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ID0106404500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 64. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950 2317 64. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 2317D, 2345C, 2355D Anfrage Nr. 30 der Abg. Spies, Strauß, Bauereisen u. Gen. betr. Verwendung von Beamten und Angestellten aus den Ländern bei den Bundesbehörden (Drucksachen Nr. 389 und 938) 2318A Zur Tagesordnung . . . . 2318A Beratung der Interpellation der Abgeordneten Scharnberg und Fraktion der CDU/ CSU betr. Schmuggel und Schwarzhandel in Genußmitteln (Drucksache Nr. 690) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Senkung der Kaffeesteuer (Drucksache Nr. 800) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 877) 2318B Scharnberg (CDU), Interpellant . . . 2318C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2319D Dr. Besold (BP), Antragsteller . . . 2324C Peters (SPD), Antragsteller 2326B Strauß (CSU) 2327A Kalbitzer (SPD) 2329D Stegner (SPD) . . . . . . . . . . 2331C Ewers (DP) 2333A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2334A Dr. Bertram (Z) 2335A Rische (KPD) 2335D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksache Nr. 922) 2318A, 2337A Abstimmung in der zweiten Beratung und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697) 2318B, 2337B, 2345C, 2354C Zinn (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2338C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2338D, 2355A Dr. von Brentano (CDU) 2339A Dr. Koch (SPD) 2354C Dr. Bertram (Z) 2355B Euler (FDP) 2355B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksachen Nr. 891 und 633) 2339A Bausch (CDU), Berichterstatter . . . 2339B Schoettle (SPD) 2346C Dr. Ehlers (CDU) 2348C Dr. Leuchtgens (DRP) 2350D Krause (Z) 2352A Frau Heiler (CDU) 2352C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2352D r Blank (Oberhausen) (FDP) 2353A Einzelplan X — Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 2341B Einzelplan XXIII — Allgemeine Finanzverwaltung: Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 2343A Einzelplan XXV — Finanzielle Hilfe für Berlin: Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . 2345B Einzelplan XIII — Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen: Loibl (CSU) 2345D Abstimmungen 2353B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte (Drucksache Nr. 827) 2354A Renner (KPD), Antragsteller 2354B Nächste Sitzung 2355D Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid (Tübingen) eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für diese wurden mit diesem Gesetz völlig neue Haushaltpläne aufgestellt. Für die sogenannten alten Bundesverwaltungen, die an die Stelle der entsprechenden Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets getreten sind wurde in diesem Haushaltsgesetz bestimmt, daß für ihre Wirtschaftsführung im Rumpfrechnungsjahr 1949, also in der Zeit vom 21. September 1949 bis 31. März 1950, der vom Frankfurter Wirtschaftsrat beschlossene Haushalt für das Rechnungsjahr 1949 als vorläufige Grundlage dienen soll. Ergänzungen oder Änderungen dieser Haushaltspläne sollten durch ein besonderes Gesetz beschlossen werden. Weiter wurde der Bundesminister der Finanzen durch § 11 des Haushaltsgesetzes vom 30. März 1950 ermächtigt, die Einzelpläne und den Gesamtabschluß unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlich beschlossener Ergänzungen oder Änderungen festzustellen und bekanntzugeben.
    Die Entwicklung hat es nun notwendig gemacht, an den Haushaltsplänen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für 1949 eine Reihe solcher Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den ihm beigegebenen Einzelplänen hat die Regierung dem Bundestag diese Änderungen und Ergänzungen zur Genehmigung vorgeschlagen.
    Der Haushaltsausschuß hat sowohl den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 633 wie auch die Einzelpläne eingehend und sehr sorgfältig durchberaten. Ich bin vom Haushaltsausschuß beauftragt, Ihnen über diese Beratungen, soweit sie sich auf den Gesetzentwurf selbst, auf die Ergänzungen zum Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Verkehr und auch auf die Ergänzung zum Haushalt des Bundesministeriums für Post und Fernmeldewesen beziehen, zu berichten. Über die Ergänzungshaushalte der Allgemeinen Finanzverwaltung, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Ergänzungshaushalt zum Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin wird von besonders bestellten Berichterstattern gesondert berichtet werden.
    Kein Zweifel kann darüber bestehen, daß der jetzt zur Beratung stehende Ergänzungshaushalt von erheblich größerer finanzieller Bedeutung, von viel umfangreicherem finanziellem Volumen ist, als es die neugeschaffenen Bundeshaushalte waren. Dies ist schon daraus zu ersehen, daß die im März 1950 verabschiedeten neuen Haushalte einen Fi-


    (Bausch)

    nanzbedarf von rund 27 Milionen DM erforderten, während diese Ergänzungshaushalte in Einnahme und Ausgabe, roh gesprochen, mehr als 500 Millionen DM erfordern.
    Lassen Sie mich nun in Kürze auf das Ergebnis der Beratungen der einzelnen Ergänzungshaushalte im Haushaltsausschuß eingehen.
    In dem Ergänzungshaushalt des Bundesministeriums des Innern wurden zur Vorbereitung und Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebszählung 520 000 DM und zur Vorbereitung und Durchführung einer einmaligen statistischen Erhebung über den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis 300 000 DM angefordert. Es handelt sich hier um Beträge, die zusätzlich zu dem im Etat des Statistischen Amtes der Verwaltung für Wirtschaft bewilligten Betrag für das neu eingerichtete Statistische Bundesamt benötigt werden. Diese Beträge sind — ich darf das hier feststellen — bereits in vollem Umfange ausgegeben. Der Haushaltsausschuß hat den von der Regierung angeforderten Beträgen seine Zustimmung erteilt.
    In dem Ergänzungshaushalt für das Bundesministerium der Finanzen wird vor allem darauf hingewiesen, daß sich der Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Finanzen in so außerordentlichem Maße ausgeweitet habe, daß eine starke Vermehrung des Beamtenkörpers unerläßlich notwendig geworden sei, da die neu angewachsenen Aufgaben mit dem jetzt vorhandenen Personal schlechterdings nicht mehr bewältigt werden könnten. Diese zusätzlichen Aufgaben sind auf Seite 2 der Anlage I c zur Drucksache Nr. 633 im einzelnen aufgeführt. Ich kann daher darauf verzichten, sie hier nochmals zu nennen.
    Von seiten des Bundesfinanzministers wird weiterhin darauf hingewiesen, daß im Finanzministerium in letzter Zeit etwa 50 Gesetzentwürfe ausgearbeitet worden seien und daß der künftige Zolltarif etwa 3000 Positionen umfassen werde. Unter diesen Umständen ist es für jedermann einleuchtend, daß diese außerordentlich umfangreichen Aufgaben nicht mit dem bisherigen Personal bewältigt werden können. Der Bundesfinanzminister fordert deshalb in dem Ergänzungshaushalt neben den im Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für das Finanzressort bewilligten 129 Beamtenstellen weitere 185 Stellen an, so daß sich nach Annahme dieses Ergänzungshaushaltes die Zahl der Beamtenstellen im Bundesfinanzministerium auf 314 belaufen würde.
    So einleuchtend diese Begründung für die Personalvermehrung auch erschien, so hat der Haushaltsausschuß doch nicht darauf verzichtet, den vom Bundesfinanzminister dem Ausschuß vorgelegten Stellenplan sowie den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums sehr sorgfältig zu überprüfen. Bei diesen Beratungen wurde eine Reihe von Problemen von grundsätzlicher und allgemein-politischer Bedeutung erörtert, von denen ich nur auf folgende hinweisen möchte.
    Einen sehr großen Raum nahm die Erörterung der Verhältnisse auf dem Gebiet des Zollwesens ein. Darüber will ich jetzt kein weiteres Wort sagen, nachdem diese Angelegenheit heute früh sehr ausgiebig erörtert worden ist.
    Der Aufbau einer Bundesvermögensverwaltung und die Durchführung der Artikel 134 und 135 des Grundgesetzes, also die Überführung des Vermögens des früheren Deutschen Reiches in das Bundesvermögen würden — so wurde im Ausschuß festgestellt— deshalb großen sachlichen Schwierigkeiten begegnen, weil die rechtlichen Verhältnisse in den drei Bundeszonen sehr verschieden geartet seien. In der amerikanischen Zone sei das frühere Reichsvermögen auf Grund der besatzungsrechtlichen Bestimmungen auf die Verwaltung der Länder übergegangen. Das zu schaffende Durchführungsgesetz zu Artikel 134 des Grundgesetzes könne wohl eine Änderung bringen; es müsse aber vom Bundesrat erst gutgeheißen werden. In der britischen Zone sei das frühere Reichseigentum wohl in das Eigen-turn der Länder übergegangen; die Verwaltung dieses Vermögens sei aber nach einer jetzt in Geltung befindlichen Verordnung nach den Weisungen des Bundes zu führen. Hier seien die Verhältnisse einfacher gelagert. In der französischen Zone seien die Rechtsverhältnisse wiederum verschieden. Das Finanzministerium stehe in ständigen Unterhandlungen mit der Besatzungsmacht. Es werde aber noch einige Zeit dauern, bis die Rechtsverhältnisse befriedigend geklärt seien.
    Bei der Beratung der Stellenpläne für die Referate, die mit der Bearbeitung des Besatzungshaushalts und der Sozialhaushalte betraut sind, teilte die Regierung mit, daß im Rechnungsjahr 1950 beabsichtigt sei, in einem besonderen Einzelplan sämtliche Kriegsfolgelasten nach Artikel 120 des Grundgesetzes, abgesehen von den Besatzungskosten, zusammenzufassen, so daß also zum Beispiel die Kosten für Heimatvertriebene, für die Auswanderer, die Kosten für die Durchführung des Artikels 131 des Grundgesetzes, die Kosten für die Kriegsopfer und Kriegsbeschädigten, für die Arbeitslosen und für die Sozialversicherung zusammengefaßt in einem Einzelplan erscheinen würden. Diese Mitteilung löste eine eingehende Debatte darüber aus, ob eine solche Zusammenfassung der Kriegsfolgelasten zweckmäßig sei, da bisher die Lasten bei den für sie zuständigen Fachressorts etatisiert worden seien. Ein Abgeordneter wies darauf hin, daß bei der Durchführung dieses Plans die Gefahr bestehe, daß die Verantwortung der Fachminister durch das naturgemäß mehr fiskalisch eingestellte Finanzministerium überlagert würde. Die Regierung gab jedoch die ausdrückliche Erklärung ab, daß mit der Bewilligung der Stellen für das fragliche Referat des Finanzministeriums keinesfalls über die Aufstellung des Haushaltsplans für Kriegsfolgelasten für 1950 entschieden werden solle. Auch wenn jedoch die Aufstellung eines Sonderetats für Kriegsfolgelasten gebilligt würde, so werde doch dadurch keinesfalls an der Federführung durch die zuständigen Fachministerien etwas geändert.
    Sehr eingehend befaßte sich der Haushaltsausschuß auch mit der Beratung des Stellenplans für die geplante Rechtsabteilung des Ministeriums, in der besondere Justitiariate für die verschiedensten Rechtsgebiete vorgesehen waren. Es wurde von mehreren Abgeordneten darauf hingewiesen, daß bei der Schaffung dieser Abteilung entsprechend dem vorgesehenen Stellenplan die Gefahr der Überschneidung mit den entsprechenden Referaten verschiedener anderer Ministerien bestehe, eine Gefahr, die unter allen Umständen vermieden werden müsse. Die vom Haushaltsausschuß aufgestellte Synopse der einschlägigen Fachreferate der anderen Ministerien bestätigte die Richtigkeit der geltend gemachten Bedenken. Der Haushaltsausschuß beschloß darauf, die für diese Rechtsabteilung angeforderten zusätzlichen Stellen zunächst einmal nicht zu bewilligen und die endgültige Entscheidung


    (Bausch)

    über die Gestaltung der Rechtsabteilung des Finanzministeriums auf die Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 zu verschieben.
    Hinsichtlich der Mittel, die für die Beschaffungsstelle für die Bundesbehörden in Bonn angefordert wurden, teilte die Regierung mit, daß das Geschäftsgebaren dieser Beschaffungsstelle bis zum 30. November 1949 durch den Rechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft werde. Die Geschäftsgebarung seit 1. Dezember 1949 der Zeit, seitdem die Beschaffungsstelle unter die Aufsicht des Bundesfinanzministeriums gestellt worden sei — werde zur Zeit durch den Rechnungshof des Vereinigten Wirtschaftsgebiets überprüft.
    Der Ergänzungshaushalt zum Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen wurde hiernach mit den aus der Drucksache Nr. 891 im einzelnen zu ersehenden Änderungen angenommen.
    Beim Ergänzungshaushalt des Bundeswirtschaftsministeriums handelt es sich vor allem um die Bewilligung der Mittel für die Ausgaben der Internationalen Ruhrbehörde. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Etatisierung dieser Mittel beim Bundeswirtschaftsministerium vertretbar sei oder ob
    diese Mittel nicht besser beim Bundesministerium
    für den Marshallplan, beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium des Innern etatisiert werden sollten. Der Haushaltsausschuß sprach sich jedoch dahin aus, diese Mittel wie vorgesehen im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft zu etatisieren.
    In dem Ergänzungshaushalt zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit handelt es sich vor allem um die Bewilligung der Gehälter des Ministers und des Staatssekretärs. Dasselbe ist auch für den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr zu sagen.
    Im Ergänzungshaushalt des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen wird ein Betrag von , 2 900 000 DM für die Einrichtung einer bundeseigenen Druckerei — entsprechend der früheren Reichsdruckerei — mit je einer Dienststelle in Berlin bzw. Frankfurt-Bonn angefordert. Die Leitung der Druckerei soll in Frankfurt liegen. Es war die Meinung des Ausschusses, daß Druckarbeiten, die trotz der bestehenden Verkehrsschwierigkeiten und der Entfernung zwischen Bonn und Berlin in der früheren Reichshauptstadt erledigt werden könnten, auf alle Fälle in Berlin ausgeführt werden sollen. Zur Zeit werden bei der Abteilung der Bundesdruckerei in Berlin etwa 800 Arbeiter beschäftigt, während in Bonn etwa 80 Köpfe beschäftigt sind.
    Der Haushaltsausschuß faßte den Beschluß, dem Bundestag die Annahme dieser Ergänzungshaushalte und des Ergänzungsgesetzes mit den in Drucksache Nr. 891 verzeichneten Änderungen zu empfehlen.

    (Beifall.)



Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir danken dem Herrn Abgeordneten Bausch für seine Berichterstattung.
Ich erteile das Wort nunmehr dem Herrn Abgeordneten Dr. Blank zur Berichterstattung über die Ergänzung des Haushalts des Bundesernährungsministeriums.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ergänzung zum Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, über die ich Ihnen zu berichten habe, enthält außer der Festsetzung der Bezüge für den Bundesminister und den Staatssekretär einige sehr bedeutungsvolle Posten, die mit der Einfuhr von Lebensmitteln in das Bundesgebiet im Zusammenhang stehen. Auf der Einnahmeseite ergeben sich namhafte Abschöpfungsbeträge, auf der Ausgabeseite finden sich Subventionsbeträge zum Preisausgleich für eingeführte Lebens-und Düngemittel. Beide Summen beziehen sich auf die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950. Dieses in der Öffentlichkeit zum großen Teil falsch beurteilte und auch im ganzen nicht leicht übersehbare Problem läßt es zweckmäßig erscheinen, etwas näher auf diese Angelegenheit einzugehen.
    Wie allgemein bekannt, wird seit dem Zusammenbruch die Versorgung der Bevölkerung Westdeutschlands mit Lebensmitteln in erheblichem Umfang durch Einfuhr sichergestellt, die von den Besatzungsmächten in der Form von Hilfslieferungen zur Verfügung gestellt wird. Zunächst erfolgte dabei die Abrechnung in Deutschland auf der Grundlage der vergleichbaren deutschen Inlandspreise, so daß weder das Problem der Abschöpfung noch das der Subventionen auftauchte. Diese Handhabung änderte sich auf Grund einer Anordnung der Militärregierung vom 20. Januar 1949, durch die für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet grundsätzlich festgelegt wurde, daß die eingeführten Lebensmittel wie auch die eingeführten Düngemittel entgegen dem bisherigen Verfahren auf der Grundlage der Weltmarktpreise abzurechnen seien. Dabei trat zunächst für die Zeit vom 1. März bis 30. April 1949 ein Zwischenstadium in der Form ein, daß die sogenannten Warenbewegungskosten nicht mehr abzugsfähig waren, während vom 1. Mai 1949 an auch die Umrechnung auf den Weltmarktpreis durchgeführt wurde, und zwar auf der Grundlage von 1 DM gleich 30 Dollarcents. Um das inländische Preisgefüge aufrechtzuerhalten, wurde es nunmehr notwendig, daß bei den verschiedenen Importen auf der einen Seite der Preisunterschied bei denjenigen Waren abgeschöpft wurde, deren Auslandspreis niedriger als der deutsche Inlandspreis lag, während auf der anderen Seite der Unterschied zwischen den höheren Auslandspreisen und den niedrigeren Inlandspreisen durch Subventionen ausgeglichen werden mußte. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1948/49, d. h. also bis zum 30. Juni 1949, von den Ländern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgebracht und zur Verfügung gestellt.
    Mit dem Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, das nicht mit dem Haushaltsjahr zu verwechseln ist, also ab 1. Juli 1949, wurden dann die erforderlichen Mittel im bizonalen Haushalt, und zwar im Haushalt der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgebracht. Gleichzeitig wurden die Abschöpfungen und die Subventionen rechtlich durch das Gesetz des Wirtschaftsrates über die Festsetzung und die Verrechnung des Ausgleichs von Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Ernährungs- und Landwirtschaft, also durch das sogenannte Importausgleichsgesetz, untermauert. Dieses Gesetz war zunächst bis zum 31. Dezember 1949 befristet; es ist durch das Bundesgesetz vom 17. 2. 1950 in seiner Gültigkeit bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert worden. Die Subventionen wurden überdies insofern noch bedeutungsvoller, als mit Wirkung vom 19. September 1949 infolge der Devalvation der D-Mark der Umrechnungskurs von 30 Dollarcents auf 23,8 Dollarcents je D-Mark gesenkt werden mußte. Natürlich mußte das eine er-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    hebliche Verteuerung derjenigen Importe mit sich bringen, die aus Nicht-Abwertungs-Ländern kamen. Damit trat eine Erhöhung des Subventionsbedarfes ein, weil verhindert werden sollte, daß sich die Devalvation auf den Preisstand der Hauptnahrungsmittel auswirkte. Dementsprechend wurde in der Folgezeit in steigendem Maße versucht — und auch erreicht —, daß die Einfuhren ohne Inanspruchnahme von Dollars aus Ländern mit gleichfalls abgewerteter Währung vorgenommen wurden. In diesem Zusammenhang kommt dann der steigenden Zahl neu abgeschlossener Handelsabkommen und den individuellen Importen im Rahmen der Liberalisierung wachsende Bedeutung zu.
    In den Haushaltsplan der bizonalen Verwaltung wurden zunächst nur die Beträge aufgenommen, die für das erste Quartal des neuen Wirtschaftsjahres, also für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1949, erforderlich waren. Man ging dabei von einem Netto-Subventionsbedarf von 162 Millionen DM aus, der, wie uns die Verwaltung mitgeteilt hat, nicht voll in Anspruch genommen zu werden brauchte. In dem Ihnen jetzt vorliegenden Ergänzungshaushalt handelt es sich um die Abschöpfungsbeträge und um die Subventionen für die Sechsmonatsperiode vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950. Es ist ganz klar, daß bei der Kompliziertheit dieser Dinge die Vorausschätzung des Abschöpfungsergebnisses und des Subventionsbedürfnisses mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist, und bei der auf diesem Gebiet gegebenen Dynamik können natürlich im Zeitpunkt der Schätzung weder die Einfuhrmengen noch die Inlands- und Auslandspreise für die Zukunft mit Aussicht auf Richtigkeit angegeben werden, so daß solche Schätzungen auch einen Anspruch auf Genauigkeit nicht erheben können. Für die vorliegende Subventionsperiode ging das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von einem Nettobedarf von 350 Millionen DM aus. Dieser Ansatz konnte auf 310 Millionen DM ermäßigt werden, nachdem man sich darüber geeinigt hatte, daß bis zum Ende des Haushaltsjahres die Länder der französischen Zone den in ihrem Bereich anfallenden Subventionsbedarf selbst tragen wollten.
    Diese jetzt von mir erwähnten Zahlen finden Sie in der Regierungsvorlage Drucksache Nr. 633, Anlage I e, Einzelplan X, Seite 5. Es ergibt sich, daß, wenn man von den Ausgaben, also von den Subventionen, die veranschlagten Einnahmen, also die Abschöpfungsergebnisse, abzieht, der Zuschußbedarf mit 310 410 000 DM anzunehmen war. Die Tatsache nun, daß das Rechnungsjahr 1949 inzwischen verstrichen ist und daß man tatsächlich den Ablauf weitgehend übersehen kann, hat zu dem Ergebnis geführt, daß die wirklichen Aufwendungen für Subventionen ohne die Leistungen der französischen Zone sich auf zirka 343 Millionen DM belaufen werden. Bei der Beurteilung dieser Ziffern muß allerdings in Betracht gezogen werden, daß gewisse Subventionszahlungen, also auf der Ausgabenseite, und auch gewisse Abschöpfungsbeträge auf der Einnahmenseite bis zu diesem Augenblick noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten, so daß geringfügige Verschiebungen noch möglich sind.
    In dem vom Haushaltsausschuß auf Vorschlag des Ministeriums vorgelegten Antrag — auf Seite 8 der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 891 — werden die Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung ersichtlich. Es ergibt sich, daß die Abschöpfungsbeträge gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 25,5 Millionen DM erfreu- 0 licherweise eine nicht unbeträchtliche Erhöhung auf 96 Millionen DM erfahren haben. Nach Mitteilung des Ministeriums sind davon rund 70 Millionen DM bereits eingegangen. Diese vielleicht überraschende Zunahme der Abschöpfungsbeträge erklärt sich hauptsächlich aus der Steigerung der Individualeinfuhren und natürlich auch aus dem Fallen gewisser Weltmarktpreise. Der nunmehrige Betrag von rund 96 Millionen DM verteilt sich auf die in Betracht kommenden Güter wie folgt: Speck, Schmalz, Talg 9,37 Millionen DM; Dosenfleisch 2,2 Millionen DM; Kakao, Süßwaren 3,6 Millionen DM; Gartenbauerzeugnisse und Wein 2,4 Millionen DM; Fische 150 000 DM; Käse 1,6 Millionen DM; Eier rund 600 000 DM; Kartoffelerzeugnisse 74 000 DM; Sondereinfuhren 350 000 DM; Margarinerohstoffe 45 774 000 DM; Industriezucker 14 Millionen DM; eingegangene Beträge, die aber auf die Waren der vorstehenden Aufzählung noch nicht aufgeteilt wurden, 15,9 Millionen DM. Diese Posten zusammen ergeben den schon genannten Betrag von 96 Millionen DM, von denen 70 Millionen DM, wie ich schon erwähnte, eingegangen sind, während mit dem Eingang der weiteren 26 Millionen DM mit ziemlicher Sicherheit gerechnet werden kann.
    Die Ausgaben betragen nach dem neuen Ansatz jetzt rund 343 Millionen DM. Sie haben sich also gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag um rund 7 Millionen DM erhöht. Nach der Mitteilung des Ministeriums waren bis zum 31. März rund 250 Millionen DM ausgezahlt, während die restlichen Beträge von etwas mehr als 92 Millionen DM noch offenstehen.
    Diese Subventionen verteilen sich nach der dem Haushaltsausschuß vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Aufstellung auf die einzelnen Warengruppen wie folgt: Weizen und Weizenmehl 105 649 000 DM; Roggen, Roggenmehl 11 773 000 DM; Mais und Milokorn 59 Millionen DM; Hafer, Gerste 10 Millionen DM; Zucker 10,9 Millionen DM; Ölkuchen 4 Millionen DM; Margarine-Rohstoffe 30,3 Millionen DM; Düngemittel 52 Millionen DM; Fische 1,4 Millionen DM; Bergbauaktion 10 238 000 DM; Sojamehl 97 000 DM; Hülsenfrüchte 144 000 DM; Käse 680 000 DM; Warenbewegungskosten für Getreide 5,7 Millionen DM. Dann ,kommen noch einige vorsorgliche Posten: Weltmarktpreisdifferenz für Getreide im März 1950 21,7 Millionen DM; Reports für Getreide 5,4 Millionen DM; Hafenkosten für Getreide 8,6 Millionen DM; Frachten für fob-Käufe bei Getreide 1 Million DM; Warenbewegungskosten für andere Waren 1 Million DM; allgemeine Rückstellungen für Endabrechnungen 3 Millionen DM.
    Aus dem Charakter der sechs zuletzt genannten Posten ersehen Sie, daß es sich hier um vorsorglich eingestellte Beträge handelt, die vielleicht durch die Endabrechnung nicht einmal ganz erreicht werden. Vielleicht ist es dem einen oder anderen der Anwesenden aufgefallen, daß sich für zwei Positionen sowohl bei den Abschöpfungsbeträgen als auch bei den Subventionen Erfordernisse ergeben haben, und zwar gilt das für Margarine und für Käse.

    (Zuruf von der SPD: Und Zucker!)

    — Bei Zucker ist die besondere Situation, daß auf der einen Seite der Industriezucker bekanntlich belastet wird, während auf der anderen Seite der eingeführte Zucker für den Konsum der Bevölkerung verbilligt werden mußte. Bei den Margarinerohstoffen handelt es sich darum, daß für Margarine bekanntlich verschiedene Arten von Rohstoffen ein-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    geführt werden müssen, von denen die einen über dem vergleichbaren Inlandpreis lagen, und infolgedessen verbilligt werden mußten, während andere darunter lagen. Im ganzen ergibt sich auf dem Margarinesektor ein Überschuß von etwa 15 Millionen DM, der den Abschöpfungsbeträgen zugeflossen ist.
    Bei Käse handelt es sich um verschiedene Länder und Provenienzen. Es spielt auch da eine Rolle, daß zum Teil in Hartwährungsländern gekauft werden mußte, zum Teil aus Ländern mit abgewerteten Währungen gekauft werden konnte. Stellen wir die beiden Bruttosummen, Subventionen rund 343 Millionen DM, und Abschöpfungsbeträge rund 96 Millionen DM einander gegenüber so ergibt sich ein Netto-Subventionsbedarf von rund 247 Millionen DM, während dieser Bedarf bisher mit 310,4 Millionen DM veranschlagt war. So gesehen ergibt sich für die vom 1. Oktober 1949 bis zum 31. März 1950 laufende zweite Subventionsperiode eine Ersparnis gegenüber dem Voranschlag von 63,4 Millionen DM.
    Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Annahme dieses Ergänzungshaushaltsplanes.