Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, die Diskussion und die sachverständige Kritik des Herrn Kollegen Klabunde hier fortzuführen. Ich darf mich für meine Freunde auf einige wenige Bemerkungen beschränken.
Wir sind der Meinung, daß alles, was von diesem Hause aus getan werden kann und was im Bereiche der Gesetzgebung überhaupt möglich ist, über das Erste Wohnungsbaugesetz hinaus auch fernerhin geschehen muß, um so alle Kräfte mobilzumachen und einer großen Volksnot möglichst solidarisch mit den Kräften des ganzen Volkes zu begegnen. Trotz unserer erheblichen Bedenken glauben wir, daß der vorliegende Gesetzentwurf über ein Deutsches Wohnungswerk doch als eine Diskussionsgrundlage angesehen werden könnte und als solche bei den Beratungen des Wiederaufbauausschusses dieses Hauses in Betracht gezogen werden sollte.
Die Frage des Bausparens und seiner Förderung bedarf einer genauen, sorgfältigen und energischen Überlegung in diesem Hause. Hier sehen wir den Vorzug des Entwurfs. Wir sind aber, das spreche ich noch einmal aus, mit den Einzelheiten dieser Vorlage, so wie sie vor uns liegen, nicht einverstanden, glauben aber, daß sie vielleicht in gemeinsamen Bemühungen so geändert und wieder neu zusammengestellt werden können, daß bei der Verabschiedung dieses Gesetzes eine große Einmütigkeit in diesem Hause zu erzielen ist.
Erlauben Sie mir noch, einen zweiten Gedanken hinzuzufügen. Es war nicht im Sinne der Erfinder, daß das Gesetz sich völlig auf die Frage des Bausparens beschränken soll. Wir — im Kreise meiner engeren Freunde — hatten zunächst daran gedacht, mit dem Deutschen Wohnungswerk einen Versuch zu machen, einen Versuch der freien Zusammenfassung aller im Wohnungsbau- und Siedlungswesen unseres Volkes Tätigen. Wir denken an eine Zusammenfassung aller im Wohnungs- und Siedlungsbau tätigen gesellschaftlichen Kräfte des Volkes - gesellschaftlich im soziologischen Sinn des Wortes gemeint. Es sollte nicht einer Reglementierung durch den Staat bedürfen. Der Staat sollte sich darauf beschränken, den Rahmen und allenfalls die Richtlinien für eine Kooperation der freien Initiative aller bereits mit der Sache befaßten Kräfte festzulegen. Wir legen sehr großen Wert darauf, daß dieser gemeinsame Schritt in die Substanz der Sache hinein nicht der letzte bleibt, sondern daß man diesen Weg weitergeht. Wir haben in diesem Hause schon einmal gute Erfahrungen mit solchen Bemühungen gemacht. Das hat uns Wochen hindurch sauere Arbeit gekostet. Wir glauben, daß uns der Erfolg ermuntern sollte, auf diesem Wege weiterzugehen. Den Erfolg sehe ich vor allem darin, daß das Erste
Deutsche Wohnungsbaugesetz von einer großen Mehrheit dieses Hauses beschlossen und verabschiedet worden ist. Wir sollten alles versuchen, was überhaupt möglich ist, um für die Sache des Wohnungsbaues in diesem Hause in Zukunft noch größere Einigkeit und Zusammenarbeit herbeizuführen.
Noch einmal: es handelt sich nicht darum, dem berufenen Wohnungsbauminister eine Kompetenz wegzunehmen. Es handelt sich auch nicht darum, die Staatskompetenz weiter auszudehnen. Es geht darum, daß sich in Sachen des Wohnungs- und Siedlungsbaues in den nächsten Jahren keine Resignation auf unser Volk legt. Denn es handelt sich nach wie vor um eine große Volksnot, und auch die Leistungen auf Grund des Ersten Wohnungsbaugesetzes werden weitgehend davon abhängen, wieweit draußen im Lande, im Bunde sowohl wie in den Ländern und Gemeinden, in der Sache selber eine Kooperation aller Kräfte herbeigeführt werden kann. Die hier eingebrachte Vorlage sollte deshalb auch unter diesem zweiten Gesichtspunkt — freie, aber planvolle Kooperation aller am Wohnungs- und Siedlungsbau beteiligten Instanzen und Kräfte — eingehend erwogen und vor allem sachgemäß erweitert werden.
Ein dritter wichtiger Punkt ist dann eine sachgemäße und richtige publizistische Handhabung der ganzen Angelegenheit. Wir denken dabei nicht nur an unseren geschätzten Bundesanzeiger. Was in ihm steht, lesen die Leute draußen nicht. Hier muß eine Art der Berichterstattung einsetzen, die das, was öffentlich geschieht, auch in das Bewußtsein unseres Volkes bringt. Wir möchten meinen, daß dabei ein Instrument wie das hier erörterte Deutsche Wohnungswerk helfen könnte. Gesetzestechnisch wäre eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, über deren Form und Zuständigkeiten im einzelnen geredet werden müßte, wahrscheinlich das Gegebene.
Ich möchte damit aber nicht in die Behandlung von Einzelfragen eintreten, sondern zum Schluß nur dem Votum meiner Fraktion Ausdruck geben: wir beantragen, daß der Entwurf an den Wohnungsbauausschuß als den federführenden Ausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß Geld und Kredit überwiesen wird.