Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Ich nehme an, daß die geschäftsordnungsmäßige Behandlung vom Hause gebilligt ist. Ich möchte zur Sache, nämlich zur Frage der
Anrechnungsfähigkeit der Abgeordnetenbezüge auf die Bezüge der Minister, die zugleich Abgeordnete sind, bzw. auf die Bezüge der Staatssekretäre, die zugleich Abgeordnete sind, noch einmal kurz Stellung nehmen. Ich hatte das bereits in der zweiten Lesung getan. Wir haben dementsprechend die Anträge gestellt, die in der Drucksache Nr. 777 und in der Drucksache Nr. '193 vor Ihnen liegen. Es ist richtig, daß diese Anträge im Haushaltsplan nur als Erläuterungen erscheinen können und daß damit die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bund einerseits und den Ministern bzw. Staatssekretären andererseits noch nicht geregelt werden. Im Reichstag von 1870 finden wir das Beispiel, daß Bismarcks Etat gestrichen werden sollte und daß Bismarck dann in der Versammlung erklärt hat: Sie können mir hier ruhig im Haushalt mein Reichskanzlergehalt streichen; ich beziehe es doch und werde sonst das Reich verklagen. Dieses Beispiel hat also historisches Gewicht. Deshalb ist es notwendig, neben einer entsprechenden Aufnahme der Bestimmungen in die Erläuterungen des Haushaltsplans noch eine entsprechende Entschließung zu fassen, wodurch die Bundesregierung ersucht wird, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, sei es durch eine Abänderung- des Ministerbesoldungsgesetzes, sei es durch eine Abänderung der Besoldungsordnung, sei es endlich durch eine Abänderung des zu schaffenden Diätengesetzes. Im Wege welcher dieser drei gesetzlichen Möglichkeiten diese Abänderung aufgenommen werden soll, mag sich die Regierung überlegen. Wir haben deshalb einen weiteren Antrag, der in Ergänzung unserer Anträge eben dem Herrn Präsidenten vorgelegt worden ist, mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, beschleunigt dem Bundestag entsprechende Gesetzesvorlagen vorzulegen, durch die bei Ministern und Staatssekretären, die gleichzeitig Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind, bei ihren Bezügen diejenigen Beträge in Anrechnung gebracht werden, die sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete erhalten.
Ob daher die Anrechnung bei den Diäten oder bei den Ministergehältern oder bei den Aufwandsentschädigungen erfolgen soll, ist eine Frage, die der späteren gesetzlichen Regelung durch diese Bundesgesetze noch überlassen bleiben müßte. Der Antrag selber wäre zur Ergänzung des Haushaltsgesetzes erforderlich.