Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert als Berichterstatter.
Seuffert , Berichterstatter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens des Haushaltsausschusses über die Ergänzungen zum Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung, Einzelplan XXIII nach der neuen Zählung, zu berichten, d. h. über denjenigen Einzelplan, in dem praktisch der Ausgleich des Haushalts vorgenommen wird. Es ist natürlich keine sehr dankbare Aufgabe, in dieser Stunde
und bei der aus mehreren Gründen schlechten Besetzung des Hauses Ihre Aufmerksamkeit hierfür in Anspruch zu nehmen. Ich werde mehr oder weniger fürs Protokoll sprechen müssen; aber die Dinge müssen j a dargelegt werden.
Die Abschlußsumme dieser Ergänzung zum Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung und des Gesamtabschlusses der Ihnen hier vorgelegten Einzelpläne ist eine mehr oder weniger zufällige Ziffer, weil sie nur einen Ausschnitt aus der Gesamthaushaltsrechnung des Jahres 1949 darstellt. Materiell handelt es sich im ganzen darum, daß diese Abschlußsumme von nunmehr ungefähr 506 Millionen DM dadurch zustande kommt, daß Mehrbeträge an Lebensmittelsubventionen, über die Ihnen soeben vorgetragen worden ist, und Mehrbeträge an Kredithilfe für Berlin, die zusammen ungefähr 528 Millionen DM ausmachen würden, nunmehr nachgefordert werden müssen. Diese Mehrbeträge werden durch ein zu erwartendes, praktisch schon eingetretenes Mehraufkommen an Verbrauchssteuern und Zöllen, durch Länderzuschüsse sowie durch Einsparungen gedeckt, die sich ergeben haben, wobei der Saldo zwischen Mindereinnahmen und Minderausgaben die Differenz zwischen dem Abschluß von 506 Millionen DM und den Subventionen und der Berlin-Hilfe in Höhe von etwa 528 Millionen DM ausmacht. Das ist der materielle Gehalt des Ihnen vorliegenden Ergänzungshaushalts.
Was die einzelnen Posten des Einzelplans XXIII anlangt, so sehen Sie zunächst bei den Einnahmen, die gegenüber der Regierungsvorlage durch die
Ausschußberatung in den Zahlen nicht verändert wurden, daß wir bei der Kaffeesteuer 25,5 Millionen DM, bei der Teesteuer 14,2 Millionen DM, beim Notopfer Berlin 134,5 Millionen DM und bei den Zöllen 174 Millionen DM mehr erwarten dürfen, als bisher im Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für 1949 veranschlagt war. Das ist eine außerordentlich bemerkenswerte Entwicklung. Trotz der vielfacher Kritik unterliegenden heutigen Gestaltung gerade der Kaffeesteuer und der Teesteuer hat sich das Aufkommen bereits günstiger entwickelt, als man angenommen hat. Auch die Entwicklung des Notopfers Berlin ist günstiger gewesen. Daß die Zölle mehr gebracht haben, als man ursprünglich vorsichtigerweise ansetzen zu sollen glaubte, ist bei dem Anwachsen des Außenhandels und des ganzen Handelsverkehrs verständlich. Jedenfalls wird dieses Mehraufkommen von immerhin rund 210 Millionen DM allein bei Verbrauchssteuern und Zöllen ein Punkt sein, den man bei der Erörterung dieser Steuern und Zölle im Auge behalten muß.
Ich gehe über das Kapitel 5, Länderbeiträge, zunächst hinweg, weil es sich hier praktisch um den Ausgleichsposten handelt, der sich aus verschiedenen Gründen verändert hat.
Die Mindereinnahmen, die Sie in der Regierungsvorlage mit 64,3 Millionen DM und jetzt mit 0,5 Millionen DM weniger veranschlagt sehen, rühren in der Hauptsache daher, daß Gebühren aus Veröffentlichungen und Verwaltungsgebühren beim Statistischen Bundesamt, bei den Verkehrsbetrieben und beim Wirtschaftsministerium — hier für Markenverkäufe, die inzwischen gegenstandslos geworden sind — weggefallen sind. Der Grund für die Verminderung um 0,5 Millionen DM liegt darin, daß sich herausgestellt hat, daß mit einer Mindereinnahme an Gebühren des Patentamts nicht zu rechnen ist. Man hatte diese Mindereinnahme befürchtet, weil das Patentamt erst später als ursprünglich vorausgesehen seine Tätigkeit aufnehmen konnte. Es ist aber eine Mindereinnahme gegenüber den geschätzten Ergebnissen nicht eingetreten, es ist im Gegenteil mehr zu erwarten, als ursprünglich geschätzt war. So stoßartig und lebhaft hat sich der Verkehr am Patentamt entwickelt. Der Hauptposten der nunmehr 63,8 Millionen DM sind die 58,3 Millionen DM, die wir als Mindereinnahme bei den Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn einsetzen mußten. Ich möchte auf diesen Punkt am Ende beim Ausgleich zurückkommen, möchte ihn hier nur festgehalten haben.
Bei den Ausgaben sehen Sie in Tit. 1 die sogenannten Beihilfen in Notfällen, die der Ausschuß gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 261 300 DM auf 490 000 DM ansetzen mußte. Diese Beihilfen in Notfällen sind von den Unterstützungen im Einzelfall, die aus den Unterstützungsfonds der einzelnen Ressorts gegeben werden, zu unterscheiden. Die hier veranschlagten Beihilfen sind Beihilfen für Krankheiten und andere Notfälle, die an Arbeiter, Angestellte und Beamte nach gewissen, seit langem bestehenden Richtlinien der Verwaltung gegeben werden, wobei diese Richtlinien bedeuten, daß eintretendenfalls praktisch ein Anspruch des in Not geratenen Verwaltungsangehörigen auf derartige Beihilfen besteht.
Aus den Erläuterungen ersehen Sie, daß diese Beihilfen nach Kopfsätzen, und zwar verschieden für Beamte, Angestellte und Arbeiter, veranschlagt sind. Ich bitte Sie, daraus nicht schließen zu wollen, daß die Arbeiter hier schlechter behandelt werden. Der niedrigere Kopfsatz für Arbeiter ist zunächst
'darauf zurückzuführen, daß die Arbeiter immer und die Angestellten in der Regel in einer Pflichtversicherung sind und daß die Notfälle, die hier Voraussetzung sind, bei ihnen erfahrungsgemäß weniger häufig eintreten. Jedenfalls hat der Ausschuß in seinen Beschlüssen festgelegt und die Zusicherung erhalten, daß eine irgendwie schlechtere Behandlung von Arbeitern und Angestellten gegenüber Beamten auch bei der künftigen Gestaltung dieser Methode der Unterstützung nicht in Frage kommen wird.
Weiter ist hierbei die Frage angeschnitten worden, ob nicht die Unterstützung an Beamte davon abhängig zu machen ist, daß der Nachweis geführt wird, der Beamte sei eine ihm zumutbare freiwillige Versicherung für derartige Fälle, zum Beispiel Krankenversicherung, eingegangen. Erst wenn trotzdem Notfälle vorliegen, hätte ein solcher Unterstützungsfonds einzuspringen. Der Ausschuß hat sich in diesem Sinne ausgesprochen und eine entsprechende Anregung an die Verwaltung gegeben. Die Verwaltung hat die Überprüfung der Frage in diesem Sinne auch zugesagt.
Der ursprüngliche Tit. 1 des Kapitels 3, 6,2 Millionen DM Kosten der Verlegung der Verwaltungen, ist nunmehr — das entspricht seinem sachlichen Inhalt — als Mehrkostenbetrag gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen bei den von Frankfurt am Main nach Bonn verlegten Verwaltungen bezeichnet und als Tit. 5 dieses Kapitels eingestellt. Es handelt sich um den Mehraufwand für Reisekosten, Telefon- und Briefgebühren, Trennungszulagen usw., der bei den alten Frankfurter Verwaltungen durch die Verlegung des Bundessitzes nach Bonn in diesem Resthaushaltsjahr entstanden ist.
Die Darlehen an Verwaltungsangehörige zur Beschaffung von Hausrat in besonderen Fällen — eine Übergangsmaßnahme, die immer noch nicht ganz abgeschlossen werden kann angesichts der Notlage insbesondere der vertriebenen Beamten, die nunmehr wieder in den Dienst kommen — sind weiter mit 1 Million DM ausgewiesen.
Die Kürzungen bei den Ausgaben, die ursprünglich mit 34 Millionen DM eingesetzt waren, finden Sie nunmehr im Ausschußbericht mit 59 Millionen DM, also mit rund 26 Millionen DM höher eingesetzt. Diese Kürzungen ergeben sich zum großen Teil daraus, daß insbesondere bei den einmaligen Ausgaben der Verkehrsverwaltung leider eine ganze Reihe von Bauprojekten, die man in diesem Jahre durchführen zu können glaubte und für die man die Mittel veranschlagt hatte, nicht zur Durchführung gekommen sind. Leider können wir es uns bei dem knappen Ausgleich unseres Haushalts nicht leisten, das, was früher selbstverständlich gewesen wäre, zu tun, nämlich derartige Ausgabetitel weiterzuführen. Wir müssen sie aus diesem Haushalt herausnehmen, um ein einigermaßen ausgeglichenes Bild zu bekommen, und wir müssen sehen, wie wir sie im nächsten Haushalt neu unterbringen. Die Gründe, aus denen diese Projekte nicht zur Ausführung gekommen sind, sind selbstverständlich außerordentlich verschieden. Sehr oft handelt es sich darum, daß Länderzuschüsse, die mit einkalkuliert waren, nicht geleistet werden konnten, daß Planungen nicht fertiggestellt wurden usw.
Die Ersparnisse bei den alten Frankfurter Verwaltungen, die in Abwicklung getreten sind oder nunmehr wegfallen sollen, betragen 4,8 Millionen DM bei einem ursprünglichen gesamten Haushaltsansatz von 12,6 Millionen DM. Von einem Jahresansatz von 12,6 Millionen DM bei diesen Titeln Wirtschaftsrat, Länderrat und Verwaltungsrat der Frankfurter Verwaltung, Personalamt, Rechnungsamt und Obergericht sind also 4,8 Millionen DM weggefallen. Dagegen ist die Einsparung durch den Wegfall von Verwaltungsausgaben zum Beispiel des Bundeswirtschaftsministeriums durch den Übergang von Aufgaben an das ERP-Ministerium, insgesamt 1,1 Millionen DM, im Haushaltsausschuß allgemein als unbefriedigend gering empfunden worden.
Ein Punkt, der noch der Erwähnung bedarf, ist, daß durch den Wegfall des Obersten Finanzgerichtshofs, dessen Übergang auf die Bundesebene bereits im Haushalt in Frankfurt am Main vorgesehen war, aber nicht zustandegekommen ist, während des Haushaltsjahrs auf der Einnahme- und Ausgabenseite Posten von ungefähr 600 000 DM weggefallen sind.
Die Erhöhung der Minderausgaben gegenüber dem ursprünglichen Ansatz erklärt sich zunächst dadurch, daß mindestens 25 Millionen DM an Ausgaben für Subventionen, die aus den Ablieferungen aus dem Benzinverkauf zu leisten waren, in diesem Jahre nach der eingetretenen Benzinpreiserhöhung, insbesondere nach dem Preisstand, der vom 1. Januar bis zum Ende des Rechnungsjahres gegolten hat, schon als wegfallend betrachtet werden können.
Ein weiterer Betrag von 816 000 DM ist als Einsparung zu erwarten, weil Planstellen nicht besetzt oder aus sonst einem Grunde offengeblieben sind.
Die Gesamtauswirkung finden Sie nun — ich darf darauf zurückkommen — in Kapitel 5 der Einnahmen, wo die Beiträge der Länder, die ursprünglich mit 215,5 Millionen DM angesetzt waren, nunmehr nur mit 125 990 DM angesetzt sind. Das ist also der Betrag, in dem der Haushalt sich praktisch ausgleicht. Sie sehen, daß wir damit schon wesentlich näher an die von den Länderfinanzministern als höchstmöglich bezeichnete Summe von 100 Millionen insgesamt herangekommen sind.
Die Verminderung von 215 auf 125 Millionen DM ist, wie Sie soeben gehört haben, darauf zurückzuführen, daß sich der Bedarf für die Lebensmittelsubventionen per saldo um rund 63 Millionen niedriger ansetzen läßt und daß der Saldo der Mindereinnahmen und Minderausgaben sich um etwa 26 bis 27 Millionen verbessert hat, insbesondere durch die Einsetzung von 25 Millionen DM Minderausgaben bei der Benzinsubvention.
Wenn nun der Haushalt in diesem Betrag ausgeglichen erscheint, so ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Ausgleich eine einigermaßen unsichere Grundlage hat. Die Bundesbahn hat laut ursprünglichem Haushalt in diesem Rechnungsjahr 174,5 Millionen an die Bundeskasse abzuliefern gehabt; sie hat davon 29 bis 30 Millionen gezahlt. Wir haben lediglich 58,5 Millionen als Mindereinnahmen in Ansatz gebracht; ein Betrag von rund 87 Millionen schwebt also noch. Es hätte zweifellos einer vorsichtigen Haushaltsgestaltung entsprochen — rein vom Standpunkt der Sicherheit des Haushaltsausgleichs —, auch diese 87 Millionen als Mindereinnahme in Abgang zu bringen, wodurch sich das Defizit des Haushalts und die Länderbeiträge selbstverständlich entsprechend erhöht hätten.
Allerdings ist dieses unsichere Fundament nicht etwas, was wir hier bei diesem Haushalt neu aufgebaut haben. Wir haben das aus den Fundamenten des Frankfurter Haushalts übernommen und, wie ich Ihnen soeben sagte, vorerst nur teilweise und
einstweilen berichtigt. Dabei ist zuzugeben, daß die Verhältnisse bei der Aufstellung des Frankfurter Haushalts doch nicht so zu übersehen waren, daß man einen Ausfall in diesem Umfange hätte erwarten müssen.
Wenn Ihnen trotzdem der Haushalt durch den Ausschuß in dieser Form, also mit einem zweifellos unsicheren Posten von 87 Millionen vorgelegt wird, so geschieht das aus zwei Gründen. Einmal besteht zweifellos ein Rechtsanspruch gegen die Bundesbahn auf Zahlung dieses Postens. Bei der immer noch recht undurchsichtigen Lage der Bundesbahn, deren Schwierigkeiten von allen Seiten gewürdigt werden, erschien es dem Ausschuß doch richtig, darzutun, daß dieser Posten, wenn irgend möglich, beigebracht werden muß und daß keineswegs leichten Herzens auf ihn verzichtet werden kann.
Auf der anderen Seite findet der Posten sein Gegenspiel, wie ich Ihnen sagte, in dem Beitrag der Länder. Dieser Beitrag der Länder wird sich nach der endgültigen Haushaltsrechnung und nicht nach dem Haushaltsplan bemessen. Es bestehen immerhin noch Hoffnungen — in einigen Punkten sehr begründete Hoffnungen —, daß die Haushaltsrechnung noch ein etwas günstigeres Bild geben wird als der Ihnen jetzt vorliegende Haushaltsplan und daß der Länderbeitrag durch weitere, jetzt noch nicht angesetzte Ausfälle bei den Zahlungen der Bundesbahn zwar vielleicht höher, nach dem Rechnungsergebnis dagegen etwas niedriger anzusetzen ist, so daß es nur einen mehr oder weniger theoretischen Sinn hat, den Länderbeitrag heute genau festzulegen.
Die Mehrheit des Ausschusses empfiehlt Ihnen deswegen, den Ergänzungsplan XXIII und damit den Abschluß des Ihnen vorgelegten Nachtragshaushalts in der vorgelegten Form zu genehmigen.