Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ergänzung zum Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, über die ich Ihnen zu berichten habe, enthält außer der Festsetzung der Bezüge für den Bundesminister und den Staatssekretär einige sehr bedeutungsvolle Posten, die mit der Einfuhr von Lebensmitteln in das Bundesgebiet im Zusammenhang stehen. Auf der Einnahmeseite ergeben sich namhafte Abschöpfungsbeträge, auf der Ausgabeseite finden sich Subventionsbeträge zum Preisausgleich für eingeführte Lebens-und Düngemittel. Beide Summen beziehen sich auf die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950. Dieses in der Öffentlichkeit zum großen Teil falsch beurteilte und auch im ganzen nicht leicht übersehbare Problem läßt es zweckmäßig erscheinen, etwas näher auf diese Angelegenheit einzugehen.
Wie allgemein bekannt, wird seit dem Zusammenbruch die Versorgung der Bevölkerung Westdeutschlands mit Lebensmitteln in erheblichem Umfang durch Einfuhr sichergestellt, die von den Besatzungsmächten in der Form von Hilfslieferungen zur Verfügung gestellt wird. Zunächst erfolgte dabei die Abrechnung in Deutschland auf der Grundlage der vergleichbaren deutschen Inlandspreise, so daß weder das Problem der Abschöpfung noch das der Subventionen auftauchte. Diese Handhabung änderte sich auf Grund einer Anordnung der Militärregierung vom 20. Januar 1949, durch die für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet grundsätzlich festgelegt wurde, daß die eingeführten Lebensmittel wie auch die eingeführten Düngemittel entgegen dem bisherigen Verfahren auf der Grundlage der Weltmarktpreise abzurechnen seien. Dabei trat zunächst für die Zeit vom 1. März bis 30. April 1949 ein Zwischenstadium in der Form ein, daß die sogenannten Warenbewegungskosten nicht mehr abzugsfähig waren, während vom 1. Mai 1949 an auch die Umrechnung auf den Weltmarktpreis durchgeführt wurde, und zwar auf der Grundlage von 1 DM gleich 30 Dollarcents. Um das inländische Preisgefüge aufrechtzuerhalten, wurde es nunmehr notwendig, daß bei den verschiedenen Importen auf der einen Seite der Preisunterschied bei denjenigen Waren abgeschöpft wurde, deren Auslandspreis niedriger als der deutsche Inlandspreis lag, während auf der anderen Seite der Unterschied zwischen den höheren Auslandspreisen und den niedrigeren Inlandspreisen durch Subventionen ausgeglichen werden mußte. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1948/49, d. h. also bis zum 30. Juni 1949, von den Ländern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgebracht und zur Verfügung gestellt.
Mit dem Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, das nicht mit dem Haushaltsjahr zu verwechseln ist, also ab 1. Juli 1949, wurden dann die erforderlichen Mittel im bizonalen Haushalt, und zwar im Haushalt der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgebracht. Gleichzeitig wurden die Abschöpfungen und die Subventionen rechtlich durch das Gesetz des Wirtschaftsrates über die Festsetzung und die Verrechnung des Ausgleichs von Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Ernährungs- und Landwirtschaft, also durch das sogenannte Importausgleichsgesetz, untermauert. Dieses Gesetz war zunächst bis zum 31. Dezember 1949 befristet; es ist durch das Bundesgesetz vom 17. 2. 1950 in seiner Gültigkeit bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert worden. Die Subventionen wurden überdies insofern noch bedeutungsvoller, als mit Wirkung vom 19. September 1949 infolge der Devalvation der D-Mark der Umrechnungskurs von 30 Dollarcents auf 23,8 Dollarcents je D-Mark gesenkt werden mußte. Natürlich mußte das eine er-
hebliche Verteuerung derjenigen Importe mit sich bringen, die aus Nicht-Abwertungs-Ländern kamen. Damit trat eine Erhöhung des Subventionsbedarfes ein, weil verhindert werden sollte, daß sich die Devalvation auf den Preisstand der Hauptnahrungsmittel auswirkte. Dementsprechend wurde in der Folgezeit in steigendem Maße versucht — und auch erreicht —, daß die Einfuhren ohne Inanspruchnahme von Dollars aus Ländern mit gleichfalls abgewerteter Währung vorgenommen wurden. In diesem Zusammenhang kommt dann der steigenden Zahl neu abgeschlossener Handelsabkommen und den individuellen Importen im Rahmen der Liberalisierung wachsende Bedeutung zu.
In den Haushaltsplan der bizonalen Verwaltung wurden zunächst nur die Beträge aufgenommen, die für das erste Quartal des neuen Wirtschaftsjahres, also für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1949, erforderlich waren. Man ging dabei von einem Netto-Subventionsbedarf von 162 Millionen DM aus, der, wie uns die Verwaltung mitgeteilt hat, nicht voll in Anspruch genommen zu werden brauchte. In dem Ihnen jetzt vorliegenden Ergänzungshaushalt handelt es sich um die Abschöpfungsbeträge und um die Subventionen für die Sechsmonatsperiode vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950. Es ist ganz klar, daß bei der Kompliziertheit dieser Dinge die Vorausschätzung des Abschöpfungsergebnisses und des Subventionsbedürfnisses mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist, und bei der auf diesem Gebiet gegebenen Dynamik können natürlich im Zeitpunkt der Schätzung weder die Einfuhrmengen noch die Inlands- und Auslandspreise für die Zukunft mit Aussicht auf Richtigkeit angegeben werden, so daß solche Schätzungen auch einen Anspruch auf Genauigkeit nicht erheben können. Für die vorliegende Subventionsperiode ging das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von einem Nettobedarf von 350 Millionen DM aus. Dieser Ansatz konnte auf 310 Millionen DM ermäßigt werden, nachdem man sich darüber geeinigt hatte, daß bis zum Ende des Haushaltsjahres die Länder der französischen Zone den in ihrem Bereich anfallenden Subventionsbedarf selbst tragen wollten.
Diese jetzt von mir erwähnten Zahlen finden Sie in der Regierungsvorlage Drucksache Nr. 633, Anlage I e, Einzelplan X, Seite 5. Es ergibt sich, daß, wenn man von den Ausgaben, also von den Subventionen, die veranschlagten Einnahmen, also die Abschöpfungsergebnisse, abzieht, der Zuschußbedarf mit 310 410 000 DM anzunehmen war. Die Tatsache nun, daß das Rechnungsjahr 1949 inzwischen verstrichen ist und daß man tatsächlich den Ablauf weitgehend übersehen kann, hat zu dem Ergebnis geführt, daß die wirklichen Aufwendungen für Subventionen ohne die Leistungen der französischen Zone sich auf zirka 343 Millionen DM belaufen werden. Bei der Beurteilung dieser Ziffern muß allerdings in Betracht gezogen werden, daß gewisse Subventionszahlungen, also auf der Ausgabenseite, und auch gewisse Abschöpfungsbeträge auf der Einnahmenseite bis zu diesem Augenblick noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten, so daß geringfügige Verschiebungen noch möglich sind.
In dem vom Haushaltsausschuß auf Vorschlag des Ministeriums vorgelegten Antrag — auf Seite 8 der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 891 — werden die Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung ersichtlich. Es ergibt sich, daß die Abschöpfungsbeträge gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 25,5 Millionen DM erfreu- 0 licherweise eine nicht unbeträchtliche Erhöhung auf 96 Millionen DM erfahren haben. Nach Mitteilung des Ministeriums sind davon rund 70 Millionen DM bereits eingegangen. Diese vielleicht überraschende Zunahme der Abschöpfungsbeträge erklärt sich hauptsächlich aus der Steigerung der Individualeinfuhren und natürlich auch aus dem Fallen gewisser Weltmarktpreise. Der nunmehrige Betrag von rund 96 Millionen DM verteilt sich auf die in Betracht kommenden Güter wie folgt: Speck, Schmalz, Talg 9,37 Millionen DM; Dosenfleisch 2,2 Millionen DM; Kakao, Süßwaren 3,6 Millionen DM; Gartenbauerzeugnisse und Wein 2,4 Millionen DM; Fische 150 000 DM; Käse 1,6 Millionen DM; Eier rund 600 000 DM; Kartoffelerzeugnisse 74 000 DM; Sondereinfuhren 350 000 DM; Margarinerohstoffe 45 774 000 DM; Industriezucker 14 Millionen DM; eingegangene Beträge, die aber auf die Waren der vorstehenden Aufzählung noch nicht aufgeteilt wurden, 15,9 Millionen DM. Diese Posten zusammen ergeben den schon genannten Betrag von 96 Millionen DM, von denen 70 Millionen DM, wie ich schon erwähnte, eingegangen sind, während mit dem Eingang der weiteren 26 Millionen DM mit ziemlicher Sicherheit gerechnet werden kann.
Die Ausgaben betragen nach dem neuen Ansatz jetzt rund 343 Millionen DM. Sie haben sich also gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag um rund 7 Millionen DM erhöht. Nach der Mitteilung des Ministeriums waren bis zum 31. März rund 250 Millionen DM ausgezahlt, während die restlichen Beträge von etwas mehr als 92 Millionen DM noch offenstehen.
Diese Subventionen verteilen sich nach der dem Haushaltsausschuß vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Aufstellung auf die einzelnen Warengruppen wie folgt: Weizen und Weizenmehl 105 649 000 DM; Roggen, Roggenmehl 11 773 000 DM; Mais und Milokorn 59 Millionen DM; Hafer, Gerste 10 Millionen DM; Zucker 10,9 Millionen DM; Ölkuchen 4 Millionen DM; Margarine-Rohstoffe 30,3 Millionen DM; Düngemittel 52 Millionen DM; Fische 1,4 Millionen DM; Bergbauaktion 10 238 000 DM; Sojamehl 97 000 DM; Hülsenfrüchte 144 000 DM; Käse 680 000 DM; Warenbewegungskosten für Getreide 5,7 Millionen DM. Dann ,kommen noch einige vorsorgliche Posten: Weltmarktpreisdifferenz für Getreide im März 1950 21,7 Millionen DM; Reports für Getreide 5,4 Millionen DM; Hafenkosten für Getreide 8,6 Millionen DM; Frachten für fob-Käufe bei Getreide 1 Million DM; Warenbewegungskosten für andere Waren 1 Million DM; allgemeine Rückstellungen für Endabrechnungen 3 Millionen DM.
Aus dem Charakter der sechs zuletzt genannten Posten ersehen Sie, daß es sich hier um vorsorglich eingestellte Beträge handelt, die vielleicht durch die Endabrechnung nicht einmal ganz erreicht werden. Vielleicht ist es dem einen oder anderen der Anwesenden aufgefallen, daß sich für zwei Positionen sowohl bei den Abschöpfungsbeträgen als auch bei den Subventionen Erfordernisse ergeben haben, und zwar gilt das für Margarine und für Käse.
— Bei Zucker ist die besondere Situation, daß auf der einen Seite der Industriezucker bekanntlich belastet wird, während auf der anderen Seite der eingeführte Zucker für den Konsum der Bevölkerung verbilligt werden mußte. Bei den Margarinerohstoffen handelt es sich darum, daß für Margarine bekanntlich verschiedene Arten von Rohstoffen ein-
geführt werden müssen, von denen die einen über dem vergleichbaren Inlandpreis lagen, und infolgedessen verbilligt werden mußten, während andere darunter lagen. Im ganzen ergibt sich auf dem Margarinesektor ein Überschuß von etwa 15 Millionen DM, der den Abschöpfungsbeträgen zugeflossen ist.
Bei Käse handelt es sich um verschiedene Länder und Provenienzen. Es spielt auch da eine Rolle, daß zum Teil in Hartwährungsländern gekauft werden mußte, zum Teil aus Ländern mit abgewerteten Währungen gekauft werden konnte. Stellen wir die beiden Bruttosummen, Subventionen rund 343 Millionen DM, und Abschöpfungsbeträge rund 96 Millionen DM einander gegenüber so ergibt sich ein Netto-Subventionsbedarf von rund 247 Millionen DM, während dieser Bedarf bisher mit 310,4 Millionen DM veranschlagt war. So gesehen ergibt sich für die vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950 laufende zweite Subventionsperiode eine Ersparnis gegenüber dem Voranschlag von 63,4 Millionen DM.
Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Annahme dieses Ergänzungshaushaltsplanes.