Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Nr. 869 stellt ganz eindeutig eine Verschlechterung des Gesetzes gegenüber der gestern von uns beschlossenen Fassung dar.
Nach § 3 des Gesetzes, haben wir gestern beschlossen, sollen die Heimkehrer eine Kleiderbeihilfe von 250 DM erhalten. Heute steht in der gleichen Fassung „bis zu 250 DM".
Diese Verschlechterung des Gesetzes gegenüber einem Gesetzestext, den wir gestern mit großer Mehrheit angenommen haben, hat bisher in diesem Hohen Hause noch niemand begründet. Die Gründe, die heute morgen im Haushaltsausschuß für diese Verschlechterung des Gesetzes gegeben worden sind, konnten mich und meine Parteifreunde vom Zentrum in keiner Weise überzeugen. Daß zunächst das Heimkehrergeld auf 150 DM erhöht worden war, hatte seinen Grund in der entsprechenden bayerischen Regelung. Diese bayerische Regelung ist vom Haus, nachdem im Ausschuß eine andere Beschlußfassung stattgefunden hatte, akzeptiert worden. Die Annahme dieses Betrages von 150 DM soll pro forma bleiben. Mit der einen Hand wird aber gegeben, was mit der andern Hand vom Bundesfinanzministerium wieder genommen werden soll.
Das gesamte Objekt beträgt schätzungsweise 4 Millionen DM. Wenn uns der Herr Bundesfinanzminister erklärt, es sei nicht möglich, die vorgesehenen Leistungen an die Heimkehrer in diesem Umfange zu erbringen, so wird man bei dem Umfang des Gesamtetats nicht sagen können, daß dieser Betrag von 4 Millionen DM den Gesamtetat irgendwie ernsthaft in Gefahr bringen könnte.
Wenn man aper davon ausgeht, daß eine ernsthafte Gefährdung des Etats nicht in Frage steht, dann muß man doch auch einmal auf die Vorgeschichte des Antrags eingehen. Es war wohl so, daß durch den Antrag der Bayernpartei vom März bereits diese Regelung beantragt worden war. Durch einen Antrag von zahlreichen Mitgliedern der Regierungsparteien vom 25. April dieses Jahres ist der gleiche Antrag gestellt worden. Wenn daraufhin auf Grund eines Antrags sowohl der Bayernpartei wie der zahlreichen Mitglieder der Regierungsparteien ein solcher Antrag angenommen wird und das Haus dieser Regelung zustimmt, dann sollte es meiner Ansicht nach die Pflicht des Finanzministers sein, sich dieser Meinung seiner eigenen Parteifreunde anzuschließen
und nicht in der bekannten Manier zu versuchen, indem man einfach sagt: „Ich kann nicht!", die bereits gefaßten Beschlüsse des Hauses umzustoßen. Sind wir Abgeordneten denn nicht heute noch genau derselben Überzeugung, der wir gestern auch waren?
Hat uns die Mitteilung, die uns gestern Herr Abgeordneter Dr. Jaeger gemacht hat, der davon sprach, daß er aus Mitgefühl für die Heimkehrer diese Erhöhung des Heimkehrergeldes auf 150 DM fordern müsse, — haben uns diese Gründe nicht überzeugt, und haben wir nicht deshalb für den Antrag gestimmt? Und heute sollen wir gleichen Abgeordneten, die gestern für den Antrag gestimmt haben, diesem Kunstgriff des Bundesfinanzministers unsere Zustimmung geben und ohne sachliche Begründung eine Verschlechterung des Gesetzes hinnehmen können? Ich glaube, wenn wir Abgeordneten vor unserem Gewissen ehrlich sein wollen, können wir, die wir gestern zugestimmt haben, heute nicht andersherum stimmen.
— Die Verantwortung können Sie mir ruhig gönnen!
Ich weiß, was ich mit der Verantwortung anzufangen habe. Solche Kniffe würde ich mir nicht leisten.
Und wenn Sie die Verantwortung mit einer Stimme Mehrheit in dieser Ruhe auf sich nehmen wollen, dann müssen Sie selber wissen, was Sie tun.
.Dann noch ein Punkt, der, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch erwähnt zu werden verdient. Es dreht sich darum, daß das Gesetz alsbald angenommen wird, und es dreht sich darum, daß der Bundesrat kein Veto einlegt. Wenn der Bundesfinanzminister sich jetzt vor seine Parteifreunde stellen, mit dem Bundesrat sprechen und ihm erklären würde: diese 4 Millionen, die die Sache vielleicht ausmacht, werde ich verkraften, dann brauchten wir keine Sorge zu haben, daß der Bundesrat etwa ein Veto einlegt und dadurch das Inkrafttreten dieses Gesetzes verzögert werden könnte. Das muß uns auch am Herzen liegen, und deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, die Abstimmung des gestrigen Tages heute zu wiederholen und damit dem Bundesfinanzminister den Auftrag zu geben, hier den Wünschen des Hohen Hauses entsprechend mit dem Bundesrat zu verhandeln und die alsbaldige Inkraftsetzung dieses Gesetzes durchzusetzen.