Rede:
ID0106509000

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    Deutscher Bundestag. — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950 2357 65. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950. Gedenkworte des Präsidenten anläßlich des Grubenunglücks auf der Zeche Dahlbusch 2359A Geschäftliche Mitteilungen . . . 2359B, 2384C, D Eintritt des Abg. Dr. Semler i. d. Bundestag 2359B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabmen 2359B die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter 2359C Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer . . . 2359C die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 2359C den Bundesfinanzhof 2359C Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarieller Urkunden 2359C die Ausprägung von Scheidemünzen . 2359C Ergänzung des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die Haushaltsführung und über die vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung 2359C Antrag des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 74 Abs. 2 des Grundgesetzes bezüglich der Gesetze zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 953) 2359C über die Finanzverwaltung (Drucksache Nr. 990) 2359D Bericht des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines besonderen Referats beim Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksache Nr. 988) 2359D Anfrage Nr. 66 der Fraktion der FDP betr. erlassene Kaffeesteuer (Drucksachen Nr 818 und 963) 2359D Anfrage Nr. 69 der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kupferschieferwerk in Sontra (Drucksachen Nr. 864 und 977) 2359D Anfrage Nr. 71 der Fraktion der FDP betr. Liquidation der staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. (Drucksachen Nr. 895 und 979) 2359D Anfrage Nr. 73 der Fraktion der SPD betr. Lehrwerkstätten bei den Reichsbahnausbesserungswerken (Drucksachen Nr. 899 und 969) 2359D Anfrage Nr. 74 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Spies u. Gen. betr. Verhaftung deutscher Missionsangehöriger in Nordkorea (Drucksachen Nr. 909 und 986) . . . . 2360A Anfrage Nr. 72 der Fraktion der FDP betr. Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 896 und 987) 2360A Mitteilung betr. elektrotechnische Uhr zur Ankündigung des Schlusses der Redezeit . 2360A Antrag auf Aufsetzung des Antrages der KPD betr. Aufhebung aller gegen die Teilnahme am Pfingsttreffen der Freien Deutschen Jugend in Berlin getroffenen Ausnahmeanordnungen auf die Tagesordnung 2360B Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2360B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Mandatsniederlegung des Abg. Kurt Müller (Hannover) (Drucksache Nr. 993) 2360B, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2361A Renner (KPD) 2363C Ritzel (SPD) 2364B Euler (FDP) 2365C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an alle auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens ausgesiedelten Personen deutscher Volkszugehörigkeit (Drucksache Nr. 889) . . . 2366B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2366B Müller (Hessen) (KPD), Antragsteller 2366C Eichler (SPD) 2368A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes für den Wohnungsbau: Das „Deutsche Wohnungswerk" (Drucksache Nr. 897) 2368C, 2378C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . 2378D Klabunde (SPD) 2380C Dr. Gerstenmaier (CDU) 2382A Dr. Bertram (Z) 2382D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2383D Freiherr von Fürstenberg (BP) . . 2384B Unterbrechung der Sitzung . . 2384D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes (Drucksache Nr. 904) . . 2368D, 2384D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2384D, 2386D Dr. Schneider (FDP) 2385C Ewers (DP) 2386A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2386C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit für Dienstvergehen (Drucksache Nr. 905) 2369A Zinn (SPD), Antragsteller . . 2369A, 2372B Dr. Schneider (FDP) 2370A Dr. Miessner (DRP) 2370D Dr. Kleindinst (CSU) 2371B Farke (DP) 2371C Dr. Reismann (Z) 2371D Erste Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 972 und Zu Nr. 972) 2373B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2373B Dr. Wellhausen (FDP) 2374B Dr. Baumgartner (BP) 2375C Ewers (DP) 2375D Kurlbaum (SPD) 2376C Niebergall (KPD) 2377B Dr. Reismann (Z) 2377B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2378B Etzel (Duisburg) (CDU) 2378B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungschutzes (Drucksache Nr. 924) . . 2387C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2387C, 2394C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2388D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 2389C Fisch (KPD) 2390A Dr. Greve (SPD) 2391A Dr. von Merkatz (DP) 2392C Dr. Kopf (CDU) 2393B Dr. Reismann (Z) 2394A Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 2395B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 929) . 2395C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2395C Dr. Solleder (CSU) 2397A Wönner (SPD) 2397B, 2398D Schmidt (Bayern) (WAV) 2398A Dr. Horlacher (CSU) 2398B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Drucksache Nr. 968) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Anträge der Fraktion der Bayernpartei betr. Getreidebewirtschaftung und Neuregelung der Mühlenkontingentierung (Drucksachen Nr. 713, 101 (neu) und 115) 2399A, 2400B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2399A Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2400B Dr. Baumgartner (BP) 2400C Kriedemann (SPD) 2401C Dr. Horlacher (CSU) 2404B Faßbender (FDP) 2406C Niebergall (KPD) 2407C Wallner (WAV) 2408A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) 2408B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksachen Nr. 921 und 711) 2408C Cramer (SPD), Berichterstatter . . 2108C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen (Druck- sachen Nr. 898 und 648) 2409C Ludwig (SPD), Berichterstatter . 2409C Nächste Sitzung 2409D Die Sitzung wird um 9 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben mit Befriedigung aus den Ausführungen des Herrn Vertreters des Bundesinnenministeriums gehört, daß die Abteilung des Ministeriums, die sich mit der Propaganda der


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    mokratischen Ideen zu befassen haben wird, die also insbesondere auch Unterlagen für den staatsbürgerlichen Unterricht zu liefern haben dürfte, sich vollkommen objektiv abseits der wechselnden Mehrheit dieses Hohen Hauses und abseits der jeweiligen parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung halten werde.
    Die Aufgaben, die der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes in Art. 73 Nr. 10 des Grundgesetzes gesetzt sind, umfassen ein dreifaches Feld: erstens die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei und in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, zweitens die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und drittens die internationale Verbrechensbekämpfung. Wir haben es hier mit der ersten Aufgabe zu tun, mit der notwendigen Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in den Fragen des Verfassungsschutzes.
    Wir erkennen gerne an, daß im § 3 Abs. 2 das Mißverständnis vermieden ist, als ob hier ein Übergriff auf die Polizeibefugnisse der Länder, ihre Hoheitsbefugnisse, beabsichtigt wäre. Eine Frage taucht aber sofort auf, wenn es darum geht, zu untersuchen und zu entscheiden, ob für die Wahrnehmung der gestellten Aufgaben trägerschaftlich eine Abteilung innerhalb des bestehenden Bundesinnenministeriums oder aber ein selbständiges Bundesamt als Bundesoberbehörde geschaffen werden soll. Ich möchte vor der Verlockung warnen, für Spezialaufgaben und -gebiete, die dem Bund verfassungsrechtlich zugeteilt sind, jeweils besondere Bundesoberbehörden einzurichten. Eine solche Atomisierung in der Verwaltung würde zu nichts Gutem führen können, sondern notwendigerweise zu einer Aufblähung der entsprechenden Apparate führen. Wir haben an und für sich eine solche IN eigung schon erkennen können, als es darum ging, die Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft einzurichten, und es war ursprünglich beabsichtigt, auch ein Bundesbesatzungsamt zu schaffen. Der Entwurf ist inzwischen, wie wir heute gelesen haben, von der Bundesregierung zurückgezogen worden. Ich möchte also dringend zur Erwägung geben, ob es zweckmäßig ist, ein besonderes Bundesamt als Bundesbehörde hier einzurichten.
    Wenn es sich darum handelt, den Verfassungsschutz in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verwirklichen, zu organisieren und durchzuführen, so müssen die Zuständigkeiten, die zwischen den beiden Hoheitsträgern durch das Grundgesetz aufgeteilt sind, peinlich genau beobachtet werden. Vor allem gilt das hinsichtlich des § 5, der in weitgehendem Maße ein Weisungsrecht für den Bund vorsieht. Ich bin durchaus nicht sicher, ob dieses Weisungsrecht sich in den Zuständigkeitsgrenzen der Artikel 30, 84 und 85 des Grundgesetzes hält. Ich bin daher der Meinung, daß der Ausschuß, dem dieser Gesetzentwurf wohl überwiesen werden soll — wahrscheinlich der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht —, sehr sorgfältig zu prüfen haben wird, daß die Zuständigkeitsgrenzen in diesem Gesetz genau gewahrt werden, damit nicht später Konflikte verursacht werden.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Becker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zunächst möchte ich den Antrag stellen, dieses Gesetz dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung zur Bearbeitung zu überweisen.
    In der Sache selbst habe ich folgendes zu sagen: Die Überschrift des Gesetzes „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes" verspricht mehr, als bei der Lektüre der vorgeschlagenen Paragraphen in Erscheinung tritt. Der Schwerpunkt liegt offensichtlich in § 5 des Gesetzes, und die ganze scheinbare Dürftigkeit der Paragraphen ist aus der recht komplizierten verfassungsrechtlichen Grundlage zu erklären, die das Grundgesetz für diese Dinge gibt. Denn Art. 87 sieht nur eine Zentralstelle tür das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen als eine in bundeseigener Verwaltung zu führende Bundesoberbehörde vor.
    Ich teile die Bedenken meines Herrn Vorredners, ob es notwendig ist, eine eigene Behörde mit dieser Aufgabe zu betrauen, bzw. ob nicht die Möglichkeit besteht, auch mit im Ministerium Lies Innern schon vorhandenen Behörden auszukommen. Dasselbe dürfte auf der Länderbasis geiten. Aber ich bitte, zu erwägen, daß Art. 91 in seinem Abs. 2 in den Fällen, in denen dem Land eine Gefahr droht und das betreffende Land nicht bereit oder nicht in der Lage ist, sich selbst zu schützen oder gegen die drohende Gefahr aufzutreten, dem Bund ohnehin schon das Recht gibt, die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder seinen Weisungen zu unterstellen. Hier ist also schon ein Weisungsrecht begründet, das, wenn die Weisungsrechtsvorschläge des § 5 eine besondere praktische Bedeutung auf dem Gebiete der Ordnungspolizei enthalten oder bringen sollten, einer gewissen Ausweitung bedürfen würde. Ich glaube, eme sachliche Begründung für eine solche Notwendigkeit dürfte nach den Nachrichten der heutigen Presse über die Vorgänge an der Zonengrenze bei Schleswig-Holstein wohl ohne weiteres gegeben sein, und ich möchte hoffen, daß der Bundesrat gerade unter Würdigung dieser Dinge seine Bedenken gegen die vorgeschlagene Fassung des § 5 zurückstellt.
    Eine kleine Arabeske noch am Rande. Der Bundesrat hat unter Berufung auf Art. 85 des Grundgesetzes der Auffassung Ausdruck gegeben, es handle sich hier um ein Gesetz, dem er zustimmen müsse. Das kann zum Teil zutreffen. Er hat aber übersehen, daß dieses Weisungsrecht nach Art. 84 Abs. 5 nur der Bundesregierung und nicht, wie es hier im Text heißt, dem Bundeskanzler zusteht. Wir werden uns wohl im Ausschuß darüber unterhalten müssen, ob nicht in § 5 entsprechend dem Grundgesetz die Worte „die Bundesregierung" eingesetzt werden müßten. Das würde auch die Beseitigung eines gewissen Schönheitsfehlers bedeuten, der uns bei der Lektüre des § 5 aufgefallen ist, in welchem es heißt: „Der Bundeskanzler oder mit dessen Vollmacht der Bundesminister des Inneren kann Weisungen erteilen." Das erweckt den Anschein, als ob, da eine besondere Vollmacht vorausgesetzt wird, der Begriff der Kollegialität innerhalb des Bundeskabinetts nicht die Würdigung erhält, die er nach dem Grundgesetz und nach den Grundsätzen des parlamentarischen Systems eigentlich verlangen dürfte.

    (Beifall bei der FDP.)