Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, daß wenigstens nach der Ansicht und Absicht der Bundesregierung diese
Abkommen keine Präjudizierung der völkerrechtlichen Lage bedeuten sollen. Ich muß aber gestehen, daß wir doch erhebliche Bedenken haben, ob eine solche Anerkennung. nicht tatsächlich implizite geschieht, wenn an diese Verhandlungen herangegangen wird. Wir sind daher der Meinung, daß die Regierung bei Eintritt in diese Verhandlungen in irgendeiner Weise, in Form einer offiziellen Note oder einer Rechtsverwahrung, zum Ausdruck zu bringen hat, daß auf keinen Fall von einer andern Seite aus dem Eintritt in solche Verhandlungen der Schluß auf eine Anerkennung einer irgendwie gearteten rechtlichen Selbständigkeit des Saargebiets gezogen werden kann. Das Saargebiet ist ein Teil Deutschlands, und administrative Anmachungen mit ihm können der Natur der Sache nach überhaupt nicht getroffen werden, wie sie etwa zwischen Baden und der Schweiz getroffen wurden. Die Bundesregierung sollte bei Eintritt in diese Verhandlungen diesem Standpunkt formell Ausdruck geben.
Ich mache darauf aufmerksam meine Damen
und Herren, daß wir die Befürchtung haben: die Bundesregierung ist hier durch den mit den Verhandlungen beauftragten Beamten, der politisch offenbar nicht genügend erfahren gewesen und von der Bundesregierung nicht in genügender Weise kontrolliert worden ist, gleichsam durch einen diplomatischen Trick verführt worden, so daß die Bundesregierung in die Gefahr gekommen ist, das Saargebiet, das, wie gesagt, de jure ein Teil Deutschlands ist, dadurch, daß mit der de facto — sogenannten — Regierung des Saargebiets in Verhandlungen eingetreten wird, dieses Saargebiet völkerrechtlich anzuerkennen.
Meine Damen und Herren, ich benutze die Gelegenheit, um aus diesem Anlaß noch einmal darauf hinzuweisen, daß die Kritik, die ich mir gestern diesem Hohen Hause hinsichtlich der Führung der auswärtigen Angelegenheiten durch die augenblickliche Bundesregierung vorzutragen erlaubt habe, nur bestätigt wird durch das, was hier vorgefallen ist. Der Bundeswirtschaftsminister hätte sich informieren sollen und hätte seinem Beamten, der diese Verhandlungen geführt hat, Anweisungen dahingehend geben sollen, so daß er nicht in die Situation gekommen wäre, in die er offenbar gekommen ist. Und, Herr Wirtschaftsminister, verstehe ich Sie richtig, daß die Regierung, nur die Regierung — das heißt, daß nicht etwa der Herr Bundeskanzler — informiert war und Weisungen gegeben hat hinsichtlich dessen, was bei diesen Verhandlungen geschehen ist?