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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 64. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950 2317 64. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 2317D, 2345C, 2355D Anfrage Nr. 30 der Abg. Spies, Strauß, Bauereisen u. Gen. betr. Verwendung von Beamten und Angestellten aus den Ländern bei den Bundesbehörden (Drucksachen Nr. 389 und 938) 2318A Zur Tagesordnung . . . . 2318A Beratung der Interpellation der Abgeordneten Scharnberg und Fraktion der CDU/ CSU betr. Schmuggel und Schwarzhandel in Genußmitteln (Drucksache Nr. 690) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Senkung der Kaffeesteuer (Drucksache Nr. 800) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 877) 2318B Scharnberg (CDU), Interpellant . . . 2318C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2319D Dr. Besold (BP), Antragsteller . . . 2324C Peters (SPD), Antragsteller 2326B Strauß (CSU) 2327A Kalbitzer (SPD) 2329D Stegner (SPD) . . . . . . . . . . 2331C Ewers (DP) 2333A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2334A Dr. Bertram (Z) 2335A Rische (KPD) 2335D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksache Nr. 922) 2318A, 2337A Abstimmung in der zweiten Beratung und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697) 2318B, 2337B, 2345C, 2354C Zinn (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2338C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2338D, 2355A Dr. von Brentano (CDU) 2339A Dr. Koch (SPD) 2354C Dr. Bertram (Z) 2355B Euler (FDP) 2355B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksachen Nr. 891 und 633) 2339A Bausch (CDU), Berichterstatter . . . 2339B Schoettle (SPD) 2346C Dr. Ehlers (CDU) 2348C Dr. Leuchtgens (DRP) 2350D Krause (Z) 2352A Frau Heiler (CDU) 2352C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2352D r Blank (Oberhausen) (FDP) 2353A Einzelplan X — Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 2341B Einzelplan XXIII — Allgemeine Finanzverwaltung: Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 2343A Einzelplan XXV — Finanzielle Hilfe für Berlin: Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . 2345B Einzelplan XIII — Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen: Loibl (CSU) 2345D Abstimmungen 2353B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte (Drucksache Nr. 827) 2354A Renner (KPD), Antragsteller 2354B Nächste Sitzung 2355D Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid (Tübingen) eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Löbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir danken dem Herrn Abgeordneten Bausch für seine Berichterstattung.
    Ich erteile das Wort nunmehr dem Herrn Abgeordneten Dr. Blank zur Berichterstattung über die Ergänzung des Haushalts des Bundesernährungsministeriums.


Rede von Dr. Martin Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ergänzung zum Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, über die ich Ihnen zu berichten habe, enthält außer der Festsetzung der Bezüge für den Bundesminister und den Staatssekretär einige sehr bedeutungsvolle Posten, die mit der Einfuhr von Lebensmitteln in das Bundesgebiet im Zusammenhang stehen. Auf der Einnahmeseite ergeben sich namhafte Abschöpfungsbeträge, auf der Ausgabeseite finden sich Subventionsbeträge zum Preisausgleich für eingeführte Lebens-und Düngemittel. Beide Summen beziehen sich auf die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950. Dieses in der Öffentlichkeit zum großen Teil falsch beurteilte und auch im ganzen nicht leicht übersehbare Problem läßt es zweckmäßig erscheinen, etwas näher auf diese Angelegenheit einzugehen.
Wie allgemein bekannt, wird seit dem Zusammenbruch die Versorgung der Bevölkerung Westdeutschlands mit Lebensmitteln in erheblichem Umfang durch Einfuhr sichergestellt, die von den Besatzungsmächten in der Form von Hilfslieferungen zur Verfügung gestellt wird. Zunächst erfolgte dabei die Abrechnung in Deutschland auf der Grundlage der vergleichbaren deutschen Inlandspreise, so daß weder das Problem der Abschöpfung noch das der Subventionen auftauchte. Diese Handhabung änderte sich auf Grund einer Anordnung der Militärregierung vom 20. Januar 1949, durch die für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet grundsätzlich festgelegt wurde, daß die eingeführten Lebensmittel wie auch die eingeführten Düngemittel entgegen dem bisherigen Verfahren auf der Grundlage der Weltmarktpreise abzurechnen seien. Dabei trat zunächst für die Zeit vom 1. März bis 30. April 1949 ein Zwischenstadium in der Form ein, daß die sogenannten Warenbewegungskosten nicht mehr abzugsfähig waren, während vom 1. Mai 1949 an auch die Umrechnung auf den Weltmarktpreis durchgeführt wurde, und zwar auf der Grundlage von 1 DM gleich 30 Dollarcents. Um das inländische Preisgefüge aufrechtzuerhalten, wurde es nunmehr notwendig, daß bei den verschiedenen Importen auf der einen Seite der Preisunterschied bei denjenigen Waren abgeschöpft wurde, deren Auslandspreis niedriger als der deutsche Inlandspreis lag, während auf der anderen Seite der Unterschied zwischen den höheren Auslandspreisen und den niedrigeren Inlandspreisen durch Subventionen ausgeglichen werden mußte. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1948/49, d. h. also bis zum 30. Juni 1949, von den Ländern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgebracht und zur Verfügung gestellt.
Mit dem Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, das nicht mit dem Haushaltsjahr zu verwechseln ist, also ab 1. Juli 1949, wurden dann die erforderlichen Mittel im bizonalen Haushalt, und zwar im Haushalt der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgebracht. Gleichzeitig wurden die Abschöpfungen und die Subventionen rechtlich durch das Gesetz des Wirtschaftsrates über die Festsetzung und die Verrechnung des Ausgleichs von Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Ernährungs- und Landwirtschaft, also durch das sogenannte Importausgleichsgesetz, untermauert. Dieses Gesetz war zunächst bis zum 31. Dezember 1949 befristet; es ist durch das Bundesgesetz vom 17. 2. 1950 in seiner Gültigkeit bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert worden. Die Subventionen wurden überdies insofern noch bedeutungsvoller, als mit Wirkung vom 19. September 1949 infolge der Devalvation der D-Mark der Umrechnungskurs von 30 Dollarcents auf 23,8 Dollarcents je D-Mark gesenkt werden mußte. Natürlich mußte das eine er-


(Dr. Blank [Oberhausen])

hebliche Verteuerung derjenigen Importe mit sich bringen, die aus Nicht-Abwertungs-Ländern kamen. Damit trat eine Erhöhung des Subventionsbedarfes ein, weil verhindert werden sollte, daß sich die Devalvation auf den Preisstand der Hauptnahrungsmittel auswirkte. Dementsprechend wurde in der Folgezeit in steigendem Maße versucht — und auch erreicht —, daß die Einfuhren ohne Inanspruchnahme von Dollars aus Ländern mit gleichfalls abgewerteter Währung vorgenommen wurden. In diesem Zusammenhang kommt dann der steigenden Zahl neu abgeschlossener Handelsabkommen und den individuellen Importen im Rahmen der Liberalisierung wachsende Bedeutung zu.
In den Haushaltsplan der bizonalen Verwaltung wurden zunächst nur die Beträge aufgenommen, die für das erste Quartal des neuen Wirtschaftsjahres, also für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1949, erforderlich waren. Man ging dabei von einem Netto-Subventionsbedarf von 162 Millionen DM aus, der, wie uns die Verwaltung mitgeteilt hat, nicht voll in Anspruch genommen zu werden brauchte. In dem Ihnen jetzt vorliegenden Ergänzungshaushalt handelt es sich um die Abschöpfungsbeträge und um die Subventionen für die Sechsmonatsperiode vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950. Es ist ganz klar, daß bei der Kompliziertheit dieser Dinge die Vorausschätzung des Abschöpfungsergebnisses und des Subventionsbedürfnisses mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist, und bei der auf diesem Gebiet gegebenen Dynamik können natürlich im Zeitpunkt der Schätzung weder die Einfuhrmengen noch die Inlands- und Auslandspreise für die Zukunft mit Aussicht auf Richtigkeit angegeben werden, so daß solche Schätzungen auch einen Anspruch auf Genauigkeit nicht erheben können. Für die vorliegende Subventionsperiode ging das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von einem Nettobedarf von 350 Millionen DM aus. Dieser Ansatz konnte auf 310 Millionen DM ermäßigt werden, nachdem man sich darüber geeinigt hatte, daß bis zum Ende des Haushaltsjahres die Länder der französischen Zone den in ihrem Bereich anfallenden Subventionsbedarf selbst tragen wollten.
Diese jetzt von mir erwähnten Zahlen finden Sie in der Regierungsvorlage Drucksache Nr. 633, Anlage I e, Einzelplan X, Seite 5. Es ergibt sich, daß, wenn man von den Ausgaben, also von den Subventionen, die veranschlagten Einnahmen, also die Abschöpfungsergebnisse, abzieht, der Zuschußbedarf mit 310 410 000 DM anzunehmen war. Die Tatsache nun, daß das Rechnungsjahr 1949 inzwischen verstrichen ist und daß man tatsächlich den Ablauf weitgehend übersehen kann, hat zu dem Ergebnis geführt, daß die wirklichen Aufwendungen für Subventionen ohne die Leistungen der französischen Zone sich auf zirka 343 Millionen DM belaufen werden. Bei der Beurteilung dieser Ziffern muß allerdings in Betracht gezogen werden, daß gewisse Subventionszahlungen, also auf der Ausgabenseite, und auch gewisse Abschöpfungsbeträge auf der Einnahmenseite bis zu diesem Augenblick noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten, so daß geringfügige Verschiebungen noch möglich sind.
In dem vom Haushaltsausschuß auf Vorschlag des Ministeriums vorgelegten Antrag — auf Seite 8 der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 891 — werden die Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung ersichtlich. Es ergibt sich, daß die Abschöpfungsbeträge gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 25,5 Millionen DM erfreu- 0 licherweise eine nicht unbeträchtliche Erhöhung auf 96 Millionen DM erfahren haben. Nach Mitteilung des Ministeriums sind davon rund 70 Millionen DM bereits eingegangen. Diese vielleicht überraschende Zunahme der Abschöpfungsbeträge erklärt sich hauptsächlich aus der Steigerung der Individualeinfuhren und natürlich auch aus dem Fallen gewisser Weltmarktpreise. Der nunmehrige Betrag von rund 96 Millionen DM verteilt sich auf die in Betracht kommenden Güter wie folgt: Speck, Schmalz, Talg 9,37 Millionen DM; Dosenfleisch 2,2 Millionen DM; Kakao, Süßwaren 3,6 Millionen DM; Gartenbauerzeugnisse und Wein 2,4 Millionen DM; Fische 150 000 DM; Käse 1,6 Millionen DM; Eier rund 600 000 DM; Kartoffelerzeugnisse 74 000 DM; Sondereinfuhren 350 000 DM; Margarinerohstoffe 45 774 000 DM; Industriezucker 14 Millionen DM; eingegangene Beträge, die aber auf die Waren der vorstehenden Aufzählung noch nicht aufgeteilt wurden, 15,9 Millionen DM. Diese Posten zusammen ergeben den schon genannten Betrag von 96 Millionen DM, von denen 70 Millionen DM, wie ich schon erwähnte, eingegangen sind, während mit dem Eingang der weiteren 26 Millionen DM mit ziemlicher Sicherheit gerechnet werden kann.
Die Ausgaben betragen nach dem neuen Ansatz jetzt rund 343 Millionen DM. Sie haben sich also gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag um rund 7 Millionen DM erhöht. Nach der Mitteilung des Ministeriums waren bis zum 31. März rund 250 Millionen DM ausgezahlt, während die restlichen Beträge von etwas mehr als 92 Millionen DM noch offenstehen.
Diese Subventionen verteilen sich nach der dem Haushaltsausschuß vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Aufstellung auf die einzelnen Warengruppen wie folgt: Weizen und Weizenmehl 105 649 000 DM; Roggen, Roggenmehl 11 773 000 DM; Mais und Milokorn 59 Millionen DM; Hafer, Gerste 10 Millionen DM; Zucker 10,9 Millionen DM; Ölkuchen 4 Millionen DM; Margarine-Rohstoffe 30,3 Millionen DM; Düngemittel 52 Millionen DM; Fische 1,4 Millionen DM; Bergbauaktion 10 238 000 DM; Sojamehl 97 000 DM; Hülsenfrüchte 144 000 DM; Käse 680 000 DM; Warenbewegungskosten für Getreide 5,7 Millionen DM. Dann ,kommen noch einige vorsorgliche Posten: Weltmarktpreisdifferenz für Getreide im März 1950 21,7 Millionen DM; Reports für Getreide 5,4 Millionen DM; Hafenkosten für Getreide 8,6 Millionen DM; Frachten für fob-Käufe bei Getreide 1 Million DM; Warenbewegungskosten für andere Waren 1 Million DM; allgemeine Rückstellungen für Endabrechnungen 3 Millionen DM.
Aus dem Charakter der sechs zuletzt genannten Posten ersehen Sie, daß es sich hier um vorsorglich eingestellte Beträge handelt, die vielleicht durch die Endabrechnung nicht einmal ganz erreicht werden. Vielleicht ist es dem einen oder anderen der Anwesenden aufgefallen, daß sich für zwei Positionen sowohl bei den Abschöpfungsbeträgen als auch bei den Subventionen Erfordernisse ergeben haben, und zwar gilt das für Margarine und für Käse.

(Zuruf von der SPD: Und Zucker!)

— Bei Zucker ist die besondere Situation, daß auf der einen Seite der Industriezucker bekanntlich belastet wird, während auf der anderen Seite der eingeführte Zucker für den Konsum der Bevölkerung verbilligt werden mußte. Bei den Margarinerohstoffen handelt es sich darum, daß für Margarine bekanntlich verschiedene Arten von Rohstoffen ein-


(Dr. Blank [Oberhausen])

geführt werden müssen, von denen die einen über dem vergleichbaren Inlandpreis lagen, und infolgedessen verbilligt werden mußten, während andere darunter lagen. Im ganzen ergibt sich auf dem Margarinesektor ein Überschuß von etwa 15 Millionen DM, der den Abschöpfungsbeträgen zugeflossen ist.
Bei Käse handelt es sich um verschiedene Länder und Provenienzen. Es spielt auch da eine Rolle, daß zum Teil in Hartwährungsländern gekauft werden mußte, zum Teil aus Ländern mit abgewerteten Währungen gekauft werden konnte. Stellen wir die beiden Bruttosummen, Subventionen rund 343 Millionen DM, und Abschöpfungsbeträge rund 96 Millionen DM einander gegenüber so ergibt sich ein Netto-Subventionsbedarf von rund 247 Millionen DM, während dieser Bedarf bisher mit 310,4 Millionen DM veranschlagt war. So gesehen ergibt sich für die vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950 laufende zweite Subventionsperiode eine Ersparnis gegenüber dem Voranschlag von 63,4 Millionen DM.
Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Annahme dieses Ergänzungshaushaltsplanes.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert als Berichterstatter.
    Seuffert (SPD), Berichterstatter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens des Haushaltsausschusses über die Ergänzungen zum Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung, Einzelplan XXIII nach der neuen Zählung, zu berichten, d. h. über denjenigen Einzelplan, in dem praktisch der Ausgleich des Haushalts vorgenommen wird. Es ist natürlich keine sehr dankbare Aufgabe, in dieser Stunde

    (Abg. Bausch: Das habe ich auch empfunden, Herr Kollege Seuffert!)

    und bei der aus mehreren Gründen schlechten Besetzung des Hauses Ihre Aufmerksamkeit hierfür in Anspruch zu nehmen. Ich werde mehr oder weniger fürs Protokoll sprechen müssen; aber die Dinge müssen j a dargelegt werden.
    Die Abschlußsumme dieser Ergänzung zum Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung und des Gesamtabschlusses der Ihnen hier vorgelegten Einzelpläne ist eine mehr oder weniger zufällige Ziffer, weil sie nur einen Ausschnitt aus der Gesamthaushaltsrechnung des Jahres 1949 darstellt. Materiell handelt es sich im ganzen darum, daß diese Abschlußsumme von nunmehr ungefähr 506 Millionen DM dadurch zustande kommt, daß Mehrbeträge an Lebensmittelsubventionen, über die Ihnen soeben vorgetragen worden ist, und Mehrbeträge an Kredithilfe für Berlin, die zusammen ungefähr 528 Millionen DM ausmachen würden, nunmehr nachgefordert werden müssen. Diese Mehrbeträge werden durch ein zu erwartendes, praktisch schon eingetretenes Mehraufkommen an Verbrauchssteuern und Zöllen, durch Länderzuschüsse sowie durch Einsparungen gedeckt, die sich ergeben haben, wobei der Saldo zwischen Mindereinnahmen und Minderausgaben die Differenz zwischen dem Abschluß von 506 Millionen DM und den Subventionen und der Berlin-Hilfe in Höhe von etwa 528 Millionen DM ausmacht. Das ist der materielle Gehalt des Ihnen vorliegenden Ergänzungshaushalts.
    Was die einzelnen Posten des Einzelplans XXIII anlangt, so sehen Sie zunächst bei den Einnahmen, die gegenüber der Regierungsvorlage durch die
    Ausschußberatung in den Zahlen nicht verändert wurden, daß wir bei der Kaffeesteuer 25,5 Millionen DM, bei der Teesteuer 14,2 Millionen DM, beim Notopfer Berlin 134,5 Millionen DM und bei den Zöllen 174 Millionen DM mehr erwarten dürfen, als bisher im Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für 1949 veranschlagt war. Das ist eine außerordentlich bemerkenswerte Entwicklung. Trotz der vielfacher Kritik unterliegenden heutigen Gestaltung gerade der Kaffeesteuer und der Teesteuer hat sich das Aufkommen bereits günstiger entwickelt, als man angenommen hat. Auch die Entwicklung des Notopfers Berlin ist günstiger gewesen. Daß die Zölle mehr gebracht haben, als man ursprünglich vorsichtigerweise ansetzen zu sollen glaubte, ist bei dem Anwachsen des Außenhandels und des ganzen Handelsverkehrs verständlich. Jedenfalls wird dieses Mehraufkommen von immerhin rund 210 Millionen DM allein bei Verbrauchssteuern und Zöllen ein Punkt sein, den man bei der Erörterung dieser Steuern und Zölle im Auge behalten muß.
    Ich gehe über das Kapitel 5, Länderbeiträge, zunächst hinweg, weil es sich hier praktisch um den Ausgleichsposten handelt, der sich aus verschiedenen Gründen verändert hat.
    Die Mindereinnahmen, die Sie in der Regierungsvorlage mit 64,3 Millionen DM und jetzt mit 0,5 Millionen DM weniger veranschlagt sehen, rühren in der Hauptsache daher, daß Gebühren aus Veröffentlichungen und Verwaltungsgebühren beim Statistischen Bundesamt, bei den Verkehrsbetrieben und beim Wirtschaftsministerium — hier für Markenverkäufe, die inzwischen gegenstandslos geworden sind — weggefallen sind. Der Grund für die Verminderung um 0,5 Millionen DM liegt darin, daß sich herausgestellt hat, daß mit einer Mindereinnahme an Gebühren des Patentamts nicht zu rechnen ist. Man hatte diese Mindereinnahme befürchtet, weil das Patentamt erst später als ursprünglich vorausgesehen seine Tätigkeit aufnehmen konnte. Es ist aber eine Mindereinnahme gegenüber den geschätzten Ergebnissen nicht eingetreten, es ist im Gegenteil mehr zu erwarten, als ursprünglich geschätzt war. So stoßartig und lebhaft hat sich der Verkehr am Patentamt entwickelt. Der Hauptposten der nunmehr 63,8 Millionen DM sind die 58,3 Millionen DM, die wir als Mindereinnahme bei den Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn einsetzen mußten. Ich möchte auf diesen Punkt am Ende beim Ausgleich zurückkommen, möchte ihn hier nur festgehalten haben.
    Bei den Ausgaben sehen Sie in Tit. 1 die sogenannten Beihilfen in Notfällen, die der Ausschuß gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 261 300 DM auf 490 000 DM ansetzen mußte. Diese Beihilfen in Notfällen sind von den Unterstützungen im Einzelfall, die aus den Unterstützungsfonds der einzelnen Ressorts gegeben werden, zu unterscheiden. Die hier veranschlagten Beihilfen sind Beihilfen für Krankheiten und andere Notfälle, die an Arbeiter, Angestellte und Beamte nach gewissen, seit langem bestehenden Richtlinien der Verwaltung gegeben werden, wobei diese Richtlinien bedeuten, daß eintretendenfalls praktisch ein Anspruch des in Not geratenen Verwaltungsangehörigen auf derartige Beihilfen besteht.
    Aus den Erläuterungen ersehen Sie, daß diese Beihilfen nach Kopfsätzen, und zwar verschieden für Beamte, Angestellte und Arbeiter, veranschlagt sind. Ich bitte Sie, daraus nicht schließen zu wollen, daß die Arbeiter hier schlechter behandelt werden. Der niedrigere Kopfsatz für Arbeiter ist zunächst


    (Seuffert)

    'darauf zurückzuführen, daß die Arbeiter immer und die Angestellten in der Regel in einer Pflichtversicherung sind und daß die Notfälle, die hier Voraussetzung sind, bei ihnen erfahrungsgemäß weniger häufig eintreten. Jedenfalls hat der Ausschuß in seinen Beschlüssen festgelegt und die Zusicherung erhalten, daß eine irgendwie schlechtere Behandlung von Arbeitern und Angestellten gegenüber Beamten auch bei der künftigen Gestaltung dieser Methode der Unterstützung nicht in Frage kommen wird.
    Weiter ist hierbei die Frage angeschnitten worden, ob nicht die Unterstützung an Beamte davon abhängig zu machen ist, daß der Nachweis geführt wird, der Beamte sei eine ihm zumutbare freiwillige Versicherung für derartige Fälle, zum Beispiel Krankenversicherung, eingegangen. Erst wenn trotzdem Notfälle vorliegen, hätte ein solcher Unterstützungsfonds einzuspringen. Der Ausschuß hat sich in diesem Sinne ausgesprochen und eine entsprechende Anregung an die Verwaltung gegeben. Die Verwaltung hat die Überprüfung der Frage in diesem Sinne auch zugesagt.
    Der ursprüngliche Tit. 1 des Kapitels 3, 6,2 Millionen DM Kosten der Verlegung der Verwaltungen, ist nunmehr — das entspricht seinem sachlichen Inhalt — als Mehrkostenbetrag gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen bei den von Frankfurt am Main nach Bonn verlegten Verwaltungen bezeichnet und als Tit. 5 dieses Kapitels eingestellt. Es handelt sich um den Mehraufwand für Reisekosten, Telefon- und Briefgebühren, Trennungszulagen usw., der bei den alten Frankfurter Verwaltungen durch die Verlegung des Bundessitzes nach Bonn in diesem Resthaushaltsjahr entstanden ist.
    Die Darlehen an Verwaltungsangehörige zur Beschaffung von Hausrat in besonderen Fällen — eine Übergangsmaßnahme, die immer noch nicht ganz abgeschlossen werden kann angesichts der Notlage insbesondere der vertriebenen Beamten, die nunmehr wieder in den Dienst kommen — sind weiter mit 1 Million DM ausgewiesen.
    Die Kürzungen bei den Ausgaben, die ursprünglich mit 34 Millionen DM eingesetzt waren, finden Sie nunmehr im Ausschußbericht mit 59 Millionen DM, also mit rund 26 Millionen DM höher eingesetzt. Diese Kürzungen ergeben sich zum großen Teil daraus, daß insbesondere bei den einmaligen Ausgaben der Verkehrsverwaltung leider eine ganze Reihe von Bauprojekten, die man in diesem Jahre durchführen zu können glaubte und für die man die Mittel veranschlagt hatte, nicht zur Durchführung gekommen sind. Leider können wir es uns bei dem knappen Ausgleich unseres Haushalts nicht leisten, das, was früher selbstverständlich gewesen wäre, zu tun, nämlich derartige Ausgabetitel weiterzuführen. Wir müssen sie aus diesem Haushalt herausnehmen, um ein einigermaßen ausgeglichenes Bild zu bekommen, und wir müssen sehen, wie wir sie im nächsten Haushalt neu unterbringen. Die Gründe, aus denen diese Projekte nicht zur Ausführung gekommen sind, sind selbstverständlich außerordentlich verschieden. Sehr oft handelt es sich darum, daß Länderzuschüsse, die mit einkalkuliert waren, nicht geleistet werden konnten, daß Planungen nicht fertiggestellt wurden usw.
    Die Ersparnisse bei den alten Frankfurter Verwaltungen, die in Abwicklung getreten sind oder nunmehr wegfallen sollen, betragen 4,8 Millionen DM bei einem ursprünglichen gesamten Haushaltsansatz von 12,6 Millionen DM. Von einem Jahresansatz von 12,6 Millionen DM bei diesen Titeln Wirtschaftsrat, Länderrat und Verwaltungsrat der Frankfurter Verwaltung, Personalamt, Rechnungsamt und Obergericht sind also 4,8 Millionen DM weggefallen. Dagegen ist die Einsparung durch den Wegfall von Verwaltungsausgaben zum Beispiel des Bundeswirtschaftsministeriums durch den Übergang von Aufgaben an das ERP-Ministerium, insgesamt 1,1 Millionen DM, im Haushaltsausschuß allgemein als unbefriedigend gering empfunden worden.
    Ein Punkt, der noch der Erwähnung bedarf, ist, daß durch den Wegfall des Obersten Finanzgerichtshofs, dessen Übergang auf die Bundesebene bereits im Haushalt in Frankfurt am Main vorgesehen war, aber nicht zustandegekommen ist, während des Haushaltsjahrs auf der Einnahme- und Ausgabenseite Posten von ungefähr 600 000 DM weggefallen sind.
    Die Erhöhung der Minderausgaben gegenüber dem ursprünglichen Ansatz erklärt sich zunächst dadurch, daß mindestens 25 Millionen DM an Ausgaben für Subventionen, die aus den Ablieferungen aus dem Benzinverkauf zu leisten waren, in diesem Jahre nach der eingetretenen Benzinpreiserhöhung, insbesondere nach dem Preisstand, der vom 1. Januar bis zum Ende des Rechnungsjahres gegolten hat, schon als wegfallend betrachtet werden können.
    Ein weiterer Betrag von 816 000 DM ist als Einsparung zu erwarten, weil Planstellen nicht besetzt oder aus sonst einem Grunde offengeblieben sind.
    Die Gesamtauswirkung finden Sie nun — ich darf darauf zurückkommen — in Kapitel 5 der Einnahmen, wo die Beiträge der Länder, die ursprünglich mit 215,5 Millionen DM angesetzt waren, nunmehr nur mit 125 990 DM angesetzt sind. Das ist also der Betrag, in dem der Haushalt sich praktisch ausgleicht. Sie sehen, daß wir damit schon wesentlich näher an die von den Länderfinanzministern als höchstmöglich bezeichnete Summe von 100 Millionen insgesamt herangekommen sind.
    Die Verminderung von 215 auf 125 Millionen DM ist, wie Sie soeben gehört haben, darauf zurückzuführen, daß sich der Bedarf für die Lebensmittelsubventionen per saldo um rund 63 Millionen niedriger ansetzen läßt und daß der Saldo der Mindereinnahmen und Minderausgaben sich um etwa 26 bis 27 Millionen verbessert hat, insbesondere durch die Einsetzung von 25 Millionen DM Minderausgaben bei der Benzinsubvention.
    Wenn nun der Haushalt in diesem Betrag ausgeglichen erscheint, so ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Ausgleich eine einigermaßen unsichere Grundlage hat. Die Bundesbahn hat laut ursprünglichem Haushalt in diesem Rechnungsjahr 174,5 Millionen an die Bundeskasse abzuliefern gehabt; sie hat davon 29 bis 30 Millionen gezahlt. Wir haben lediglich 58,5 Millionen als Mindereinnahmen in Ansatz gebracht; ein Betrag von rund 87 Millionen schwebt also noch. Es hätte zweifellos einer vorsichtigen Haushaltsgestaltung entsprochen — rein vom Standpunkt der Sicherheit des Haushaltsausgleichs —, auch diese 87 Millionen als Mindereinnahme in Abgang zu bringen, wodurch sich das Defizit des Haushalts und die Länderbeiträge selbstverständlich entsprechend erhöht hätten.
    Allerdings ist dieses unsichere Fundament nicht etwas, was wir hier bei diesem Haushalt neu aufgebaut haben. Wir haben das aus den Fundamenten des Frankfurter Haushalts übernommen und, wie ich Ihnen soeben sagte, vorerst nur teilweise und


    (Seuffert)

    einstweilen berichtigt. Dabei ist zuzugeben, daß die Verhältnisse bei der Aufstellung des Frankfurter Haushalts doch nicht so zu übersehen waren, daß man einen Ausfall in diesem Umfange hätte erwarten müssen.
    Wenn Ihnen trotzdem der Haushalt durch den Ausschuß in dieser Form, also mit einem zweifellos unsicheren Posten von 87 Millionen vorgelegt wird, so geschieht das aus zwei Gründen. Einmal besteht zweifellos ein Rechtsanspruch gegen die Bundesbahn auf Zahlung dieses Postens. Bei der immer noch recht undurchsichtigen Lage der Bundesbahn, deren Schwierigkeiten von allen Seiten gewürdigt werden, erschien es dem Ausschuß doch richtig, darzutun, daß dieser Posten, wenn irgend möglich, beigebracht werden muß und daß keineswegs leichten Herzens auf ihn verzichtet werden kann.
    Auf der anderen Seite findet der Posten sein Gegenspiel, wie ich Ihnen sagte, in dem Beitrag der Länder. Dieser Beitrag der Länder wird sich nach der endgültigen Haushaltsrechnung und nicht nach dem Haushaltsplan bemessen. Es bestehen immerhin noch Hoffnungen — in einigen Punkten sehr begründete Hoffnungen —, daß die Haushaltsrechnung noch ein etwas günstigeres Bild geben wird als der Ihnen jetzt vorliegende Haushaltsplan und daß der Länderbeitrag durch weitere, jetzt noch nicht angesetzte Ausfälle bei den Zahlungen der Bundesbahn zwar vielleicht höher, nach dem Rechnungsergebnis dagegen etwas niedriger anzusetzen ist, so daß es nur einen mehr oder weniger theoretischen Sinn hat, den Länderbeitrag heute genau festzulegen.
    Die Mehrheit des Ausschusses empfiehlt Ihnen deswegen, den Ergänzungsplan XXIII und damit den Abschluß des Ihnen vorgelegten Nachtragshaushalts in der vorgelegten Form zu genehmigen.

    (Beifall.)