Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Der Gesetzesvorlage der Regierung stimmen wir zu. Ich ergreife das Wort zur Begründung der von uns gestellten Anträge Drucksachen Nr. 867 und Nr. 868. In Nr. 867 verlangen wir eine Änderung der Verordnung des Herrn Bundesfinanzministers in bezug auf die Herabsetzung der Tabaksteuer und die Bestandsaufnahme am 14. Februar. Wir sind der Meinung, daß die Verordnung in ihrem letzten Satz, in dem sie davon spricht, daß die Bestände, soweit sie im Einzelfall über 50 DM hinausgehen, erfaßt werden sollen, zu außerordentlichen Härten führt. Uns wurde von Vertretern des Verbandes des Tabakeinzelhandels mitgeteilt, daß bei vorhergehenden Besprechungen im Bundesfinanzministerium in diesem Ministerium die Auffassung vertreten worden sei, daß man im Einzelfall über 5 DM nicht hinausgehen solle. Man muß sich darüber im klaren sein, daß von dieser Anordnung des Bundesfinanzministeriums nur die kleinen Tabakgeschäfte getroffen werden und ein besonders großer Gewinn dabei nicht herauskommt.
Zu dem Antrag Nr. 868 einige Bemerkungen. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß auch meine Vorredner die Frage der generellen Steuer für alle Tabakwarenerzeugnisse mitdiskutiert haben. Die gegenwärtig bestehende Tabaksteuer in ihrer Gesamtheit ist eine Massensteuer und belastet als solche natürlich in außerordentlich starkem Maße vor allen Dingen die Kreise, die weniger zahlungskräftig sind. Ich denke beispielsweise an die Bedenken, die die Hohen Kommissare in der Frage der kleinen Steuerreform geltend gemacht haben. Dort wurde festgestellt, daß voraussichtlich in der kommenden Zeit mit neuen Massenverbrauchssteuern zu rechnen sein wird. Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, daß diese Tabaksteuer auf Zigaretten in der gegenwärtigen Höhe nicht mehr gerechtfertigt erscheint, weil eine solch hohe Steuer ganz zwangsläufig einmal in eine gewisse Relation zu der Kaufkraft der Menschen
gebracht werden muß, die nun eine Zigarette rauchen wollen, und das ist größtenteils die Masse der Verbraucher, sind hier die Arbeiter und Angestellten.
Wir vertreten die Auffassung, daß unser Antrag, der einen Kleinverkaufspreis von 6 Pfennig für die Zigarette vorsieht, tragbar erscheint und daß man mit dieser Senkung der Zigarettensteuer das Rezept, das der Herr Finanzminister zur Begründung seiner Gesetzesvorlage gegeben hat, ebenfalls anwenden kann, nämlich eine gewaltige Steigerung des Umsatzes.
Ich entsinne mich, daß in der Begründung der Reform des Einkommensteuergesetzes der Herr Finanzminister die Meinung vertreten hat, eine Senkung der unmöglich hohen Steuersätze, wie er sagte, müsse durchgeführt werden, weil damit einmal die Wiederherstellung der Steuermoral erreicht werden solle. Herr Finanzminister, wir empfehlen Ihnen, wenden Sie diesen Grundsatz auch in der Beurteilung unseres Antrags an, dann werden Sie am besten den Schwarzmarkt bekämpfen. Wenn ich die Inseratenplantagen großer Zeitungen betrachte und darin Aufrufe der Finanzämter lese, in denen man die Raucher und Kaffeetrinker beispielsweise auffordert, ja keine unversteuerten Zigarren und Zigaretten zu rauchen und keinen unversteuerten Kaffee zu trinken, so mutet das wirklich wie ein schlechter Witz an. Damit lockt man wirklich niemand hinter dem Ofen hervor. Sie werden doch nicht in der heutigen Zeit irgend jemand zumuten können, lediglich deshalb, damit er Steuern bezahlen darf, versteuerte Zigaretten zu rauchen, wenn das Angebot an unversteuerten billigeren und qualitätsmäßig besseren Zigaretten außerordentlich stark ist. Sie werden also nur dann eine Änderung auf diesem Gebiet erreichen, wenn Sie von sich aus auch in dieser Frage eine vernünftige Steuerpolitik durchführen. Und deswegen sagen wir: Wenden Sie für die Bekämpfung des Schwarzmarktes und zur Hebung der Steuermoral gegenüber den Massen die Grundsätze an, die Sie einer bestimmten besitzenden Schicht bei der Einkommensteuer gegenüber angewandt haben!