Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der weitgehenden Übereinstimmung im Sachlichen — jedenfalls zwischen den Parteien —, die erfreulich ist, sehe ich mich doch gezwungen, dem Antrag, den Herr Kollege Dr. Kopf für die Regierungsparteien gestellt hat, zu widersprechen.
Die Frage, ob dieses Wirtschaftsabkommen ratifiziert werden muß, ist doch bereits Gegenstand der ausführlichsten Beratungen, sowohl im Ausschuß für Außenhandelsfragen als auch im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gewesen. Insbesondere am 8. Februar und am 2. März, also vor bald zwei Monaten, hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht sich ganz eingehend mit der Sache beschäftigt und hat sie ausdiskutiert. so daß irgend etwas Neues von der rechtlichen, verfassungsmäßigen oder rechtspolitischen Seite her dazu nicht mehr gesagt werden kann. Die Beratungen des Ausschusses sind sogar nicht nur stenographiert, sondern auch übertragen worden, so daß Sie alle den genauen Wortlaut der Ausführungen der einzelnen Ausschußmitglieder als Anlage zu unseren Ausschußprotokollen haben.
Auch das, was Herr Minister Erhard soeben hier erklärt hat — der Hinweis auf die ausländische Gepflogenheit —, hat sowohl in den Ausschußberatungen eine erhebliche Rolle gespielt. wie es auch heute von mir in meinen Ausführungen, bei derem ersten Teil Herr Minister Erhard leider noch nicht anwesend sein konnte, behandelt worden ist. Wir kennen diesen Einwand und sind gleichwohl der Meinung, daß eine Ratifikation erforderlich ist. Man kann sich also von irgendeiner erneuten Ausschußberatung nicht das geringste versprechen. Sie würden mit einer Überweisung an den Ausschuß nur zu erkennen geben, daß sie der entscheidenden Frage hier ausweichen und die Sache im Ausschuß beerdigen wollen.
— Aber auf nichts anderes kommt es doch heraus.
Dann hat Herr Kollege Kopf weiter entwickelt, daß im Rechtsausschuß nun über das von uns allen gewünschte Rahmengesetz — oder nennen Sie es meinetwegen Ermächtigungsgesetz — gesprochen werden soll. Das steht aber im Augenblick gar nicht zur Debatte; denn das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen ist ja abgeschlossen, i s t in Kraft und tritt sogar in absehbarer Zeit wieder außer Kraft, so daß irgendein etwaiges Gesetz, das jetzt ergehen würde, rückwirkend niemals mehr die Grundlage für ein bereits geschlossenes Abkommen bilden könnte. Unsere konkrete Frage, ob das deutsch-französische Abkommen ratifiziert werden muß, wird also nicht dadurch beantwortet oder erledigt, daß man für die Zukunft das von uns allen für erforderlich gehaltene Gesetz beschließt.
Darüber hinaus muß ich aber sagen: es ist nicht Aufgabe eines Ausschusses, einen Gesetzentwurf zu machen; das ist Sache der Bundesregierung. De Bundesregierung hat nun heute den übereinstimmenden Wunsch aller Parteien und Fraktionen dieses Hauses gehört, daß ein solches Gesetz vorgelegt werden möge. Die Hinweise, die Herr Minister
Erhard gegeben hat und die uns allen absolut bekannt sind, daß es auf gewisse praktische Schwierigkeiten stößt, hier ohne ein solches Rahmengesetz zu arbeiten, drängen j a dazu und sollten auch die Regierung dazu gedrängt haben. Aber ein Ausschuß kann von sich aus keine gesetzgeberischen Vorarbeiten machen, und meine Freunde würden sich daran auch nicht beteiligen, ebenso wie wir es in anderen Ausschüssen stets abgelehnt haben, die Ausschüsse sozusagen zu selbständigen Gesetzgebungskommissionen mit Initiative zu machen. Das wäre eine vollkommen pathologische Entwicklung dessen, was ein Ausschuß ist. Erst wenn das Haus eine Sache als Vorlage einer Partei oder als Vorlage der Bundesregierung bekommen hat und diese Vorlage dem Ausschuß zugewiesen wird, hat der Ausschuß die Sache zu beraten; aber der Ausschuß ist nicht dazu da, von sich aus ein Gesetz zu entwickeln.
Aus allen diesen Gründen also besteht gar keine Veranlassung mehr, die Dinge hier noch dilatorisch zu behandeln und ihnen auszuweichen. Wir sind uns, wie ich noch sagen darf, weitgehend einig, daß ohne Beteiligung des Parlaments die Gesamtheit dieser Wirtschaftsabkommen nicht abgeschlossen werden kann. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig, als bei diesem deutsch-französischen Abkommen den normalen Weg der Ratifikation zu gehen und für die Zukunft von der Bundesregierung die Vorlage eines Rahmengesetzes — und zwar mit möglichster Beschleunigung — zu erwarten.