Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die dritte Lesung des Haushaltsplanes des Ministeriums des Innern bringt naturgemäß die Themen der zweiten Lesung wieder. Ich vermag nicht einzusehen, daß die Argumente, die gegen die Kulturabteilung des Innenministeriums in der dritten Lesung angeführt werden, überzeugender sind, als die in der zweiten Lesung vorgetragenen.
— Ich bedauere natürlich auch, unter Umständen mit meinem verehrten Kollegen Strauß nicht ganz einer Meinung zu sein. Aber wir sind uns darüber klar geworden — und diese Dinge sind im Haushaltsausschuß auch hinreichend besprochen worden —, daß wir die Angelegenheiten des kulturellen Lebens auf der Bundesebene nicht einfach degradieren können. Es ist gar kein Zweifel, daß in dem Antrag der Bayernpartei, die Leitung der Abteilung III, der kulturellen Abteilung des Innenministeriums, einem Ministerialrat zu übertragen, der Wunsch und der Wille zu einer Degradierung zum Ausdruck kommt. So geht das nicht. Bei der Betrachtung der kulturellen Fragen, insbesondere der Schulangelegenheiten, können wir uns immer wieder des Eindrucks nicht erwehren, daß das Zusammenleben und das gemeinsame Handeln der deutschen Länder noch sehr viel zu wünschen übrig lassen. Wir glauben, daß die kulturelle Abteilung des Innenministeriums hier Aufgaben hat, die, wenn sie wahrgenommen werden, in gar keiner Weise den Verdacht aufkommen lassen, daß es sich hier um machtstaatliche Ansprüche handelt, sondern es handelt sich ganz einfach um nationale Anliegen, die wir gemeinsam zu vertreten haben.
Ich möchte noch etwas zu dem Antrag des verehrten Herrn Kollegen Brese sagen, um jedenfalls nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, daß der Haushaltsausschuß über diese Angelegenheit leichtfertig hinwegeggangen sei. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dieser Frage der Unterbringung des Veterinärwesens lang und breit befaßt. Ich muß sagen, daß das, was die Herren Vertreter der Tierärzteschaft uns dort vorgetragen haben, nicht immer in der gleichen Zielrichtung gegangen ist. Ich habe an einem Tage gehört, sie wünschten, daß diese Angelegenheiten einheitlich im Innenministerium bearbeitet werden. Ich habe am nächsten Tage von den gleichen Herren einen Brief bekommen, in dem sie ebenso überzeugend nachweisen, daß das einheitlich im Landwirtschaftsministerium erledigt werden müßte.
— Die Hauptsache ist — das ist richtig und
wurde immer wieder vorgetragen —, daß sie
einheitlich in einem Ministerium erledigt wer-
den. Ich glaube nicht — und das ist nach meiner Überzeugung auch Grundlage der Entscheidung des Haushaltsausschusses gewesen —, daß wir diese Frage endgültig entscheiden und einheitlich regeln können, weil uns von beiden Seiten immer wieder Gesichtspunkte vorgetragen worden sind, die durchaus wesentlich sind. Es läßt sich nicht verkennen, daß das Innenministerium in der Wahrnehmung der Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, auch der Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft, polizeiliche Befugnisse wahrnimmt — auch wenn sie zum Teil durch die Länderbehörden durchgeführt werden müssen —, die man notwendigerweise und sinnvollerweise im Innenministerium läßt.
Wir sehen also hierin keine Grundsatzentscheidung, sondern werden durchaus bereit sein, der Entscheidung der Mehrheit des Hauses nachzugeben. Der Haushaltsausschuß hat nur gemeint, daß er den Regelungen, die im Rahmen der Organisationsgewalt der Regierung getroffen worden sind, und den Vereinbarungen, die zwischen dem Innenminister und dem Ernährungsminister getroffen worden sind, entsprechen und die Haushaltsansätze dementsprechend beschließen sollte. Das ist geschehen. Wenn das Haus glaubt, zu einer anderen Regelung kommen zu sollen, wird es wahrscheinlich der Mehrheit des Haushaltsausschusses gleichgültig sein, wo diese Ansätze erfolgen, wenn nur die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aber noch ein Wort zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Loritz sagen. Ich empfinde es langsam als unerträglich, daß der Herr Abgeordnete Loritz jede Gelegenheit benutzt, um zum Ausdruck zu bringen, daß er und seine politischen Freunde gegenüber der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Vertreter der Meinung des deutschen Volkes seien.
Ich muß es mir als Abgeordneter des deutschen Volkes verbitten, daß der Herr Abgeordnete Loritz hier ständig den Eindruck erweckt, als ob er es sei, der die Meinung und die Wünsche und die Anliegen der Mehrheit des deutschen Volkes verkörpere.
Es ist völlig untragbar, wenn ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages glaubt, auf diese Weise eine parteipolitische Propaganda betreiben zu können, wenn er glaubt, vor der Öffentlichkeit den Eindruck ,erwecken zu sollen, als ob die übrigen Mutglieder dieses Hohen Hauses sich über alle von ihm vorgetragenen Fragen und die von ihm gestellten Anträge — wie er es aus dem Aufsatz zitierte — keine Gedanken gemacht hätten. Es scheint mir so ,zu sein, daß die übrigen Mitglieder des Hauses sich über die Arbeit einer Regierung, über die Notwendigkeiten eines Ministeriums und die darin zu erfüllenden Aufgaben wesentlich mehr und sachverständiger Gedanken gemacht haben als der Herr Abgeordnete Loritz. Allerdings benutzen sie diese Gedanken nicht dazu, um damit Propaganda zu treiben und Spaltungen im deutschen Volke herbeizuführen, die wir um des Lebens unseres Volkes willen nicht wollen. Wir leben von der sachlichen Arbeit und, Gott sei Dank, nicht von der Pro- I paganda.