Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat volles Verstandnis dafür, daß man zwischen den Beamtenkategorien, fur die die sechsprozentige Gehaltskurzung aufgehoben ist, und denjenigen Beamtengruppen, bei denen die 6 % noch abgezogen werden, eine gerechte Übereinstimmung herstellen muß. Wir sind also im Prinzip der Auffassung, daß man nach Wegen suchen muß, um die Gleichstellung nunmehr auch fur die noch übriggebliebenen Bundesbeamten und die noch übriggebliebenen Beamten in einzelnen Ländern herbeizuführen,
— das werden Sie schon noch hören! — wenn es uns auch etwas zweifelhaft ist, wie man das beispielsweise bei der prekären Lage der Bundesbahn im Augenblick zu tun gedenkt. Mit Erklarungen ist in diesem Falle wenig geholfen.
Es ist im übrigen nicht richtig, wenn hier ausgefuhrt worden ist, daß in sämtlichen Ländern die sechsprozentige Beamtengehaltskurzung bereits aufgehoben worden sei. lm Gegenteil! Ausgerechnet vor drei Tagen hat der schleswig-holsteinische Landtag, in dem die Herren von der Sozialdemokratie nach dem Auszug der CDU unter sich sind und die Gesetze allein machen, die Aufhebung der sechsprozentigen Kürzung der Beamtengehalter abgelehnt.
Nun bin ich weit davon entfernt, etwa die schleswig-holsteinische Landtagsfraktion mit der Bundestagsfraktion der SPD zu identifizieren, aber nachdem Herr Kollege Baur diese Frage so weit auf das ideologische Gebiet verlagert hat, kann ich mir nicht denken, daß zwischen der Ideologie hier im Bundesparlament und der Ideologie der schleswig-holsteinischen SPD ein so weitgehender Unterschied bestehen sollte.
Herr Kollege Gundelach hat den Regierungsparteien die Frage vorgelegt, ob wir gewillt seien, ehrlich Farbe zu bekennen. Haben Sie keine Sorge, für meine Partei bin ich dazu durchaus in der Lage!
Wir haben uns so oft und in einer von der Linken mehrfach abgelehnten Form vor das Berufsbeamtentum gesteilt, daß wir auch den Mut haben können, in einem Fall einmal die Wahrheit zu sagen, die vielleicht im Augenblick nicht allen Beamten angenehm klingen mag.
Und diese Wahrheit ist folgende: Wir halten es für politisch völlig untragbar, in einem Moment, in dem das Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes noch
nicht verabschiedet ist, die sechsprozentige Gehaltserhöhung durchzuführen. In einem Moment, in dem in Kreisen des Finanzministeriums — im übrigen durchaus gegen unsere Meinung, da wir für die Gleichstellung der heimatvertriebenen Beamten sind, damit ich hier nicht mißverstanden werde — der Standpunkt vertreten wird, daß eine solche Gleichstellung aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, ist es unmöglich, für andere Beamtenkategorien eine sechsprozentige Gehaltserhöhung durchzuführen.
— Selbstverständlich ist es eine Erhöhung, eine Aufhebung einer Kürzung ist immer noch eine Erhöhung, ob Sie das bestreiten oder nicht.
Nun aber zu dem Antrag selbst. Ich verstehe den Vertreter der KPD, wenn er gesagt hat, daß dieser Antrag nicht Fisch und nicht Fleisch ist.
Wenn man nämlich im ersten Absatz von „unverzüglich" spricht,
kann man nicht im zweiten Absatz diese Unverzüglichkeit — was „ohne Verzug" heißt — wieder zur Aufhebung bringen.
Ich stelle für meine Fraktion den Antrag, die Angelegenheit dem zuständigen Ausschuß mit der Auflage zurückzuverweisen, sie wieder zusammen mit dem Gesetz nach Art. 131 vorzulegen.
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, dann stelle
ich den Hilfsantrag — damit der Ausschußantrag
seine logische Berechtigung hat —, im ersten Absatz den Ausdruck „unverzüglich" zu streichen.