Rede von
Dr.
Hermann
Höpker-Aschoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Die Dinge sind im Ausschuß eingehend erörtert worden, und der Ausschuß ist aus den Gründen, die der Herr Berichterstatter bereits vorgetragen hat, zu dem Ergebnis gekommen, daß man eine solche Änderung in dem Gesetz nicht vornehmen sollte. Die Zahlen, die der Herr Abgeordnete Oellers über die Zinsen hier angegeben hat, entsprechen Gott sei Dank nicht ganz den Tatsachen. Denn die Hypotheken kosten den letzten Kreditnehmer nach den Zahlen, die wir im Ausschuß festgestellt haben, nur 5 %. Aber es mag ja möglich sein, daß die Lebensversicherungsgesellschaften sich bereit erklären, zu billigeren Bedingungen als die Hypothekenbanken die Kredite weiterzugeben. Das müßte man zum mindesten aber noch einmal in dem Ausschuß eingehend überprüfen. Jedenfalls können wir nicht davon ausgehen, daß ein Brief, der hier von einem Abgeordneten mitgeteilt wird, nun ohne weiteres als rechtliche Grundlage für die Änderung eines Gesetzes hingenommen werden kann.
Dann müßte eben der Herr Wiederaufbauminister mit den Lebensversicherungsgesellschaften ebenso verhandeln, wie er mit den Hypothekenbanken verhandelt hat, und wir müßten klare Erklärungen der Regierung bekommen, daß tatsächlich bei der Einschaltung der Lebensversicherungsgesellschaften eine Zinsverbilligung eintreten würde. An sich wäre es ja etwas ganz Außergewöhnliches, in dieses Gesetz, das eine Novelle zum Hypothekenbankgesetz ist, die Lebensversicherungsgesellschaften hereinzunehmen und damit den Lebensversicherungsgesellschaften ein Arbeitsgebiet zuzuweisen, das ihrer bisherigen Tätigkeit vollkommen fremd ist. Aufgabe der Lebensversicherungsgesellschaften ist es, Lebensversicherungsverträge abzuschließen. Die Kreditgewährung betreiben sie als ein Hilfsgeschäft, um eine Anlage für ihre Prämienreserven zu suchen. Bei den Hypothekenbanken liegen die Dinge genau umgekehrt; dort ist die Gewährung von Hypotheken das Hauptgeschäft — auf diesem Gebiet haben sie ihre Erfahrungen —, und die Auftreibung der erforderlichen Mittel durch den Verkauf von Pfandbriefen wie durch Aufnahme von Globaldarlehen bei der Wiederaufbaubank ist das Hilfsgeschäft.
Ich glaube also, daß der Abänderungsantrag Oellers noch einmal im Ausschuß erörtert werden muß, und beantrage daher, die Vorlage an den Ausschuß zurückzuverweisen.
Präsident Köhler:
Meine Damen und Herren, wird das Wort weiter gewünscht? — Dann schließe ich die Aussprache und lasse zunächst abstimmen über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff zur Geschäftsordnung, die zweite und dritte Beratung heute auszusetzen und den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuß zurückzuverweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu
erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, haben wir Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.
Wir kehren nun angesichts der Anwesenheit des Herrn Bundesfinanzministers wieder zum Ausgangspunkt unserer Tagesordnung zurück. Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft .
Der Ältestenrat hat für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs 10 Minuten vorgesehen. Ich darf Sie, Herr Minister, bitten, sich danach ungefähr einzurichten. Das Wort zur Einbringung der Vorlage hat der Herr Bundesfinanzminister.