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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ehren, und zwar für 5 Minuten aus Redezeitresten, die andere Fraktionen übriggelassen haben.

    (Heiterkeit.)



Rede von Hermann Ehren
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Selbstverständlich geht die Frage der Gleichberechtigung der ostdeutschen Beamten und Ruhegehaltsempfänger uns alle an. Sie kann nur vom Standpunkte des Rechtes aus gelöst werden. Aber wir sollten diese Frage unter keinen Umständen zu einer parteipolitischen machen, sollten auch nicht immer wieder so laut sagen: die Regierung hat dieses und jenes unterlassen, oder gar sagen, es sei nichts geschehen.
Wenn ich zum Beispiel den Herrn Kollegen Stech fragen würde: Was ist denn in Schleswig-Holstein auf diesem Gebiete geschehen?, dann müßte er sagen: Nichts, nichts und noch einmal nichts.

(Widerspruch bei der SPD.)

— Jetzt passen Sie einmal auf!

(Zuruf von der SPD.)

— Hören Sie doch einmal zu, ich werde Ihnen jetzt gerecht werden. Wenn Sie nun fragen: Weshalb ist da nichts geschehen?, dann müßte ich selbstverständlich mit Ihnen sagen: Weil kein Geld vorhanden ist! Deshalb konnte die sozialdemokratische Regierung von Schleswig-Holstein den ostvertriebenen Beamten nicht die vollen Gehälter zahlen. Das stimmt doch? Wollen Sie dann nicht auch zugeben, daß der Bund ja erst ab 1. April auf dem Gebiete der Finanzen souverän wird?

(Sehr gut! in der Mitte.)

Wollen wir nicht darüber hinaus auch zugeben, daß von den Ländern gerade für die ostvertriebenen Beamten manches getan worden ist und daß gerade die ostvertriebenen Beamten das anerkennen? Wir haben gar keine Ursache, das nicht zu tun, denn ob wir nun in den Länderparlamenten oder hier im Bundestag sitzen, die Verantwortung tragen wir gemeinsam.

(Sehr richtig! bei der CDU.)

Wir wollen uns da also nicht schlechter machen, als wir sind.
Tatsache ist zum Beispiel, daß der Anteil der Ostvertriebenen an der Bevölkerung in NordrheinWestfalen rund 8% beträgt. Tatsache ist aber weiter, daß die ostvertriebenen Beamten im Justiz-


(Ehren)

dienst des Landes Nordrhein-Westfalen mehr als 22% der Beamten ausmachen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen kaum einen ostvertriebenen Lehrer, der noch erwerbslos ist.

(Zuruf bei der SPD: Und die evangelischen?) Auf protestantischer Seite sieht es schlechter aus, das gebe ich zu.


(Rufe bei der SPD und rechts: Hört! Hört! und Aha!)

— Ja, dort sind nicht soviele evangelische Lehrer angestellt worden, weil Nordrhein-Westfalen in der Hauptsache katholisch ist. Das ist eine ganz einfache Klärung.

(Lebhafte Zurufe bei der SPD: Aber das Grundgesetz!)

Das ist doch eine Tatsache, die man nicht bestreiten kann.

(Erneute Zurufe links: Es gibt doch ein Grundgesetz! — Abg. Renner: Das steht doch im Grundgesetz!)

- Selbstverständlich gibt es ein Grundgesetz, nur haben Sie das bisher nie anerkannt. Nur wenn Sie radikale Reden .halten sprechen Sie vorn Grundgesetz!

(Zuruf des Abg. Renner.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir alle sollten uns aus ehrlichem Herzen bemühen, das Ostvertriebenen-Problem zu lösen. Wir wollen daran denken, daß wir vom Rechtsstandpunkt aus die Pflicht haben, hier zu helfen. Wir wollen aber die ganze Frage nicht in ein parteipolitisches Gezänk ausarten lassen!

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Dr. Nowack hat das Wort. — 15 Minuten!
    Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die heute zur Diskussion stehenden Anträge liest, so kann man, glaube ich, feststellen, daß man sich in bezug auf die heimatvertriebenen Beamten bei allen Parteien des Hauses ziemlich einig ist über das, was da zu geschehen hat. Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß der Antrag Drucksache Nr. 726 mit dem, was er fordert, über den Kreis der Heimatvertriebenen hinausgeht und das Gesamtproblem des Artikels 131 des Grundgesetzes anschneidet.
    Zu diesem Gesamtproblem möchte ich sprechen. Wie gesagt, über die Frage der Behandlung der Vertriebenen sind wir uns im Grunde genommen einig. Aber das ist nur ein Teilproblem der Lösung, die der Artikel 131 vorschreibt. Wir müssen darauf dringen, daß wir die Gesetzgebung zu Artikel 131 in ihrer Gesamtheit fertigstellen und nicht nur Einzellösungen herbeiführen, die dann wieder in den Kreisen, denen nicht geholfen wird oder deren Rechtsverhältnisse nicht geregelt werden, mit Recht als erneutes Unrecht aufgefaßt werden und erneute Unruhe hervorrufen. Wir alle stimmen darin überein — darüber kann kein Zweifel sein —, daß es sehr bedauerlich ist, wenn die Regierung bis heute noch keine Gesetze zu Artikel 131 vorgelegt hat.
    Der Artikel 131 ist in seiner ganzen Konstruktion darauf abgestellt, daß diese Gesetzgebung schnell erfolgen soll. Wäre es anders, so wäre sein letzter Satz nicht verständlich und auch nicht vertretbar. Es fragt sich heute: wann ist überhaupt mit einer Fertigstellung dieser Gesetzgebung zu rechnen?
    Bisher haben wir von der Regierung noch keine exakte Antwort bekommen, wann sie uns den Entwurf nun wirklich vorlegen will, damit wir ihn in den verschiedenen Ausschüssen überarbeiten und beraten können. Jedenfalls wird aber noch die Zeit von einigen Monaten vergehen, ehe diese Gesetzgebung abgeschlossen sein wird.
    Nun lassen Sie mich bitte einiges zu der Rechtslage sagen. Zuerst eine Feststellung: Der Versuch, die rechtlichen und die finanziellen Verhältnisse miteinander zu koppeln, muß vollkommen abgelehnt werden. Zunächst muß die Rechtsfrage geklärt werden. Diese Rechtsfrage kann geklärt werden einmal aus dem Art. 131 selbst, zum andern aber auch aus der Entstehungsgeschichte dieses Artikels. Der Art. 131 spricht in seinem ersten Satz selbst von Rechts verhältnissen. Im letzten Satz aber spricht er von Rechtsansprüchen, in jenem Satz nämlich, in dem es heißt, daß die gerichtliche Ausklagung dieser Rechtsansprüche vorläufig unterbunden sein soll. Schon hieraus kann man entnehmen, daß die Rechtsansprüche selbst durch den Art. 131 anerkannt worden sind.
    Die Entstehungsgeschichte dieses Artikels läßt aber keinerlei Zweifel darüber, daß für den Personenkreis, der unter den Art. 131 fallt, der Anspruch auf diese Rechte besteht. lm Parlamentarischen Rat hat seinerseit aer Abgeordnete Zinn, der ja auch hier unser Kollege ist, einen Antrag eingebracht, der vorsah, daß die Rechte :erloschen sein sollten. Dieser Antrag ist wiederholt — im Hauptausschuß, im Organisationsausschuß, im interfraktionellen Ausschuß und im Plenum — behandelt und jedesmal abgelehnt worden. Damit haben die Gesetzgeber, die Vater des Grundgesetzes, klar zum Ausdruck gebracht, daß sie die Rechtsanspruche aufrechterhalten wissen wollen. Man kann also diese Rechtsansprüche nicht negieren, man kann sie nur, wie es eben Art. 131 vorschreibt, regeln. — Soviel zur rechtlichen Seite.
    Nun die finanzielle Frage. Da hat der Herr Bundesfinanzminister mit schwerem Milliardengeschutz auf uns losgeschossen. Aber ich glaube, er nat uns hier eine Hochstrechnung aufgemacht, die sich erheblich vermindern wird, wenn man sie einmal mit dem Rotstift korrigiert.

    (Abg. Loritz: Sehr gut!)

    Der Herr Finanzminister muß bereits jetzt, ab 1. April, einen Betrag von etwas über 400 Millionen DM ausgeben infolge des Übergangs der Verpflichtungen, die bisher die Länger gehabt haben, auf die Bundeskasse. Ein großer Teil der Gelder für die fruheren Wehrmachtsangehörigen, deren Gesamthohe der Herr Bundesfinanzminister mit 565 Millionen DM angegeben hat, wird dadurch entfallen, daß die Wehrmachtsangehörigen mit den entsprechenden Zivilbeamten gleichgestellt werden können. Damit wurde sich der Betrag von 565 Millionen auf 390 Millionen ermäßigen.
    Ebenfalls nicht in Rechnung gestellt hat der Herr Finanzminister die öffentlichen Mittel, die auch jetzt schon aufgebracht werden müssen aus den verschiedensten Quellen, sei es Arbeitslosenunterstützung, sei es Wohlfahrtsunterstützung, seien es Beihilfen aus der Soforthilfe oder sonstigen öffentlichen Quellen Alle diese Mittel sind bei der Milliardenrechnung des Herrn Finanzministers nicht in Ansatz gebracht worden. ich glaube, daß der zusätzliche Bedarf über das hinaus, was von der öffentlichen Hand heute schon ausgegeben wird und ausgegeben werden muß, im Höchstfall nur etwa 300 Millionen betragen wird. Das ist eine Summe, über


    (Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz])

    deren Aufbringung man sich wahrscheinlich auch einigen und für deren Aufbringung man wohl auch geeignete Wege finden können wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Wunsch, daß die Gesetzgebung zu Art. 131 so schnell als möglich fertiggestellt wird. Wir sind der Überzeugung, daß man den Schlußsatz des Art. 131 auf die Dauer nicht aufrechterhalten kann, weil man damit einem großen Personenkreis eine Rechtsminderung auferlegen würde. Eine solche Rechtsminderung aber, zusätzlich zu der ohnehin starken Beeinträchtigung des Rechtes, der dieser Personenkreis jetzt schon seit Jahren ausgesetzt ist, ist nicht erträglich.

    (Lebhafter Beifall rechts.)