Für diese wurden mit diesem Gesetz völlig neue Haushaltpläne aufgestellt. Für die sogenannten alten Bundesverwaltungen, die an die Stelle der entsprechenden Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets getreten sind wurde in diesem Haushaltsgesetz bestimmt, daß für ihre Wirtschaftsführung im Rumpfrechnungsjahr 1949, also in der Zeit vom 21. September 1949 bis 31. März 1950, der vom Frankfurter Wirtschaftsrat beschlossene Haushalt für das Rechnungsjahr 1949 als vorläufige Grundlage dienen soll. Ergänzungen oder Änderungen dieser Haushaltspläne sollten durch ein besonderes Gesetz beschlossen werden. Weiter wurde der Bundesminister der Finanzen durch § 11 des Haushaltsgesetzes vom 30. März 1950 ermächtigt, die Einzelpläne und den Gesamtabschluß unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlich beschlossener Ergänzungen oder Änderungen festzustellen und bekanntzugeben.
Die Entwicklung hat es nun notwendig gemacht, an den Haushaltsplänen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für 1949 eine Reihe solcher Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den ihm beigegebenen Einzelplänen hat die Regierung dem Bundestag diese Änderungen und Ergänzungen zur Genehmigung vorgeschlagen.
Der Haushaltsausschuß hat sowohl den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 633 wie auch die Einzelpläne eingehend und sehr sorgfältig durchberaten. Ich bin vom Haushaltsausschuß beauftragt, Ihnen über diese Beratungen, soweit sie sich auf den Gesetzentwurf selbst, auf die Ergänzungen zum Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Verkehr und auch auf die Ergänzung zum Haushalt des Bundesministeriums für Post und Fernmeldewesen beziehen, zu berichten. Über die Ergänzungshaushalte der Allgemeinen Finanzverwaltung, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Ergänzungshaushalt zum Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin wird von besonders bestellten Berichterstattern gesondert berichtet werden.
Kein Zweifel kann darüber bestehen, daß der jetzt zur Beratung stehende Ergänzungshaushalt von erheblich größerer finanzieller Bedeutung, von viel umfangreicherem finanziellem Volumen ist, als es die neugeschaffenen Bundeshaushalte waren. Dies ist schon daraus zu ersehen, daß die im März 1950 verabschiedeten neuen Haushalte einen Fi-
nanzbedarf von rund 27 Milionen DM erforderten, während diese Ergänzungshaushalte in Einnahme und Ausgabe, roh gesprochen, mehr als 500 Millionen DM erfordern.
Lassen Sie mich nun in Kürze auf das Ergebnis der Beratungen der einzelnen Ergänzungshaushalte im Haushaltsausschuß eingehen.
In dem Ergänzungshaushalt des Bundesministeriums des Innern wurden zur Vorbereitung und Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebszählung 520 000 DM und zur Vorbereitung und Durchführung einer einmaligen statistischen Erhebung über den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis 300 000 DM angefordert. Es handelt sich hier um Beträge, die zusätzlich zu dem im Etat des Statistischen Amtes der Verwaltung für Wirtschaft bewilligten Betrag für das neu eingerichtete Statistische Bundesamt benötigt werden. Diese Beträge sind — ich darf das hier feststellen — bereits in vollem Umfange ausgegeben. Der Haushaltsausschuß hat den von der Regierung angeforderten Beträgen seine Zustimmung erteilt.
In dem Ergänzungshaushalt für das Bundesministerium der Finanzen wird vor allem darauf hingewiesen, daß sich der Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Finanzen in so außerordentlichem Maße ausgeweitet habe, daß eine starke Vermehrung des Beamtenkörpers unerläßlich notwendig geworden sei, da die neu angewachsenen Aufgaben mit dem jetzt vorhandenen Personal schlechterdings nicht mehr bewältigt werden könnten. Diese zusätzlichen Aufgaben sind auf Seite 2 der Anlage I c zur Drucksache Nr. 633 im einzelnen aufgeführt. Ich kann daher darauf verzichten, sie hier nochmals zu nennen.
Von seiten des Bundesfinanzministers wird weiterhin darauf hingewiesen, daß im Finanzministerium in letzter Zeit etwa 50 Gesetzentwürfe ausgearbeitet worden seien und daß der künftige Zolltarif etwa 3000 Positionen umfassen werde. Unter diesen Umständen ist es für jedermann einleuchtend, daß diese außerordentlich umfangreichen Aufgaben nicht mit dem bisherigen Personal bewältigt werden können. Der Bundesfinanzminister fordert deshalb in dem Ergänzungshaushalt neben den im Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für das Finanzressort bewilligten 129 Beamtenstellen weitere 185 Stellen an, so daß sich nach Annahme dieses Ergänzungshaushaltes die Zahl der Beamtenstellen im Bundesfinanzministerium auf 314 belaufen würde.
So einleuchtend diese Begründung für die Personalvermehrung auch erschien, so hat der Haushaltsausschuß doch nicht darauf verzichtet, den vom Bundesfinanzminister dem Ausschuß vorgelegten Stellenplan sowie den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums sehr sorgfältig zu überprüfen. Bei diesen Beratungen wurde eine Reihe von Problemen von grundsätzlicher und allgemein-politischer Bedeutung erörtert, von denen ich nur auf folgende hinweisen möchte.
Einen sehr großen Raum nahm die Erörterung der Verhältnisse auf dem Gebiet des Zollwesens ein. Darüber will ich jetzt kein weiteres Wort sagen, nachdem diese Angelegenheit heute früh sehr ausgiebig erörtert worden ist.
Der Aufbau einer Bundesvermögensverwaltung und die Durchführung der Artikel 134 und 135 des Grundgesetzes, also die Überführung des Vermögens des früheren Deutschen Reiches in das Bundesvermögen würden — so wurde im Ausschuß festgestellt— deshalb großen sachlichen Schwierigkeiten begegnen, weil die rechtlichen Verhältnisse in den drei Bundeszonen sehr verschieden geartet seien. In der amerikanischen Zone sei das frühere Reichsvermögen auf Grund der besatzungsrechtlichen Bestimmungen auf die Verwaltung der Länder übergegangen. Das zu schaffende Durchführungsgesetz zu Artikel 134 des Grundgesetzes könne wohl eine Änderung bringen; es müsse aber vom Bundesrat erst gutgeheißen werden. In der britischen Zone sei das frühere Reichseigentum wohl in das Eigen-turn der Länder übergegangen; die Verwaltung dieses Vermögens sei aber nach einer jetzt in Geltung befindlichen Verordnung nach den Weisungen des Bundes zu führen. Hier seien die Verhältnisse einfacher gelagert. In der französischen Zone seien die Rechtsverhältnisse wiederum verschieden. Das Finanzministerium stehe in ständigen Unterhandlungen mit der Besatzungsmacht. Es werde aber noch einige Zeit dauern, bis die Rechtsverhältnisse befriedigend geklärt seien.
Bei der Beratung der Stellenpläne für die Referate, die mit der Bearbeitung des Besatzungshaushalts und der Sozialhaushalte betraut sind, teilte die Regierung mit, daß im Rechnungsjahr 1950 beabsichtigt sei, in einem besonderen Einzelplan sämtliche Kriegsfolgelasten nach Artikel 120 des Grundgesetzes, abgesehen von den Besatzungskosten, zusammenzufassen, so daß also zum Beispiel die Kosten für Heimatvertriebene, für die Auswanderer, die Kosten für die Durchführung des Artikels 131 des Grundgesetzes, die Kosten für die Kriegsopfer und Kriegsbeschädigten, für die Arbeitslosen und für die Sozialversicherung zusammengefaßt in einem Einzelplan erscheinen würden. Diese Mitteilung löste eine eingehende Debatte darüber aus, ob eine solche Zusammenfassung der Kriegsfolgelasten zweckmäßig sei, da bisher die Lasten bei den für sie zuständigen Fachressorts etatisiert worden seien. Ein Abgeordneter wies darauf hin, daß bei der Durchführung dieses Plans die Gefahr bestehe, daß die Verantwortung der Fachminister durch das naturgemäß mehr fiskalisch eingestellte Finanzministerium überlagert würde. Die Regierung gab jedoch die ausdrückliche Erklärung ab, daß mit der Bewilligung der Stellen für das fragliche Referat des Finanzministeriums keinesfalls über die Aufstellung des Haushaltsplans für Kriegsfolgelasten für 1950 entschieden werden solle. Auch wenn jedoch die Aufstellung eines Sonderetats für Kriegsfolgelasten gebilligt würde, so werde doch dadurch keinesfalls an der Federführung durch die zuständigen Fachministerien etwas geändert.
Sehr eingehend befaßte sich der Haushaltsausschuß auch mit der Beratung des Stellenplans für die geplante Rechtsabteilung des Ministeriums, in der besondere Justitiariate für die verschiedensten Rechtsgebiete vorgesehen waren. Es wurde von mehreren Abgeordneten darauf hingewiesen, daß bei der Schaffung dieser Abteilung entsprechend dem vorgesehenen Stellenplan die Gefahr der Überschneidung mit den entsprechenden Referaten verschiedener anderer Ministerien bestehe, eine Gefahr, die unter allen Umständen vermieden werden müsse. Die vom Haushaltsausschuß aufgestellte Synopse der einschlägigen Fachreferate der anderen Ministerien bestätigte die Richtigkeit der geltend gemachten Bedenken. Der Haushaltsausschuß beschloß darauf, die für diese Rechtsabteilung angeforderten zusätzlichen Stellen zunächst einmal nicht zu bewilligen und die endgültige Entscheidung
über die Gestaltung der Rechtsabteilung des Finanzministeriums auf die Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 zu verschieben.
Hinsichtlich der Mittel, die für die Beschaffungsstelle für die Bundesbehörden in Bonn angefordert wurden, teilte die Regierung mit, daß das Geschäftsgebaren dieser Beschaffungsstelle bis zum 30. November 1949 durch den Rechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft werde. Die Geschäftsgebarung seit 1. Dezember 1949 der Zeit, seitdem die Beschaffungsstelle unter die Aufsicht des Bundesfinanzministeriums gestellt worden sei — werde zur Zeit durch den Rechnungshof des Vereinigten Wirtschaftsgebiets überprüft.
Der Ergänzungshaushalt zum Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen wurde hiernach mit den aus der Drucksache Nr. 891 im einzelnen zu ersehenden Änderungen angenommen.
Beim Ergänzungshaushalt des Bundeswirtschaftsministeriums handelt es sich vor allem um die Bewilligung der Mittel für die Ausgaben der Internationalen Ruhrbehörde. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Etatisierung dieser Mittel beim Bundeswirtschaftsministerium vertretbar sei oder ob
diese Mittel nicht besser beim Bundesministerium
für den Marshallplan, beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium des Innern etatisiert werden sollten. Der Haushaltsausschuß sprach sich jedoch dahin aus, diese Mittel wie vorgesehen im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft zu etatisieren.
In dem Ergänzungshaushalt zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit handelt es sich vor allem um die Bewilligung der Gehälter des Ministers und des Staatssekretärs. Dasselbe ist auch für den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr zu sagen.
Im Ergänzungshaushalt des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen wird ein Betrag von , 2 900 000 DM für die Einrichtung einer bundeseigenen Druckerei — entsprechend der früheren Reichsdruckerei — mit je einer Dienststelle in Berlin bzw. Frankfurt-Bonn angefordert. Die Leitung der Druckerei soll in Frankfurt liegen. Es war die Meinung des Ausschusses, daß Druckarbeiten, die trotz der bestehenden Verkehrsschwierigkeiten und der Entfernung zwischen Bonn und Berlin in der früheren Reichshauptstadt erledigt werden könnten, auf alle Fälle in Berlin ausgeführt werden sollen. Zur Zeit werden bei der Abteilung der Bundesdruckerei in Berlin etwa 800 Arbeiter beschäftigt, während in Bonn etwa 80 Köpfe beschäftigt sind.
Der Haushaltsausschuß faßte den Beschluß, dem Bundestag die Annahme dieser Ergänzungshaushalte und des Ergänzungsgesetzes mit den in Drucksache Nr. 891 verzeichneten Änderungen zu empfehlen.