Rede:
ID0106004900

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Pannenbecker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1950 2195 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2196A, 2220C Zur Tagesordnung 2196B Änderung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Überbrückungshilfe zugunsten der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache Nr. 810) . 2196C Anfrage Nr. 68 der Fraktion der SPD betr. Rechte der Arbeiter und Angestellten der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksachen Nr. 822 und 872) 2196C Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitslosigkeit im Grenzkreis Kleve (Drucksache Nr. 712) 2196D, 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abg. Gockeln, Even, Winkelheide, Heix und Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Errichtung einer Familien-Ausgleichskasse (Drucksache Nr. 870) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksache Nr. 774) und der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Finanzbeihilfe für kinderreiche Familien (Drucksache Nr. 740) 2196B, D Dr. Hammer (FDP): N als Berichterstatter 2197A als Abgeordneter 2203C Determann (Z), Antragsteller 2197B Richter (Frankfurt) (SPD), Antrag- steller 2198A, 2206A Winkelheide (CDU) 2201B Gundelach (KPD) 2203A Frau Kalinke (DP) 2204D Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2206C Dr. von Merkatz (DP) 2207C Zur Abstimmung: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 2207A Schoettle (SPD) 2207A Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften (Drucksache Nr. 832) 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebietes (Drucksachen Nr. 830, 140, 343 und 364) 2208A Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . 2208A Baur (Augsburg) (SPD) 2208C Gundelach (KPD) 2209C, 2212C Dr. Falkner (BP) 2210B, 2212D Pannenbecker (Z) 2210D Dr. Oellers (FDP) 2211A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2211D, 2213B Pohle (SPD) 2213B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abgeordneten Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Dr. Solleder, Kahn und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern (Drucksachen Nr. 722 und 537) 2214C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 2214C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) . 2214D Ribbeheger (Z), Berichterstatter . . . 2215A Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . . 2215C Berlin (SPD) 2215D Frau Niggemeyer (CDU) 2217B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2219D Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stande vom 27. Februar 1950 (Drucksache Nr. 718) 2220A Nächste Sitzung 2220C Die Sitzung wird um 9 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ernst Falkner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht mehr notwendig, zum Inhalt der uns vorliegenden Drucksachen Stellung zu nehmen, ich darf aber mit einer Bemerkung auf den Vorschlag des Sprechers der SPD eingehen. Herr Kollege Baur hat vorgeschlagen, der Bundestag solle in dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 830 der Ziffer 1 die Zustimmung geben und Ziffer 2 ablehnen. Auf Grund einiger Erfahrungen, die wir auf diesem und anderen Gebieten hier schon gemacht haben, habe ich Bedenken, daß, selbst wenn diesem Vorschlag der SPD stattgegeben werden würde und der Bundestag zu der Entscheidung käme, die sechsprozentige Gehaltskürzung unverzüglich aufzuheben, dann der Fall eintreten würde, daß die Beamten tatsächlich morgen schon in den Genuß dieser Bestimmung kämen.
    Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion einen weitergehenden Änderungsantrag zum Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen Drucksachen Nr. 140, 343 und 830, einbringen, dei die Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich de Bundesgebietes betrifft. Ich stelle namens meiner Fraktion folgenden Änderungsantrag:
    Der Bundestag wolle beschließen, statt dem Antrag des Haushaltsausschusses laut Drucksache Nr. 830 folgendem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben:
    Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Die sechsprozentige Gehaltskürzung der Beamten und Ruhestandsbeamten — —

    (Zuruf von der KPD: Das ist ja Konkurrenzkampf, was Sie da aufführen! — Abg. Gengler: Das ist geschäftsordnungsmäßig ja nicht möglich! Ein Gesetzentwurf muß drei Lesungen passieren!)

    - Ich kann den Antrag des Ausschusses durch
    einen Änderungsantrag — —

    (Zurufe von der KPD: Sie wollen die Sache verkomplizieren! Das sind ganz üble Methoden!)

    - Das kann man ohne weiteres nach der Geschäftsordnung machen, darüber haben Sie zu entscheiden. Ich weiß, was Sie einflechten wollen — —

    (Zuruf von der KPD: Warum haben Sie nicht vorher daran gedacht?)

    — Es liegt ein Gesetzesantrag von Ihnen vor, der wurde in der ersten Lesung ausgesetzt. Deshalb stelle ich den Änderungsantrag. Ich wiederhole:
    § 1
    Die sechsprozentige Gehaltskürzung der Beamten und Ruhestandsbeamten auf Grund der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 ist für die Verwaltungsangehörigen (einschließlich der Versorgungsberechtigten) des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgehoben.
    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1950 in Kraft.
    Ich darf diesen Änderungsantrag dem Herrn Präsidenten überreichen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Pannenbecker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Pannenbecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Die beste Begründung für die Notwendigkeit der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung hat im Laufe der vielgestaltigen und trotzdem unfruchtbaren Verhandlungen eigentlich der Herr Bundesfinanzminister gegeben, denn er hat im Laufe dieser Verhandlungen gesagt, ihm sei klar, daß die Beamtenschaft in den letzten Jahren gewissermaßen mit 50 % vorbelastet gewesen sei, weil ihre Bezüge noch auf der Besoldungsverordnung von 1927 minus der 6 % seit 1931 beruhten. Das ist nach meiner Meinung eine ganz ausgezeichnete Begründung für die Notwendigkeit, die sechsprozentige Gehaltskürzung endlich aufzuheben. Der Herr Finanzminister hat dann im Laufe der letzten Monate ein Weiteres getan. Er hat hier im Plenum einmal erklärt: wenn der Bundestag bereit ist, die sechsprozentige Gehaltskürzung aufzuheben, dann bin ich bereit, die 6 % ab 1. Januar 1950 zu zahlen.
    Deutschei Bundestag. — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1950 2211

    (Pannenbecker)

    Leider ist der Bundestag dieser Anregung des Herrn Finanzministers nicht gefolgt. Die Angehörigen der Koalitionsparteien haben damals gegen diese Anregung des Herrn Finanzministers gestimmt, sonst wären wir die Sache längst los, und die Gehaltskürzungsverordnung wäre aufgehoben.
    Mehr möchte ich nach dem, was zur Sache von Herrn Kollegen Baur und von den anderen Herren gesagt worden ist, nicht sagen. Ich möchte nur dem von Herrn Kollegen Falkner von der Bayernpartei eingebrachten Abänderungsantrag zustimmen und Sie alle bitten, ebenfalls diesem Antrag zuzustimmen, damit diese Dinge endlich einmal bereinigt werden.