete Herr Schröter seine Aussage nicht als Zeuge oder Sachverständiger, sondern als Partei, als Beklagter gemacht. Eine Parteiaussage als solche aber ist, auch wenn sie unrichtig gewesen wäre, nicht strafbar.
    Zweitens: Vorwurf der Teilnahme an einer Untreue. Der Verdacht einer Untreue richtet sich nach dem Bericht des Untersuchungsausschusses des Landtages von Schleswig-Holstein nicht gegen den Abgeordneten Herrn Schröter, sondern gegen einen Herrn Brück, der beschuldigt wird, als Treuhänder einer Kommanditgesellschaft den dieser Kommanditgesellschaft gehörenden Zeitungsbetrieb zu billig an den Lizenzträger der „Kieler Nachrichten" und seine Gesellschafter verpachtet zu haben.
    Unstreitig hat der Abgeordnete Herr Schröter ursprünglich zu diesen Gesellschaftern nicht gehört und ist am Abschluß des beanstandeten Pachtvertrages nicht beteiligt gewesen, sondern erst Monate später an dem neuen Zeitungsunternehmen beteiligt worden.
    Nach der einhelligen Auffassung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ist daher aus Rechtsgründen gar kein Raum zu einem strafrechtlich
    erheblichen Vorwurf gegen den Herrn Abgeordneten Schröter. Deshalb wird empfohlen, auch insoweit die Aufhebung der Immunität abzulehnen.
    Drittens: Vorwurf der versuchten Erpressung. Nach der Behauptung des früheren Rittmeisters Dr. Kurt Heinrich soll der Abgeordnete Herr Schröter am 1. Juli 1948 in Kiel versucht haben, ihn zu erpressen. Dieser von Heinrich behauptete Versuch soll im Verlaufe der Streitigkeiten um die Zeitung „Kieler Nachrichten" unternommen worden sein.
    Heinrich war ursprünglich Alleininhaber des Unternehmens, das die „Kieler Neuesten Nachrichten" herausgab. 1942 wurde das Unternehmen in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, an der Heinrich zu 49 % beteiligt blieb, während 51 % der Anteile von der NSDAP gegen Zahlung von 4 1/2 Millionen RM erworben wurden. 1945 wurde das Unternehmen stillgelegt, und alle Anteile der Kommanditgesellschaft wurden beschlagnahmt, teils als Eigentum der NSDAP, teils, weil Heinrich selbst Altparteigenosse und Ortsgruppenleiter gewesen war.
    Die Militärregierung bewilligte je eine Zeitungslizenz für die SPD und für die CDU in Kiel. Lizenzträger für die CDU sollte der spätere Landtagsabgeordnete Herr Koch werden. Herr Koch hatte ursprünglich Schwierigkeiten sowohl nach der Richtung, die Lizenz von der Militärregierung zu bekommen, als auch die Zeitung zu finanzieren. In dieser Lage wandte man sich an Dr. Kurt Heinrich, der nach Hamburg zu einem Oberst Garland bei der Militärregierung fuhr. Auf die Vorstellungen Heinrichs hin, eines Parteigegossen von 1931 und Ortsgruppenleiters von 1932 bis 1945, soll sich


    (Dr. Arndt)

    Garland davon überzeugt haben, daß Herr Koch der geeignete Lizenzträger sei.

    (Hört! Hört! und Heiterkeit bei der SPD.)

    — Meine Herrn, das wundert Sie? — Ein Rittmeister und ein Oberst sind sich über reeducation sehr schnell einig!

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD.)

    Drei Tage vor Erteilung der Lizenz, am 18. März 1946, wurde auf Heinrichs Gut Emkendorf der sogenannte Emkendorfer Vertrag zwischen Heinrich einerseits und den Herren Willi Koch, Professor Becker sowie Rechtsanwalt und Notar Ehmke andererseits geschlossen. Alle Beteiligten waren sich wohl klar, daß dieser von ihnen als Gentlemen-Agreement bezeichnete Vertrag an sich ungültig war, weil er sowohl gegen Besatzungsrecht verstieß, als auch den Formerfordernissen des deutschen Rechts nicht genügte. Durch diesen Emkendorfer Vertrag schlossen sich die Beteiligten zu einer Gesellschaft für den Verlag von Zeitungen, insbesondere der Herausgabe der „Kieler Nachrichten", zusammen. Am Gewinn und Verlust sollten Heinrich mit 70 %, die übrigen drei Gesellschafter mit je 10 % beteiligt sein.
    Der Vertrag, durch den der für die Kommanditgesellschaft eingesetzte Treuhänder Brück deren Zeitungsbetrieb an den Lizenzträger Koch verpachtet hatte, sollte als im Interesse aller vier Gesellschafter geschlossen gelten.
    In einem Nachtrag heißt es:
    Für den Fall, daß Dr. Heinrich von der Militärregierung gezwungen werden sollte, seinen Anteil von 49 %
    — nämlich an der Kommanditgesellschaft —
    an den Lizenzträger abzugeben, sind sich alle Gesellschafter darüber einig, daß trotzdem Herr Dr. Heinrich in gleicher Weise am Gewinn und Verlust beteiligt werden soll, als wenn ihm der verkaufte Anteil noch gehörte.
    Bei Abschluß dieses Emkendorfer Vertrages wollen die Beteiligten davon ausgegangen sein, daß Dr. Heinrich nur nominell belastet sei und seine Denazifizierung bevorstünde. Bereits am 27. November 1945 hatte demgemäß der Abgeordnete Herr Schröter zusammen mit dem späteren Lizenzträger Koch an die Militärregierung geschrieben, daß sie auf Grund genauer persönlicher Kenntnis keinen Zweifel an der einwandfreien politischen Gesinnung Dr. Heinrichs hegten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Abgeordnete Herr Carl Schröter trat dann dem Emkendorfer Vertrag mit der Maßgabe bei, daß auch er mit 10 % beteiligt wurde, während Heinrichs Anteil von 70 % auf 60 % herabgesetzt wurde.
    Heinrichs Denazifizierungsverfahren verlief anders, als man es erwartet haben will. Heinrich wurde in Gruppe III eingestuft. Am 8. Juni 1948 wurde diese Einstufung von der Berufungsinstanz bestätigt. Am 16. Juni 1948, also acht Tage später, sagten sich die übrigen Gesellschafter, also auch der Herr Abgeordnete Schröter, durch einen Brief des Lizenzträgers Koch gegenüber Heinrich vom Emkendorfer Vertrage los, weil er als gesetzwidrig nichtig sei. Infolgedessen kam es zwischen den Beteiligten zu Streit. Heinrich wollte an dem allseits als Gentlemen-Agreement bezeichneten und in Kenntnis der Nichtigkeit abgeschlossenen Emkendorfer Vertrag festhalten und erklärte es in seiner später erhobenen, vom Landgericht Kiel aber in erster Instanz abgewiesenen Klage als einen Verstoß gegen
    Treu und Glauben für sittenwidrig, daß der mit unstreitig zu niedrigen Pachtsätzen abgeschlossene Pachtvertrag gleichwohl bestehen bleiben solle. Heinrich seinerseits soll sich daraufhin bemüht haben, die ihm von der NSDAP — wie er geltend machte: unter Druck — abgekauften 51 % des Zeitungsvermögens wieder in die Hand zu bekommen, somit wieder Alleininhaber des Produktionsbetriebes zu werden, den Pachtvertrag möglicherweise kurzfristig zu kündigen und vor allem denazifiziert zu werden, was ihm tatsächlich auch insoweit gelang, als er am 1. September 1948 nach Gruppe IV und am 5. April 1949 vorzeitig nach Gruppe V umgestuft wurde.
    Die übrigen Gesellschafter andererseits machten Heinrich am 17. September 1949 ein Vergleichsangebot, durch das sie die jährliche Pacht von 40 000 DM auf etwa 140 000 DM zu erhöhen sich bereit erklärten, wurden aber auch bei der Landesregierung Schleswig-Holstein vorstellig, die nach ihren Wünschen gegenüber der Militärregierung erklären sollte, es könne nicht in Frage kommen, daß Dr. Heinrich als ein in Gruppe III eingestufter alter Kämpfer der NSDAP und Ortsgruppenleiter seine 1942 der NSDAP verkauften Anteile zurückerhielte und damit früher oder später Einfluß auf die Presse gewinne.
    Ohne Beteiligung der Mitgesellschafter Koch, Ehmke und Becker, welche dieses Vorgehen ablehnten, wurde der Abgeordnete Herr Carl Schröter im April 1949 und am 16. Mai 1949 bei der Abteilung für Denazifizierung der Landesregierung vorstellig, um eine Rückstufung Heinrichs von V nach IV bzw. von IV nach III zu erreichen.

    (Hört! Hört! links.)

    Hierbei überreichte der Abgeordnete Schröter auch' zwei Zeitungsaufsätze mit stark nationalsozialistischer Tendenz, die Heinrich 1932 veröffentlicht hatte und die erst in der Berufungsinstanz des Denazifizierungsverfahrens gegen Heinrich durch den anonymen Brief bekanntgeworden waren. Diese beiden Zeitungsaufsätze aus 1932 sollen den Abgeordneten Herrn Schröter nach seiner Darstellung davon überzeugt haben, daß er 1945 sein Leumundszeugnis zugunsten Heinrichs etwas oberflächlich und leichtfertig, wie er sagt, abgegeben hätte.
    Diese beiden Zeitungsartikel und die Einstufung in Gruppe III will der Abgeordnete Herr Schröter in der ersten Besprechung, die er mit Heinrich am 1. Juli 1948 nach dem Zerwürfnis und der Lossagung vom Emkendorfer Vertrage hatte, dem Heinrich vorgehalten und Heinrich erklärt haben, daß er, Schröter, aus der Gesellschaft ausscheiden würde, wenn Heinrich beteiligt bleibe. Dr. Kurt Heinrich dagegen behauptet, der Abgeordnete Herr Schröter hätte in dieser Besprechung ihn dadurch zu nötigen versucht, daß er ihm zu verstehen gegeben habe, Heinrich werde nie aus Gruppe III herauskommen, ja er werde sogar in Gruppe II kommen, wenn er darauf beharre, eine Tätigkeit als Verleger auszuüben.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität war weder berufen noch imstande, die Wahrheit oder Unwahrheit dieser entgegengesetzten Äußerungen zu prüfen. Ihn konnte auch nicht beeinflussen, daß der Abgeordnete Herr Schröter durch den Herrn Kollegen Gengler wissen ließ, er lege selbst größtes Gewicht auf die Aufhebung seiner Immunität; denn die eigene Stellungnahme des betroffenen Abgeordneten ist unerheblich.


    (Dr. Arndt)

    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat erwogen, ob überhaupt die Anschuldigung durch einen Altparteigenossen und Ortsgruppenleiter beachtlich sei. Er hat sich in diesem Falle nicht von Gründen, die in der Person Heinrichs liegen, bestimmen lassen können, da der Abgeordnete Herr Schröter selbst es war, der sich auf eine geschäftliche Verbindung mit Heinrich einließ.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat auch nicht die Überzeugung gewonnen, daß dieser Fall im Sinne seiner vom Bundestag gebilligten Grundsätze politisch affiziert sei, da es sich bei der Streitigkeit zwischen dem Abgeordneten Herrn Schröter und Dr. Heinrich um eine Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern handelt.
    Nach eingehenden Erörterungen ist der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zu dem Ergebnis gelangt, daß rechtlich ein Vorwurf der versuchten Erpressung von Heinrich schlüssig behauptet werden kann, weil nach der Rechtsprechung auch ein an sich unklagbares Abkommen auf Grund von Treu und Glauben eine gewisse Rechtslage zu begründen vermag und jedenfalls Drohungen mit einer Einwirkung auf das Denazifizierungsverfahren unzulässig sind. Unter diesen Umständen war für den Ausschuß einzig entscheidend, daß dem gegen den Abgeordneten Herrn Schröter von Dr. Heinrich erhobenen und zu beweisenden Vorwurf der versuchten Erpressung, weil Erpressung ein mit Zuchthausstrafe bedrohtes Verbrechen ist, eine so schwerwiegende Bedeutung zukommt, daß eine gerichtliche Aufklärung ermöglicht werden sollte und das Interesse daran das Interesse des Bundestages an seiner Prärogative überwiegt.
    Aus diesen Gründen empfiehlt der Ausschuß mit Mehrheit, insoweit die Immunität des Abgeordneten Herrn Carl Schröter aufzuheben.