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ID0106105200

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    Deutscher Bundestag. — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950 2221 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2221 D Zur Tagesordnung 2222 A Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) 2222 B Berlin (SPD) . . . . . . . 2222 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2224 B Dr. Preiß (FDP) 2225 C Farke (DP) 2227 D Ribbeheger (Z) 2228 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabkommen (Drucksache Nr. 892) 2222 B, 2229 A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2229 A Schreiben des Abg. Dr. Ott betr. Hospitierung bei der Fraktion der WAV . 2230 D Erste Beratung des von, den Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 845) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 824) 2231 A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2231 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betr. Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 841, 626 und 74) 2231 D Pfender (CDU), Berichterstatter 2231 D Stech (SPD) . . . . . . . 2233 A Donhausen (BP) 2234 A Tichi (WAV) 2234 C Krause (Z) 2235 C Müller (Offenbach) (KPD) . 2236 B Höfler (CDU) 2237 A Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2237 D Strauß (CSU) 2238 C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2239 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 856) 2222 B, 2231 C, 2240 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2241A, 2246 C, 2248 C Neuburger (CDU) . . . . . . 2241 D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 2242 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2243 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2244 C Seuffert (SPD) 2245 B Ewers (DP) 2247 A Dr. Bertram (Z) 2248 A Loritz (WAV) . . . . . . . 2249 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 849, 770 und 630) 2231 C, 2249 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . 2249 C 2252 C Mertins (SPD) 2251 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 2252 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt die Annahme des Antrages. Die Bundesregierung und insbesondere ich sind bei den Verhandlungen in dem Ausschuß niemals entgegengesetzter Meinung gewesen. Ich darf unterstreichen, daß das Problem der Umsiedlung eines der allerwichtigsten auf dem Gebiete der Vertriebenenpolitik ist; denn in der falschen Verlagerung der Massen der Heimatvertriebenen, die in den Jahren 1945 und 1946 in unplanmäßiger Weise hereingedrückt worden sind, liegt eines der Hauptmomente für die böse Lane der Heimatvertriebenen überhaupt. Es ist ein absolut gerechtfertigter Anspruch der notleidenden Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und
    Bayern, von der Überlastung befreit zu werden. Über diese Fragen herrscht bei keinem irgendein Streit, und unter diesem Gesichtspunkt ist die Verordnung aus Art. 119 der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vom 29. November 1949 ergangen, die vorsieht, daß im Jahre 1950 300 000 Heimatvertriebene in die minderbelasteten Länder umgesiedelt werden müssen. Es ist gleichzeitig ein gewisser Schlüssel aufgestellt worden.
    Bei Erlaß dieser Verordnung herrschte auch Klarheit darüber, daß eine gleiche Verordnung im Oktober dieses Jahres bezüglich einer weiteren Zahl von 300 000 ergehen muß; denn es war die Forderung, daß 600 000 innerhalb zweier Jahre umgesiedelt werden. Daß diese Teilung eingetreten ist, lag nur an technischen Dingen, technisch nicht in dem Sinne, daß die Eisenbahnen nicht hätten 300 000 transportieren können, sondern technisch in dem Sinne, daß die Aufnahmeländer ja irgendwelche wirklich planmäßigen Vorbereitungen treffen müssen, damit nicht das Unglück eintritt, daß Heimatvertriebene aus Schleswig-Holstein, die aus einem Massenlager kommen, als Einwohner von Rheinland-Pfalz in ein anderes Massenlager transportiert werden, sondern damit sie an Stellen eingesetzt werden, wo es Arbeit und womöglich auch Wohnungen gibt. Das ist eine riesige Planungsarbeit.
    Nun wird gewöhnlich übersehen, daß in § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung vom 29. November 1949 steht:
    Dabei werden Heimatvertriebene, die seit
    dem 1. April 1949 aus einem der drei Abgabe-
    länder kommend in einem Aufnahmeland
    nachweislich aufgenommen sind, angerechnet. Diese Anrechnung mußte im ersten Jahre erfolgen, weil die Verhandlungen zwischen den Länderregierungen vom 1. April 1949 angelaufen sind und man sich nicht gut auf den Standpunkt stellen konnte, daß ein Land, das so großzügig war, möglichst viele vorweg aufzunehmen, nun eine relativ erhöhte Quote bekommen soll. Das ist also eine sachlich gerechtfertigte Bestimmung. Sie kommt im nächsten Jahre nicht in Betracht. Dazu möchte ich folgendes sagen: Wenn der Herr Abgeordnete Krause gesagt hat, es sei notwendig, daß die Zuzugsgenehmigung aufgehoben werde, und ich hätte am 25. April erklärt: dieser Antrag ist gestellt —, so ist das richtig. Der Antrag auf Aufhebung der Zuzugsgenehmigung, und zwar gestellt durch das Kabinett, liegt auf dem Petersberg. Ich hoffe alle Tage, daß er genehmigt wird. Der Abgeordnete Krause hat vollkommen recht, wenn er sagt, daß nur in Verbindung mit diesen beiden Dingen ein wirklich durch den natürlichen Ausgleich unterstützter geplanter Ausgleich helfen kann.
    Nun möchte ich eines dazu sagen: Die Verhandlungen mit den Ländern über alle diese Dinge sind außerordentlich schwierig, ich möchte sagen: schweißtreibend. Wer die Ehre hat, diese Verhandlungen zu führen, der weiß, wie mühevoll das ist. Aber ich kann doch feststellen, daß sich innerhalb des letzten halben Jahres eine starke Aufnahmebereitschaft gefunden hat, und ich stehe nicht an, von der französischen Zone insbesondere die Länder Südwürttemberg und Rheinland-Pfalz zu nennen, die sich außerordentliche Mühe geben, die Dinge zu erfüllen.

    (Bravo! in der Mitte.)



    (Bundesminister Dr. Lukaschek)

    Nun sind in Nordrhein-Westfalen und in Hessen Schwierigkeiten eingetreten, die hier hervorgehoben worden sind. In Hessen sind es geringere Schwierigkeiten; da handelt es sich nur um 8000 Leute, über die man nicht viel zu reden braucht. In Nordrhein-Westfalen sind die Dinge schwieriger auf Grund der etwas schwierigen Lage. Ich kann wohl sagen, daß da noch manches Hemmnis, das zum Teil auf bürokratischen Schwierigkeiten beruht, überwunden werden muß. Weil es dort zu einer Einigung nicht gekommen ist, hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 2. Mai von der Berechtigung im § 4 der Notverordnung Gebrauch gemacht, wo es heißt:
    Die Bundesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Weisungen, insbesondere über die gebietsmäßige und zeitliche Verteilung der Heimatvertriebenen zu erteilen.
    Diese Weisungsverordnung ist rechtskräftig, und ich habe das Recht, die Weisungen auszuüben und jetzt, da es zu keiner Einigung gekommen ist, durch Beschluß zu erklären: Ihr habt das und das zu tun! Dem haben sich die Länder zu beugen.
    Ich darf aus der Weisung vom 2. Mai folgende Sätze vorlesen, die auch das Problem gleichzeitig etwas umreißen. Es heißt dort zu § 1 Abs. 2 Satz 2:
    Für die Heimatvertriebenen, die aus einer Familienhaushalts- oder Lebensgemeinschaft hinausgehend in einem Aufnahmeland Aufnahme gefunden haben, findet die Anrechnung erst statt, nachdem die umsiedlungswilligen Angehörigen dieser Gemeinschaft gleichfalls aufgenommen worden sind.
    Wenn also Nordrhein-Westfalen einen Arbeiter angesetzt und irgendwo aufgenommen hat, der die Familie in Schleswig-Holstein hat zurücklassen müssen, so wird ihm dieser Arbeiter auf die Quote nicht angerechnet oder erst angerechnet, wenn die Familie nachgekommen ist.
    Weiter heißt es:
    Sofern sich ein Abgabeland mit einem Aufnahmeland über die Anrechnung von Heimatvertriebenen nicht einigt, entscheidet auf Anruf die Bundesregierung.
    Damit ist also jetzt das Rechtsinstrument vorhanden.
    Ich darf aber erklären, daß ich den denkbar größten Wert auf eine freiwillige Einigung lege. Nur mit einer freiwilligen Einigung können wir zu einem Erfolg kommen; denn bei dem Problem der Heimatvertriebenen handelt es sich nicht nur um materielle, sondern um ganz große sittliche Aufgaben, die das deutsche Volk zu erfüllen hat.
    Nun lassen Sie mich auf die Worte des Herrn Abgeordneten Tichi zu meiner gestrigen Erklärung vor der Presse zum Walter-Bericht eingehen. Dieser Walter-Bericht ist eines der allererfreulichsten Instrumente auf internationalem Boden, die wir, solange die Bundesregierung in Tätigkeit ist, erlebt haben. Es ist ein ungewöhnlich objektiver Bericht, der Seite für Seite unsere deutsche Ansicht bestätigt. Wir können dafür nur dankbar sein. Wir können insbesondere dafür dankbar sein, daß sich gestern gleichzeitig auch Präsident Truman dafür ausgesprochen hat, daß eine internationale Kommission, in der die Bundesregierung Sitz und Stimme haben soll, diese Fragen prüfen soll. Wir können also international über diese Dinge sprechen. Wenn in diesem Bericht ausgesprochen ist, daß die Vertriebenenfrage eine deutsche Frage ist, so ist damit nichts von irgendwelcher Schuld gesagt. Es ist zunächst eine deutsche Frage, und es ist völlig falsch, wenn wir fortwährend sagen: Bitte, ihr seid schuld daran und müßt daher die Dinge lösen. Damit kommen wir nicht weiter. Es bleibt, auch wenn die anderen schuld sind, nun einmal eine Frage der deutschen Verantwortung, und das deutsche Volk hat die Pflicht, alles bis zum äußersten zu tun und vorzuleisten, damit international eingesehen wird, daß wir diese Frage allein nicht lösen können, sondern daß zum mindesten wegen der ungeheuerlichen Folgen die ganze Welt uns bei der Lösung dieser Frage helfen muß. Ich kann nicht genug unterstreichen, von welcher außerordentlichen Wichtigkeit und Erfreulichkeit dieser Walter-Bericht ist. Ich werde mir gestatten, den Herren und Damen des Bundestages in der allernächsten Zeit die Übersetzung dieses Berichtes auszuhändigen. Der Bericht ist ein Kompendium der Wissenschaft der Vertriebenenfrage. Man mag über Einzelheiten verschiedener Ansicht sein; im großen und ganzen aber ist er außerordentlich erfreulich. In Anknüpfung an die Frage der Umsiedlung steht auch die heilige Mahnung an alle deutschen Stellen darin, alles zu tun, um von sich aus dieses Problem zu lösen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich erkläre die Beratung über den Antrag auf Drucksache Nr. 841 für beendet.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Donhauser bzw. der Bayernpartei, der dahin lautet, im Abs. 1 vorletzte Zeile die Worte „zunächst insgesamt" durch die Worte zu ersetzen „weitere". Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das war sehr ungewiß. Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Wer für diesen Abänderungsantrag der Bayernpartei ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Wer ist dagegen? - Das erste war ,die Mehrheit. Damit ist der Abänderungsantrag angenommen.
Wer nunmehr für den Antrag auf Drucksache Nr. 841 unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Abänderung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist so gut wie einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zurück zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 846).
Ich habe schon eingangs erklärt, daß in der Aussprache gleichzeitig die Anträge auf den Drucksachen Nr. 865, 867, 868 und 885 mitbehandelt werden sollen mit der Maßgabe, daß mit Schluß der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes die genannten Anträge an den Ausschuß als Material überwiesen werden.
Der Ältestenrat richtet an den Herrn Bundesfinanzminister die Bitte, sich mit etwa 10 bis 15


(Präsident Dr. Köhler)

Minuten zu begnügen und schlägt im übrigen eine Redezeit von 60 Minuten vor. Darf ich dazu das Einverständnis des Hauses feststellen? — Es erfolgt kein Widerspruch.
Ich erteile dem Herrn Bundesfinanzminister zur Einbringung der Vorlage das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! In der Begründung des Gesetzentwurfes, den die Bundesregierung Ihnen vorgelegt hat, ist davon ausgegangen, daß nicht nur bezüglich' der Zigarren, sondern bezüglich sämtlicher Tabakwaren Wünsche auf eine Reform der Steuer vorgebracht worden sind. Diese Wünsche konnten mit Rücksicht auf die haushaltsmäßigen Folgen und das sich daraus ergebende Risiko nicht berücksichtigt werden. Es ist bekannt, daß gerade durch den Schmuggel die Tabak-, die Zigarettensteuer etc. in ihren Erträgen stark bedroht ist. Es muß daher versucht werden, diesen Schmuggel durch eigene unmittelbare Maßnahmen zu bekämpfen. Wir werden uns voraussichtlich in acht Tagen darüber im einzelnen unterhalten, um das Risiko, das für die Haushaltsgebarung gegeben wäre, zunächst zu vermeiden.
    Die Senkung der Zigarrensteuer wurde Ihnen aus zwei Gründen vorgeschlagen. Sie waren der Anlaß, die Besteuerung der Zigarren aus dem Gesamtrahmen der Besteuerung ,der Tabakwaren herauszunehmen. Einmal deshalb, weil sich das Verhältnis in der Besteuerung zwischen Zigarren und den übrigen Tabakwaren seit dem Jahre 1946 verschoben hat. In Deutschland haben Zigarren, Zigaretten und Rauchtabak bisher immer in einem festen Verhältnis gestanden; sie sind in einem gewissen Sinne gemeinsam Träger der Steuer gewesen. Dieses Verhältnis in der Besteuerung wurde im Jahre 1946 zuungunsten der Zigarre wesentlich geändert. Es war deshalb ein Anlaß dieser Steuerreform, dem alten Verhältnis wieder näherzukommen.
    Der zweite unmittelbare Anlaß war, daß wohl infolge dieser inneren Verschiebung des Verhältnisses in der Besteuerung der verschiedenen Tabakwaren die Zigarrenindustrie im Herbst und Winter dieses Jahres vor einem Zusammenbruch stand, daß der Absatz stark zurückgegangen war und damit in den Reihen der Zigarrenarbeiter Arbeitslosigkeit eingebrochen ist. Deshalb sollte die Reform der Steuer kommen. Wir haben damals den außerordentlichen Weg beschritten, daß wir im Vorgriff auf die Steuersenkung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses dieses Hohen Hauses eine Stundung für .die Zigarrensteuer gewährt haben, die der vorgeschlagenen Senkung der Steuer entspricht. Heute können wir die Auswirkungen, die der Steuervorschlag hat, zum Teil nachrechnen und nachprüfen.
    Wenn wir das Steuererträgnis des Monats Januar nehmen, das noch nicht unter das Gesetz bzw. noch nicht unter die Stundung fällt, so ist es für Zigarren 11,9 Millionen D-Mark gewesen. Im Monat Februar hat das Steuererträgnis 12,7 Millionen D-Mark betragen. Das Steuererträgnis ist also nach der Stundung, nach dem Vorgriff auf die Senkung der Steuer nicht gesunken, sondern gestiegen. Mengenmäßig ist der Absatz in der Zwischenzeit von 98,2 Millionen Stück im Monat Januar, der 31 Tage zählt, auf insgesamt 176 Millionen Stück im Monat Februar, der eine geringere Tageszahl hat, gestiegen. Also das, womit der Gesetzentwurf
    in seiner Begründung rechnete, es werde eine Steigerung des Zigarrenkonsums, die den Steuerausfall vermeidet, eintreten, hat sich im ersten Monat voll bewahrheitet. Damit ist ein endgültiges Urteil über die volkswirtschaftlichen Folgen dieses Gesetzentwurfes aber noch nicht gesprochen. Dieses endgültige Urteil könnte erst gesprochen werden, wenn man nachrechnen kann, ob die Zunahme im Konsum der Zigarren sich in einer unmittelbaren Rückwirkung auf den Zigarettenkonsum - durch eine Abnahme des Zigarettenkonsums — zeigt, die nicht auf andere Ursachen, sondern nur auf die Zunahme des Zigarrenverbrauchs zurückzuführen wäre. Ein sicheres Urteil 'darüber kann meiner Überzeugung nach noch nicht gesprochen werden.
    Das, worunter die Tabakwarenindustrie im allgemeinen, die Zigarettenindustrie im besonderen, aber auch andere deutsche Industrien leiden und was sich auch bei anderen deutschen Verbrauchssteuern zeigt, ist der Schmuggel und damit die Einwanderung von unverzollten, unversteuerten Waren, die eine schwere Sorge für .den Bundesfinanzminister geworden sind.
    Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, über diesen Gesetzentwurf zu beraten und ihn dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Die großen Fragen, die auf diesem Gebiet sonst zu behandeln sind, können meiner Überzeugung nach in Ruhe daneben weiterbehandelt und in Angriff genommen werden.

    (Zuruf in der Mitte: Er hat Haushaltsausschuß gesagt; es muß der Ausschuß für Finanzund Steuerfragen sein!)