Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem das Heimkehrergesetz in den drei Ausschüssen mit seltener Einmütigkeit erarbeitet worden ist, waren wir in diesen Ausschüssen der Auffassung, daß dieses Gesetz auch hier im Hause mit derselben Einmütigkeit verabschiedet werden würde. Ich hätte zu diesem Gesetz heute kein Wort gesprochen, wenn nicht die drei Anträge auf Erhöhung des Entlassungsgeldes gestellt worden wären. Es kann die Vermutung auftreten, daß die drei Anträge, die von drei bayerischen Parteien gestellt worden sind, im Auftrage der bayerischen Regierung hier eingebracht wurden.
Denn die Frage der Erhöhung des Entlassungsgeldes ist erstmalig nicht von einer Partei, sondern von einem Vertreter der bayerischen Regierung gestellt worden, und zwar zunächst im
Bundesrat. Als dann die bayerische Regierung
sehen mußte, daß sie im Bundesrat nicht zum
Zuge kam, ist der Herr Staatssekretär Grieser
im Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen aufgetreten, um auf dem Weg
über den Bundestag die Erhöhung durchzusetzen.
— Gewiß, Sie haben recht, es ist keine Erhöhung. Ursprünglich wollte man ja keine Erhöhung, sondern eine Verschiebung der Entlassungsbeihilfe, indem man die 250 DM Kleider- und Hausratsbeihilfe, die gewährt werden sollten, auf 200 DM herabsetzen und dafür das Entlassungsgeld auf 150 DM heraufsetzen wollte. Dabei hat die bayerische Staatsregierung den einen Hintergedanken: sie hat nämlich die Hoffnung, daß, wenn das Entlassungsgeld auf 150 DM erhöht wird, sie dann diese 50 DM, die sie bisher mehr gezahlt hat, vom Bund ersetzt bekommt. Das scheint nach meinem Dafürhalten die einzige Ursache der Anträge zu sein, die hier im Bundestag vorgelegt worden sind. Dann glaubt man mit diesen Anträgen nach außen hin auch noch irgendwie Agitation treiben zu können.
Meine Damen und Herren! Für diese Auffassung, glaube ich wenigstens, muß uns das Heimkehrergesetz und die Versorgung der Heimkehrer doch zu ernst sein.
Kollege Renner, ich bewundere die Geduld der Mitglieder dieses Hauses, die immer wieder ohne größeren Widerspruch zuhören, wenn der Vertreter eines Systems, das völkerrechtswidrig
Millionen Menschen zurückhält, sich hier als Sachwalter der Heimkehrer aufzuspielen beliebt.
Meine Damen und Herren! Worauf es ankommt, ist, daß dieses Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird, damit — das hat Abgeordneter Pohle ganz recht gesagt — nicht ein Zuspät dahintergesetzt werden muß. Denn wenn wir in dem Gesetz, so wie es die drei Ausschüsse Ihnen einmütig vorgelegt haben, Änderungen vornehmen, dann laufen wir Gefahr, daß wieder einige Monate ins Land gehen, bis ein Heimkehrergesetz zustande kommt.
Daher bitte ich das Hohe Haus, dem Gesetzentwurf so, wie er von den drei Ausschüssen vorgelegt worden ist, zuzustimmen.