Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich darf zu den beiden Anträgen kurz Stellung nehmen. Nachdem für den zweiten Antrag die Überweisung an den Ausschuß beantragt ist, möchte ich nur eines feststellen. Ich nehme an, daß der zweite Antrag nicht die Tendenz hat, der Regierung nahezulegen, eine pflichtgemäße Prüfung der Frage überhaupt zu unterlassen.
Zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 764 möchte ich mich dahin aussprechen, daß ich im Namen der Bundesregierung bitten muß, den Antrag abzulehnen. Ich darf das mit ganz wenigen Sätzen begründen. Die Kraftfahrzeugsteuer ist tatsächlich eine Zwecksteuer. Sie ist nach § 41 Abs. 2 des Finanzausgleichgesetzes für Zwecke der Unterhaltung der öffentlichen Wege bestimmt. Die Länder können den Ertrag außer zur Unterhaltung der öffentlichen Wege auch zur Unterhaltung der öffentlichen Brücken verwenden. Der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer ist also zur Unterhaltung der öffentlichen Wege und der öffentlichen Brücken bestimmt. Die Kraftfahrzeugsteuer ist ihrem Wesen nach nicht eine Steuer auf das Kraftfahrzeug, sondern sie ist eine Steuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen, die bestimmt sind, die öffentlichen Wege und Brükken zu benutzen. Das ist das Wesen und der Zusammenhang.
Das Erträgnis der Kraftfahrzeugsteuer, das voll den Ländern zufließt, ist im Jahre 1948/49 261 Millionen Mark gewesen. Das Erträgnis steigt und wird heuer höher zu schätzen sein. Es wird regelmäßig für den Ausbau von Wegen und Straßen - Bundesstraßen, Autobahnen, Straßen erster und zweiter Ordnung — verwendet. Als Gesamtaufwand hierfür in den Ländern und in den Gemeinden darf man zusammen nach vorsichtiger Schätzung etwa 680 Millionen DM jährlich rechnen. Aus der Kraftfahrzeugsteuer wird
also die Hälfte des gesamten Aufwandes für die Unterhaltung von Wegen, Straßen und Brücken bezahlt. Würde das Erträgnis der Kraftfahrzeugsteuer in dem Ausmaß, wie es der Antrag will, ermäßigt, wäre die Unterhaltung der Wege, Straßen und Brücken in dem bisherigen Ausmaß nicht mehr möglich. Ich glaube, das wäre die stärkste Gefährdung des Kraftfahrzeuggewerbes, die man sich denken könnte.