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ID0105602400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Lehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte gleich alle drei Interpellationen, auch die
    Interpellation Drucksache Nr. 726, obwohl diese der Bundesregierung bis heute amtlich nicht zugegangen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Nachdem es sich aber um dieselbe Materie handelt, kann diese im Zusammenhang mit den beiden anderen Interpellationen behandelt werden.
    Zur Interpellation Drucksache Nr. 637 darf ich folgende Erklärung abgeben. Die Versorgung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger ist nur eine der Aufgaben, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen worden sind. Neben der Versorgung der übrigen verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und neben der Versorgung der ehemaligen berufsmäßigen Wehrmachtsangehörigen hat der Bund vor allem die Lasten für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zu tragen. Die finanzielle Belastung des Bundes durch diese Aufgaben wird einen erheblichen Teil der Haushaltsmittel des Bundes in Anspruch nehmen.
    Die Bundesregierung ist zu dem Entschluß gekommen, ihre Entscheidung über die auf dem Gebiete der Versorgung dieser Personen zu treffen den Maßnahmen zurückzustellen,

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    bis dem Bundestag eine Übersicht über die finanzielle Lage des Haushalts im Bund, in den Ländern und Gemeinden für das Rechnungsjahr 1950/51 vorliegt.

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Die Bundesregierung kam zu diesem Entschluß. weil nach ihrer Überzeugung die gesamten vorhandenen Haushaltsmittel auf alle diese Kreise nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit verteilt werden müssen und die Gefahr vermieden werden muß, daß über die vorhandenen Haushaltsmittel für einen Teil der notleidenden Schichten zu früh und etwa einseitig zum Schaden der Schichten verfügt ist, derer erst in einem späteren Zeitpunkt gedacht werden könnte.
    Diese Übersicht über die finanzielle Lage in Bund, Ländern und Gemeinden ist bereits in Ausarbeitung, und ich hoffe, daß sie der Öffentlichkeit in der ersten Hälfte des Monats April übergeben werden kann. Innerhalb dieser großen Übersicht wird noch eine Übersicht darüber gegeben werden, in welchen Größenverhältnissen die vorhandenen Haushaltsmittel für die vorgenannten Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen.
    Die Frage 1 beantworte ich daher wie folgt: Die Regelung der Rechtsverhältnisse der verdrängten öffentlichen Bediensteten und der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen wird sofort, wenn diese Übersicht der deutschen Öffentlichkeit vorliegt, durchgeführt werden. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechenden Gesetzentwürfe — und damit beantworte ich die Interpellation Drucksache Nr. 726 —, auch bezüglich der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen, schon seit längerer Zeit ausgearbeitet, noch im Monat Januar, und hofft die Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen dann zu finden, wenn die vorgenannte Übersicht gegeben ist und damit die finanziellen Möglichkeiten ziffernmäßig klar umrissen sind.


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Die Mittel für die Versorgung der verdrängten öffentlichen Bediensteten und der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen müssen im Haushalt für das Rechnungsjahr 1950/51 und in den Haushalten für die folgenden Jahre zur Verfügung gestellt werden. Sie unterscheiden sich insofern von den Mitteln, die für den Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden müssen. Für diese ist außerhalb des jetzigen Haushalts eine eigene Deckung zu suchen, wie ja auch die Soforthilfe aus dem Soforthilfefonds geleistet wird, der durch besondere Soforthilfeabgaben gespeist wird.
    Ich darf deshalb dem Hohen Hause bezüglich der im Rechnungsjahr 1950/51 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel heute schon einige Zahlen bekanntgeben. Die Steuern, die dem Bund mit dem 1. April 1950 zufließen, Verbrauchssteuern, Umsatzsteuer usw., werden nach den bisherigen Schätzungen insgesamt ein Aufkommen von rund 9.2 Milliarden DM ergeben. Vor einigen Tagen hat in diesem Hause ein Redner der SPD bei der Interpellation betreffend den kommenden
    Lastenausgleich darüber gesprochen, daß unter den an den Bund herantretenden Ansprüchen eine gewisse Rangfolge festgelegt werden müsse. Das gilt in einem gewissen Maße sicherlich für die Ansprüche. die aus den Haushaltsmitteln des Bundes zu erfüllen sind.

    (Hört! Hört! links.)

    Denn dem Steueraufkommen von 9.2 Milliarden DM stehen in erster Linie die aus den Haushaltsmitteln zu bezahlenden Besatzungskosten gegenüber, die mit einer Summe von rund 4,5 Milliarden DM in den Haushalt einzusetzen sein werden. also mit rund 50 % der gesamten Steuereinnahmen des Rundes. Diese Besatzungskosten genießen bekanntlich Priorität vor allen anderen Ausgaben des Bundes.

    (Abg. Dr. Bucerius: Hört! Hört!)

    Zweitens beanspruchen die sozialen Leistungen
    des Bundes einschließlich der Leistungen für die
    Versorgung der Kriegsversehrten nach den heutigen Anforderungen etwa 6 Milliarden DM. Darin sind die Leistungen allein für die Kriegsversehrten mit einem Betrag von etwa 3.2 Milliarden DM enthalten. Wie das Hohe Haus sieht, sind durch diese sozialen Leistungen und die Besatzungskosten die gesamten Steuereinkünfte des Bundes bereits völlig verbraucht.
    Trotzdem hofft das Bundesministerium der Finanzen im Haushaltsplan 1950/51 einen Betrag von über 400 Millionen DM für die verdrängten öffentlichen Bediensteten und ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen noch bereitstellen zu können, einen Betrag, der die bisherigen Leistungen der Länder auf diesem Gebiet nicht unwesentlich übersteigt. Ich muß jedoch pflicht-
    und wahrheitsgemäß betonen, daß ich keine Möglichkeit sehe, diesen Betrag noch wesentlich zu erhöhen. Das Hohe Haus wird darüber zu entscheiden in der Lage sein, wenn ihm der Haushalt mit allen Möglichkeiten der Einnahmegestaltung und allen Notwendigkeiten der Ausgabenseite vorliegt.
    Die Aufwendungen für die verdrängten öffentlichen Bediensteten würden, wenn sie dieselben Bezüge wie heute die einheimischen Beamten bekämen, einschließlich der Wartegelder für die
    dienstfähigen unversehrten Beamten, nach den vorläufigen Schätzungen im gesamten Bundesgebiet 963 Millionen DM betragen. Die Aufwendungen für die ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen würden unter der gleichen Voraussetzung etwa 565 Millionen DM betragen. Das ergäbe zusammen eine Summe von 1 585 Millionen DM,
    Zur Frage 3: Der Gesetzentwurf für die Regelung der Rechtsverhältnisse des Personenkreises, der durch den Art. 131 des Grundgesetzes erfaßt wird, ist von der Bundesregierung noch nicht verabschiedet. Deshalb kann die Höhe der Versorgung, die diesem Personenkreis gewährt werden kann, heute noch nicht in Ziffern und Einzelheiten bekanntgegeben werden. Aus meiner Antwort zu Ziffer 2 geht bereits hervor, daß die haushaltsmäßige Deckung für die Gewährung der v o 11 en Bezüge und Wartegelder, angeglichen an die Bezüge und Wartegelder der Beamten von heute, voraussichtlich nicht gesichert ist.

    (Abg. Renner: Und wie steht es mit dem Gehaltsabbau für die Beamten?)

    — Ich kann auf Ihre Frage am Schluß zurückkommen, Herr Renner.

    (Abg. Renner: Schön, danke!)

    Die Frage 1 der Interpellation Drucksache Nr. 692 darf ich wohl durch die Beantwortung der Interpellation Drucksache Nr. 637 als mitbeantwortet ansehen.
    Die Frage 2 beantworte ich dahin. daß die Regierung bereit ist, eine gleichmäßige Regelung der Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises im ganzen Bundesgebiet durchzuführen.
    Zur Frage 3 bemerke ich: Die Bundesregierung
    hätte gewünscht, daß die. Regelung dieser Rechtsverhältnisse schon am 1. April 1950 hätte in
    Kraft treten können. Die Sorge daß die Zahlungen der Länder mit dem 31. März 1950 enden,
    ist aber unbegründet. Die Länder leisten die
    Zahlungen, die auf Grund der gesetzlichen Regelung in den Ländern anfallen, nach dem
    31. März 1950 auf Rechnung des Bundes weiter,
    bis die Bundesgesetzgebung auf Grund des Art,
    131 des Grundgesetzes in Kraft getreten sein
    wird. Die Bundesregierung hat sich dabei breit
    erklärt, bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur Überbrückung Mittel zur Verfügung
    zu stellen. die insbesondere dazu dienen sollen.
    in Notfällen, die heute vorhanden sind, einzugreifen und eine Anpassung an die künftig zu
    erwartende Regelung im voraus vornehmen zu
    können. Die Richtlinien für diese Überbrückungshilfe sind bereits in Ausarbeitung und werden derzeit unter den beteiligten Ressorts besprochen. Ich
    darf bemerken, daß mir ein Antrag auf Drucksache Nr. 810 neu vorliegt, der sich auf diese
    Frage beschränkt und der für den Haushalt
    1950/51 eine Summe von 35 Millionen DM bis
    zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorsicht
    Ich darf die Erklärung abgeben. daß ich hoffe,
    es wird dem Bundesfinanzminister — allerdings
    mit Anstrengung - möglich sein, die Mittel,
    die hier angefordert sind, in dem gewünschten Zeitraum aufzubringen.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Wenn ich nun zuletzt auf den Zwischenruf des Herrn Kollegen Renner eingehen darf, so bedeutet dieser Zwischenruf des Herrn Kollegen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Renner, daß er die Mittel für die verdrängten öffentlichen Bediensteten und beruflichen Wehrmachtsangehörigen — wenn er die mit umfassen will - dadurch aufbringen will, daß er bei den andern Beamten kürzt. So a es doch zu verstehen?

    (Abg. Renner: Ich? Ich denke Sie haben das gesagt!)

    Wenn er ziffernmäßig einen Vorschlag zu machen hat, so bitte ich, den nächstens vor irgendeiner Organisation oder einer Versammlung der einheimischen Beamten zu vertreten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Das ist doch Ihr Vorschlag, den Sie im Ausschuß gemacht haben! Das haben Sie doch im Ausschuß vorgeschlagen!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers auf die Interpellationen der Tagesordnungspunkte Nr. 5, 6 und 7 gehört.
Ich eröffne die Aussprache und mache darauf aufmerksam, daß ein Antrag unter Drucksache Nr. 810 vorliegt. Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Dr. Kather. Ihre Redezeit beträgt 25 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß leider hervorheben, daß die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers zu Ziffer 1 und 2 der von meinen Freunden und mir eingereichten Interpellation mich nicht befriedigt hat. Die Frage 1 ging dahin, weshalb es in den vergangenen drei Monaten nicht möglich war, dem einstimmigen Beschluß des Bundestages
    vom 2. Dezember 1949, in dem die Gleichstellung der heimatvertriebenen Beamten mit den einheimischen verlangt wurde, zu entsprechen. Der Herr Bundesfinanzminister hat gesagt, das Kabinett müsse erst einmal einen Überblick gewinnen und habe deshalb die Erledigung dieser Sache zurückgestellt. Ich darf dazu folgendes sagen.
    Es handelt sich um ein Problem, das seit mehr als vier Jahren im Vordergrund der öffentlichen Diskussion steht. Es ist schon Jahre her, daß sämtliche Parteien im Zonenbeirat die Beseitigung dieses Unrechts verlangt haben. Es ist schon Jahre her, daß die britische Kontrollkommission uns geschrieben hat, und zwar im Februar 1948, sie werde dieses Problem demnächst auf bitonaler Ebene prüfen und entscheiden. Ich darf außerdem darauf hinweisen, daß in der Verwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet etwa sieben Referentenentwürfe zur Regelung dieser Angelegenheit ausgearbeitet worden sind. In der Regierungserklärung ist zugesagt worden, diese Frage so schnell wie möglich zu bereinigen. Der Herr Bundesfinanzminister hat sich auch mit seinem eigenen Vorbringen insofern in Widerspruch gesetzt, als auch von ihm selbst dem Bundeskabinett ein Entwurf vorgelegt worden ist, der schon am 1. April 1950 in Kraft treten sollte.
    Wir haben uns gestern im Ausschuß für Heimatvertriebene mit diesem Problem beschäftigt. Vorgestern abend hat es sehr eingehend auch den Beamtenrechtsausschuß bewegt. Beiden Ausschüssen wurden vom Innenministerium und vom Bundesministerium für Heimatvertriebene Zahlen angegeben, die absolut eine Übersicht ermöglichen. Es wäre also meiner Ansicht nach durchaus möglich gewesen, den Gesetzentwurf vorzulegen. Die Erklärung, die der Herr Bundesfinanzminister insoweit gegeben hat, befriedigt mich daher nicht.
    Die zweite Frage hat der Herr Bundesfinanzminister überhaupt nicht beantwortet. Er hat gesagt, er werde die Gleichstellung des Personenkreises des Art. 131 des Grundgesetzes durchführen. Diese Frage war aber nicht gestellt worden, sondern wir hatten die Frage gestellt, ob die Gleichstellung der vertriebenen Beamten mit den einheimischen durchgeführt werden soll. Diese Frage ist also mit der Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers nicht beantwortet, wenn man nicht etwa aus einer in anderm Zusammenhang gefallenen Äußerung schließen will, daß voraussichtlich aus finanziellen Gründen eine Gleichstellung nicht möglich sein wird.
    Wenn man dieses Problem behandelt, dann ist es meiner Ansicht nach nicht richtig, von finanziellen Erwägungen auszugehen. Die erste Frage, die man sich vorlegen muß, ist die Rechtsfrage. Es ist die Frage: besteht ein Rechtsanspruch oder nicht?

    (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

    Meine Damen und Herren! Ich habe neulich in Hamburg in einer Versammlung vor Heimatvertriebenen gesprochen. Hinterher kam ein Regierungsrat zu mir, der mir für den Einsatz in dieser Richtung dankte und mir sagte: Ich schöpfe wieder Hoffnung, nachdem ich seit vier Jahren mit vier Kindern von wöchentlich 24 DM Arbeitslosenunterstützung lebe. Wenn man sich das Schicksal dieses Mannes — und es handelt sich ja um Zehntausende, die in der gleichen Situation sind — vor Augen hält, kann es wohl nicht gleichgültig sein, ob auch noch in Zukunft diesem Mann sein Recht vorenthalten wird. Der Art. 131 verlangt ja ausdrücklich die Regelung der Rechtsverhältnisse dieser Beamten. Ich kann darauf hinweisen, daß im Parlamentarischen Rat mehrfach versucht worden ist, einen Antrag durchzubringen, wonach diese Rechtsansprüche aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 erloschen sein sollen. Dieser Antrag ist von der Mehrheit des Parlamentarischen Rates immer wieder abgelehnt worden. Daraus ergibt sich ganz . klar, daß diese Rechtsansprüche nicht beseitigt werden sollten.
    Meine Damen und Herren! Es ist eine sehr fragliche Sache mit diesem Art. 131. Es muß zum mindesten als ein sehr starker Schönheitsfehler empfunden werden, wenn in einem Grundgesetz, das doch dazu da ist, den Aufbau eines Rechtsstaates zu ermöglichen, die Geltendmachung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen wird.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es erhebt sich die berechtigte Frage, ob das überhaupt möglich und mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Ich kann Ihnen sagen, daß schon höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, die besagen, daß eine solche Bestimmung in jedem Falle nur für eine knapp bemessene Übergangszeit erträglich ist und daß sie sich automatisch außer Kraft setzt, wenn das Parlament oder die Bundesorgane ihrer Verpflichtung zur alsbaldigen Regelung dieser Rechtsverhältnisse nicht nachkommen.
    Daß hier Rechtsansprüche gegeben sind, kann ja auch aus anderen Erwägungen nicht zweifelhaft sein. Der größte Teil derer, für die ich in der Hauptsache spreche, sind ja doch Reichsbeamte; sie sind aus dem ehemaligen Reichsgebiet gekommen, sie haben eine Urkunde über ihr Beamtenrecht in den Händen, und wenn man ihnen dieses


    (Dr. Kather)

    Recht bestreitet oder in Zweifel zieht, so untergräbt man damit überhaupt das Berufsbeamtentum in seinen Grundfesten.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf: Das wird doch gar nicht bestritten!)

    — Jawohl, Herr Kollege! Es ist nicht ganz so. Die Frage ist nicht beantwortet worden. Gestern hat der Vertreter des Finanzministeriums im Vertriebenenausschuß bezüglich dieser Gruppe, über die ich eben gesprochen habe, gesagt: Jawohl, die Urkunden sind da; es kommt letzten Endes nur darauf an, ob der Bund Rechtsnachfolger des Reiches ist oder nicht. Daß diese Frage positiv zu beantworten ist, dazu dürften hier doch wohl keine weiteren Ausführungen zu machen sein. Ich brauche nur an die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung zu denken. Wir stehen also vor der Tatsache, daß der größten Gruppe dieser Leute ein unzweifelhafter Rechtsanspruch zusteht. Das muß erst einmal klar herausgestellt werden, ehe man sich die Frage vorlegt: wie finden wir uns mit diesem Rechtsanspruch ab? Es wäre völlig unmöglich, etwa zu sagen: wir lassen das dahingestellt oder: wir bestreiten diesen Anspruch. Dann müßte man unter allen Umständen nachträglich die Klage zulassen. Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß schon eine ganze Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen, die ganz klar besagen: die Beamten haben den Anspruch. Davon muß man nach meiner Ansicht ausgehen. Dann wird man sich die Frage vorlegen müssen: wie ist die finanzielle Situation, und wie kann ich mich mit diesen meinen Verpflichtungen abfinden?
    Meine Damen und Herren! Mir ist in den letzten Tagen wiederholt die Auffassung entgegengetreten, daß es unmöglich sei, diese Leute gleichzustellen. Ich. sage dagegen, wir werden niemals zu einer politischen Beruhigung und Bereinigung dieses Problems kommen, wenn wir diese Gleichstellung nicht vornehmen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es wird verlangt, daß wir uns eingliedern. Wie kann das geschehen, wenn es auch in Zukunft Pensionäre und Beamte zweierlei Rechts gibt?

    (Sehr richtig! rechts.)

    Jetzt wollen wir das Flüchtlingsgesetz in Angriff nehmen. Es wird im Bundesministerium für Heimatvertriebene vorbereitet. Wir haben Flüchtlingsgesetze in den Ländern, und in jedem dieser Gesetze ist der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert. Auch für das kommende Bundesflüchtlingsgesetz wird die Gleichberechtigung das Kernstück des Gesetzes sein müssen, anderenfalls sollten wir lieber die Hände davon lassen.

    (Abg. Dr. Oellers: Sehr richtig!)

    Wir kommen nicht darum herum, und ich bitte die Bundesregierung und insbesondere den Herrn Bundesfinanzminister, doch zur Kenntnis zu nehmen: nach meiner Auffassung wird sich in diesem Hause niemals eine Mehrheit dafür finden, daß man die heimatverdrängten oder auch andere Beamte, die einen Rechtsanspruch haben, schlechter stellt als die heimischen Beamten.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Von dieser Tatsache müssen wir absolut ausgehen. Der Herr Finanzminister schiebt — von seinem Standpunkt aus mit Recht — die finanziellen Schwierigkeiten in den Vordergrund. Aber das enthebt uns nicht der Notwendigkeit, die Gleichstellung vorzunehmen und dann eben unseren Etat mit
    den uns zur Verfügung stehenden Mitteln in Ordnung zu bringen, wobei dann aber eine Unterscheidung zwischen einheimischen und verdrängten Beamten nicht mehr vorhanden sein wird. Einen anderen Weg können wir nicht gehen. Ich halte es nicht für glücklich, auch politisch nicht für tragbar, diese Bereinigung etwa mit einer allgemeinen Pensions- und Gehaltskürzung zu verbinden. Ich bin der Meinung, 'daß wir auf die Dauer um dieses Problem nicht herumkommen werden. Ich bin auch der Ansicht, daß wir es uns auf die Dauer nicht werden leisten können, die heutigen Bezüge, insbesondere bei den hohen Pensionen und Beamtengehältern, zu zahlen.

    (Abg. Loritz: Sehr richtig! Zum Beispiel die Ministergehälter!)

    Es ist nicht tragbar, daß wir heute noch Pensionen über 1000 DM zahlen. Das muß unter allen Umständen ein Ende finden. Ich sprach neulich mit einem früheren Bürgermeister von Königsberg. Er bekam eine Pension von 1000 DM. Schon vor dem Zusammenbruch — er ist also kein Flüchtling — hat er eine sehr gut bezahlte Stellung in der Industrie angenommen. Dieser Mann sagte mir: Wenn
    ich nicht das Pech gehabt hätte, Bürgermeister in Königsberg gewesen zu sein, sondern meinetwegen in Dortmund oder Essen, so würde ich heute zu meinem hohen Industriegehalt noch 1000 DM Pension bekommen! Daraus habe ich also entnommen: es ist heute noch so, daß auf die Pensionen nur Beträge angerechnet werden, die aus öffentlichen Mitteln fließen.
    Das sind alles Dinge, die wir einmal in Angriff nehmen müssen. Und man soll mir nicht sagen, daß sie nicht zu Buche schlagen; sie werden schon, wenn man alle Möglichkeiten ausschöpft, zu Buche schlagen. Aber wir brauchen die Dinge nicht miteinander zu verbinden.

    (Zuruf von der CSU: Nein! Nein!)

    In einem jedenfalls werden Sie mir doch wohl recht geben, meine Damen und Herren: es ist unmöglich, den bestehenden Zustand aufrechtzuerhalten. Sie werden vielleicht mit manchen Ausführungen — das trifft auch für meine eigenen Freunde zu — nicht einverstanden sein. Aber ich mache Sie darauf aufmerksam: es kommt nicht darauf an, daß ich Ihnen hier Annehmlichkeiten sage,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    sondern darauf, daß ich Ihnen sage, wie es draußen ist. Es handelt sich letzten Endes darum, ob wir Vertriebene, die wir noch in den Parteien stehen -- und seit Jahren in den Parteien stehen —, noch das Vertrauen unserer Leute halten können oder nicht. Wir werden es nicht halten können, wenn wir nicht bald Erfolge aufzuweisen haben. Ich muß sagen, wir haben im Bundestag bisher noch nicht den kleinsten zahlenmäßigen Erfolg aufzuweisen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir haben die Bereitstellung der 120 Millionen DM beschlossen, aber das war ja nur eine Vorfinanzierung.

    (Zuruf von der SPD: Sie sind ja auch dagegen gewesen!)

    — Verzeihung, ich habe nicht dagegen gesprochen. Ich habe mich dagegen verwahrt, daß ich mitten. in der Sitzung mit einem solchen Antrag angegangen wurde. Ich habe nachher dafür gestimmt, wie alle meine Freunde.

    (Zuruf von der SPD: Das war doch nicht mitten in der Sitzung!)



    (Dr. }Esther)

    — Ich habe schon früher dafür gestimmt als die meisten von Ihnen, nämlich drei Tage vorher im Kontrollausschuß.

    (Zuruf von der SPD: Hier hatten Sie keine Courage mehr!)

    — Verzeihen Sie, Sie sollten dafür Verständnis haben, daß ich das Problem nicht vom parteipolitischen Gesichtspunkt behandle und daß ich vor allem auch meiner eigenen Regierung die Wahrheit sage. Wir wollen doch nicht ins Parteipolitische abfallen.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Das möchte ich unter allen Umständen vermeiden.

    (Zuruf des Abg. Mellies.)

    — Herr Mellies, Sie können mir kein Wort in dieser Richtung vorwerfen. Ich habe lediglich gesagt, daß es eine Vorfinanzierung war, und das war richtig. Das Geld ist aus der Soforthilfe. Das sollte keine Herabsetzung Ihres damaligen Antrages sein. Ich habe kein Wort darüber gesagt. Aber praktisch ist es doch so, daß die 35 Millionen DM, wenn wir sie heute bewilligen, das erste wären, was die Flüchtlinge vom Bundestag bekämen und was sie nicht schon aus anderem Grunde zu bekommen gehabt hätten.
    Nun darf ich vielleicht — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — gleich den Antrag Drucksache Nr. 810 begründen. Ich muß dazu auf die Vorgeschichte eingehen. Vor wenigen Tagen habe ich anläßlich der Beratung des DP-Antrages schon von den Verhandlungen mit dem Bundeskabinett berichtet, die dazu führten, daß uns Heimatvertriebenen von seiten der Bundesregierung ein Betrag von 20 Millionen DM zur Überbrückung bis Tu der Zeit, in der das Gesetz in Kraft tritt, zugesagt war. Dieser Betrag war nur für die heimatvertriebenen Beamten bestimmt, wie es auch in der eigenen Presseerklärung der Bundesregierung zum Ausdruck gekommen ist. Ursprünglich war wohl beabsichtigt, ein vorläufiges Gesetz herauszubringen. Aber auch das würde ja sechs Wochen, vielleicht Monate

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    in Anspruch nehmen. Wir stehen aber vor der Notwendigkeit, morgen oder wenigstens in den nächsten Wochen mit den Zahlungen zu beginnen. Deshalb haben wir uns überlegt, wie wir der Regierung eine Möglichkeit geben können, über diesen Betrag zu verfügen. Wir sind uns an sich schlüssig geworden, diese 20 Millionen DM und weitere 6 Millionen DM Unterstützungsgelder, die dann automatisch in Fortfall kommen, noch in den Etat für 1949 einzustellen. Dieser Plan ist am Widerstand des Herrn Bundesfinanzministers gescheitert, der etatsrechtliche Bedenken hatte. Wir haben uns also nun entschlossen, für das kommende Jahr diese Summe zu verlangen. Von anderer Seite wurde mit Recht eingewandt, daß man auch für die anderen in dem Artikel 131 des Grundgesetzes bezeichneten Gruppen etwas tun müsse. Es war zunächst vorgesehen, zwei selbständige Anträge über 26 und 20 Millionen DM einzureichen, im ganzen über 46 Millionen DM. Durch Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister haben wir uns, wie er selber schon vorgetragen hat, auf einen Betrag von 35 Millionen DM geeinigt. Wir sind dabei davon ausgegangen, daß 20 Millionen DM auf die Heimatvertriebenen und etwa 15 Millionen DM auf die anderen Gruppen entfallen sollen, ohne daß wir das in dem Antrag irgendwie zum Ausdruck gebracht haben.
    Von Anfang an und auch bei den letzten Verhandlungen haben wir die Absicht gehabt, auf diese Weise den vertriebenen Beamten und Pensionären ungefähr das zu geben, was sie nach unserer Meinung von der künftigen Regelung zu erwarten haben. Wir haben dabei in erster Linie an diejenigen gedacht, denen es ganz besonders schlimm geht, nämlich an die nichtbeschäftigten und nichtpensionsreifen Beamten, die seit Jahren auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen sind. Wir haben weiter an die Pensionäre gedacht, die gar nichts bekommen — auch diese gibt es noch in erheblicher Zahl —, und dann an diejenigen, die sehr geringe Pensionen bekommen. Aber es war auch in Aussicht genommen — und das geht sowohl aus den Erklärungen des Bundesfinanzministers als auch aus der damaligen Presseerklärung der Regierung hervor —, daß die Aufstockung der Pensionen ungefähr in normaler Höhe erfolgen soll.
    Die Einbeziehung der anderen Gruppen ist unsererseits nicht ohne Bedenken vorgenommen worden, und zwar deshalb, weil die Frage der Berechtigten und die Frage, wieweit man gehen kann und muß, in keiner Weise geklärt ist. Es war im Rahmen dieses Antrags nicht möglich, darauf einzugehen. Wir haben vielmehr den Weg einer Ermächtigung für die Bundesregierung gewählt, diese Gelder mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags nach bestimmten Richtlinien zu vergeben. Wir wollen also die Aufstellung der Richtlinien, die Beschränkung des Personenkreises dem Kabinett in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuß vorbehalten. Der Personenkreis, insbesondere derjenige der ehemaligen Berufssoldaten, ist so groß, daß, wenn man keinerlei Schranken zieht, die ganze Aktion wieder ein Schlag ins Wasser sein würde. Ich kann insoweit auf die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung Bezug nehmen, der selber davon gesprochen hat, daß man gewisse Grenzen einhalten muß.
    Mein Wunsch an die Bundesregierung geht dahin, unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, daß die Verteilung dieser Beträge so erfolgt, daß nicht wieder neue Mißstimmung erwächst. Ich erinnere an die Hausratshilfe, bei der wir immerhin 200 Millionen DM gezahlt und trotzdem eine große Beunruhigung und Erbitterung ausgelöst haben, weil viele sehr berechtigte Ansprüche nicht befriedigt werden konnten. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auch besonders auf das Wörtchen „vorerst" lenken. Wir wissen ja nicht, ob das neue Gesetz, das nun mit Beschleunigung in Angriff genommen werden soll, in zwei oder in drei Monaten kommt oder ob es gar noch länger dauert. Wir müssen uns daher vorbehalten, wenn diese Beträge verbraucht sind, mit neuen Anforderungen zu kommen.
    Ich möchte dazu noch folgendes sagen. Die Zahlen, die der Herr Bundesfinanzminister genannt nat, werden von anderen Ministerien in Abrede gestellt. Uns ist gesagt worden, daß es sich bei diesen Heimatvertriebenen um 90 000 bis 110 000 Personen handelt, also nicht um einen so großen Personenkreis, wie der Herr Bundesfinanzminister gesagt hat. Der Vorteil dieser Aktion wird ja sein, daß wir auf diese Weise auch sehr schnell einen Überblick bekommen werden, wieviel Berechtigte in der Tat vorhanden sind. Mein Wunsch geht dahin, daß bei diesen Richtlinien und bei der Durchführung dieser Aktion insbesondere auch das Ministerium für Heimatvertriebene weitgehend eingeschaltet wird, da es die Verhältnisse am besten kennt.


    (Dr. Kather)

    Ich bin der Auffassung, daß hier ein Weg beschritten wird, der durchaus als praktischer und wesentlicher Erfolg anzusehen ist. Wenn es so gelingt, dieser verhältnismäßig großen Gruppe von Leuten, die in besonders großer Not sind, eine praktische, wirksame und fühlbare Hilfe sofort zu geben, so wird ,das ganz fraglos seine große Wirkung auch auf die Vertriebenen insgesamt ausüben. Ich habe schon bei anderer Gelegenheit gesagt, daß auch die Vertriebenen, die nicht Beamte sind, gerade in dieser Frage die Bewährungsprobe dafür sehen, ob man endlich mit der Gleichberechtigung ernst machen will oder nicht. Deshalb wird die politische Wirkung über den Kreis der Berechtigten hinaus ungeheuer groß sein.
    Ich bitte daher die Bundesregierung, den Grundsätzen, die ich hier vorgetragen habe, bei der Ausarbeitung der Richtlinien Rechnung zu tragen. Es wird ein großer Erfolg sein, wenn die 8 Millionen Heimatlosen auf diese Weise wieder neues Vertrauen zu der Regierung und den anderen Bundesorganen gewinnen.

    (Beifall von allen Seiten des Hauses.)