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ID0105802700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    An dieser Bestimmung nicht.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Arndgen zur Geschäftsordnung gehört, die Aussprache der zweiten Beratung vorläufig hinauszuschieben. Wird zu diesem geschäftsordnungsmäßigen Antrag das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann darf ich das Einverständnis des Hauses mit der Aussetzung der Aussprache der zweiten Beratung annehmen.
Ich bitte die beteiligten Mitglieder der beiden Ausschüsse, wie Herr Abgeordneter Arndgen eben gebeten hat, sich in Zimmer 104 einzufinden.
Inzwischen fahren wir mit der Erledigung der Tagesordnung fort. Ich darf darauf hinweisen, daß im Ältestenrat beschlossen worden ist, die Beratung der Punkte 6 und 7 der Tagesordnung gemeinsam vorzunehmen.
Ich rufe zunächst Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und Dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes.
In Frage kommen die Drucksachen Nr. 798 neu und Nr. 261. Dazu liegt ein Abänderungsantrag Drucksache Nr. 853 vor.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Farke als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP Nr. 261 fordert eine Änderung des § 36 Abs. 4 des Soforthilfegesetzes. Danach sollen Rentenleistungen, außer Kriegsbeschädigtenrenten und Unterhaltsleistungen Angehöriger, und sonstige Einkünfte. die kein Arbeitseinkommen darstellen, angerechnet werden, soweit sie 100 DM monatlich überschreiten. Der Ausschuß für den Lastenausgleich konnte dieser Regelung in ihrem ganzen Umfang nicht zustimmen, da die Durchführung in der Hälfte aller Fälle, nämlich in 500 000 Fällen, zur Anwendung kommen müßte und einen zusätzlichen Aufwand von 330 Millionen DM erfordern würde. 330 Millionen DM stehen aber dem Soforthilfefonds zusätzlich nicht zur Verfügung. Es müßte sonst auf jede Art einer produktiven Hilfe — Haushaltshilfe, Wohnungsbauhilfe etc. — verzichtet werden. Der Ausschuß hat sich daher nach eingehenden Beratungen zu dem vorliegenden Antrag Drucksache Nr. 798 entschlossen, der eine Milderung der Notstände bei den Beziehern von Unfall- und Kriegsbeschädigtenrenten vorsieht und demgemäß an die Stelle des bisherigen Abs. 4 in § 36 des Soforthilfegesetzes die neuen Absätze 4 und 5 setzt.
    Sie haben folgenden Wortlaut:

    (4) Rentenleistungen werden auf die Unterhaltshilfe in voller Höhe angerechnet. Von der Anrechnung ausgenommen sind Sonderleistungen einmaliger oder laufender Art; den Beziehern von Unfall- und Kriegsbeschädigtenrenten werden Freibeträge gewährt, die bei einer Erwerbsbeschränkung von 40 % oder weniger 10 DM monatlich, von 50 bis 60 % 20 DM monat-



    (Farke)

    lieh, von 66 2/3 bis 80 % 30 DM monatlich,
    von über 80 % 40 DM monatlich betragen.
    Der neue Absatz 5 lautet:
    Sonstige Einkünfte werden auf die Unterhaltshilfe in voller Höhe angerechnet; zu den sonstigen Einkünften gehören nicht Arbeitseinkünfte, gesetzliche Unterhaltsleistungen Angehöriger sowie Leistungen, die dem Geschädigten von Angehörigen oder von dritter Seite ohne rechtliche Verpflichtung gewährt werden.
    In Artikel II heißt es:
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft.
    Diese Änderung in § 36 des Soforthilfegesetzes wurde von der Mehrheit des Ausschusses gegen fünf Stimmen bei einer Stimmenthaltung gutgeheißen. Die sechs Vertreter, die dem Antrag nicht zugestimmt haben, wollten damit nicht zum Ausdruck bringen, daß sie die vorgesehenen Milderungen ablehnen. Sie haben ihre Haltung mit der bisherigen Haltung des Ausschusses begründet, der jede Änderung des Soforthilfegesetzes abgelehnt hat, um das ganze Gebäude des Soforthilfegesetzes nicht zum Einsturz zu bringen. Diese an sich berechtigten Bedenken gegenüber Änderungen des Soforthilfegesetzes wurden von der Mehrheit des Ausschusses in diesem Falle nicht geteilt, da es sich bei der vorgesehenen Änderung lediglich um eine Umstellung der vorhandenen Beträge handelt. Bei dieser Umstellung innerhalb der Leistungen des Soforthilfefonds kommen 48 bis 60 Millionen DM in Frage. Sie müssen aus der produktiven Hilfe in die Unterstützungshilfe genommen werden. Die besondere Notlage der Kriegsbeschädigten und Unfallrentner rechtfertigt aber diese Umstellung. An der Aufkommensseite des Soforthilfegesetzes, die für seine Struktur entscheidend ist, wird durch diesen Ausschußantrag nichts geändert.
    Der Ausschuß für Lastenausgleich bittet das Hohe Haus, dem Ausschußantrag auf Drucksache Nr. 798 (neu) zuzustimmen.
    Darf ich zugleich zu Punkt 7 der Tagesordnung berichten?