Rede von
Dr.
Max
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Antrag auf Überweisung an den Haushaltsausschuß ist ein Antrag, der die geschäftsordnungsmäßige Behandlung betrifft, d. h. der Haushaltsausschuß soll prüfen, ob der Antrag den Vorschriften des § 48 a. der Geschäftsordnung entspricht.
— Jawohl, genau so, wie es auf Vorschlag des Herrn Kollegen Arndt im Ausschuß für Geschäftsordnung beschlossen und wie es auch vom Ältestenrat angenommen worden ist.
Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik ist ein Antrag, der die sachliche Behandlung der Dinge betrifft. Man kann deshalb nicht beide Anträge auf die gleiche Ebene stellen, sondern der Antrag, der die geschäftsordnungsmäßige Behandlung betrifft, hat den Vorrang.