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ID0106304600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter Herr Dr. Greve hat wirklich eindeutig und klar den uns vorliegenden Antrag erläutert. Er ist auch insbesondere auf die Schwierigkeiten, die wir im Ausschuß gehabt haben, eingegangen, die sich eben aus Artikel 108 des Grundgesetzes ergaben. Wir sind aber im Ausschuß wirklich der Meinung gewesen, daß wir mit der jetzigen Fassung dem Grundgesetz vollkommen Genüge getan hätten. Wir haben damit erreicht, daß wir einmal die Bundessteuern von Bundesbehörden und die Ländersteuern von Landesbehörden verwalten lassen. Ich freue mich vor allen Dingen auch, daß sich unser Kollege Dr. Etzel diesem Standpunkt angeschlossen hat. Ich begrüße bei diesem Entwurf insbesondere die Wiedereinführung der Steuerausschüsse. Es ist soeben von meinem Herrn Vorredner darauf hingewiesen worden, welche Vorzüge wir früher durch die Steuerausschüsse gehabt haben, und es ist vor allen Dingen darauf hingewiesen worden, welche guten Erfolge die Buchprüfungen gezeitigt haben.
    Damit komme ich auf' den Antrag der SPD auf Offenlegung der Steuerlisten. Ich muß auch eindeutig für meine Fraktion erklären, daß wir uns gegen diesen Antrag aussprechen, weil wir einfach nicht glauben können, daß dadurch die Steuerehrlichkeit erhöht werden kann. Wir sind bestimmt der Überzeugung, daß dadurch eher das Gegenteil erreicht wird. Wir wollen vor allen Dingen auch erreichen, daß nicht der Neugierde und der Bespitzelung Tür und Tor geöffnet werden.


    (Eickhoff)

    Ich bedauere aber aufrichtig, daß heute hier so viele Abänderungsvorschläge eingebracht worden sind. Ich verstehe vollkommen den Vorsitzenden unseres Ausschusses, Herrn Dr. Höpker-Aschoff. Ich sehe es schon kommen, daß sich der Ausschuß wiederum mit dieser Frage beschäftigen muß; dabei wird es sich immerhin darum handeln, daß dann die Verabschiedung dieses Gesetzes noch ungefähr um 6 Wochen hinausgezögert wird. Das ist bedauerlich. Ich habe nur noch die stille Hoffnung, daß wir morgen in diesem Hause zu dem Entschluß kommen werden, daß die Gesetzesvorlage, wie wir sie Ihnen vom Ausschuß vorgeschlagen haben, doch zur Annahme gebracht werden wird. Meine Fraktion und ich würden es jedenfalls sehr begrüßen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wenn keine weiteren
Wortmeldungen aus dem Hause erfolgen — ich stelle fest: das ist so —, dann erteile ich dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Es ist der Antrag gestellt worden, die Beratung dieses Gesetzentwurfes auszusetzen und den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zurückzuverweisen. Ich möchte Sie dringend bitten, davon abzusehen und diesen Gesetzentwurf möglichst rasch zur Verabschiedung zu bringen.
    Meine Damen und Herren, ich darf doch auf etwas hinweisen. Die Bundesregierung muß ab 1. April 195Q die großen Steuern des Bundes übernehmen; sie muß dazu eine Verwaltung haben, und es ist für die Bundesregierung allmählich ein unerträglicher Zustand, daß sie deswegen, weil sich die Verabschiedung der notwendigen Gesetze immer wieder verzögert, nur bittend zu den Ländern kommen und bittend bei den Ländern immer Provisorien erwirken muß, um überhaupt das, was dem Bund gehört, nämlich die steuerlichen Einnahmen, verwaltet zu sehen. Ich glaube, es wäre doch der Mühe wert, wenn die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zusammenwirken würden, um möglichst bald einen sauberen und reinlichen Verwaltungszustand auf dem Gebiet der Finanzen, die das Rückgrat des Staates sind, zu schaffen. Ich möchte die Überzeugung aussprechen: Alle Anträge, die gestellt worden sind, bräuchten nicht die Veranlassung zu sein, um die Vertagung des Gesetzentwurfes und dessen Rückverweisung an die Ausschüsse durchzuführen. Ich könnte mir vorstellen, daß, wenn die Antragsteller an ihren Ideen festhalten wollten, diese Anträge in diesem Hohen Hause auch getrennt von der Beratung des allgemeinen Gesetzentwurfes noch vorgenommen werden könnten.
    Ich darf ganz kurz von dem Gesichtspunkt aus auf die Anträge eingehen, ob wegen dieser Anträge die Hauptsache, daß nämlich der Bund überhaupt einmal zu einer richtigen Finanzverwaltung kommt und dann auf eigenen Füßen steht, länger verzögert werden darf.
    Da ist der Antrag Drucksache Nr. 911, der die Offenlegung der Steuerlisten verlangt. Ich bemerke, es ist inzwischen eine Rundfrage bei den Ländern gemacht worden. Sämtliche Länder — mit Ausnahme allein des Landes Schleswig-Holstein — haben sich gegen die Offenlegung der Listen ausgesprochen,

    (Hört! Hört! in der Mitte und rechts)

    und zwar aus folgenden Gründen:
    Erstens: Art. 22 der Abgabenordnung enthält nun einmal den Grundsatz des Steuergeheimnisses.
    Wenn ich die Offenlegung der Steuerlisten durchführte, wäre es sinnwidrig, wenn ich das im Gegensatz zu Art. 22 der Abgabenordnung tun würde. Dann müßte ich wohl oder übel den Art. 22 der Abgabenordnung aufheben.
    Zweitens: Diese sämtlichen Länder sind der Meinung, daß in Zeiten steuerlicher Überlastung die Offenlegung der Steuerlisten eine ganz andere Bedeutung als in Zeiten der normalen Steuerbelastung, wie sich diese Länder ausdrücken, gewinnt. Eine Offenlegung der Steuerlisten wird in Zeiten der steuerlichen Belastung demoralisierend auf den Willigen und nicht aneifernd auf den Mann schlechten Willens wirken.
    Drittens betonen sämtliche Länder übereinstimmend, daß, wenn die Steuerlisten offengelegt werden sollen — und sie sollen doch dann richtig aufgelegt und jeweils auch auf dem Stande gehalten werden -- und wenn sich durch die Betriebsprüfung, die Rechtsmittelverfahren etc. die Steuersummen ändern, dies eine sehr starke Verwaltungsarbeit macht, die bei dem geringen Erfolg, den sie erzielen würde, der Mühe nicht wert sein dürfte.
    Das ist die allgemeine Stellungnahme der Länder. Ich will hierzu sachlich gar nicht Stellung nehmen; aber wegen dieses Punktes die Aufrichtung der Bundesfinanzverwaltung zu verzögern, halte ich nicht für notwendig.
    Der Antrag Drucksache Nr. 931 bringt sachlich nichts wesentlich Neues. Der Grundgedanke des Antrags Nr. 931, Oberfinanzkassen, ist in der bisherigen Regelung schon enthalten. Das, was darüber hinausgeht, gehört an sich überhaupt nicht in ein Gesetz, sondern in eine Durchführungsverordnung oder Verwaltungsanordnung. Sachlich werden auf keiner Seite große Unterschiede sein.
    Was den Antrag Drucksache Nr. 925 betrifft, so löst er die verfassungsrechtlichen Probleme in keiner Weise. Art. 108 des Grundgesetzes ist eine der widerspruchvollsten Bestimmungen, die in einem Gesetz zu finden sind. Auf der einen Seite steht zum Beispiel drin, daß die Vorstände der Mittelbehörden, natürlich im Einvernehmen mit den Ländern, vom Bund zu ernennen sind. Im nächsten Absatz heißt es, das die Vorstände der Mittelbehörden im Einvernehmen mit der Bundesregierung von den Ländern zu ernennen sind. Alle, die einen ehrlichen Willen haben, das Grundgesetz so zu handhaben, daß die Handhabung zweckmäßig ist und so auch die Autorität des Grundgesetzes stärkt, haben sich seit langen Monaten den Kopf darüber zerbrochen, wie die Finanzverwaltung in Übereinstimmung mit Art. 108 des Grundgesetzes zweckmäßig aufgebaut werden kann. Das Ergebnis ist die Lösung, die insbesondere auch in § 10 des vorliegenden Gesetzentwurfs enthalten ist. Diese Be- Stimmung in § 10 des Gesetzes stützt sich auf die ausdrückliche Verfassungsvorschrift des Art. 35 des Grundgesetzes und die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung und deren Handhabung. Was also die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gefundenen Lösung angeht, so sind sich im Haushaltsausschuß und in den Ländern sämtliche Beteiligten — und es gibt in der Frage des Verhältnisses von Bund zu den Ländern doch auch widersprechende Anliegen — durchaus bewußt gewesen, daß hier von beiden Seiten mit dem ehrlichsten Willen der Verfassungstreue eine Lösung gesucht und gefunden worden ist, die mit Art. 108 des Grundgesetzes vereinbar ist. Sie werden keine Lösung vorschlagen können, die bei den


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Schwierigkeiten, die die Fassung des Art. 108 des Grundgesetzes bietet, nicht irgendwie bestritten werden könnte. Meiner Überzeugung nach ist die gefundene Lösung diejenige, die dem Grundgesetz am ehesten entspricht.
    Aber um abzuschließen: Der Gesetzentwurf über die Finanzverwaltung war eine Probe dafür, ob das Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern glatt verläuft und glatt verlaufen kann. Ich freue mich, feststellen zu können, daß Bundesregierung und Länderfinanzminister in dieser Frage wie bisher auch in allen anderen Fragen vermeiden konnten, daß aus dem Grundgesetz heraus irgendwelche staatsrechtlichen Konflikte zwischen Bund und Ländern auftreten, die dann zum Gegenstand großer öffentlicher Erörterungen gemacht werden könnten. Ich war immer stolz darauf, daß in all diesen Fragen ein stilles, geräuschloses und reibungsloses Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern erzielt und damit für den Bund die Möglichkeit geschaffen worden ist, die Verwaltung, die die junge deutsche Bundesrepublik braucht, in kurzer, angemessener Zeit auf die Beine zu stellen. Ich möchte. dein Deutschen Bundestag dringend bitten, das, was die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bundesregierung bisher erreicht hat, nicht aufzuhalten und die Beschlußfassung über diesen Gesetzentwurf nicht zu verzögern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)