Rede:
ID0105600600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Schneider.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, das -Problem der Ratifikationsbedürftigkeit der Handelsverträge hat seine rechtliche und seine politische Seite. Mit der rechtlichen Seite dieses Problems hat sich der Rechtsausschuß eingehend befaßt. Er hat, wie Ihnen bekannt ist, die auseinandergehende Auffassung seiner Teilnehmer in einem Mehrheits-
    und in einem Minderheitsgutachten zum Ausdruck gebracht.
    Auch innerhalb unserer Fraktion sind die Auffassungen über die rechtliche Seite geteilt. Es wird von den Herren, die die Ratifikationsbedürftigkeit bejahen, darauf hingewiesen, daß die deutsche Staatspraxis von jeher, schon vor dem ersten Weltkriege, Handelsverträge stets ratifiziert hat,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    daß man im Jahre 1926 zu dem Notmittel gegriffen hat, ein Ermächtigungsgesetz zu machen und einem Ausschuß die Befugnis zur Genehmigung dieser Verträge zu übertragen, und daß sogar das nationalsozialistische Regime nach 1933 sich bemüßigt fühlte, derartige Verträge zu ratifizieren und bekanntzumachen.
    Es wird ferner darauf hingewiesen, daß zwar nicht der einzelne Vertrag, wohl aber der Komplex von Verträgen, das Rankenwerk der Verträge die Wirtschaftspolitik des Staates ausmacht und daß schon aus diesem Grunde eine Ratifikation stattfinden muß, weiter darauf, daß die Maßnahmen der Kontingentsgewährung und -verteilung und der Devisenbewirtschaftung keineswegs nur der Verwaltung angehören, sondern Eingriffe in die Gesetzgebung enthalten.
    Ich selbst habe mir im Rechtsausschuß diese Auffassung nicht zu eigen machen können. Ich war bei der Ausarbeitung des Minderheitsgutachtens beteiligt. Unser Ausgangspunkt ist dabei vor allem der Umstand gewesen, daß gerade die geschichtliche Betrachtung der Handelsverträge zeigt, welche tiefgreifenden Wandlungen in dem Aufbau und in der Bedeutung dieser Handelsverträge vor sich gegangen sind. Die alten Handelsverträge waren umfassender Art. Es waren Handels-, Schiffahrts- und Niederlassungsverträge; sie waren auf lange Zeit bestimmt. Die heutigen Handelsverträge befassen sich mit den Fragen des Handels und der Zahlung. Sie sind äußerst kurzlebiger Natur, sie dauern im allgemeinen nur ein viertel bis ein halbes Jahr und passen sich den wechselnden Erfordernissen der Wirtschaftspolitik an. Unsere Minderheit im Rechtsausschuß war deshalb der Auffassung, daß derartige kurzlebige Handelsverträge nur ausnahmsweise der Ratifikation bedürfen, und zwar dann, wenn sie nicht nur von politischer Bedeutung sind, sondern direkt die politischen Beziehungen regeln, also wenn beispielsweise eine echte Zollunion zustande käme.


    (Dr. Kopf)

    Wir sind weiter der Auffassung, daß diese kurzfristigen Handelsverträge nicht Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung betreffen, sondern Angelegenheiten der Bundesverwaltung, und daß die Maßnahmen der Devisenverwaltung, der Kontingentverwaltung und der Zollverwaltung eben Verwaltungsaufgaben und nicht Aufgaben der Gesetzgebung sind. Ferner sind wir der Meinung, daß ein Eingriff in die Gesetzgebung selbst im Sinne des Art. 59 des Grundgesetzes nur dann stattfindet, wenn durch den Abschluß eines Handelsvertrages eine Änderung der bereits bestehenden Gesetzgebung, beispielsweise der Zollgesetzgebung, erforderlich wäre.
    Wie auch immer die rechtlichen Auffassungen dieser beiden Standpunkte sich gestalten mögen, wir sind als Juristen gewohnt, das juristische Gewicht auch der andersartigen und gegenteiligen Meinung durchaus anzuerkennen und als beachtlich zu empfinden. Wir glauben aber, daß wir ungeachtet dieser rechtlichen Gegensätze nach einer praktischen Lösung suchen müssen, die den politischen Erfordernissen, die Herr Kollege Arndt vorhin dargetan hat, entspricht. Und hier wird auch von Seiten der Kreise, die rechtlich auf dem Standpunkt des Minderheitsgutachtens stehen durchaus anerkannt, daß der Bundestag die Möglichkeit haben solle, sich zu diesen Handelsverträgen nicht nur erst dann zu äußern, wenn diese perfekt und abgeschlossen sind, sondern sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt in ihre Gestaltung einzuschalten.
    Wir glauben daher, daß wir in den Wünschen und praktischen Erfordernissen durchaus nicht so weit auseinanderliegen wie in unserer rechtlichen Stellungnahme. Wir suchen daher nach einer Möglichkeit, um diesen auf beiden Seiten, im Minderheits- und Mehrheitsgutachten, geäußerten Wünschen entgegenzukommen und sie zu einer praktischen Vereinigung zu führen. Das wird durchaus möglich sein. Der Schlußabsatz des Mehrheitsgutachtens spricht ja auch davon, daß nach einem Weg gesucht werden soll, wonach sich vielleicht in Anbetracht der Kurzfristigkeit und der großen Zahl der Handelsverträge nicht das Plenum dieses Hohen Hauses, sondern ein Ausschuß die Mitwirkung bei den Verträgen vorbehält. Die Art dieser Mitwirkung hängt allerdings von der rechtlichen Grundlage ab, von der wir ausgehen.
    Bejahen wir die Ratifikationsbedürftigkeit, dann wird dieser Ausschuß an Stelle des Plenums die Genehmigung der Handelsverträge vorzunehmen haben. Er wird dazu einer Ermächtigung bedürfen, wie sie der Reichstagsausschuß von 1926 seinerzeit bekommen hat.
    Verneinen wir die Ratifikationsbedürftigkeit, dann wird sich dieser Ausschuß, wohl der Außenhandelsausschuß, eben darauf beschränken müssen, sich über den Abschluß der Handelsverträge unterrichten zu lassen, und zwar nach meiner Ansicht nicht erst nach ihrem Abschluß, sondern bereits während der Dauer der Verhandlungen. Allerdings wird er dabei nicht die Grenze überschreiten dürfen, die uns gesetzt ist; er wird nicht in die Exekutive eindringen können, aber er wird im Rahmen des Unterrichtetwerdens durchaus die Möglichkeit haben, auch gutachtlich zu den einschlägigen Fragen Stellung zu nehmen.
    in der Praxis wird durchaus eine Möglichkeit gegeben sein, beide rechtlichen Standpunkte zu befriedigen. Wir haben daher gemeinsam von den Parteien der Koalition aus einen Antrag vorbereitet, den ich zur Kenntnis bringen darf. Zunächst wünschen wir, daß der Antrag der SPD dem Außenhandelsausschuß und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsschutz überwiesen wird. Gleichzeitg aber — und das ist das Wesentliche und wohl auch das Bedeutungsvollere — stellen wir folgenden zusätzlichen Antrag:
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsschutz wird ersucht, Vorschläge auszuarbeiten, die geeignet sind, die Ausübung der Rechte des Bundestages beim Abschluß von Handelsverträgen in einer die laufende Arbeit des Bundestages nicht beeinträchtigenden Weise zu gewährleisten.
    Darf ich ganz kurz nochmals auf den Sinn dieses letzten positiven Antrages zu sprechen kommen. Sein Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, daß es bei der ungeheuer großen Zahl von Handelsverträgen—vielleicht 40 bis 60 — und bei ihrer kurzen Dauer von einem Viertel- bis einem halben Jahr unmöglich ist, daß sich dieses Hohe Haus, wenn man die Ratifikationsbedürftigkeit bejahen sollte, mit etwa 200 bis 250 Handelsverträgen im Jahr befaßt. Durch eine derartige Arbeitsmehrbelastung würde unsere laufende gesetzgeberische Arbeit wesentliche Störungen erleiden. Wie immer auch die rechtliche Beurteilung res Problems sein mag bleibt daher nur der Ausweg, hiermit einen Ausschuß zu befassen. Es ist notwendig, daß zunächst einmal der Rechtsausschuß die rechtlichen Möglichkeiten erwägt, in welcher Weise dieser Ausschuß als Hüter der Rechte des Parlaments in die Bearbeitung der Handelsverträge eingeschaltet werden kann. Aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag formuliert als eine praktische Brücke zwischen zwei gegenteiligen Meinungen, die in ihrer Zielsetzung auf dasselbe hinausgehen: die Rechte des Parlaments auch beim Abschluß von Handelsverträgen zu wahren.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Das Problem, ob derartige Verträge, wie wir sie jetzt mit Frankreich abgeschlossen haben, in irgendeiner Form der Ratifizierung durch dieses Parlament bedürfen, tauchte zum erstenmal auf, als im Ausschuß für Außenhandelsfragen von Regierungsseite die Notwendigkeit dieser Ratifikation bestritten wurde. Da der außenhandelspolitische Ausschuß die Rechtsfragen nicht allein prüfen wollte, wurde der Rechtsausschuß mit den Rechtsfragen in diesen Dingen befaßt. Wir haben uns dann in den folgenden Beratungen schließlich nicht geeinigt, sondern sind zu einem Mehrheitsgutachten und zu einem Minderheitsgutachten gekommen, wie es den Damen und Herren bekannt ist. Diese Gutachten liegen vor. Ich persönlich und mit mir meine Fraktion stellen uns auf den Standpunkt des Mehrheitsgutachtens des Rechtsausschusses.
    Wenn man die hier zur Debatte stehende Frage prüfen will, dann ist die Grundlage der Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes. Er allein kann nur die Grundlage sein, denn er grenzt ab: was hat die Exekutive in einem solchen Fall zu tun, wo liegen ihre Grenzen, und was muß notwendigerweise das Parlament tun, was kann man ihm nicht entziehen. Dort heißt es nun:
    Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen.
    Es sind also zwei Bedingungen in Art. 59 Abs. 2 normiert, einmal Verträge, welche sich auf die poli-


    (Dr. Schneider)

    tischen Beziehungen des Bundes erstrecken oder die Gegenstände regeln, die ausschließlich Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind.
    Wenn wir also ganz objektiv juristisch prüfen wollen: müssen wir hier als Parlament zustimmen oder nicht, dann müssen wir prüfen, was ist denn eigentlich der materielle Inhalt derartiger Verträge. d. h. liegt eine dieser in Art. 59 Abs. 2 gegebenen Voraussetzungen oder liegen gar beide vor oder liegt keine dieser Voraussetzungen vor? Je nach dem Ergebnis dieser unserer Prüfung werden wir sagen müssen: das Parlament muß zustimmen, oder das Parlament braucht nicht zuzustimmen.
    Nun hat die Regierung mit viel Beredsamkeit, jedenfalls im Rechtsausschuß — nach meinem Gefühl mit allzuviel Beredsamkeit; denn man merkt die Absicht und wird verstimmt —,

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    darzulegen versucht, daß unter gar keinen Umständen bei einem Vertrag wie diesem mit Frankreich in irgendeiner Form — ich will gar nicht von der Ratifikation im Sinne des Art. 59 Abs. 2 sprechen -
    die Zustimmung des Parlaments notwendig wäre, weil es sich da einmal gar nicht um Handelsverträge alten Stils handele. Das seien gar nicht derartige Verträge, sondern das seien sogenannte Waren- und Zahlungsabkommen kurzfristiger Art; dazu sei keine Gesetzesänderung notwendig, weder der Zollgesetzgebung noch der Devisengesetzgebung; denn das habe man ja alles. Und das Entscheidende sei: sie sind ja sehr kurzfristig — manche laufen bloß ein Vierteljahr, manche ein halbes Jahr —, und deshalb sei es schon rein technisch gar nicht möglich, daß man das Parlament zur Ratifikation im Sinne von Art. 59 Abs. 2 mit heranziehe, das sei um so weniger möglich, als uns angekündigt wurde, wie Kollege Arndt schon betont hat, daß demnächst 30, 40 oder 50 gleichlautende Verträge abgeschlossen werden würden. Ich möchte als Jurist sagen, daß die Kurzfristigkeit eines Vertrages niemals Kriterium für seine materielle Beurteilung sein kann.

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    Dieser Einwand hat von vornherein auszuscheiden.
    Wir haben also nur zu prüfen: liegt denn ein Politikum in dem Inhalt eines Vertrages vor oder, wie Kollege Arndt ganz richtig betont hat, ergibt sich vielleicht ein Politikum, wenn man die Summe dieser demnächst abzuschließenden Verträge beachtet? Meines Erachtens kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß hier ein entscheidendes Politikum vorliegt. Denn was bedeutet denn der Abschluß dieser Verträge aus bestimmter wirtschaftspolitischer Vorstellung, mit bestimmten wirtschaftspolitischen Überlegungen, nämlich mit dem Gedanken der vollständigen oder teilweisen Liberalisierung, mit dem Gedanken der Kontingentierung, mit dem Gedanken, da Devisen zuzuteilen, dort nicht zuzuteilen? Das alles zusammengenommen ist doch ein Politikum höchsten Maßes, ein wirtschaftspolitisches Politikum dergestalt, daß es geeignet sein könnte, die weittragendsten Folgen, wie das Kollege Arndt gesagt hat, für unser ganzes Volk auf wirtschaftspolitischem Gebiet nach sich zu ziehen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich bin der Auffassung, man kann gar nicht ernsthaft darüber streiten, daß die erste Voraussetzung in Art. 59 Abs. 2, nämlich daß diese Verträge zum mindesten in ihrer Gesamtheit politische Beziehungen zu anderen Vertragsstaaten regeln, vermeint werden kann.
    Ich bin darüber hinaus aber auch der Meinung, daß die zweite Voraussetzung vorliegt, nämlich Art. 73 Ziffer 5. Denn dort sind ausdrücklich Waren- und Zahlungsabkommen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes vorbehalten. Grundsätzlich sind wir deshalb der Meinung, daß das Parlament zustimmen muß.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Nun ist zuzugeben, daß der Weg des Art. 59 Abs. 2 ein sehr komplizierter ist, und ich bin der Meinung, daß wir uns bemühen müssen, wie das von meinen beiden Vorrednern schon dargelegt wurde, einen anderen Weg zu suchen, der es uns überhaupt zeitlich und technisch ermöglicht, in irgendeiner Form die Zustimmung des Parlaments zu derartigen Verträgen herbeizuführen. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten heute den SPD-Antrag nicht in der Form annehmen, wie er vorliegt, der der Regierung bindend vorschreiben will, daß die Zustimmung in der Form der Ratifikation geschehen müsse. Es ist ganz klar, ich verstehe, daß er nicht anders formuliert werden konnte; denn wir haben ja vorläufig gar keine andere Form der Zustimmung des Parlaments. Aber ich bin der Auffassung, daß wir ihn zurückverweisen sollten, wie es der Antrag der Koalition vorsieht, und daß wir uns in den zuständigen Ausschüssen darüber Gedanken machen müssen, wie wir durch Ausführungsgesetze zum Grundgesetz einfach das Recht dergestalt fortentwickeln, daß es auch für diese Verträge rein technisch möglich sein müßte, in irgendeiner Form die Zustimmung des Parlaments für die Regierung herbeizuführen. Daß diese Zustimmung in irgendeiner Form gegeben sein muß, ?.st für uns selbstverständlich. Wir werden also den Koalitionsantrag auf Zurückverweisung unterstützen.

    (Beifall bei der FDP.)