Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen den Abänderungsantrag begründen, der Ihnen unter Drucksache Nr. 941 zugegangen ist. In der gestrigen Sitzung, in der wir den Antrag auf Offenlegung der Steuerlisten begründet hatten, war verschiedentlich von den Diskussionsrednern auf die Möglichkeit hingewiesen worden, Einfluß auf die Steuerveranlagung und auf die Einsprüche durch die Steuerausschüsse zu nehmen.
Das Recht der Steuerausschüsse ist in § 25 des Gesetzes über die Finanzverwaltung geregelt. Wir lesen in Abs. 1, daß das Finanzamt sich durch den Steuerausschuß beraten lassen kann. Wir möchten dieses Recht des Ausschusses verstärken, indem wir diese Worte ersetzen durch die Worte:
Der Steuerausschuß hat das Recht, jederzeit beratend mitzuwirken.
Wir möchten es also nicht mehr in das Ermessen des Finanzamtsleiters, der auch Vorsitzender des Steuerausschusses ist, gesetzt sein lassen, ob er in diesem Stadium des Verfahrens den Steuerausschuß beratend heranzieht, sondern wir möchten dem Steuerausschuß selber das Recht einräumen, sich in die Veranlagung schon in diesem Stadium des Verfahrens einzuschalten.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir hatten unter diesen Umständen alle Veranlassung, heute vormittag der dritten Lesung zu widersprechen. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß das Gesetz keinerlei materielles Recht enthält, so daß es unseres Erachtens nicht darauf ankam, hier eine besondere Eilbedürftigkeit festzustellen. Unter diesen Umständen besteht, glaube ich, auch keine Veranlassung, eine besondere Sitzung des Bundestages auf den kommenden Dienstag zu beantragen.
Erlauben Sie mir zum Schluß noch ein Wort an den Herrn Bundesfinanzminister. Wir haben eine
Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung enthält Vorschriften über Beachtung der Minderheitsrechte. Wenn die Minderheit von einem in dieser Geschäftsordnung garantierten Recht Gebrauch macht, so steht es meines Erachtens dem Herrn Bundesfinanzminister schlecht an, von mangelnder Courtoisie zu sprechen.
Ich bin zu höflich, und wir alle halten zuviel von der Courtoisie, als daß wir dem Herrn Finanzminister die Aktivlegitimation bestreiten wollen, sich mit irgendeiner Gruppe hier im Hause über Courtoisie zu unterhalten.
Aber ich glaube, mit Recht feststellen zu können, daß jedenfalls meine Fraktion für derartige Unterhandlungen passiv nicht legitimiert ist. Ich glaube, wir sollten alle zur Courtoisie bekennen, und ich möchte Ihnen auch im Namen meiner Fraktion versprechen, in Minderheitscourtoisie mit Ihnen zu wetteifern, wenn wir leichte Anzeichen einer Mehrheitscourtoisie bemerken sollten.