Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Standpunkt der sozialdemokratischen Fraktion kann in diesem Hause wohl kaum einem Zweifel unterliegen. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt den Antrag der Bayernpartei ab. Ich halte mich aber für verpflichtet, einige erklärende Worte dazu zu sagen. Denn wir kommen allmählich in das Milieu, das sonst nur in Bayern zu finden war. Dort spielt der Bierpreis nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine eminent politische Rolle. Nun soll diese politische Rolle des Bierpreises wahrscheinlich auf die Bundesebene übertragen werden. Offenbar hat die Bayernpartei auch den Ehrgeiz, den ersten verfassungändernden Antrag hier eingebracht und durchgesetzt zu haben. Es wäre, wie wir glauben, ein verfassungsgeschichtlicher Witz, wenn es ausgerechnet der Bierpreis wäre, der Anlaß zu dem ersten verfassungändernden Gesetz in diesem Hause geben würde.
Nun zur Sache selber. Wenn wir diesen Antrag ablehnen, kommen wir parteitaktisch in eine recht unbequeme Situation. Denn wir werden damit unzweifelhaft der Bayernpartei die Möglichkeit geben, in Bayern noch mehr, als sie es bisher getan hat, auf das böse Bonn zu schimpfen, das nicht bereit sei, den bayerischen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen. Ich hoffe zuversichtlich, daß auch die CSU sich rechtzeitig bei uns bedanken wird, wenn wir dadurch der Bayernpartei die Möglichkeit genommen haben, sich gegen sie zu beschweren, daß sie den Bierpreis in Bayern nicht frühzeitig genug ausreichend gestaltet hat. Ich glaube sogar, daß ein Tag kommen könnte, an dem der Herr Kollege Dr. Baumgartner sich auch noch bei uns bedanken könnte, wenn er nämlich als künftiger bayerischer Ministerpräsident einmal in die Verlegenheit käme, den politischen Bierpreis in Bayern zu gestalten.
Materiell kauen wir heute bereits zum zweitenmal das Thema wieder, und wir werden es ein drittesmal wiederkäuen müssen, wenn das Biersteuergesetz endlich zur Beratung kommt. Denn alles das, was zur materiellen Begründung des Antrags vorgetragen worden ist, gehört nicht zu dieser verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung, sondern das gehört zur Debatte über die Biersteuerfrage an sich. Wir haben die Hoffnung, daß es auch in diesem Hohen Hause gelingen wird, den Bierpreis nicht nach unitarischen Vorstellungen zu gestalten, sondern den Bedürfnissen Bayerns in dieser Frage ausreichend Rechnung zu tragen.
Im übrigen darf ich abschließend folgendes bemerken. Ich empfinde es außerordentlich merkwürdig, daß dieser Antrag gerade jetzt kommt. Denn wenn ich die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers aus Anlaß der Behandlung des Antrags Loritz zur Bierpreisfrage richtig verstanden habe, wäre es vor dem 1. April dieses Jahres in Bayern noch möglich gewesen, die Biersteuerfrage ganz autonom nach bayerischen Vorstellungen zu lösen.
Warum es nicht geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dort wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit gewesen, wirklich bayerische Vorstellungen durchzusetzen. Ich bin zu meinem Bedauern nicht in der Lage, Ihnen etwas anderes zu sagen. Wir behalten uns aber vor, bei der Behandlung des Biersteuergesetzes hier auch bayerische Vorstellungen nachdrücklich zu vertreten.