- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Es ist selbstverständlich nach der Geschäftsordnung das Recht einer Fraktion und eines Angehörigen dieses Hauses, der Behandlung eines Gesetzentwurfes in dritter Lesung zu widersprechen, und es ist ebenso nach der Geschäftsordnung keine Möglichkeit gegeben, einem solchen Antrag, der die notwendige Unterstützung hat, zu widersprechen. Aber ich bedaure, daß all das, was ich gestern gesprochen habe und was nach meiner Überzeugung selbstverständlich ist, kein Gehör findet. Es ist üblich, daß man nicht nur der Minderheit, sondern auch der Mehrheit des Parlaments, und es ist üblich und sollte es sein, daß man auch dem Staat und einer Bundesregierung gegenüber eine gewisse Courtoisie wahrt.
Nachdem die Abstimmung in der zweiten Lesung die Mehrheitsverhältnisse des Hauses klar erwiesen hat, kann der Widerspruch nur bedeuten, daß ein Gesetz, das um des Staates und der Bundesrepublik willen notwendig ist, ohne Not verzögert wird.