Rede:
ID0105901800

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
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    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Strauß.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950 2159 59. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2160A, 2194D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Drucksache Nr. 761) 2160B Dr. Solleder (CSU), Antragsteller . . 2160B Paul (Düsseldorf) (KPD) 2160D Ewers (DP) 2161B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2161C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksachen Nr. 837 und 699) . . 2162A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2162B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831, 631, 858 und 869) . . . . . . . . 2160B, 2162A, 2163D Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . . . . 2164A als Abgeordneter 2170A Parzinger (BP) . . . . . . . . . 2164B Dr. Bertram (Z) 2164B Strauß (CSU) 2165A Pohle (SPD) 2166A Mende (FDP) 2166C Löfflad (WAV) . . . . . . . 2167B Renner (KPD) . . . . . . . . . 2167D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2169A Gengler (CDU) 2169D Dr. Wellhausen (FDP) 2171A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksachen Nr. 838 und 506) 2171D Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 2172A Beratung des Mündlichen Berichtes des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Bauereisen, Strauß und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 808 und 428) . . . . . . . 2172B Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2172C Wartner (BP) 2175A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . 2175D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 2177B Schmidt (Bayern) (WAV) 2178C Niebergall (KPD) 2179C Rüdiger (FDP) 2180D Dr. Glasmeyer (Z) 2181D Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 2182B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Drucksache Nr. 687) 2184D Harig (KPD), Antragsteller . . . . 2184D Eichler (SPD) 2186B Dr. Richter (DRP) . . . . . . . . 2188B Strauß (CSU) . . . . . . . . . 2189A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2189A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Herstellung usw. von Kriegsmaterial (Drucksache Nr. 715) 2189C Fisch (KPD), Antragsteller 2189C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2191D Dr. Mommer (SPD) 2192B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2194A Schreiben des Abg. Dr. Doris an den Präsidenten des Deutschen Bundestags betr. Zugehörigkeit zur Sozialistischen Reichspartei 2194D Nächste Sitzung 2194D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Nr. 869 stellt ganz eindeutig eine Verschlechterung des Gesetzes gegenüber der gestern von uns beschlossenen Fassung dar.

    (Zustimmung.)

    Nach § 3 des Gesetzes, haben wir gestern beschlossen, sollen die Heimkehrer eine Kleiderbeihilfe von 250 DM erhalten. Heute steht in der gleichen Fassung „bis zu 250 DM".

    (Zuruf: Kunstgriff!)

    Diese Verschlechterung des Gesetzes gegenüber einem Gesetzestext, den wir gestern mit großer Mehrheit angenommen haben, hat bisher in diesem Hohen Hause noch niemand begründet. Die Gründe, die heute morgen im Haushaltsausschuß für diese Verschlechterung des Gesetzes gegeben worden sind, konnten mich und meine Parteifreunde vom Zentrum in keiner Weise überzeugen. Daß zunächst das Heimkehrergeld auf 150 DM erhöht worden war, hatte seinen Grund in der entsprechenden bayerischen Regelung. Diese bayerische Regelung ist vom Haus, nachdem im Ausschuß eine andere Beschlußfassung stattgefunden hatte, akzeptiert worden. Die Annahme dieses Betrages von 150 DM soll pro forma bleiben. Mit der einen Hand wird aber gegeben, was mit der andern Hand vom Bundesfinanzministerium wieder genommen werden soll.
    Das gesamte Objekt beträgt schätzungsweise 4 Millionen DM. Wenn uns der Herr Bundesfinanzminister erklärt, es sei nicht möglich, die vorgesehenen Leistungen an die Heimkehrer in diesem Umfange zu erbringen, so wird man bei dem Umfang des Gesamtetats nicht sagen können, daß dieser Betrag von 4 Millionen DM den Gesamtetat irgendwie ernsthaft in Gefahr bringen könnte.
    Wenn man aper davon ausgeht, daß eine ernsthafte Gefährdung des Etats nicht in Frage steht, dann muß man doch auch einmal auf die Vorgeschichte des Antrags eingehen. Es war wohl so, daß durch den Antrag der Bayernpartei vom März bereits diese Regelung beantragt worden war. Durch einen Antrag von zahlreichen Mitgliedern der Regierungsparteien vom 25. April dieses Jahres ist der gleiche Antrag gestellt worden. Wenn daraufhin auf Grund eines Antrags sowohl der Bayernpartei wie der zahlreichen Mitglieder der Regierungsparteien ein solcher Antrag angenommen wird und das Haus dieser Regelung zustimmt, dann sollte es meiner Ansicht nach die Pflicht des Finanzministers sein, sich dieser Meinung seiner eigenen Parteifreunde anzuschließen

    (lebhafter Beifall beim Zentrum und bei der SPD)

    und nicht in der bekannten Manier zu versuchen, indem man einfach sagt: „Ich kann nicht!", die bereits gefaßten Beschlüsse des Hauses umzustoßen. Sind wir Abgeordneten denn nicht heute noch genau derselben Überzeugung, der wir gestern auch waren?

    (Dr. Wuermeling: Der wir vorgestern waren!)

    Hat uns die Mitteilung, die uns gestern Herr Abgeordneter Dr. Jaeger gemacht hat, der davon sprach, daß er aus Mitgefühl für die Heimkehrer diese Erhöhung des Heimkehrergeldes auf 150 DM fordern müsse, — haben uns diese Gründe nicht überzeugt, und haben wir nicht deshalb für den Antrag gestimmt? Und heute sollen wir gleichen Abgeordneten, die gestern für den Antrag gestimmt haben, diesem Kunstgriff des Bundesfinanzministers unsere Zustimmung geben und ohne sachliche Begründung eine Verschlechterung des Gesetzes hinnehmen können? Ich glaube, wenn wir Abgeordneten vor unserem Gewissen ehrlich sein wollen, können wir, die wir gestern zugestimmt haben, heute nicht andersherum stimmen.

    (Sehr gut! — Abg. Dr. Wuermeling: Ihnen gönne ich mal eine Stunde Verantwortung!)



    (Dr. Bertram)

    — Die Verantwortung können Sie mir ruhig gönnen!
    Ich weiß, was ich mit der Verantwortung anzufangen habe. Solche Kniffe würde ich mir nicht leisten.

    (Händeklatschen beim Zentrum und bei der BP.) Und wenn Sie die Verantwortung mit einer Stimme Mehrheit in dieser Ruhe auf sich nehmen wollen, dann müssen Sie selber wissen, was Sie tun.


    (Bravo! bei der SPD. — Beifall beim Zentrum.) .Dann noch ein Punkt, der, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch erwähnt zu werden verdient. Es dreht sich darum, daß das Gesetz alsbald angenommen wird, und es dreht sich darum, daß der Bundesrat kein Veto einlegt. Wenn der Bundesfinanzminister sich jetzt vor seine Parteifreunde stellen, mit dem Bundesrat sprechen und ihm erklären würde: diese 4 Millionen, die die Sache vielleicht ausmacht, werde ich verkraften, dann brauchten wir keine Sorge zu haben, daß der Bundesrat etwa ein Veto einlegt und dadurch das Inkrafttreten dieses Gesetzes verzögert werden könnte. Das muß uns auch am Herzen liegen, und deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, die Abstimmung des gestrigen Tages heute zu wiederholen und damit dem Bundesfinanzminister den Auftrag zu geben, hier den Wünschen des Hohen Hauses entsprechend mit dem Bundesrat zu verhandeln und die alsbaldige Inkraftsetzung dieses Gesetzes durchzusetzen.


    (Beifall beim Zentrum und bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Strauß.

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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Schoettle: ihm kann darin nicht recht gegeben werden, daß es sich bei dem Abänderungsantrag, das Entlassungsgeld von 100 auf 150 DM zu erhöhen, um einen politischen Sachverhalt handelt.

    (Abg. Schoettle: Herr Kollege Strauß, ich habe berichtet!)

    Gerade die Tatsache, daß sich die Meinungen durch die Fraktionen hindurch geteilt haben, ist Beweis dafür, daß es sich nicht um einen politischen Sachverhalt handelt, sondern um eine verschiedene Auffassung dieser Angelegenheit.

    (Zuruf links: Herr Kollege Strauß, nennen wir es doch eine koalitionspolitische Frage!)

    Es muß auch in diesen Angelegenheiten einmal Fragen geben, die nicht immer rein politisch angesehen werden, sondern die auch von einer anderen Seite her betrachtet werden können. Es unterscheiden uns nämlich hierbei Denkweisen oder Generationsunterschiede, Herr Kollege Schoettle.

    (Zuruf links: O, langsam! — Lachen. — Zuruf: Koalitionsunterschiede!)

    Wenn wir die Forderung erhoben haben, das Entlassungsgeld von 100 auf 150 DM zu erhöhen — und ich will hier nicht die Argumente von gestern wiederholen —, dann ist es allein - —

    (Abg. Dr. Baumgartner: Abgeschrieben!)

    — reden wir nicht darüber, Herr Dr. Baumgartner, wer abgeschrieben hat; dann würden Sie eine schlechte Zensur in Bayern bekommen —,

    (Zuruf von der BP)

    dann ist diese Forderung ausschließlich darin begründet, daß es sich hier um einen Personenkreis handelt, der mindestens und frühestens nach fünfjähriger Haft wieder in die Heimat zurückgekommen ist. Und es handelt sich hier — das Gesetz tritt
    am 1. April 1950 erst in Kraft — doch jetzt, wo es de jure keine Kriegsgefangenen mehr gibt, ausschließlich um einen Personenkreis, der entweder in Untersuchungshaft genommen war oder langjähriges Zuchthaus und Straflager hinter sich hat und nunmehr zurückkommt. Daß wir diesen Personenkreis, ganz gleich, ob er bedürftig ist oder nicht, die Höchstsumme des Entlassungsgeldes zubilligen wollten, könnte, glaube ich, nach dem Beschluß von gestern keiner Kritik unterzogen werden, weil es keinen politischen Hintergrund hat.
    Ich muß mich aber gegen den Ausdruck, den Herr Kollege Parzinger gewählt hat, „Kunstgriff" und ähnliches, mit aller Entschiedenheit verwahren.

    (Zuruf.)

    — Wenn Sie behaupten, Kollege Parzinger, daß damit wiederum die Unterstützung der Heimkehrer von dem Ermessen der Bürokratie abhängig ist, dann dürfen Sie auch nicht der Bedingung „im Falle der Bedürftigkeit" zustimmen. Denn die Überprüfung der Bedürftigkeit ist in jedem Falle der Bürokratie, d. h. also der Verwaltung überlassen. Und außerdem möchte ich in diesem Falle, wenn man auch im Anfang schlechte Erfahrungen gemacht hat, nicht von vornherein zugrunde legen, daß der Beamte, der diese Frage zu überprüfen hat, dem Heimkehrer mit einer Abneigung gegenübertritt, sondern ihm ruhig auch mal zugute halten, daß er offenen Herzens die gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzt, um dem Heimkehrer zu helfen. Der immer konstruierte Gegensatz, der aus dem Worte „Kunstgriff" spricht, als ob die Verwaltung von vornherein schon in einem ständigen- Gegensatz zu jedem Hilfsbedürftigen stände, kann nicht in allen Fällen aufrechterhalten werden.

    (Zurufe links: Na ja, also doch! — Weitere Zurufe links.)

    - Wenn Sie wollen, daß ich lauter rede, ich bin dazu in der Lage. Mir kommt es nicht darauf an. Gerade die Tatsache, ,daß die Verwaltung die Bedürftigkeit prüfen muß, spricht dafür, daß es graduelle Unterschiede zwischen Bedürftigen und Nichtbedürftigen geben muß. Die Heimkehrer liegen ja nicht in zwei Kategorien fest, reich und arm; die einen erhalten 250 DM und die anderen gar nichts. Wenn man schon die Bedürftigkeit überprüft und wenn man zu dem Beamten das Vertrauen hat, daß er in der Lage ist, festzustellen: bedürftig oder nicht, kann man ihm auch das Vertrauen geben, festzustellen, wieviel innerhalb der möglichen Grenzen der Arme, der vor seinen Schreibtisch tritt, mit Recht beanspruchen kann.
    Gerade dem Kollegen Bertram, der vom Bundesrat gesprochen hat, und denen, die ihm Beifall geklatscht haben, möchte ich sagen, worum es sich hierbei handelt. Der Bundesrat ist es gewesen, der mit Mehrheit gegen die Stimmen Bayerns und einiger anderer Länder dieses Entlassungsgeld von 150 DM abgelehnt hat. Die gleichen Herren von dieser Seite des Hauses, die Ihnen, Herr Kollege Bertram, Beifall geklatscht haben, als Sie hier mit Recht die Forderung nach Erhöhung vertreten haben, haben im Bundesrat gegen diese Erhöhung auf 150 Mark Stellung genommen. Uns kommt es bei diesem Antrag Drucksache Nr. 869 ausschließlich darauf an, zu verhindern, daß nicht die gleichen, die damals schon im Bundesrat das Gesetz in anderer Form durchgebracht haben, als wir es wollten, nun durch einen eventuellen Einspruch gegen dieses


    (Strauß)

    Gesetz seine rasche Inkraftsetzung unmöglich machen; auf nichts anderes. Man soll in einem solchen Fall nicht politische Tatbestände oder einen Kunstgriff unterstellen, wenn es sich um ganz andere Erwägungen handelt.