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ID0106300900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen Bericht zu erstatten über das Ergebnis der Beratung des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken. Das ist Nr. 545 der Drucksachen. Der Ausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die Ihnen hier vorgeschlagene Regelung im wesentlichen angenommen werden soll. Um aber das Verständnis für die Tragweite des Gesetzes zu fördern, möchte ich kurz auf die allgemeine Bedeutung hinweisen. Es geht nämlich um mehr als lediglich darum, die gesetzmäßige Zuständigkeit der Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken formell zu vergrößern. Im wesentlichen steht im Hintergrund, für diese Banken Gelder verfügbar zu machen, die ihnen sonst nicht zugänglich sind. Es ist ja doch so, daß die Hypothekenbanken und die Schiffspfandbriefbanken zur Zeit die für die ungemein wichtige langfristige Kapitalausleihung notwendigen Gelder nicht wie üblich aus dem Publikum heraus durch Absatz von Pfandbriefen gewinnen können. Dazu ist die Kapitaldecke zu kurz und die Neigung des Publikums, sich gerade in Pfandbriefanlagen mit seinen verfügbaren Beständen anzulegen, zu gering. Andererseits aber wissen wir alle, wie ungemein groß unser Bedarf an langfristigem Kapital ist.
    Da bietet sich nun aus folgender Konstellation heraus eine sehr gute Gelegenheit. Die Wiederaufbaubank verfügt bekanntlich als treuhänderischer Verwalter über die großen Mittel, die aus den Counterpart-Funds überwiesen werden. Sie selbst hat aber keinen Unterbau und keine Organisation, um diese gewaltigen Mittel, die in die Hunderte von Millionen gehen, in der volkswirtschaftlich richtigen Streuung bis an den letzten Kreditnehmer heranzubringen. Auf der anderen Seite verfügen die Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, die durch die Währungsreform in ihrer ganzen Geschäftsgebarung, im Volumen ihrer Betätigung und in ihrer wirtschaftlichen Geltung dezimiert worden sind, über einen ungemein sachkundigen und hochwertigen Organismus, der weitreichende Erfahrungen gerade auf dem Gebiet der Anlage von Geldern im Hypothekenwesen besitzt. Und darum ist es eine glückliche Lösung, wenn dieser durchgebildete Verwaltungsapparat nunmehr in den Dienst der Auf-


    (Wackerzapp)

    gabe gestellt wird, die großen, für langfristige Kredite geeigneten Gelder der Wiederaufbaubank in breiter Streuung an die Wirtschaft, insbesondere an den sozialen Wohnungsbau, heranzubringen. Deswegen ist der Ausschuß durchaus damit einverstanden, daß das Übergangsgesetz hierfür die formellen Voraussetzungen schafft.
    Aber der Ausschuß hat sich nicht allein mit dieser formalen Erweiterung des Geschäftsbereichs der Hypotheken- und Pfandbriefbanken begnügt, sondern er ist auch in das Wesen der Dinge hineingestiegen und hat insbesondere die Frage geprüft, ob sich hier nicht eine Gelegenheit bietet, dem letzten Kreditnehmer möglichst billiges Geld zur Verfügung zu stellen. Da ist der Ansatz der gewesen, daß die Wiederaufbaubank bei der Weitergabe der Gelder, die sie aus den Counterpart-Funds bekommt, an die Finanzinstitute eine Zinsmarge von 1/4% erhebt. Wir fragten uns, ob dieses 1/4 % notwendig wäre, ob nicht die Wiederaufbaubank in der Weise ausgeschaltet werden kann, daß die Counterpart-Funds unmittelbar in Verbindung mit den Hypothekenbanken treten, daß also letzten Endes der letzte Kreditnehmer die Gelder um 1/4% billiger bekäme. Wir haben uns überzeugen lassen, daß dies nach den Statuten der Wiederaufbaubank und auch aus sonstigen Gründen nicht möglich ist und daß die Wiederaufbaubank eine gewisse Zinsmarge braucht, um ihre Unkosten bestreiten zu können und weil sie statutenmäßig gehalten ist, einen Reservefonds zu schaffen.
    Wir haben weiter die Frage geprüft, ob nicht die Hypothekenbanken bei Bemessung ihrer Zinsmarge übertriebene Ansprüche stellen, indem sie 3/4% dabei verdienen möchten. Wir sagten uns, 3/4 % wäre ein zu ausgiebiges Entgelt, da ja die ganze Geldbeschaffung aus den Fonds der Wiederaufbaubank nur eine Unterschrift kostet und nicht wie sonst große Beschaffungskosten und Verwaltungskosten für die Ausgabe von Pfandbriefen bedingt. Aber wir haben uns auch hier überzeugen lassen, daß die Hypothekenbanken es nicht billiger machen können, denn, wie gesagt, sie sind durch die Entwicklung der Verhältnisse in ihrem Geschäft kläglich zusammengeschrumpft und haben andererseits einen kostspieligen Verwaltungsapparat nach wie vor durchzuhalten, so daß sie also aus diesen Gründen einen ergiebigen Verdienst aus der Zinsmarge nicht entbehren können.
    Schließlich haben wir uns mit dem Antrag der Lebensversicherungsanstalten befaßt, die der Meinung waren, daß auch sie als hypothekenverteilende Stellen eingeschaltet werden sollten und daher zu den Mitteln der Wiederaufbaubank Zugang haben müßten. In dieser Beziehung haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, daß das nicht Sache der Lebensversicherungen sei. Für sie ist die Ausgabe von Hypotheken ja nur ein Nebengeschäft, ein Reflexgeschäft, eine Art der Anlage ihrer verfügbaren Reserven. Dazu kommt, daß die Kapitalbildung bei den Lebensversicherungsgesellschaften außerordentlich günstig verläuft. Aus diesen Gründen glaubten wir, dem Antrag der Lebensversicherungsanstalten nicht folgen zu sollen.
    Schließlich haben wir uns mit den Einwendungen des Bundesrates auseinandergesetzt, die im wesentlichen darin gipfelten, daß man die Dauer dieses Gesetzes nicht wie vorgesehen bis zum Ende des Jahres 1955 befristen sollte, sondern nur bis zum Ende des Jahres 1953. Das ist das Jahr, in dem die Marshallplan-Subventionen ihr Ende finden sollen.
    Wir haben uns aus diesem Grunde und auch aus N anderen Erwägungen, insbesondere mit Rücksicht auf die große Labilität des Geld- und Kapitalmarktes und auf die Unübersehbarkeit der künftigen Entwicklungen, ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß die zeitliche Begrenzung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, der richtige Entschluß ist. Wir haben uns in dieser Beziehung daher dem Bundesrat angeschlossen.
    Im übrigen hatte der Bundesrat einige Bemängelungen mehr redaktioneller Natur, die nicht von wesentlicher Bedeutung sind. Ich habe daher die Ehre, Ihnen im Namen des Ausschusses vorzuschlagen: Der Bundestag wolle beschließen, dem vorgelegten Gesetzentwurf mit der Maßgabe, die ich eben genannt habe, nämlich mit der Verkürzung der Gesetzesdauer auf Ende 1953, zuzustimmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren,
ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache. 60 Minuten.
Herr Abgeordneter Dr. Oellers, bitte! 8 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verzeihung, ich spreche nicht im Auftrage meiner Fraktion.

    (Unruhe.)

    — Ich kann doch als Abgeordneter einen Abänderungsantrag stellen und begründen!