Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Eichler hat mit Recht die bedauerliche Lücke hervorgehoben, die dadurch entstanden ist, daß durch das Kontrollratsgesetz vom 30. Januar 1946 die strafrechtliche Bestimmung aufgehoben wurde, die das Anwerben für eine fremdländische Militärmacht unter Strafe gestellt hat. Es ist unser Wille, diese Lücke zu schließen. Deswegen ist in der Strafrechtsnovelle, die Ihnen hoffentlich sehr bald zugehen wird, eine Bestimmung vorgesehen, die dem Inhalt des Art. 141 a des Strafgesetzbuches entspricht. Danach soll unter Strafe gestellt werden, und zwar Gefängnis nicht unter drei Monaten, wer einen Deutschen zum Wehr- oder Rüstungsdienst einer ausländischen Macht anwirbt oder ihren Werbern oder dem ausländischen Wehr- oder Rüstungsdienst zuführt. Wir sehen vor, daß als Wehr- oder Rüstungsdienst einer ausländischen Macht nicht der Dienst bei zwischenstaatlichen Einrichtungen gilt, die wir im Grundgesetz vorgesehen haben.
Ein Wort nur zu dem Antrag des Herrn Abgeordneten Richter, der begehrt, daß jeder, der sich zu einer fremden Militarmacht — Fremdenlegion — begibt, die Staatsangehörigkeit verliert. Dieser Antrag scheitert an der Bestimmung des Grundgesetzes. Wir haben ausdrücklich im Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes festgelegt, daß gegen den Willen des Betroffenen keinem Deutschen die Staatsangehörigkeit abgesprochen werden kann, wenn er dadurch staatenlos wird. Also: die Repressalie, die Herr Abgeordneter Richter im Auge hat, ist keinesfalls durchführbar, nach meiner Meinung auch nicht notwendig. Das einzige, was die deutsche Regierung in der augenblicklichen Lage tun kann, ist die Unterbindung des Werbens für eine Wehrmacht eines ausländischen Staates,
und diesen strafrechtlichen Schutz unserer jungen
Leute wollen wir möglichst bald wieder schaffen.