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    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Das Problem, ob derartige Verträge, wie wir sie jetzt mit Frankreich abgeschlossen haben, in irgendeiner Form der Ratifizierung durch dieses Parlament bedürfen, tauchte zum erstenmal auf, als im Ausschuß für Außenhandelsfragen von Regierungsseite die Notwendigkeit dieser Ratifikation bestritten wurde. Da der außenhandelspolitische Ausschuß die Rechtsfragen nicht allein prüfen wollte, wurde der Rechtsausschuß mit den Rechtsfragen in diesen Dingen befaßt. Wir haben uns dann in den folgenden Beratungen schließlich nicht geeinigt, sondern sind zu einem Mehrheitsgutachten und zu einem Minderheitsgutachten gekommen, wie es den Damen und Herren bekannt ist. Diese Gutachten liegen vor. Ich persönlich und mit mir meine Fraktion stellen uns auf den Standpunkt des Mehrheitsgutachtens des Rechtsausschusses.
    Wenn man die hier zur Debatte stehende Frage prüfen will, dann ist die Grundlage der Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes. Er allein kann nur die Grundlage sein, denn er grenzt ab: was hat die Exekutive in einem solchen Fall zu tun, wo liegen ihre Grenzen, und was muß notwendigerweise das Parlament tun, was kann man ihm nicht entziehen. Dort heißt es nun:
    Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen.
    Es sind also zwei Bedingungen in Art. 59 Abs. 2 normiert, einmal Verträge, welche sich auf die poli-


    (Dr. Schneider)

    tischen Beziehungen des Bundes erstrecken oder die Gegenstände regeln, die ausschließlich Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind.
    Wenn wir also ganz objektiv juristisch prüfen wollen: müssen wir hier als Parlament zustimmen oder nicht, dann müssen wir prüfen, was ist denn eigentlich der materielle Inhalt derartiger Verträge. d. h. liegt eine dieser in Art. 59 Abs. 2 gegebenen Voraussetzungen oder liegen gar beide vor oder liegt keine dieser Voraussetzungen vor? Je nach dem Ergebnis dieser unserer Prüfung werden wir sagen müssen: das Parlament muß zustimmen, oder das Parlament braucht nicht zuzustimmen.
    Nun hat die Regierung mit viel Beredsamkeit, jedenfalls im Rechtsausschuß — nach meinem Gefühl mit allzuviel Beredsamkeit; denn man merkt die Absicht und wird verstimmt —,

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    darzulegen versucht, daß unter gar keinen Umständen bei einem Vertrag wie diesem mit Frankreich in irgendeiner Form — ich will gar nicht von der Ratifikation im Sinne des Art. 59 Abs. 2 sprechen -
    die Zustimmung des Parlaments notwendig wäre, weil es sich da einmal gar nicht um Handelsverträge alten Stils handele. Das seien gar nicht derartige Verträge, sondern das seien sogenannte Waren- und Zahlungsabkommen kurzfristiger Art; dazu sei keine Gesetzesänderung notwendig, weder der Zollgesetzgebung noch der Devisengesetzgebung; denn das habe man ja alles. Und das Entscheidende sei: sie sind ja sehr kurzfristig — manche laufen bloß ein Vierteljahr, manche ein halbes Jahr —, und deshalb sei es schon rein technisch gar nicht möglich, daß man das Parlament zur Ratifikation im Sinne von Art. 59 Abs. 2 mit heranziehe, das sei um so weniger möglich, als uns angekündigt wurde, wie Kollege Arndt schon betont hat, daß demnächst 30, 40 oder 50 gleichlautende Verträge abgeschlossen werden würden. Ich möchte als Jurist sagen, daß die Kurzfristigkeit eines Vertrages niemals Kriterium für seine materielle Beurteilung sein kann.

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    Dieser Einwand hat von vornherein auszuscheiden.
    Wir haben also nur zu prüfen: liegt denn ein Politikum in dem Inhalt eines Vertrages vor oder, wie Kollege Arndt ganz richtig betont hat, ergibt sich vielleicht ein Politikum, wenn man die Summe dieser demnächst abzuschließenden Verträge beachtet? Meines Erachtens kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß hier ein entscheidendes Politikum vorliegt. Denn was bedeutet denn der Abschluß dieser Verträge aus bestimmter wirtschaftspolitischer Vorstellung, mit bestimmten wirtschaftspolitischen Überlegungen, nämlich mit dem Gedanken der vollständigen oder teilweisen Liberalisierung, mit dem Gedanken der Kontingentierung, mit dem Gedanken, da Devisen zuzuteilen, dort nicht zuzuteilen? Das alles zusammengenommen ist doch ein Politikum höchsten Maßes, ein wirtschaftspolitisches Politikum dergestalt, daß es geeignet sein könnte, die weittragendsten Folgen, wie das Kollege Arndt gesagt hat, für unser ganzes Volk auf wirtschaftspolitischem Gebiet nach sich zu ziehen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich bin der Auffassung, man kann gar nicht ernsthaft darüber streiten, daß die erste Voraussetzung in Art. 59 Abs. 2, nämlich daß diese Verträge zum mindesten in ihrer Gesamtheit politische Beziehungen zu anderen Vertragsstaaten regeln, vermeint werden kann.
    Ich bin darüber hinaus aber auch der Meinung, daß die zweite Voraussetzung vorliegt, nämlich Art. 73 Ziffer 5. Denn dort sind ausdrücklich Waren- und Zahlungsabkommen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes vorbehalten. Grundsätzlich sind wir deshalb der Meinung, daß das Parlament zustimmen muß.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Nun ist zuzugeben, daß der Weg des Art. 59 Abs. 2 ein sehr komplizierter ist, und ich bin der Meinung, daß wir uns bemühen müssen, wie das von meinen beiden Vorrednern schon dargelegt wurde, einen anderen Weg zu suchen, der es uns überhaupt zeitlich und technisch ermöglicht, in irgendeiner Form die Zustimmung des Parlaments zu derartigen Verträgen herbeizuführen. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten heute den SPD-Antrag nicht in der Form annehmen, wie er vorliegt, der der Regierung bindend vorschreiben will, daß die Zustimmung in der Form der Ratifikation geschehen müsse. Es ist ganz klar, ich verstehe, daß er nicht anders formuliert werden konnte; denn wir haben ja vorläufig gar keine andere Form der Zustimmung des Parlaments. Aber ich bin der Auffassung, daß wir ihn zurückverweisen sollten, wie es der Antrag der Koalition vorsieht, und daß wir uns in den zuständigen Ausschüssen darüber Gedanken machen müssen, wie wir durch Ausführungsgesetze zum Grundgesetz einfach das Recht dergestalt fortentwickeln, daß es auch für diese Verträge rein technisch möglich sein müßte, in irgendeiner Form die Zustimmung des Parlaments für die Regierung herbeizuführen. Daß diese Zustimmung in irgendeiner Form gegeben sein muß, ?.st für uns selbstverständlich. Wir werden also den Koalitionsantrag auf Zurückverweisung unterstützen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kuhlemann. 5 Minuten, Herr Abgeordneter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Kuhlemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damei. und Herren! Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hatte, weil die Angelegenheit des deutsch-französischen Abkommens bei ihm vorlag und die Frage gestellt wurde, wie wir uns zu dieser Sache verhalten sollten, gebeten, im Rechtsausschuß die Klärung der Sache zu übernehmen. Der Rechtsausschuß hat sich, wie hier eben ausgeführt wurde, in mehreren Sitzungen mit dieser Sache beschäftigt, und wir haben nun ein Mehrheits- und ein Minderheitsgutachten aus dem Rechtsausschuß bekommen. Diese Angelegenheit ist für uns insofern interessant, als die durch den Antrag der SPD hier aufgetretene Frage zusammen mit den übrigen Anträgen in der nächsten Zeit endgültig erledigt werden muß. Aus diesem Grunde haben wir mit dem Ausschuß für Rechtwesen und Verfassungsrecht verabredet, diese Angelegenheit zusammen mit den Herren des Wirtschaftsministeriums und des Rechtswesens nochmals genau zu besprechen. Ich glaube bestimmt, wir werden dann, wenn wir in diese Verhandlungen eintreten, zu einer Regelung kommen, die, wenn sie dem Hause vorgelegt wird, auch dessen Billigung findet.
    Also ich glaube, wenn wir jetzt nicht gleichzeitig den ganzen Fragenkomplex erledigen, sondern nur über das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen verhandeln, werden wir immer wieder zu einer Aussprache in diesen Angelegenheiten kommen. Aus diesem Grunde tritt auch der Außenhandelsausschuß dem Vorschlag des Rechtsausschusses bei, und


    (Kuhlemann)

    ir hoffen, Ihnen in dieser Angelegenheit bald nähere Vorschläge machen zu können.