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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2115 57, Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mittellungen . . . . . 2115 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) u. Gen. betr. Hilfsmaßnahmen für die deutsche Filmproduktion (Drucksachen Nr. 775 und 418) . . 2115 C Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter 2115 C Hennig (SPD) 2118 B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2118 C Jacobs (SPD) 2119 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 797 neu) . . . . 2120 A Scharnberg (CDU), Berichterstatter . 2120 A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2122 B Renner (KPD) . . .. . . . . . 2122 D Loritz (WAV) 2123A Leonhard (CDU) . . . . . . . 2123 B Schoettle (SPD) 2124 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2125 D Die Sitzung wird um 16 Uhr 44 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Da die Drucksache zu Punkt 1 der Tagesordnung noch nicht vollständig verteilt ist, beginnen wir mit Punkt 2:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der
    Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen betreffend Hilfsmaßnahmen für die deutsche Filmproduktion (Drucksachen Nr. 775 und 418).
    Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Dr. Vogel, das Wort zu ergreifen.


Rede von Dr. Rudolf Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vor Ihnen liegende Drucksache Nr. 418 brachte Ihnen den Antrag, unter dem Namen der dem Ausschuß angehörenden Mitglieder der großen Fraktionen dieses Hauses stehen und in dem Hilfsmaßnahmen für die deutsche Filmproduktion vorgeschlagen waren. Die Drucksache Nr. 775 bringt Ihnen das Resultat der Beratungen des Ausschusses, ein Resultat, das in sehr langen und eingehenden Beratungen innerhalb von 3 Monaten errungen worden ist.
Der Ausschuß sah sich zunächst einer sehr verworrenen Lage gegenüber. Es gelang ihm erst nach sehr eingehenden Überprüfungen und nach der Anhörung aller beteiligten Verbände und Ministerien, ein einigermaßen klares und zutreffendes Bild zu gewinnen. Wir glauben, daß wir heute einigermaßen soweit sind, die Lage der deutschen Filmwirtschaft insgesamt zu beurteilen.
Welches Bild bietet sich uns gegenwärtig dar? Zur Zeit ist die Situation so, daß gegenwärtig nur etwa 5 Filme in der Produktion begriffen sind und daß die sehr große . Gefahr besteht, daß in diesem Jahre noch nicht einmal das Minimum dessen an Filmen erzeugt wird, was die deutsche Filmwirtschaft braucht, um den deutschen Markt nicht völlig den ausländischen Filmen auszuliefern. Dazu wären ungefähr 30 bis 40 Filme notwendig. Früher wurden im allgemeinen Durchschnitt 100 bis 120 Filme erzeugt bei einer immerhin nicht unbeträchtlichen Einfuhr ausländischer Filme. Wenn es uns nicht gelingt, in diesem Jahre mindestens 35 bis 40 deutsche Filme zu produzieren, werden wir zusehen müssen, wie der deutsche Filmmarkt — das ist ein Geschäft, das viele, viele Millionen bedeutet — endgültig und vielleicht ein für allemal der ausländischen Filmproduktion ausgeliefert wird.
Dabei darf ich an eine Tatsache erinnern, die im Ausschuß ausführlich erörtert und bekräftigt worden ist. Die deutsche Filmwirtschaft war einmal die viertgrößte Industrie Deutschlands. Es sind dort Werte erzeugt worden, die, um nur ein Beispiel herauszugreifen, der deutschen Volkswirtschaft nicht weniger als 40 Millionen als Devisen in Normaljahren eingebracht haben. Der Film war also nicht nur eine kulturelle Visiten-


(Dr. Vogel)

karte Deutschlands im Ausland, sondern er war darüber hinaus auch einer der größten Devisenbringer, eine Tatsache, die heute vielfach übersehen wird.
Wie sieht es nun gegenwärtig aus? Wir haben in dem laufenden Jahr nicht weniger als 500 ausländische Filme bereits auf dem deutschen Markt zugelassen, und wir haben auf dem deutschen Markt gegenwärtig außerdem noch 400 sogenannte Reprisen, d. h. Filme, die in der Zeit vor 1945 hergestellt worden sind und die in einer wirtschaftlich nicht zu verantwortenden Weise durch die Treuhänder bzw. durch die hinter ihnen stehenden Besatzungsmächte auf den deutschen Markt und auf den des Auslandes geworfen worden sind, was zu einer vollkommenen Verstopfung und Verwirrung des Marktes geführt hat. 400 Filme, das bedeutet ungefähr das Doppelte dessen, was der deutsche Markt, der ungefähr 220 Filme im Jahre aufnehmen dürfte, überhaupt bewältigen kann.
Die Folge davon ist naturgemäß nicht nur eine Verminderung der zu erzielenden Preise, sondern auch eine Geschäftsgebarung, die jedenfalls nicht mehr als ordnungsgemäß bezeichnet werden kann und die schon heute zu Millionen-Verlusten für die deutsche Bundesrepublik geführt hat.
Die Bundesrepublik ist wohl unbestritten Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und als solche unbestrittener Eigentümer auch des großen Vermögens, das unter dem Namen Ufa-Vermögen innerhalb der letzten Monate eine so große Rolle in der Presse und im Rundfunk gespielt hat. Dieses Vermögen wird heute von Fachleuten auf mindestens 70 Millionen DM geschätzt, und ein D nicht unbeträchtlicher Teil dieses Vermögens setzt sich eben aus diesen früher, vor 1945, gedrehten Filmen zusammen. Ich brauche Sie ja nur daran zu erinnern, daß ein guter Farbfilm wie zum Beispiel „Die Fledermaus", der jetzt in diesen Monaten in Deutschland läuft, allein viele Millionen für sich einspielt und daß noch gar nicht abzusehen ist, welcher Schaden dadurch entstanden ist, daß diese Filme nicht ordnungsgemäß auf den ausländischen Markt gebracht wurden und daß sie nicht über die normal vorhandenen Absatzorganisationen dorthin verkauft worden sind. Wir haben dadurch sehr viel Devisen verloren, und es ist allerhöchste Zeit, daß dieser Geschäftsgebarung Einhalt geboten wird.
Gegenwärtig laufen nur eine sehr beschränkte Zahl von neuen deutschen Filmen, also Filmen, die nach 1945 produziert worden sind, auf dem deutschen Markt. Wir können allerdings erwarten, daß im Laufe dieses Jahres noch einige der Produktion des Jahres 1949 erscheinen werden.
Zu der sehr schlechten Lage der Filmproduzenten kommt auch die schlechte Lage des Filmverleihs und unter Umständen die noch schlechtere Lage eines großen Teils der Filmtheaterbesitzer. Wir müssen heute damit rechnen, daß ein sehr großer Teil der deutschen Filmtheaterbesitzer hoch verschuldet ist und daß sehr erhebliche Anstrengungen gemacht werden müssen, um die deutschen Filmtheater davor zu bewahren, daß sie unter Umständen völlig unter Einfluß sehr großer und finanzkräftiger ausländischer Verleihergesellschaften geraten. Wenn Sie sich vorstellen, daß gegenwärtig jeden vierten Tag eine
Million auf Sperrkonten zugunsten ausländischer Filmverleiher in Deutschland eingezahlt wird und daß allein à conto des JEIA-Vertrages des vergangenen Jahres 10 große amerikanische Produzenten je 15 Filme auf den deutschen Markt werfen konnten und daß infolgedessen die Summe der bis jetzt schon auf das Sperrkonto laufenden Beträge von Tag zu Tag wächst, dann werden Sie einen ungefähren Begriff davon bekommen, wie groß die Gefahr ist, vor der nicht nur die Filmwirtschaft, sondern auch die Volkswirtschaft in diesem Augenblick steht.
Uns wurde im Ausschuß von fachmännischer Seite, von Regierungsseite, aus versichert, daß die Summe des ausländischen auf Sperrkonto eingezahlten Kapitals aus eingespielten ausländischen Filmen zur Zeit mindestens 70 Millionen beträgt und daß natürlich so große Beträge darauf harren, auch in Deutschland angelegt zu werden, so daß es nichts weniger als verständlich wäre, wenn das ausländische Filmkapital mit Hilfe dieser Sperrbeträge den Versuch unternehmen würde, sich auf dem heimischen Markt eine maßgebende, vielleicht nicht mehr zu erschütternde Position zu erringen.
Das Ausland, vor allen Dingen Frankreich, England und Italien — das wurde in den Beratungen und aus den Auskünften der großen Organisationen deutlich —, sehen sich in vieler Hinsicht einer ähnlichen Lage gegenüber wie Deutschland, und das Ausland hat bereits zu sehr einschneidenden Maßnahmen gegriffen, um seine heimische Filmproduktion zu retten. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß zum Beispiel in diesen drei genannten Ländern für die Filmtheaterbesitzer ein Zwang besteht, bestimmte Wochen, in Frankreich mindestens acht, in Italien mindestens sechs Wochen im Jahr heimische Filme zu spielen, daß diese heimischen Filme steuerliche Vergünstigungen erhalten und diese Länder auch dazu übergegangen sind, eine Synchronisationssteuer auf die Einfuhr ausländischer Filme zu legen, um erstens einmal den ausländischen Film zu zwingen, im Inland zu synchronisieren, und um zweitens bestimmte Erträge in Form einer Einfuhrsteuer daraus zu ziehen.
Der Ausschuß hat nun nach einer reiflichen Prüfung aller dieser Gegebenheiten eine Reihe von Vorschlägen formuliert, die in. langen Verhandlungen unter Hinzuziehung des Ausschusses für Geld und Kredit behandelt worden sind. Wir waren uns im Anfang noch nicht völlig einig. Vor allen Dingen kamen von seiten der SPD Einwände dahingehend, daß die Lage noch nicht hinreichend geklärt sei und — als das Finanzministerium die Bereitschaft aussprach, 20 Millionen Mark an Ausfallbürgschaften zur Verfügung zu stellen — nicht genügend Vorkehrungen getroffen seien, um eine wirksame Kontrolle dieser 20 Millionen für Ausfallbürgschaften zu gewährleisten.
Wir haben uns bemüht, Ihnen in dem vorliegenden Antrag Drucksache Nr. 775 dafür geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die vier Punkte dieses Antrages. In dem ersten Punkt wird die Bundesregierung ersucht,
in den Haushaltsvoranschlag 1950/51 einen Betrag bis zu 20 Millionen DM für Ausfallbürgschaften für die deutsche Filmherstellung im Rahmen der am 1. April 1950 vorhandenen Atelierkapazität einzusetzen.


(Dir. Vogel)

In Ergänzung dazu hat der Ausschuß, um eine Einmütigkeit zu erreichen, die erfreulicherweise in fast allen Beratungen festzustellen war, noch folgende Zusatzempfehlungen für eine erhöhte Kontrolle dieser unter Punkt 1 genannten Ausfallbürgschaften in Höhe von 20 Millionen DM mitbeschlossen. Diese Empfehlungen sind praktisch ein Anhang zu Punkt 1, ohne den der Punkt 1 nicht als gültig betrachtet werden soll. Ich darf Ihnen die Empfehlungen vortragen. Eine Minderheit des Ausschusses knüpfte ihre Zustimmung zu diesem Punkt 1 an die Bedingung, daß nachfolgende Empfehlungen an die Regierung gerichtet werden:
1. Die von dem Bundesfinanzministerium in dem Haushaltsvoranschlag 1950/51 einzusetzenden bis zu 20 Millionen DM Ausfallbürgschaften sollten ausschließlich der Filmproduktion zur Verfügung gestellt werden.
Damit wird also ausdrücklich gesagt, daß die Summen nicht für andere Zwecke mitverwandt werden dürfen.
2. Der Ausschuß empfiehlt, diese Mittel in keinem Falle direkt zu geben. Nach Möglichkeit sollten keine Einzelobjekte, sondern nur Staffeln finanziert werden.
3. Der Ausschuß sieht in den bereits bestehenden oder in der Gründung begriffenen Finanzierungsinstituten bzw. den mit der Filmfinanzierung bis jetzt beschäftigten Banken eine ausreichende Möglichkeit, das Höchstmaß dessen an Kreditmöglichkeit auszuschöpfen, was in der Ausfallbürgschaft der Bundesregierung enthalten ist.
4. Der Ausschuß ist der Überzeugung, daß nur bestimmte Prozentsätze der Herstellungskosten der einzelnen Filme durch solche Ausfallbürgschaften übernommen werden sollten.
Es sollte also nach Möglichkeit ausgeschaltet werden, daß etwa Filme völlig mit Bundesmitteln finanziert werden. — Und schließlich
5. Die Bundesregierung sollte zu keinem Filmvorhaben Hilfe leisten, bei dem nicht die ständige Kontrolle der Ausgaben durch eine anerkannte Filmtreuhandgesellschaft sichergestellt ist.
Wir glaubten, daß nach der einstimmigen Annahme dieser Empfehlungen hinreichend viel Kontrollmöglichkeiten eingeschaltet sind, um eine mißbräuchliche Durchführung zu verhindern.
Wir haben uns dann weiterhin überlegt, welche sonstigen Maßnahmen außer einer direkten Kredithilfe in Gestalt einer Ausfallbürgschaft der Regierung noch erwogen werden könnten. Ebenso haben wir uns eingehend mit der Möglichkeit einer Synchronisationssteuer befaßt, sind aber zu dem Ergebnis gelangt, davon zunächst abzusehen und lieber abzuwarten, zu welchem Ergebnis die in der Zwischenzeit zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den entsprechenden Einfuhrländern gepflogenen Verhandlungen führen werden. Der Ausschuß gab dabei der Hoffnung Ausdruck, daß das Ausland sich bereit finden werde, von sich aus in eine Beschränkung seiner Einfuhr einzuwilligen. Er war allerdings einmütig der Überzeugung, daß Deutschland kein Interesse daran haben könne, auf dem Filmgebiet etwa autark zu werden, sondern stellte sich im Gegenteil auf den Standpunkt, daß die Einfuhr wirklich guter ausländischer Filme sehr zu begrüßen sei und daß wir uns in keiner Weise von einer Kenntnisnahme dieses wertvollen ausländischen Kulturgutes ausschließen sollten. Dies möchte ich ausdrücklich sagen, um etwaigen Mißdeutungen vorzubeugen, die im Ausland entstehen könnten.
Der Ausschuß konnte allerdings nicht an der Tatsache vorbeisehen, daß zum Beispiel ein Land wie die Vereinigten Staaten, das als Filmproduzent heute, ich möchte fast sagen, eine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt einnimmt, gegenwärtig im Begriff ist oder vielleicht sogar schon einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat, sich selber durch eine Filmimportsteuer von der ausländischen Filmeinfuhr abzuschließen; ein Beginnen, das doppelt befremdlich erscheint, wenn man sich überlegt, daß in Amerika — sehr im Gegensatz zu den in Deutschland angestrebten Dekartellisierungsbestimmungen — sämtliche Filmtheaterbesitzer und gleichzeitig die Produktion in ganz wenigen Gesellschaften, die beinahe monopolartigen Charakter haben, zusammengefaßt sind und daß es infolgedessen völlig von diesen wenigen Theatertrusts abhängt, ob ausländische Filme in Amerika überhaupt gespielt werden können.
Der Ausschuß hat sich ferner auch mit der Möglichkeit befaßt, bestimmte Einfuhrbeschränkungen zu empfehlen. Er hat auch hiervon abgesehen, hat aber in Punkt 3 seines Antrages der Regierung nahegelegt,
die Einfuhr ausländischer Filme der deutschen Devisenlage durch Einbeziehung in die Handelsverträge anzupassen und die Ausfuhr deutscher Filme nach Kräften zu steigern,
weil wir doch hoffen — das ist allerdings eine Frage, die ausschließlich von der Qualität der künftigen deutschen Filme abhängen wird —, daß es dem deutschen Film gelingen wird, seine früher große Stellung auf dem ausländischen Markt wiederzuerringen. Der deutsche Film wird nach wie vor — das war die allgemeine Überzeugung — eine große Zukunftschance besitzen, wenn er wieder auf sein ihm ursprünglich zufallendes Gebiet des Musikfilms, des landschaftsgebundenen Films und Kulturfilms zurückfindet und da das leistet, was das Ausland auf Grund seiner Tradition von ihm mit Recht erwarten kann.
Wir haben schließlich noch einmal die Frage des Ufa-Vermögens aufgegriffen. Sie finden dazu unter Ziffer 2 des Ausschußantrags das Ersuchen an die Bundesregierung, „erneut Vorstellungen bei der Hohen Kommission zu erheben, um das Ufa-Vermögen so rasch wie möglich in Bundeshand zu überführen". Ich darf das Hohe Haus daran erinnern, daß bereits bei der Berichterstattung über den entsprechenden Beschluß des Wirtschaftsausschusses der sehr verehrte Herr Kollege Dr. Lehr Ihnen damals einen ausführlichen Bericht über die Lage des Ufi-Vermögens erstattet hat, so daß ich davon absehen kann, diese Dinge noch einmal zu erwähnen. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge dermaßen verschärft, daß es höchste Zeit ist, daß hier etwas geschieht. Wir hoffen, daß die Hohe Kommission sich einmal bereit finden wird, diesen Fragenkom-


(Dr. Vogel)

plex erneut zu prüfen, um der deutschen Bundesrepublik ihr Eigentum zurückzugeben und dazu beizutragen, vor allen Dingen die Reprisen unter eine gewisse Kontrolle zu bringen.
Wir haben uns schließlich noch dazu entschlossen, der Regierung unter Ziffer 4 zu empfehlen, einen Entwurf auszuarbeiten, der zur Förderung der deutschen Filmproduktion eine Prädikatisierung und Auszeichnungen der besten Jahresleistungen vorsieht. Unser ursprünglicher Entschluß, der von einer größeren Gruppe gefaßt worden war, der Regierung vorzuschlagen, 3 Millionen DM für die Prädikatisierung auszuwerfen, ist zurückgezogen worden, weil der Ausschuß in seiner Mehrheit und schließlich auch einstimmig die Überzeugung gewonnen hat, daß der deutsche Film bei der heutigen Notlage der Wirtschaft auch ohne Geldbeträge dazu angespornt werden könnte, wieder Höchstleistungen hervorzubringen Die Bundesregierung wird aber weiter ersucht, bei den Ländern auf die Wiederherstellung der früher einheitlichen Vergnügungssteuerhöchstsätze und auf die einheitliche steuerliche Begünstigung prädikatisierter Filme hinzuwirken. Wir haben heute im Bundesgebiet Unterschiede in den Steuersätzen bis zu 50 %. Man sollte hier endlich zu einer Begrenzung und zu einer gewissen Angleichung kommen.
Das ist das, was ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses vorzutragen habe, und ich bitte Sie, sich den Antrag des Ausschusses zu eigen zu machen.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
    Ehe ich die Aussprache eröffne, darf ich auf folgendes hinweisen. Der Ältestenrat hat keine Redezeit festgesetzt. Ich darf aber im Hinblick darauf, daß es Freitag und die Zeit vorgeschritten ist und wir noch den wichtigen Punkt 1 der Tagesordnung zu erledigen haben, an alle Damen und Herren, die sich an der Debatte beteiligen, den Appell richten, sich so kurz wie möglich zu fassen.
    Als erster Redner hat der Herr Abgeordnete Hennig das Wort.