Rede:
ID0106305400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Ich darf in Ergänzung und Klarstellung meiner Ausführungen den Antrag durch die Einfügung der Worte „als entbehrlich" abändern. Ich glaube, eine solche Klarstellung würde es auch dem Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff ermöglichen, dem Antrag zuzustimmen. Dieser bezweckt nichts anders als
    einen entbehrlichen Teil einer gesetzlichen Bestimmung auszuschalten.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, damit erkläre ich die zweite Beratung der Drucksache Nr. 888 für beendet.


(Präsident Dr. Köhler)

Wir stimmen zunächst über den weitestgehenden Antrag, den Antrag auf Rückverweisung der Vorlage ab.

(Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Wir wollen doch morgen abstimmen!)

— Verzeihung, es liegt der Antrag zur Geschäftsordnung vor.

(Abg. Dr. Oellers: Sonst müssen wir doch die Leute alle holen!)

— Ich muß zugeben, wir hatten uns verständigt, heute nicht abzustimmen. Dann bitte ich um die Zustimmung des Hauses, daß wir über den Antrag auf Rückverweisung an den Finanzausschuß sowie an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht morgen früh abstimmen. - Ich höre keinen Widerspruch. Demgemäß ist die Beratung in diesem Sinne beendet. Wir werden morgen als ersten Punkt diese Abstimmung durchführen.
Wir kommen damit zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs ei-
nes Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, lediglich die Berichterstattung entgegenzunehmen und das Gesetz ohne Debatte in zweiter und dritter Beratung zu verabschieden. Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen.
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Ruhnke das Wort als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich-Wilhelm Ruhnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen verleiht nunmehr dem Bund das Recht, über das Münzregal selbständig zu verfügen. Bisher war dieses Recht von der Militärregierung der Bank deutscher Länder zugestanden. Das Gesetz behandelt lediglich die Ausprägung von Scheidemünzen und beschränkt sich darauf, die Vorschriften darüber im einzelnen festzulegen.
    Die rein praktische Durchführung dieses Gesetzes ist so gedacht, daß die Bank deutscher Länder ihren Bedarf an Münzen beim Bundesfinanzministerium anmeldet und daß davon das Bundesfinanzministerium das Münzmaterial in Gestalt von Münzplättchen bei' der Industrie beschafft und sie den im Bundesgebiet vorhandenen vier Münzstätten in Hamburg, Karlsruhe, Stuttgart und München zuteilt. Die Münzstätten prägen die ihnen gelieferten Plättchen aus und liefern die fertigen Münzen an die Bank deutscher Länder ab. Die Bank deutscher Länder erstattet dem Bund den Nennwert der fertigen Münzen und bringt diese in den Verkehr.
    Wichtig ist noch, daß der Höchstbetrag pro Kopf der Bevölkerung 30 DM ist. Hierbei ist zu beachten, daß über einen Betrag von 20 DM pro Kopf der Bevölkerung hinaus die Bank deutscher Länder ihre Zustimmung geben muß. Weiter ist zu beachten, daß die Bank deutscher Länder bei der Frage des Materials sowie bei der Verteilung des auszuprägenden Höchstbetrages auf die einzelnen Münzsorten mit zu hören ist. Der Nennwert der bereits ausgeprägten Münzen muß dem Bund von der Bank deutscher Länder unter Abzug der Herstellungskosten erstattet werden.

    (C soll. Das bedeutet bei einer Einwohnerzahl im Bundesgebiet von rund 50 Millionen einschließlich West-Berlin einen Betrag von 1 Milliarde DM. Dieser Betrag wird sich auf die einzelnen Münzsorten wie folgt verteilen: 1und 2-Pfennig-Stücke 10 Millionen DM, 5-Pfennig-Stücke 20 Millionen DM, 10-Pfennig-Stücke 70 Millionen DM, 50-PfennigStücke 100 Millionen DM, 1-DM-Stücke 150 Millionen bis 200 Millionen DM, 2-DM-Stücke ebenfals 150 Millionen bis 200 Millionen DM und 5-DM-Stücke der Restbetrag von 400 Millionen bis 500 Millionen DM. Die Münzen von 1 Pfennig bis 50 Pfennig tragen auf der Wertseite, wie Ihnen bekannt ist, die Umschriftung „Bank deutscher Länder". Vom 1. Mai ab werden die Münzstätten für die Ausprägung der Münzen den Prägestempel „Bundesrepublik Deutschland" verwenden. Die plattierten Münzen haben sich, wie bekannt ist, nicht bewährt. Bei Einwirkung von Feuchtigkeit rostet der Stahlkern sehr leicht, so daß die Münzen unansehnlich werden. Auch kommt es vor, daß die Plättchen abblättern und der Stahlkern bloßgelegt wird. Aus diesem Grunde wird beabsichtigt, plattierte Münzen in Zukunft nicht mehr herzustellen. Deshalb sollen die neu zu prägenden Zwei-Pfennig-Stücke, die bisher noch nicht ausgeprägt worden sind, aus einem Vollmetall, und zwar aus Kupfer, das sich bewährt hat, hergestellt werden. Weiter ist in Aussicht genommen, daß die Einund Zwei-Mark-Stücke wieder in Nickel, das sich bekanntlich ebenfalls bewährt hat, hergestellt werden. Hierbei ist zu beachten, daß dadurch der Automatenindustrie besonders entgegengekommen wird, weil diese Nickelmünzen eine magnetisch-automatische Prüfung ermöglichen. Sehr bedeutsam ist, daß die Ausprägung der Fünf-Mark-Stücke in Silber erfolgen wird, so daß wir hiermit wieder zu einem anständigen Geld kommen. Der Ausschuß hat sich auch mit der künstlerischen Ausgestaltung der Münzen befaßt und sich vom Finanzministerium das Versprechengeben lassen, daß in Zukunft ein öffentlicher Wettbewerb ausgeschrieben wird. Wenn das bisher nicht geschehen ist, so aus Zeitmangel. Wir wissen alle, wie notwendig es ist, daß unser Geld wieder einigermaßen anständig aussieht, so daß zu hoffen ist, daß diesem Wunsche Rechnung getragen wird. Ich habe Ihnen nun die kleinen Abänderungen, die der Ausschuß an dem Gesetzentwurf vorgenommen hat, vorzutragen. Der § 5 heißt im Entwurf im ersten Absatz: Der Gesambetrag der auszuprägenden Bundesmünzen darf dreißig Deutsche Mark je Kopf der Bevölkerung nicht übersteigen. Der Ausschuß hat beschlossen, diesen Absatz dahin zu ändern, daß es nur heißt „Der Gesamtbetrag der Bundesmünzen". Hierdurch soll irgendeine Geldschöpfung seitens der Regierung verhindert werden. Der § 12 lautet: Der bei der Ausprägung der Scheidemünzen für den Bund anfallende Gewinn ist zur Finanzierung des Wohnungsbaues zu verwenden. Der Ausschuß hat beschlossen, diesen Paragraphen zu erweitern und hinter „Scheidemünzen" einige Worte hinzuzusetzen, so daß es heißt: „und der gemäß § 11 Abs. 2 anfallende Gewinn". Hierdurch soll erreicht werden, daß der gesamte Gewinn, der sich aus der Münzherstellung und -ausgabe ergibt, dem Wohnungsbau zugeführt wird. Der Ausschuß bittet Sie, das Gesetz in der vorgetragenen Form mit den zitierten Abänderungen anzunehmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Ich bitte, Drucksache Nr. 806 in Verbindung mit Drucksache Nr. 907 zugrunde zu legen. Ich rufe auf: Wer für § 1,-2,-3,-4,-5,-6,-7,-8,-9,-10,-11,-12,---13,-14—ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Die Gegenprobe! — Fast einstimmig angenommen. Wer für Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich ebenfalls, die Hand zu erheben. — Ich danke. Die Gegenprobe! — Fast einstimmig angenommen. Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Wer für das auf Drucksache Nr. 806 verzeichnete Gesetz in Verbindung mit Drucksache Nr. 907 in den §§ 1 bis 14 einschließlich Einleitung und Überschrift nach den Beschlüssen zweiter Beratung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich danke. Die Gegenprobe! — Fast einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für das soeben in dritter Lesung angenommene Gesetz auf Drucksache Nr. 806 in Verbindung mit Drucksache Nr. 907 im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -Ich danke. Die Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen. Damit erkläre ich das Gesetz auf Drucksache Nr. 806 in Verbindung mit Drucksache Nr. 907 in dritter Beratung für verabschiedet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel Der Ältestenrat schlägt Ihnen nach § 88 der Geschäftsordnung für die Berichterstattung zehn Minuten und ferner vor, dann ohne Aussprache zur Beschlußfassung zu schreiten. Ich darf das Einverständnis des Hauses mit dieser vorgeschlagenen Regelung annehmen. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Götz als Berichterstatter das Wort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Ihnen vorliegenden Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht Drucksache Nr. 875 liegt ein Antrag der Bayernpartei Drucksache Nr. 485 zugrunde, der sich mit den Rechtsverhältnissen der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste befaßt. Das Petitum der Antragsteller ist ein zweifaches: Einmal wird in dem Antrag der Bayernpartei die Bundesregierung ersucht, durch eine Rechtsverordnung unverzüglich und vor allem unabhängig von der noch zu erwartenden bundesgesetzlichen Gesamtregelung des Art. 131 die Rechte derjenigen kriegsblinden Beamten und Angestellten des früheren Deutschen Reiches im Sinne einer Wiedereinstellung bzw. der unverkürzten Verleihung ihrer früheren Versorgungsrechte wiederherzustellen, die auf Grund der Entnazifizierung oder der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten heute als Beamte ohne Amt dastehen und damit doppelt schwer unter ihrem Schicksal zu leiden haben. Zum andern ersucht der Antrag die Bundesregierung, auf die Länder dahin einzuwirken, daß diese eine ähnliche Regelung für die Beamten und Angestellten der Gemeinden, der Länder und der Körperschaften des öffentlichen Rechtes treffen mögen. Den Antragstellern ging es — nach ihren Ausführungen im Ausschuß für Beamtenrecht — weniger um die finanziellen Gesichtspunkte dieser Frage als vielmehr darum, die Rechte dieser durch das Schicksal der Erblindung im Kriege so hart betroffenen Personen zu sichern und diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Nach Angaben des Reichsbundes der Kriegsblinden handelt es sich um etwa 120 Personen, und zwar Bundesund Kommunalbeamte und -angestellte. Gewiß, der Personenkreis ist klein, und die Zahl, die uns hier genannt wird — 120 Personen —, kann allerdings nicht der Maßstab für die Beurteilung der Bedeutung dieser Frage sein, sondern Maßstab kann nach meiner Überzeugung einzig und allein das Schicksal dieser Menschen sein. Der Ausschuß für Beamtenrecht hatte den Antrag der Bayernpartei dem Ausschuß für Kriegsopferund Kriegsgefangenenfragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet, inwieweit der genannte Antrag unter Berücksichtigung der rechtlichen und sozialpolitischen Lage auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung annehmbar erscheine. Die Stellungnahme des Ausschusses für Kriegsopferund Kriegsgefangenenfragen ging dahin, daß es sich nach seiner Meinung lediglich um eine Frage des Beamtenrechts handle, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit Fragen des Kriegsopferrechts stehe, und daß es sich hier um Tatfragen handle, die in jedem einzelnen Fall individuell geprüft und beurteilt werden müßten. Der Ausschuß für Beamtenrecht kam nach reiflichen Überlegungen und Beratungen zu der Ansicht, daß es nicht nur unzweckmäßig sei, einer Regelung gemäß Art. 131 des Grundgesetzes vorzugreifen, sondern daß auch die formal-rechtlichen Voraussetzungen für eine zu erlassende Rechtsverordnung, nämlich eine gesetzliche Ermächtigung, nicht gegeben seien, allerdings mit einer Ausnahme, nämlich für die heimatvertriebenen kriegsblinden Beamten und Angestellten, und zwar gemäß Art. 119 des Grundgesetzes. Damit würde man aber bei dem ohnehin sehr kleinen Personenkreis wiederum nur für eine noch kleinere Gruppe eine Sonderregelung im Verordnungswege treffen können. Die in der Stellungnahme des Ausschusses für Kriegsopferund Kriegsgefangenenfragen geäußerte Ansicht, daß es sich hier um Tatfragen handele, die in jedem Falle einer individuellen Prüfung und Beurteilung bedürften, ist ohne Zweifel richtig. Bei den entnazifizierten kriegsblinden Beamten und Angestellten beispielsweise wird es vor allem Aufgabe derjenigen Dienststellen und Am-ter sein, die Frage einer Wiedereinstellung zu prüfen. bei denen diese Personen früher tätig gewesen sind. Überhaupt wird man bei der Wiedereinstellung den Dienststellen des Bundes, aber auch den Dienststellen der Länder und Gemeinden und den Körperschaften des öffentlichen Rechts einen möglichst weiten Spielraum für die Behandlung aller dieser Fälle geben müssen. Es bleibt also vorerst nur die Möglichkeit, im Verwaltungswege dem eigentlichen Sinn des Antrags der Bayernpartei, nämlich den hier in Frage kommenden Personenkreis wieder in Arbeit zu bringen und ihm damit das Gefühl zu geben, ein nützliches Glied der Gemeinschaft unseres Volkes zu sein, gerecht zu werden. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat daher in seiner Sitzung am 26. April einstimmig den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung zu ersuchen, 1. unverzüglich dafür Sorge zu tragen, daß kriegsblinde Beamte und Angestellte der Dienste des früheren Deutschen Reiches sowie kriegsblinde heimatvertriebene Beamte und Angestellte bevorzugt wieder eingegestellt werden; 2. auf die Länderregierungen dahin zu wirken, daß diese hinsichtlich der genannten Gruppen von Beamten und Angestellten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts alsbald eine gleichartige Regelung treffen. Ich habe die Aufgabe, das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Antrag des Beamtenrechtsausschusses zu bitten. Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe bekanntzugeben, daß die Fraktion des Zentrums mit Drucksache Nr. 928 den Antrag gestellt hat, in Ziffer 1 der Drucksache Nr. 875 das Wort „kriegsblinde" durch „blinde" zu ersetzen. Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? — Herr Abgeordneter Pannenbecker! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat schon gesagt, daß es sich bei den kriegsblinden Beamten nur um etwa 120 Personen handle. Bei den Beamten, deren Erblindung nicht auf den Krieg zurückgeht und die wir durch unseren Antrag erfassen möchten, handelt es sich wahrscheinlich um noch weniger. Wir haben geglaubt, diese nicht im Kriege erblindeten Beamten den kriegsblinden Beamten gleichstellen zu sollen, und deshalb unsern Antrag eingebracht. Ich darf das Hohe Haus bitten, unsern Antrag anzunehmen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst abstimmen über den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 928. Wer für die beantragte Abänderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen. Ich lasse nunmehr abstimmen über den Antrag Drucksache Nr. 875 in der abgeänderten Fassung. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung: Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Ich habe hierzu einige Berichtigungen vorzuschlagen. Bei dem Antrag Drucksache Nr. 883 heißt es in dem interfraktionellen Antrag, daß er an den Ausschuß für Verkehrswesen und den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Haushaltsausschuß überwiesen werden soll. In dem Antrag werden auch Postangelegenheiten behandelt. Wir müssen also noch den Ausschuß für Postund Fernmeldewesen mit einsetzen. (Zuruf von der SPD: Ich bitte, den Ausschuß für Postund Fernmeldewesen als federführend zu bezeichnen!)


    (Ruhnke)