Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze die Anträge unter den ersten drei Ziffern der Drucksache Nr. 778 begründen. Es handelt sich um einen mehr formellen Antrag und zwei Anträge mit sachlicher Auswirkung.
Zunächst der formelle Antrag. Wir wiederholen unseren Antrag aus der zweiten Lesung, wonach in allen Einzelplänen der Tit. 19, „Reisekosten", in die normalen Reisekosten, Tit. 19 a, und in die Reisekosten, die zwischen Frankfurt und Bonn anläßlich der Verlegung des Bundessitzes hierher entstanden sind, Tit. 19 b, aufgegliedert werden soll. Warum? Ein Haushaltsplan muß mehreren Grundsätzen folgen. Er muß wahr sein, er muß klar sein und er muß darüber hinaus die Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Ausgaben der anderen Jahre enthalten. Diesen Grundsatz der Vergleichbarkeit würden wir gefährden, wenn wir den normalen Reisekostenaufwand, der in anderen Jahren mit jeder Verwaltungs- und Regierungstätigkeit verbunden ist, dem anormalen Aufwand für die Reisetätigkeit zwischen Frankfurt und Bonn gegenüberstellen, der zwangsläufig dadurch entstanden sein muß, daß die Regierung noch zweiteilig ist, und den wir decken müssen. Die Verwaltung kommt in ein ganz schiefes Licht, wenn sie hier nichtzusammengehörige Posten zusammenwirft. -
Deshalb ist es notwendig, diesen Posten aufzugliedern.
Ich darf Ihnen sagen, daß wir in der Beratung des Ergänzungsgesetzes beim Kapitel der allgemeinen Finanzverwaltung noch auf einen Posten von über 6 Millionen DM kommen werden, der dort veranschlagt ist, weil die bisher eingesetzten Posten für die Verlegung der Dienststellen von Frankfurt nach Bonn nicht ausreichen. In dieser Globalsumme von über 6 Millionen DM sind eine ganze Reihe von einzelnen Dingen enthalten, die uns bisher noch nicht genau bekannt sind, zum Beispiel auch Reisekosten, zum Beispiel auch Trennungsentschädigungen. Es handelt sich doch um recht erhebliche Summen. Die Reisekosten allein in den Haushaltsplänen, die uns jetzt vorliegen, machen zusammen 236 300 DM aus, die Trennungsentschädigungen 617 900 DM und die Kosten für Familienheimfahrten 60 400 DM. Und das alles doch nur für ein halbes Jahr und außerdem auch nur für die halbe Regierung! Wir haben hier nur 8 Pläne beraten, und die 6 größten Pläne, nämlich für die alten Verwaltungen, stehen noch aus. Wir müssen also, um auf den Jahresbetrag zu kommen, den uns dieser ganze Aufwand hier kostet, diesen Betrag mit 4 malnehmen. Es handelt sich immerhin um Beträge in der Größenordnung von etwa 21/2 Millionen DM. Damit hier Klarheit darüber geschaffen wird, was durch besondere einmalige Umstände bedingt und was normaler Verwaltungsaufwand ist, bitten wir Sie also, im Interesse der sauberen Abgrenzung diesem Antrag zuzustimmen. Sachlich
ändert sich dadurch nichts. Es wird nicht ein Pfennig gespart oder mehr ausgegeben, aber wir haben die Dinge sauberer veranschlagt.
Nun zu den beiden sachlichen Anträgen; einmal, die Dienstaufwandsentschädigung für die Bundesminister auf 4 800 DM im Jahre festzusetzen. Dieser Antrag hat schon eine erheblichere finanzielle Auswirkung. Bei seiner Annahme würden wir im Jahre 98 400 DM einsparen. Warum tun wir das? Ich kann die Begründung vielleicht gleich mit den beiden anderen Dingen zusammenfassen. Wir wünschen, daß die Dienstaufwandsentschädigung für Staatssekretäre gestrichen wird. Wir wünschen weiter in Ziffer 3 unseres Antrags, daß mit Ausnahme der Pläne für den Bundespräsidenten und für den Bundeskanzler die übrigen im Tit. 24 ausgeworfenen Beträge, die dem Minister für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen zur Verfügung stehen, auf die Hälfte herabgesetzt werden. Das gibt noch einmal eine Ersparnis von 130 000 DM im Jahr, in dem halben Jahr, um das es sich hier handelt, eine Ersparnis von 65 000 DM. Insgesamt würde sich die finanzielle Auswirkung unserer Anträge auf rund eine Viertelmillion im Jahr belaufen.
Warum wünschen wir das? Sie haben aus den bisherigen Beratungen doch mit aller Deutlichkeit gesehen, daß es unserer Fraktion nicht darauf ankommt, die Regierung oder Verwaltung an irgendeinem Punkt an der Arbeit zu hindern. Daß wir den Haushaltsplan insgesamt ablehnen, ist bei der politischen Konstellation dieses Hauses — weil die Zustimmung zum Haushaltsplan ein Vertrauensausdruck gegenüber einer Regierung ist, zu der wir halt politisch kein Vertrauen haben — eine Selbstverständlichkeit. Aber im übrigen haben die Beratungen im einzelnen doch ergeben, daß wir durchaus mit uns reden ließen, wenn es um sachliche Bedürfnisse ging. Hier sind wir nun wirklich der Meinung, daß das sachliche Bedürfnis nach Repräsentation nicht so groß ist, wie es nach den ausgesetzten Beträgen hier den Anschein hat.
Abg. Dr. Wuermeling: Warum bejahen Sie
es denn in den Ländern?)
— Wir diskutieren ja hier augenblicklich den Bundeshaushalt. Ich bin bereit, auch an einer entsprechenden Stelle, dort, wo meine Fraktionsfreunde es tun müßten, in den Länderhaushalten nämlich, die gleichen Gedanken zu vertreten, Herr Dr. Wuermeling! Warum auch nicht?
— Auf alle Fälle darf ein schlechtes Beispiel woanders kein Vorbild für den Bundestag sein, sondern dann müssen wir Vorbild für die andern sein. Das ist dann unsere Aufgabe. Ich bin durchaus der Meinung, wir sollten es mit dem Wort halten: der Fisch stinkt vom Kopf. Fangen wir also oben an, bei diesen Dingen auf die nötige Ordnung zu sehen.
Der Staatssekretär ist dem Minister zur Erfüllung seiner dienstlichen und nicht zur Erfüllung seiner repräsentativen Verpflichtungen beigegeben. Deswegen brauchen wir für den Staatssekretär neben seiner sonst anständigen Dotierung nicht noch eine Aufwandsentschädigung.
Auch die übrigen Minister haben nicht die gleiche repräsentative Aufgabe, wie sie selbstverständlich dem Bundeskanzler als dem augenblicklich einzigen Träger der außenpolitischen Funktionen in der Regierung zukommt. Bei ihm wollen wir nicht um einen
Pfennig in diesen Dingen markten, auch nicht N beim Bundespräsidenten. Dort liegen echte repräsentative Aufgaben für die Bundesrepublik vor, bei den übrigen Ministern nicht in dem gleichen Umfang; ihre Tätigkeit ist eine mehr fachliche. Ich bitte, doch immer daran zu denken, daß wir in außergewöhnlichen Zeiten leben, die auch außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Eine solche außergewohnliche Maßnahme wäre es, wenn wir uns bei der durchaus notwendigen Repräsentation in bestimmten Fällen auf das der heutigen Lage unseres Volkes entsprechende Maß beschränken. Wir sind ja gar nicht so finster, daß wir Ihnen die ganzen Ansatze streichen wollen, aber wir bitten Sie, sie auf das Maß zurückzuführen, das unserer heutigen Lage entspricht. Ich glaube, bei einem Betrag von rund einer Viertelmillion DM an den verschiedensten Posten lohnt es sich doch schon, darüber einmal ernsthaft zu reden.