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    1088. gewinnen.\n: 1
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    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Sie haben die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers auf die Interpellationen der Tagesordnungspunkte Nr. 5, 6 und 7 gehört.
    Ich eröffne die Aussprache und mache darauf aufmerksam, daß ein Antrag unter Drucksache Nr. 810 vorliegt. Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Dr. Kather. Ihre Redezeit beträgt 25 Minuten.


Rede von Dr. Linus Kather
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß leider hervorheben, daß die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers zu Ziffer 1 und 2 der von meinen Freunden und mir eingereichten Interpellation mich nicht befriedigt hat. Die Frage 1 ging dahin, weshalb es in den vergangenen drei Monaten nicht möglich war, dem einstimmigen Beschluß des Bundestages
vom 2. Dezember 1949, in dem die Gleichstellung der heimatvertriebenen Beamten mit den einheimischen verlangt wurde, zu entsprechen. Der Herr Bundesfinanzminister hat gesagt, das Kabinett müsse erst einmal einen Überblick gewinnen und habe deshalb die Erledigung dieser Sache zurückgestellt. Ich darf dazu folgendes sagen.
Es handelt sich um ein Problem, das seit mehr als vier Jahren im Vordergrund der öffentlichen Diskussion steht. Es ist schon Jahre her, daß sämtliche Parteien im Zonenbeirat die Beseitigung dieses Unrechts verlangt haben. Es ist schon Jahre her, daß die britische Kontrollkommission uns geschrieben hat, und zwar im Februar 1948, sie werde dieses Problem demnächst auf bitonaler Ebene prüfen und entscheiden. Ich darf außerdem darauf hinweisen, daß in der Verwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet etwa sieben Referentenentwürfe zur Regelung dieser Angelegenheit ausgearbeitet worden sind. In der Regierungserklärung ist zugesagt worden, diese Frage so schnell wie möglich zu bereinigen. Der Herr Bundesfinanzminister hat sich auch mit seinem eigenen Vorbringen insofern in Widerspruch gesetzt, als auch von ihm selbst dem Bundeskabinett ein Entwurf vorgelegt worden ist, der schon am 1. April 1950 in Kraft treten sollte.
Wir haben uns gestern im Ausschuß für Heimatvertriebene mit diesem Problem beschäftigt. Vorgestern abend hat es sehr eingehend auch den Beamtenrechtsausschuß bewegt. Beiden Ausschüssen wurden vom Innenministerium und vom Bundesministerium für Heimatvertriebene Zahlen angegeben, die absolut eine Übersicht ermöglichen. Es wäre also meiner Ansicht nach durchaus möglich gewesen, den Gesetzentwurf vorzulegen. Die Erklärung, die der Herr Bundesfinanzminister insoweit gegeben hat, befriedigt mich daher nicht.
Die zweite Frage hat der Herr Bundesfinanzminister überhaupt nicht beantwortet. Er hat gesagt, er werde die Gleichstellung des Personenkreises des Art. 131 des Grundgesetzes durchführen. Diese Frage war aber nicht gestellt worden, sondern wir hatten die Frage gestellt, ob die Gleichstellung der vertriebenen Beamten mit den einheimischen durchgeführt werden soll. Diese Frage ist also mit der Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers nicht beantwortet, wenn man nicht etwa aus einer in anderm Zusammenhang gefallenen Äußerung schließen will, daß voraussichtlich aus finanziellen Gründen eine Gleichstellung nicht möglich sein wird.
Wenn man dieses Problem behandelt, dann ist es meiner Ansicht nach nicht richtig, von finanziellen Erwägungen auszugehen. Die erste Frage, die man sich vorlegen muß, ist die Rechtsfrage. Es ist die Frage: besteht ein Rechtsanspruch oder nicht?

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Meine Damen und Herren! Ich habe neulich in Hamburg in einer Versammlung vor Heimatvertriebenen gesprochen. Hinterher kam ein Regierungsrat zu mir, der mir für den Einsatz in dieser Richtung dankte und mir sagte: Ich schöpfe wieder Hoffnung, nachdem ich seit vier Jahren mit vier Kindern von wöchentlich 24 DM Arbeitslosenunterstützung lebe. Wenn man sich das Schicksal dieses Mannes — und es handelt sich ja um Zehntausende, die in der gleichen Situation sind — vor Augen hält, kann es wohl nicht gleichgültig sein, ob auch noch in Zukunft diesem Mann sein Recht vorenthalten wird. Der Art. 131 verlangt ja ausdrücklich die Regelung der Rechtsverhältnisse dieser Beamten. Ich kann darauf hinweisen, daß im Parlamentarischen Rat mehrfach versucht worden ist, einen Antrag durchzubringen, wonach diese Rechtsansprüche aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 erloschen sein sollen. Dieser Antrag ist von der Mehrheit des Parlamentarischen Rates immer wieder abgelehnt worden. Daraus ergibt sich ganz . klar, daß diese Rechtsansprüche nicht beseitigt werden sollten.
Meine Damen und Herren! Es ist eine sehr fragliche Sache mit diesem Art. 131. Es muß zum mindesten als ein sehr starker Schönheitsfehler empfunden werden, wenn in einem Grundgesetz, das doch dazu da ist, den Aufbau eines Rechtsstaates zu ermöglichen, die Geltendmachung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen wird.

(Sehr richtig! rechts.)

Es erhebt sich die berechtigte Frage, ob das überhaupt möglich und mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Ich kann Ihnen sagen, daß schon höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, die besagen, daß eine solche Bestimmung in jedem Falle nur für eine knapp bemessene Übergangszeit erträglich ist und daß sie sich automatisch außer Kraft setzt, wenn das Parlament oder die Bundesorgane ihrer Verpflichtung zur alsbaldigen Regelung dieser Rechtsverhältnisse nicht nachkommen.
Daß hier Rechtsansprüche gegeben sind, kann ja auch aus anderen Erwägungen nicht zweifelhaft sein. Der größte Teil derer, für die ich in der Hauptsache spreche, sind ja doch Reichsbeamte; sie sind aus dem ehemaligen Reichsgebiet gekommen, sie haben eine Urkunde über ihr Beamtenrecht in den Händen, und wenn man ihnen dieses


(Dr. Kather)

Recht bestreitet oder in Zweifel zieht, so untergräbt man damit überhaupt das Berufsbeamtentum in seinen Grundfesten.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf: Das wird doch gar nicht bestritten!)

— Jawohl, Herr Kollege! Es ist nicht ganz so. Die Frage ist nicht beantwortet worden. Gestern hat der Vertreter des Finanzministeriums im Vertriebenenausschuß bezüglich dieser Gruppe, über die ich eben gesprochen habe, gesagt: Jawohl, die Urkunden sind da; es kommt letzten Endes nur darauf an, ob der Bund Rechtsnachfolger des Reiches ist oder nicht. Daß diese Frage positiv zu beantworten ist, dazu dürften hier doch wohl keine weiteren Ausführungen zu machen sein. Ich brauche nur an die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung zu denken. Wir stehen also vor der Tatsache, daß der größten Gruppe dieser Leute ein unzweifelhafter Rechtsanspruch zusteht. Das muß erst einmal klar herausgestellt werden, ehe man sich die Frage vorlegt: wie finden wir uns mit diesem Rechtsanspruch ab? Es wäre völlig unmöglich, etwa zu sagen: wir lassen das dahingestellt oder: wir bestreiten diesen Anspruch. Dann müßte man unter allen Umständen nachträglich die Klage zulassen. Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß schon eine ganze Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen, die ganz klar besagen: die Beamten haben den Anspruch. Davon muß man nach meiner Ansicht ausgehen. Dann wird man sich die Frage vorlegen müssen: wie ist die finanzielle Situation, und wie kann ich mich mit diesen meinen Verpflichtungen abfinden?
Meine Damen und Herren! Mir ist in den letzten Tagen wiederholt die Auffassung entgegengetreten, daß es unmöglich sei, diese Leute gleichzustellen. Ich. sage dagegen, wir werden niemals zu einer politischen Beruhigung und Bereinigung dieses Problems kommen, wenn wir diese Gleichstellung nicht vornehmen.

(Sehr richtig! rechts.)

Es wird verlangt, daß wir uns eingliedern. Wie kann das geschehen, wenn es auch in Zukunft Pensionäre und Beamte zweierlei Rechts gibt?

(Sehr richtig! rechts.)

Jetzt wollen wir das Flüchtlingsgesetz in Angriff nehmen. Es wird im Bundesministerium für Heimatvertriebene vorbereitet. Wir haben Flüchtlingsgesetze in den Ländern, und in jedem dieser Gesetze ist der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert. Auch für das kommende Bundesflüchtlingsgesetz wird die Gleichberechtigung das Kernstück des Gesetzes sein müssen, anderenfalls sollten wir lieber die Hände davon lassen.

(Abg. Dr. Oellers: Sehr richtig!)

Wir kommen nicht darum herum, und ich bitte die Bundesregierung und insbesondere den Herrn Bundesfinanzminister, doch zur Kenntnis zu nehmen: nach meiner Auffassung wird sich in diesem Hause niemals eine Mehrheit dafür finden, daß man die heimatverdrängten oder auch andere Beamte, die einen Rechtsanspruch haben, schlechter stellt als die heimischen Beamten.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Von dieser Tatsache müssen wir absolut ausgehen. Der Herr Finanzminister schiebt — von seinem Standpunkt aus mit Recht — die finanziellen Schwierigkeiten in den Vordergrund. Aber das enthebt uns nicht der Notwendigkeit, die Gleichstellung vorzunehmen und dann eben unseren Etat mit
den uns zur Verfügung stehenden Mitteln in Ordnung zu bringen, wobei dann aber eine Unterscheidung zwischen einheimischen und verdrängten Beamten nicht mehr vorhanden sein wird. Einen anderen Weg können wir nicht gehen. Ich halte es nicht für glücklich, auch politisch nicht für tragbar, diese Bereinigung etwa mit einer allgemeinen Pensions- und Gehaltskürzung zu verbinden. Ich bin der Meinung, 'daß wir auf die Dauer um dieses Problem nicht herumkommen werden. Ich bin auch der Ansicht, daß wir es uns auf die Dauer nicht werden leisten können, die heutigen Bezüge, insbesondere bei den hohen Pensionen und Beamtengehältern, zu zahlen.

(Abg. Loritz: Sehr richtig! Zum Beispiel die Ministergehälter!)

Es ist nicht tragbar, daß wir heute noch Pensionen über 1000 DM zahlen. Das muß unter allen Umständen ein Ende finden. Ich sprach neulich mit einem früheren Bürgermeister von Königsberg. Er bekam eine Pension von 1000 DM. Schon vor dem Zusammenbruch — er ist also kein Flüchtling — hat er eine sehr gut bezahlte Stellung in der Industrie angenommen. Dieser Mann sagte mir: Wenn
ich nicht das Pech gehabt hätte, Bürgermeister in Königsberg gewesen zu sein, sondern meinetwegen in Dortmund oder Essen, so würde ich heute zu meinem hohen Industriegehalt noch 1000 DM Pension bekommen! Daraus habe ich also entnommen: es ist heute noch so, daß auf die Pensionen nur Beträge angerechnet werden, die aus öffentlichen Mitteln fließen.
Das sind alles Dinge, die wir einmal in Angriff nehmen müssen. Und man soll mir nicht sagen, daß sie nicht zu Buche schlagen; sie werden schon, wenn man alle Möglichkeiten ausschöpft, zu Buche schlagen. Aber wir brauchen die Dinge nicht miteinander zu verbinden.

(Zuruf von der CSU: Nein! Nein!)

In einem jedenfalls werden Sie mir doch wohl recht geben, meine Damen und Herren: es ist unmöglich, den bestehenden Zustand aufrechtzuerhalten. Sie werden vielleicht mit manchen Ausführungen — das trifft auch für meine eigenen Freunde zu — nicht einverstanden sein. Aber ich mache Sie darauf aufmerksam: es kommt nicht darauf an, daß ich Ihnen hier Annehmlichkeiten sage,

(Sehr richtig! bei der CDU)

sondern darauf, daß ich Ihnen sage, wie es draußen ist. Es handelt sich letzten Endes darum, ob wir Vertriebene, die wir noch in den Parteien stehen -- und seit Jahren in den Parteien stehen —, noch das Vertrauen unserer Leute halten können oder nicht. Wir werden es nicht halten können, wenn wir nicht bald Erfolge aufzuweisen haben. Ich muß sagen, wir haben im Bundestag bisher noch nicht den kleinsten zahlenmäßigen Erfolg aufzuweisen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir haben die Bereitstellung der 120 Millionen DM beschlossen, aber das war ja nur eine Vorfinanzierung.

(Zuruf von der SPD: Sie sind ja auch dagegen gewesen!)

— Verzeihung, ich habe nicht dagegen gesprochen. Ich habe mich dagegen verwahrt, daß ich mitten. in der Sitzung mit einem solchen Antrag angegangen wurde. Ich habe nachher dafür gestimmt, wie alle meine Freunde.

(Zuruf von der SPD: Das war doch nicht mitten in der Sitzung!)



(Dr. }Esther)

— Ich habe schon früher dafür gestimmt als die meisten von Ihnen, nämlich drei Tage vorher im Kontrollausschuß.

(Zuruf von der SPD: Hier hatten Sie keine Courage mehr!)

— Verzeihen Sie, Sie sollten dafür Verständnis haben, daß ich das Problem nicht vom parteipolitischen Gesichtspunkt behandle und daß ich vor allem auch meiner eigenen Regierung die Wahrheit sage. Wir wollen doch nicht ins Parteipolitische abfallen.

(Sehr gut! bei der CDU.)

Das möchte ich unter allen Umständen vermeiden.

(Zuruf des Abg. Mellies.)

— Herr Mellies, Sie können mir kein Wort in dieser Richtung vorwerfen. Ich habe lediglich gesagt, daß es eine Vorfinanzierung war, und das war richtig. Das Geld ist aus der Soforthilfe. Das sollte keine Herabsetzung Ihres damaligen Antrages sein. Ich habe kein Wort darüber gesagt. Aber praktisch ist es doch so, daß die 35 Millionen DM, wenn wir sie heute bewilligen, das erste wären, was die Flüchtlinge vom Bundestag bekämen und was sie nicht schon aus anderem Grunde zu bekommen gehabt hätten.
Nun darf ich vielleicht — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — gleich den Antrag Drucksache Nr. 810 begründen. Ich muß dazu auf die Vorgeschichte eingehen. Vor wenigen Tagen habe ich anläßlich der Beratung des DP-Antrages schon von den Verhandlungen mit dem Bundeskabinett berichtet, die dazu führten, daß uns Heimatvertriebenen von seiten der Bundesregierung ein Betrag von 20 Millionen DM zur Überbrückung bis Tu der Zeit, in der das Gesetz in Kraft tritt, zugesagt war. Dieser Betrag war nur für die heimatvertriebenen Beamten bestimmt, wie es auch in der eigenen Presseerklärung der Bundesregierung zum Ausdruck gekommen ist. Ursprünglich war wohl beabsichtigt, ein vorläufiges Gesetz herauszubringen. Aber auch das würde ja sechs Wochen, vielleicht Monate

(Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

in Anspruch nehmen. Wir stehen aber vor der Notwendigkeit, morgen oder wenigstens in den nächsten Wochen mit den Zahlungen zu beginnen. Deshalb haben wir uns überlegt, wie wir der Regierung eine Möglichkeit geben können, über diesen Betrag zu verfügen. Wir sind uns an sich schlüssig geworden, diese 20 Millionen DM und weitere 6 Millionen DM Unterstützungsgelder, die dann automatisch in Fortfall kommen, noch in den Etat für 1949 einzustellen. Dieser Plan ist am Widerstand des Herrn Bundesfinanzministers gescheitert, der etatsrechtliche Bedenken hatte. Wir haben uns also nun entschlossen, für das kommende Jahr diese Summe zu verlangen. Von anderer Seite wurde mit Recht eingewandt, daß man auch für die anderen in dem Artikel 131 des Grundgesetzes bezeichneten Gruppen etwas tun müsse. Es war zunächst vorgesehen, zwei selbständige Anträge über 26 und 20 Millionen DM einzureichen, im ganzen über 46 Millionen DM. Durch Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister haben wir uns, wie er selber schon vorgetragen hat, auf einen Betrag von 35 Millionen DM geeinigt. Wir sind dabei davon ausgegangen, daß 20 Millionen DM auf die Heimatvertriebenen und etwa 15 Millionen DM auf die anderen Gruppen entfallen sollen, ohne daß wir das in dem Antrag irgendwie zum Ausdruck gebracht haben.
Von Anfang an und auch bei den letzten Verhandlungen haben wir die Absicht gehabt, auf diese Weise den vertriebenen Beamten und Pensionären ungefähr das zu geben, was sie nach unserer Meinung von der künftigen Regelung zu erwarten haben. Wir haben dabei in erster Linie an diejenigen gedacht, denen es ganz besonders schlimm geht, nämlich an die nichtbeschäftigten und nichtpensionsreifen Beamten, die seit Jahren auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen sind. Wir haben weiter an die Pensionäre gedacht, die gar nichts bekommen — auch diese gibt es noch in erheblicher Zahl —, und dann an diejenigen, die sehr geringe Pensionen bekommen. Aber es war auch in Aussicht genommen — und das geht sowohl aus den Erklärungen des Bundesfinanzministers als auch aus der damaligen Presseerklärung der Regierung hervor —, daß die Aufstockung der Pensionen ungefähr in normaler Höhe erfolgen soll.
Die Einbeziehung der anderen Gruppen ist unsererseits nicht ohne Bedenken vorgenommen worden, und zwar deshalb, weil die Frage der Berechtigten und die Frage, wieweit man gehen kann und muß, in keiner Weise geklärt ist. Es war im Rahmen dieses Antrags nicht möglich, darauf einzugehen. Wir haben vielmehr den Weg einer Ermächtigung für die Bundesregierung gewählt, diese Gelder mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags nach bestimmten Richtlinien zu vergeben. Wir wollen also die Aufstellung der Richtlinien, die Beschränkung des Personenkreises dem Kabinett in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuß vorbehalten. Der Personenkreis, insbesondere derjenige der ehemaligen Berufssoldaten, ist so groß, daß, wenn man keinerlei Schranken zieht, die ganze Aktion wieder ein Schlag ins Wasser sein würde. Ich kann insoweit auf die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung Bezug nehmen, der selber davon gesprochen hat, daß man gewisse Grenzen einhalten muß.
Mein Wunsch an die Bundesregierung geht dahin, unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, daß die Verteilung dieser Beträge so erfolgt, daß nicht wieder neue Mißstimmung erwächst. Ich erinnere an die Hausratshilfe, bei der wir immerhin 200 Millionen DM gezahlt und trotzdem eine große Beunruhigung und Erbitterung ausgelöst haben, weil viele sehr berechtigte Ansprüche nicht befriedigt werden konnten. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auch besonders auf das Wörtchen „vorerst" lenken. Wir wissen ja nicht, ob das neue Gesetz, das nun mit Beschleunigung in Angriff genommen werden soll, in zwei oder in drei Monaten kommt oder ob es gar noch länger dauert. Wir müssen uns daher vorbehalten, wenn diese Beträge verbraucht sind, mit neuen Anforderungen zu kommen.
Ich möchte dazu noch folgendes sagen. Die Zahlen, die der Herr Bundesfinanzminister genannt nat, werden von anderen Ministerien in Abrede gestellt. Uns ist gesagt worden, daß es sich bei diesen Heimatvertriebenen um 90 000 bis 110 000 Personen handelt, also nicht um einen so großen Personenkreis, wie der Herr Bundesfinanzminister gesagt hat. Der Vorteil dieser Aktion wird ja sein, daß wir auf diese Weise auch sehr schnell einen Überblick bekommen werden, wieviel Berechtigte in der Tat vorhanden sind. Mein Wunsch geht dahin, daß bei diesen Richtlinien und bei der Durchführung dieser Aktion insbesondere auch das Ministerium für Heimatvertriebene weitgehend eingeschaltet wird, da es die Verhältnisse am besten kennt.


(Dr. Kather)

Ich bin der Auffassung, daß hier ein Weg beschritten wird, der durchaus als praktischer und wesentlicher Erfolg anzusehen ist. Wenn es so gelingt, dieser verhältnismäßig großen Gruppe von Leuten, die in besonders großer Not sind, eine praktische, wirksame und fühlbare Hilfe sofort zu geben, so wird ,das ganz fraglos seine große Wirkung auch auf die Vertriebenen insgesamt ausüben. Ich habe schon bei anderer Gelegenheit gesagt, daß auch die Vertriebenen, die nicht Beamte sind, gerade in dieser Frage die Bewährungsprobe dafür sehen, ob man endlich mit der Gleichberechtigung ernst machen will oder nicht. Deshalb wird die politische Wirkung über den Kreis der Berechtigten hinaus ungeheuer groß sein.
Ich bitte daher die Bundesregierung, den Grundsätzen, die ich hier vorgetragen habe, bei der Ausarbeitung der Richtlinien Rechnung zu tragen. Es wird ein großer Erfolg sein, wenn die 8 Millionen Heimatlosen auf diese Weise wieder neues Vertrauen zu der Regierung und den anderen Bundesorganen gewinnen.

(Beifall von allen Seiten des Hauses.)


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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stech. 25 Minuten!