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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950 2159 59. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2160A, 2194D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Drucksache Nr. 761) 2160B Dr. Solleder (CSU), Antragsteller . . 2160B Paul (Düsseldorf) (KPD) 2160D Ewers (DP) 2161B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2161C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksachen Nr. 837 und 699) . . 2162A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2162B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831, 631, 858 und 869) . . . . . . . . 2160B, 2162A, 2163D Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . . . . 2164A als Abgeordneter 2170A Parzinger (BP) . . . . . . . . . 2164B Dr. Bertram (Z) 2164B Strauß (CSU) 2165A Pohle (SPD) 2166A Mende (FDP) 2166C Löfflad (WAV) . . . . . . . 2167B Renner (KPD) . . . . . . . . . 2167D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2169A Gengler (CDU) 2169D Dr. Wellhausen (FDP) 2171A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksachen Nr. 838 und 506) 2171D Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 2172A Beratung des Mündlichen Berichtes des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Bauereisen, Strauß und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 808 und 428) . . . . . . . 2172B Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2172C Wartner (BP) 2175A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . 2175D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 2177B Schmidt (Bayern) (WAV) 2178C Niebergall (KPD) 2179C Rüdiger (FDP) 2180D Dr. Glasmeyer (Z) 2181D Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 2182B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Drucksache Nr. 687) 2184D Harig (KPD), Antragsteller . . . . 2184D Eichler (SPD) 2186B Dr. Richter (DRP) . . . . . . . . 2188B Strauß (CSU) . . . . . . . . . 2189A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2189A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Herstellung usw. von Kriegsmaterial (Drucksache Nr. 715) 2189C Fisch (KPD), Antragsteller 2189C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2191D Dr. Mommer (SPD) 2192B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2194A Schreiben des Abg. Dr. Doris an den Präsidenten des Deutschen Bundestags betr. Zugehörigkeit zur Sozialistischen Reichspartei 2194D Nächste Sitzung 2194D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Es fehlen wegen Erkrankung die Abgeordneten Feldmann, Frau Dr. Gröwel, Bazille, Dr. Baade, Dr. Gülich, Bettgenhäuser, Sander, Arnholz, Frau KippKaule, Frühwald, Wittmann.
    Es fehlen entschuldigt die Abgeordneten Dr. Brönner, Dr. Gerstenmaier, Dr. Henle, Dr. Ehlers, Raestrup, Giencke, Fürst Fugger von Glött, Dr. Menzel, Klabunde, Jahn, Frau Schroeder (Berlin), Herbig, von Knoeringen, Görlinger, Steinhörster, Behrisch, Erler, Stierle, Brunner, Dr. Nöll von der Nahmer, Rademacher, Dr. Middelhauve, Stahl, Dr. Hoffmann, Eichner, Loritz, Frau Thiele, Agatz, Müller. (Offenbach), Müller (Hannover), Frau Dr. Weber.
    Außerdem fehlt der Abgeordnete Wehner. Ferner fehlen die dienstlich auf Studienreise in den Vereinigten Staaten sich befindenden Abgeordneten.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich habe weiter folgende Mitteilung zu machen: Die heutige Tagesordnung wird, wie gestern beschlossen, ergänzt durch die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer — Heimkehrergesetz — Drucksachen Nr. 831 und 858. Da dazu ein Ergänzungsantrag eingegangen ist, der sich noch in der Vervielfältigung befindet, darf ich das Einverständnis des Hauses annehmen, daß wir diesen Punkt erst dann behandeln, wenn diese Drucksache zur Verteilung gekommen ist. — Ich höre keinen Widerspruch. Wir werden demgemäß verfahren.
Wir kommen dann zum ersten Punkt der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Drucksache Nr. 761).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen gemäß § 88 der Geschäftsordnung folgende Einteilung der Redezeit vor: für die Einbringung des Gesetzentwurfs 10 Minuten und für die Fraktionen 60 Minuten nach dem üblichen Schlüssel. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen und frage, wer von den Antragstellern den Gesetzentwurf einbringt. — Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Solleder!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Solleder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag geht dahin, daß der Bundestag folgendes Gesetz beschließen wolle:
    Einziger Paragraph
    § 36 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung vom 15. Dezember 1942 — RGBl. I S. 172 — erhält folgende Fassung:
    Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten
    entsprechend für Pachtverhältnisse über
    Räume und über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen sich der Pachtzins für gewerblich genutzte Räume und unbebaute Grundstücke ausschließlich nach den mengen- und wertmäßigen Umsätzen, die der Pächter erzielt, bemißt.
    Ich darf Ihnen den Sinn des Antrages darlegen. Durch § 36 des Gesetzes vom Jahre 1942 wurden die Bestimmungen des Mieterschutzes auf die gewerblichen Räume ausgedehnt. Diese Bestimmung ist an und für sich dem Mieterschutzgesetz, das ja aus der Wohnraumnot entstanden ist, fremd gewesen. Es' mag der Tendenz der damaligen Kriegszeit entsprochen haben, die Wirtschaft dem totalen Krieg zu unterstellen und die Verhältnisse so zu regeln, daß der einzelne keine Veränderungsmöglichkeiten hatte. Ich gebe zu, daß die Lockerung des gewerblichen Mieterschutzes äußerst vorsichtig gehandhabt werden muß, weil unsere Wirtschaftsverhältnisse heute noch nicht so geklärt sind, daß von vornherein eine Beseitigung dieser Bestimmungen verlangt werden kann. Aber offensichtliche Auswüchse und Mißstände müssen beseitigt werden. Ein derartiger Mißstand ist z. B. vorhanden, wenn ein Unternehmer sagen wir, etwa eine Brauerei, eine Gaststätte offensichtlich zu dem Zweck verpachtet, das in der Brauerei erzeugte Bier in der Gaststätte umzusetzen. Geht dieser Pachtvertrag z. B. auf das Jahr 1939 zurück, so ist zu sagen, daß man bei Abschluß des Pachtvertrages natürlich gewisse Vorstellungen über den mengenmäßigen Umsatz hatte; und das war die Grundlage des Vertrags. Nehmen wir an, daß in der Zwischenzeit, in der der Pachtschutz eingeführt worden ist, dieser oder jener den Absatz des Bieres aufgibt und sich auf den Absatz von Wein oder Schnaps verlegt, weil ihm das lukrativer erscheint. Es wird also ein vertragsmäßig gewollter Zustand durch diese Schutzbestimmung illusorisch gemacht. Ich könnte diese Beispiele beliebig erweitern. So kenne ich beispielsweise den Fall der Verpachtung einer Apotheke, die lediglich von dem Gesichtspunkt der Raumfrage aus unter Pacht- bzw. Mieterschutz fällt und infolgedessen nicht aufgehoben werden kann. Es wurde deshalb in die beantragte Bestimmung eingefügt, daß insoweit eine Lockerung der gewerblichen Pachtschutzbestimmungen erfolgen soll, als der Pachtzins nach den aus dem Pachtobjekt erzielten mengen- und wertmäßigen Umsätzen bemessen ist. Damit ist die Gefahr abgebogen, daß man allzu scharf in diese Lockerungsbestrebungen hineingreift, und andererseits ist einem bestellenden Mißstand abgeholfen.
    Nicht ganz die gleichen aber doch ähnliche Bestimmungen haben inzwischen verschiedene Länder getroffen, so daß man vielleicht gelegentlich der dritten Beratung den Antrag dahin ergänzen könnte, daß, soweit ländermäßig bereits einschlägige Bestimmungen bestehen, dieselben durch dieses Gesetz nicht berührt werden.