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ID0105800900

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    Vokabeln: 8
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    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
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    Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, hat aber den Wunsch, doch ein paar Fragen, die uns wesentlich erscheinen, hier in der Plenarsitzung zur Sprache zu bringen. Zunächst einmal ist es immerhin ein Fortschritt, daß Wir jetzt wenigstens eine gesetzliche Regelung für die Übergangszeit bis zur Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1950 haben. Daß wir noch mit einem solchen Provisorium arbeiten müssen, ist nicht zu ändern. Aber die Tatsache, daß ein solches Gesetz überhaupt vorgelegt und beschlossen wird, zeigt doch, wie sehr sich unsere ganzen Verhältnisse von Woche zu Woche konsolidieren. Das sollte gerade auch der Öffentlichkeit gegenüber einmal festgestellt werden.
    In meiner Fraktion sind bei der Beratung des Gesetzes sofort Bedenken aufgetaucht — die ich im Haushaltsausschuß auch schon vorgebracht habe — gegen die Fassung des § 1 a). Im Haushaltsausschuß ist uns von Herrn Ministerialdirektor Öftering die Erklärung abgegeben worden, man habe diese Bestimmung lediglich mit Rücksicht auf ein in Bearbeitung befindliches Überleitungsgesetz für notwendig gehalten. In diesem Gesetz über die Überleitung der Ausgaben und Einnahmen von den Ländern auf den Bund sei auf eine besondere gesetzliche Regelung verwiesen, von welchem Termin ab die Einnahmen auf den Bund übergehen sollten. Deswegen habe die Regierung den § 1 a) in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen. Mehr, so wurde erklärt, solle dieser § .1 a) nicht bedeuten. Wir haben uns mit dieser Erklärung an sich begnügt legen aber doch Wert darauf, vor der Öffentlichkeit noch einmal festzustellen, daß nach deutschem Haushaltsrecht die Regierung für die Forterhebung der auf besonderen, auf Spezialgesetzen beruhenden Einnahmen keiner besonderen Ermächtigung im Haushaltsgesetz bedarf. Wäre das anders, könnten später unter Umständen doch einmal erhebliche Schwierigkeiten entstehen. Dieser Grundsatz, meine Damen und Herren, ist schon im preußischen Haushaltsrecht seit dem berühmten Indemnitätsgesetz vom 14. September 1866 unbestritten gewesen. Die Frage war auf Grund der Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde zweifelhaft. Aber schon in dem Indemnitätsgesetz ist nur noch eine Indemnität für die Ausgaben der Konfliktszeit bewilligt worden, aber nicht mehr für die Forterhebung der Einnahmen. Wir stellen fest, daß auch nach dem jetzigen Bundeshaushaltsrecht die Bundesregierung zur Forterhebung der Einnahmen nicht einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung im Haushaltsgesetz bedarf.
    Schwere materielle Bedenken haben wir gegen § 6. Der Herr Berichterstatter, Herr Kollege Ritzel, hat ja schon darauf hingewiesen, daß wir die Frage der Einnahmengestaltung der Bundesbahn auch im Haushaltsausschuß bereits erörtert haben. Dieses heiße Eisen muß man einmal anfassen. An der Tatsache kommen wir nicht vorbei, daß seit dem 1. Oktober 1949 die Deutsche Bundesbahn nicht mehr in der Lage gewesen ist, die Zahlungen an die Bundeshauptkasse zu leisten, die ihr in Höhe von monatlich 14,5 Millionen schon im Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes auferlegt waren. Darüber hinaus hat der Vertreter des Herrn Finanzministers im Haushaltsausschuß auf meine Frage mitgeteilt, daß auch die Zinsverpflichtungen der Deutschen Bundesbahn gegenüber der Bank deutscher Länder für die Verzinsung der Ausgleichsforderungen schon seit 1. Juli 1949 nicht mehr erfüllt werden konnten. Andererseits wurde erklärt, daß der Bund für diese Zinsverpflichtungen nicht, wie gelegentlich behauptet worden ist, eingetreten ist. Das ist also eine Angelegenheit, die zwischen der Bank deutscher Länder und der Deutschen Bundesbahn allein auszumachen ist.
    Meine Damen und Herren! Nachdem der Haushaltsausschuß die Vorlage nach gründlicher Beratung dem Plenum unterbreitet hat, wollen wir darauf verzichten, hier einen besonderen Abänderungsantrag zu § 6 zu stellen. Aber wir möchten diese Gelegenheit doch benutzen, um auch die Öffentlichkeit auf den Ernst der Lage hinzuweisen. Es handelt sich hier immerhin um 87,5 Millionen, die bereits aus dem Jahre 1949 rückständig sind. Es erscheint uns auch sehr zweifelhaft, ob die Bundesbahn jetzt in der Lage sein wird, nicht nur diese Rückstände, die ja noch im Haushaltsplan 1949 des Vereinigten Wirtschaftsgebietes enthalten sind, zu bezahlen, sondern darüber hinaus ihren Verpflichtungen in dem jetzt kommenden halben Jahr nachzukommen. Auf der anderen Seite sind auch wir der Ansicht des Herrn Bundesfinanzministers, daß der Anspruch des Bundes gegenüber der Bundesbahn auf finanzielle Leistungen aufrechterhalten werden muß. Bei unserer derzeitigen Finanznot müssen wir darauf bedacht sein, von den großen Verkehrsverwaltungen Zuschüsse zu bekommen. Wir halten es nicht für richtig, daß wir mit diesen hohen Summen in den Haushaltsplänen rechnen. Wir sollten uns eher auf Merkposten beschränken.
    Einverstanden sind wir mit der Erhöhung der Kreditermächtigung des Herrn Bundesfinanzministers auf 1,5 Milliarden.

    (Abg. Rische: Er wird schön zahlen müssen!)



    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    - Ich habe Sie nicht ganz verstanden. Wer muß schön zahlen?

    (Abg. Rische: Er muß auf Grund des ECA-Vertrages zahlen!)

    - Nicht allein wegen des ECA-Vertrags! Schon der Herr Berichterstatter hat ja festgestellt, weshalb und warum diese Kreditermächtigung notwendig ist.

    (Abg. Rische: Sie werden die Reichsbahn verpfänden müssen!)

    Die notwendig gewordene Erhöhung der Kreditermächtigung ist allein schon technisch bedingt durch die Schwierigkeiten der Überleitung der Einnahmen und Ausgaben von den Ländern auf den Bund. Außerdem aber halten wir es grundsätzlich für wünschenswert, daß die Bundeshauptkasse so flüssig wie möglich ist, allein schon deswegen, damit der Bund - und die Bitte, dafür zu sorgen, möchten wir an den Vertreter des Herrn Bundesfinanzministers richten - den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten pünktlich nachkommen kann. Wir haben augenblicklich in vielen Sparten unserer Wirtschaft gewisse Zahlungsschwierigkeiten. Um so notwendiger ist es deshalb, daß wenigstens die öffentliche Hand ihren Zahlungsverpflichtungen prompt nachkommt. Die Verstärkung der Kassenmittel gibt nun der Bundesfinanzverwaltung die Möglichkeit, ihre Zahlungsverpflichtungen tatsächlich pünktlichst zu erfüllen.
    In diesem Zusammenhang muß ich nun aber die Öffentlichkeit und dieses Hohe Haus noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Mit der Tatsache, daß wir diese Kreditermächtigung hier beschließen, ist es ja nicht allein getan. Kredite kosten leider Zinsen. Wenn Sie annehmen, daß
    der Herr Bundesfinanzminister mit seinen Schatzwechseln usw. etwa mit 3,5 % unterkommt, so würde das doch immerhin bei einer durchschnittlichen Kreditinanspruchnahme von etwa 1 Milliarde im Jahr eine zusätzliche Belastung des Haushalts in Höhe von 35 Millionen pro Jahr bedeuten. Das ist also mehr als die gesamte Summe des Haushaltsplans 1949 für die neuen Bundesverwaltungen, den wir vor der Osterpause beschlossen haben. An der Tatsache, daß wir diese Kreditermächtigung brauchen, kommen wir nicht vorbei. Aber es ist notwendig, daß wir uns darüber klar werden und es auch vor der Öffentlichkeit mit aller Deutlichkeit sagen, daß hier immerhin eine neue Millionenausgabe an Zinslasten beschlossen werden muß.
    Meine Fraktion hielt es für notwendig, diese Bedenken hier zum Ausdruck zu bringen. Wir werden, wie schon gesagt, das Gesetz annehmen und hoffen, daß der Herr Bundesfinanzminister alles in seinen Kräften Stehende tun wird, um uns so rasch wie möglich den Haushaltsplan 1950 vorzulegen. Erst nach Vorlage dieses Haushaltsplans werden wir eine wirklich gesicherte Basis für die Wirtschaftsführung des Bundes haben.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Pünder.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Pünder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Nach dem knappen, aber erschöpfenden Bericht des Herrn Berichterstatters und den sachverständigen Ausführungen meines Herrn Vorredners ist nicht mehr sehr viel zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zu bemerken. Dieses Gesetz ist ein Notgesetz, aber ein dringender Zwang lag für uns alle vor, und kein Wort der Kritik ist am
    Platze. Es war für die Bundesregierung und auch K dieses Hohe Haus unmöglich, rechtzeitig zum 1. April dieses Jahres einen Haushaltsplan 1950 vorzulegen und zu verabschieden. Infolgedessen mußten wir an das, was bisher geschaffen worden ist, nämlich an den Haushaltsplan 1949, anknüpfen. Hierzu bot an sich, wie auch die Begründung dieses Gesetzes sagt, der Art. 111 des Grundgesetzes einige Handhabe. Aber in dieser Begründung ist auch dargelegt, weswegen es aus zwei bestimmten Gründen unzweckmäßig gewesen wäre, allein auf der Basis des Art. 111 des Grundgesetzes in das Haushaltsjahr 1950 überzugehen. Deshalb dieses Gesetz, das sehr sorgfältig im Haushaltsausschuß beraten worden ist und das wir Ihnen zur Annahme empfehlen.
    Auf die verschiedenen maßgeblichen Punkte hat sowohl der Herr Berichterstatter wie auch mein Herr Vorredner hingewiesen. Wir alle müssen begrüßen, daß wir durch dieses Gesetz wieder einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung unserer Bundesrepublik Deutschland vorankommen und die ersten haushaltsrechtlichen Grundlagen für unsere Arbeiten im Haushaltsjahr 1950 geschaffen haben.
    Im einzelnen möchte auch ich darauf hinweisen. daß es überaus wichtig ist, wenn wir in § 8 dieses Gesetzes den Bundesminister der Finanzen ermächtigen, einen Betriebsmittelkredit von 1,5 Milliarden erheben zu können. Dies ist zur Lösung der vielen Aufgaben, vor denen die Bundesregierung steht, dringend notwendig. Sehr bedeutsam ist auch, daß wir erneut im Gesetz die Beitragspflicht von Bundespost und Bundesbahn verankert haben, bei der letzteren in Höhe von 14,5 Millionen monatlich. Ob und wann die Bundesbahn wieder in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, wissen wir alle nicht. Das weiß auch die Bundesbahn nicht. Ich bin zwar an sich nicht berufen, hier die Lage der Bundesbahn zu verteidigen, aber auf Grund einiger Sachkenntnis möchte ich doch darauf hinweisen, daß es keineswegs etwa allein die Schuld der Bundesbahn ist, wenn sie nicht in der Lage war, ihren Verpflichtungen in den letzten drei Vierteljahren nachzukommen. Wenn sie trotz fehlender Kredite der üblichen Kreditquellen aus den laufenden Einnahmen all die vielen Kriegszerstörungen und Verluste gutmachen soll, dann ist das ein ganz unnatürlicher Zustand. Es ist nicht die Schuld der Bundesbahn, wenn sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bund nicht nachkommen kann.

    (Beifall in der Mitte.)

    Aber diese Dinge müssen bereinigt werden. Deshalb war es notwendig, daß wir im Gesetz die Verpflichtung der Bundesbahn erneut stipuliert haben.
    Im übrigen könnte über die Paragraphen noch viel gesprochen werden. Das einzelne finden Sie in unserer Vorlage, und der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen. Viel wichtiger als viele Worte scheinen mir jetzt Taten zu sein. Es ist deshalb nach meiner Meinung an der Zeit, daß wir uns nicht mehr sehr lange bei dieser Debatte aufhalten sollten, sondern wir sollten möglichst schnell zur Abstimmung über dieses Gesetz kommen, damit die Bundesregierung in die Lage versetzt wird, ihren Verpflichtungen schon bei Beginn des Haushaltsjahres 1950 auf einer soliden Basis nachzukommen. Deshalb empfehlen meine Freunde die Annahme dieses Gesetzes in zweiter und dritter Lesung.