Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht mehr notwendig, zum Inhalt der uns vorliegenden Drucksachen Stellung zu nehmen, ich darf aber mit einer Bemerkung auf den Vorschlag des Sprechers der SPD eingehen. Herr Kollege Baur hat vorgeschlagen, der Bundestag solle in dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 830 der Ziffer 1 die Zustimmung geben und Ziffer 2 ablehnen. Auf Grund einiger Erfahrungen, die wir auf diesem und anderen Gebieten hier schon gemacht haben, habe ich Bedenken, daß, selbst wenn diesem Vorschlag der SPD stattgegeben werden würde und der Bundestag zu der Entscheidung käme, die sechsprozentige Gehaltskürzung unverzüglich aufzuheben, dann der Fall eintreten würde, daß die Beamten tatsächlich morgen schon in den Genuß dieser Bestimmung kämen.
Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion einen weitergehenden Änderungsantrag zum Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen Drucksachen Nr. 140, 343 und 830, einbringen, dei die Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich de Bundesgebietes betrifft. Ich stelle namens meiner Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Der Bundestag wolle beschließen, statt dem Antrag des Haushaltsausschusses laut Drucksache Nr. 830 folgendem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben:
Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Die sechsprozentige Gehaltskürzung der Beamten und Ruhestandsbeamten — —
- Ich kann den Antrag des Ausschusses durch
einen Änderungsantrag — —
- Das kann man ohne weiteres nach der Geschäftsordnung machen, darüber haben Sie zu entscheiden. Ich weiß, was Sie einflechten wollen — —
— Es liegt ein Gesetzesantrag von Ihnen vor, der wurde in der ersten Lesung ausgesetzt. Deshalb stelle ich den Änderungsantrag. Ich wiederhole:
§ 1
Die sechsprozentige Gehaltskürzung der Beamten und Ruhestandsbeamten auf Grund der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 ist für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgehoben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1950 in Kraft.
Ich darf diesen Änderungsantrag dem Herrn Präsidenten überreichen.