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ID0106508000

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    7. Ewers.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950 2357 65. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950. Gedenkworte des Präsidenten anläßlich des Grubenunglücks auf der Zeche Dahlbusch 2359A Geschäftliche Mitteilungen . . . 2359B, 2384C, D Eintritt des Abg. Dr. Semler i. d. Bundestag 2359B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabmen 2359B die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter 2359C Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer . . . 2359C die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 2359C den Bundesfinanzhof 2359C Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarieller Urkunden 2359C die Ausprägung von Scheidemünzen . 2359C Ergänzung des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die Haushaltsführung und über die vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung 2359C Antrag des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 74 Abs. 2 des Grundgesetzes bezüglich der Gesetze zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 953) 2359C über die Finanzverwaltung (Drucksache Nr. 990) 2359D Bericht des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines besonderen Referats beim Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksache Nr. 988) 2359D Anfrage Nr. 66 der Fraktion der FDP betr. erlassene Kaffeesteuer (Drucksachen Nr 818 und 963) 2359D Anfrage Nr. 69 der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kupferschieferwerk in Sontra (Drucksachen Nr. 864 und 977) 2359D Anfrage Nr. 71 der Fraktion der FDP betr. Liquidation der staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. (Drucksachen Nr. 895 und 979) 2359D Anfrage Nr. 73 der Fraktion der SPD betr. Lehrwerkstätten bei den Reichsbahnausbesserungswerken (Drucksachen Nr. 899 und 969) 2359D Anfrage Nr. 74 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Spies u. Gen. betr. Verhaftung deutscher Missionsangehöriger in Nordkorea (Drucksachen Nr. 909 und 986) . . . . 2360A Anfrage Nr. 72 der Fraktion der FDP betr. Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 896 und 987) 2360A Mitteilung betr. elektrotechnische Uhr zur Ankündigung des Schlusses der Redezeit . 2360A Antrag auf Aufsetzung des Antrages der KPD betr. Aufhebung aller gegen die Teilnahme am Pfingsttreffen der Freien Deutschen Jugend in Berlin getroffenen Ausnahmeanordnungen auf die Tagesordnung 2360B Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2360B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Mandatsniederlegung des Abg. Kurt Müller (Hannover) (Drucksache Nr. 993) 2360B, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2361A Renner (KPD) 2363C Ritzel (SPD) 2364B Euler (FDP) 2365C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an alle auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens ausgesiedelten Personen deutscher Volkszugehörigkeit (Drucksache Nr. 889) . . . 2366B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2366B Müller (Hessen) (KPD), Antragsteller 2366C Eichler (SPD) 2368A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes für den Wohnungsbau: Das „Deutsche Wohnungswerk" (Drucksache Nr. 897) 2368C, 2378C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . 2378D Klabunde (SPD) 2380C Dr. Gerstenmaier (CDU) 2382A Dr. Bertram (Z) 2382D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2383D Freiherr von Fürstenberg (BP) . . 2384B Unterbrechung der Sitzung . . 2384D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes (Drucksache Nr. 904) . . 2368D, 2384D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2384D, 2386D Dr. Schneider (FDP) 2385C Ewers (DP) 2386A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2386C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit für Dienstvergehen (Drucksache Nr. 905) 2369A Zinn (SPD), Antragsteller . . 2369A, 2372B Dr. Schneider (FDP) 2370A Dr. Miessner (DRP) 2370D Dr. Kleindinst (CSU) 2371B Farke (DP) 2371C Dr. Reismann (Z) 2371D Erste Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 972 und Zu Nr. 972) 2373B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2373B Dr. Wellhausen (FDP) 2374B Dr. Baumgartner (BP) 2375C Ewers (DP) 2375D Kurlbaum (SPD) 2376C Niebergall (KPD) 2377B Dr. Reismann (Z) 2377B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2378B Etzel (Duisburg) (CDU) 2378B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungschutzes (Drucksache Nr. 924) . . 2387C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2387C, 2394C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2388D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 2389C Fisch (KPD) 2390A Dr. Greve (SPD) 2391A Dr. von Merkatz (DP) 2392C Dr. Kopf (CDU) 2393B Dr. Reismann (Z) 2394A Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 2395B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 929) . 2395C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2395C Dr. Solleder (CSU) 2397A Wönner (SPD) 2397B, 2398D Schmidt (Bayern) (WAV) 2398A Dr. Horlacher (CSU) 2398B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Drucksache Nr. 968) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Anträge der Fraktion der Bayernpartei betr. Getreidebewirtschaftung und Neuregelung der Mühlenkontingentierung (Drucksachen Nr. 713, 101 (neu) und 115) 2399A, 2400B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2399A Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2400B Dr. Baumgartner (BP) 2400C Kriedemann (SPD) 2401C Dr. Horlacher (CSU) 2404B Faßbender (FDP) 2406C Niebergall (KPD) 2407C Wallner (WAV) 2408A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) 2408B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksachen Nr. 921 und 711) 2408C Cramer (SPD), Berichterstatter . . 2108C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen (Druck- sachen Nr. 898 und 648) 2409C Ludwig (SPD), Berichterstatter . 2409C Nächste Sitzung 2409D Die Sitzung wird um 9 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Arndt begründet den von seiner Fraktion in Drucksache Nr. 904 vorliegenden Antrag auf Abänderung des § 4 des Mieterschutzgesetzes damit, daß er auf das Grundgesetz verweist und sagt: die Wohnung ist nach dem Grundgesetz unverletzlich. Ich beziehe mich auf das gleiche Grundgesetz, das da ebenso eindeutig sagt, daß auch das Eigentum unverletzlich ist.

    (Lachen und Zurufe links: Aha!)

    Es ist der Kampf zwischen Besitz und Eigentum, der hier ausgetragen werden muß.

    (Abg. Dr. Arndt: Zwischen Mensch und Besitz!)

    Es ist zuzugeben, daß die Fassung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, schon einmal im Gesetz stand und daß sie durch den Nationalsozialismus aufgehoben worden ist. Wenn der Nationalsozialismus, der doch alles und jedes glaubte reglementieren zu sollen, im Interesse eines allseitigen Funktionierens des menschlichen Zusammenlebens
    — des Volkes, wie er sagte — eine solche Bestimmung aufhob, dann muß das auch seine guten Gründe gehabt haben.

    (Aha-Rufe und Lachen links.)

    — Lachen Sie nur, meine Herren, das beirrt mich nicht. Diese guten Gründe stammen eben aus der Praxis. Ich bin Rechtsanwalt und habe in der Vergangenheit

    (Oho-Rufe und Lachen links)

    viele derartige Mietprozesse geführt. Wenn es darum ging, auf Grund des § 4 des Mieterschutzgesetzes zu entscheiden, was eine angemessene Ersatzwohnung ist, dann ging es nämlich erst los. Da habe ich Fälle erlebt, daß ein Vermieter, also ein Eigentümer, sich die größte Mühe gab, einen entsprechenden Ersatzraum zu beschaffen, und daß er zehnmal Ersatzwohnungen anbieten konnte; immer hatte der betreffende Mieter etwas auszusetzen. Bald paßte ihm die Lage nicht, bald war ihm der Preis zu hoch, bald hatte die Wohnung angeblich nicht genügend Zimmer und dergleichen mehr. Es war immer ein sehr erheblicher und unangenehmer Kampf. Denn gerade diese kleinen Prozesse werden mit einer Heftigkeit geführt, die oft in gar keinem Verhältnis zu dem steht, was auf dem Spiele steht.
    Deshalb war es ganz vernünftig, daß man diese meines Erachtens untragbare Einschränkung des Verfügungsrechts über das Eigentum aufhob. Denn wo soll denn ein Vermieter heute bei der totalen Zwangswirtschaft, die auf dem Wohnungsmarkt herrscht, in der Lage sein, seinem Mieter einen Wohnraum zu beschaffen? Woher soll er denn das können? Das kann eben nur die bewirtschaftende Behörde und sonst niemand.
    Meine Damen und Herren! Die Gefahr ist ja
    nicht so, wie sie Herr Kollege Arndt hier an die
    Wand gemalt hat, als ob heute damit Mißbrauch (Zuruf von der SPD: Kommen Sie einmal nach Schleswig-Holstein! — Abg. Arnholz: Gehen Sie einmal nach Niedersachsen!)

    getrieben werden könnte. Wenn ein wirklich guter Richter dort sitzt, dann ist das gar nicht möglich. Denn die Fassung von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Mieterschutzgesetzes lautet:
    Der Vermieter kann auf Aufhebung des Mietverhältnisses klagen, wenn für ihn aus besonderen Gründen ein so dringendes Interesse an der Erlangung des Mietraumes besteht, daß


    (Dr. Schneider)

    auch bei Berücksichtigung der Verhältnisse des Mieters die Vorenthaltung eine schwere Unbilligkeit für den Vermieter darstellen würde.
    Alle diese Dinge müssen vom Richter geprüft werden. Die Formulierung ist schon so, daß es einem Eigentümer, wenn er in seinen eigenen Raum will, unter den heutigen Verhältnissen überhaupt schwerfallen wird, nachzuweisen, daß diese Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Mieterschutzgesetzes gegeben sind. Ich erlebe täglich in der Praxis, daß das beinahe unmöglich ist. Da auch noch andere Kautelen, auf die ich hier im einzelnen nicht eingehen möchte, zur Sicherung des Mieters gegeben sind, nämlich Ersatz der Umzugskosten und dergleichen Dinge mehr, sind wir der Meinung, daß die Beschränkung, die hier dem Eigentumsrecht und der Verfügungsmacht des Eigentümers gezogen ist, genügen müßte und daß wir nicht neue erschwerende Bedingungen, die der Vermieter überhaupt nicht erfüllen kann, in das Gesetz einfügen sollten.
    Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung versagen.

    (Zuruf von der SPD: Der Anwalt der Reichen! — Abg. Renner: Ja, kann man wohl sagen!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ewers.

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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur zum Wort gemeldet, um der meines Erachtens rechtlich unhaltbaren Begründung, die der Herr Abgeordnete Dr. Arndt dem Antrag gegeben hat, entgegenzutreten. Das Mieterschutzgesetz ist ein Gesetz, welches die Eigentumsbefugnisse des Vermieters beschränkt. Mit Recht! Es ist ein typisches Notgesetz, entstanden in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg, als eine zwar keineswegs ganz so große, aber immerhin vergleichbare Wohnungsnot herrschte, die die heutigen Zustände vorweggenommen hat. Es war damals nicht möglich, zuzulassen, daß der Eigentümer von seinem normalen, bis 1914 unangefochtenen Kündigungsrecht Gebrauch machte, weil der gekündigte Mieter einfach keine Wohnung gefunden hätte. Man hat dann bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs — daneben gibt es als Kündigungsgründe bekanntlich die Versäumnis der Mietzahlung, die schwere Belästigung des Vermieters oder die Beschädigung des Wohnraums — sehr früh schon die Klausel eingeführt, die der SPD-Antrag wieder zu erneuern wünscht. Ob das zweckmäßig ist, hängt meines Erachtens in der Tat ganz allein von der wesentlichen Frage ab, wie groß denn heute die Wohnungsnot ist. Und der Hinweis des Herrn Kollegen Dr. Arndt darauf, daß es sich hier etwa um die Kontroverse Einheimischer — beati possidentes — und armseliger Flüchtlinge handelt, ist durchaus zutreffend. Das alles aber hat mit der durch das Grundgesetz garantierten Heiligkeit der Wohnung überhaupt nichts zu tun. Denn dieses Grundrecht geht davon aus, daß einer eine Wohnung Rechtens innehat, sei es als berechtigter Mieter, sei es als Eigentümer seines eigenen Grund und Bodens. In dieses privatrechtlich geschützte Rechtsgut der eigenen Wohnung darf nach dem Grundgesetz durch Haussuchung, Verhaftung und dergleichen nur eingegriffen werden, soweit es Gesetze zulassen. Daß der Eigentümer einen Privatvertrag nach Maßgabe der Gesetze kündigen darf, ist klar. Hätten wir keine Wohnungs- und Raumnot, brauchten wir kein Mieterschutzgesetz, sondern kämen wie bis 1914 mit den normalen bürgerlich-rechtlichen Vorschriften aus. Ob man darüber hinaus nicht allgemein ein ganz neues, aus dem BGB herauszunehmendes soziales Mietrecht schaffen sollte, ist eine Frage, die auf einem andern Blatt steht.
    Ich sage daher: die Frage, die der Herr Kollege Dr. Arndt und seine Fraktion anschneiden, bedarf ernstlicher Erwägungen. Daß diejenigen politischen Richtungen dieses Hauses, die grundsätzlich die Zwangswirtschaft für kein Mittel der Seligkeit halten, Bedenken tragen, ist klar. Ich muß dem Herrn Kollegen Dr. Arndt darin recht geben: in Schleswig-Holstein, diesem überbelasteten Lande, kann man sehr wohl mit Energie dafür eintreten, daß die alte Vorschrift wieder erneuert wird. Ich halte somit eine Ausschußberatung für eine selbstverständliche Notwendigkeit und bitte, der Überweisung des Antrages an die Ausschüsse zuzustimmen.

    (Beifall bei der DP und bei der SPD.)