Meine Damen und Herren! Ich erkläre die Sitzung für wieder eröffnet und erteile als nächstem Redner Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff das Wort.
Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, hier eine politische Rede im eigentlichen Sinne des Wortes zu halten, sondern einige Ausführungen zum Haushalt selber zu machen. Wir haben ein vorläufiges Haushaltsgesetz
zu beraten, dessen Bewilligungen sich auf 27 Millionen DM belaufen. Für die Beratung dieses Gesetzes hat der Ausschuß 27 Tage gebraucht. Wir sollen demnächst einen Ergänzungshaushalt bewilligen, der mit einer Summe von 500 Millionen DM im Gleichgewicht ist. Wenn Sie dasselbe Tempo zugrunde legen, so werden wir dafür 500 Tage brauchen. Im nächsten Jahr haben wir das eigent-
liche Haushaltsgesetz, das mit 12 Milliarden bilanziert, zu erledigen. Wir werden dann nach derselben Rechnung 12 000 Tage brauchen.
Diese Rechnung ist natürlich genau so richtig und genau so falsch wie das Steuereinmaleins von Jonathan Swift. Aber ich mache diese Rechnung auch nur deshalb auf, um Ihnen zu zeigen, daß es mit dem bisherigen Arbeitstempo nicht geht,
sondern daß der Bundestag und seine Ausschüsse ein ganz anderes Tempo anschlagen müssen, wenn wir zu einer geordneten Haushaltsführung kommen wollen. Es geht unmöglich an, daß wir etwa im nächsten Jahr den Haushaltsplan auch am letzten Tage des Jahres verabschieden, so daß wir das ganze Jahr über ohne eine gesetzliche Grundlage sind. Dann hat der Haushaltsplan eigentlich nur noch Bedeutung für den Rechnungshof und für niemand anders. Das ist das eine!
Dann ein zweites. Durch einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ist hier gefordert worden, in dem § 10 Abs. 1 des vorläufigen Haushaltsgesetzes die Worte „im Benehmen mit dem Bundesrat" wiederherzustellen, wie es zunächst im Ausschuß beschlossen worden war. Zur Begründung dieses Antrages ist schon im Ausschuß geltend gemacht worden, daß der Bundesfinanzminister nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf eine bedeutsame Steuermasse habe: Zölle, Verbrauchsteuern, Beförderungsteuer und Umsatzsteuer, und daß daher die Forderung, daß in der Zwischenzeit die Länder dem Bunde die erforderlichen Mittel — sagen wir — als Matrikularbeiträge zur Verfügung zu stellen haben, durchaus gerechtfertigt sei. Aber dieses Recht des Bundes, jederzeit auf eine bestimmte Steuermasse zurückzugreifen, ist nach den Übergangsbestimmungen dadurch bedingt, daß im selben Augenblick auch die entsprechenden Ausgaben vom Bund übernommen werden. Diese Bedingung kann nicht ohne weiteres erfüllt werden. Wenn also der Herr Bundesfinanzminister hier Matrikularbeiträge der Länder für dieses Jahr fordert, so gründet sich das nicht allein auf die eben von mir angedeutete, aber bedingte Rechtslage, sondern auch auf die Bereitschaft der Länder, in diesem Jahr mit Matrikularbeiträgen auszuhelfen.
Meine Damen und Herren! Was ist nun der Gegenstand des Streites? Wenn Sie diesen Haushalt, wie wir ihn jetzt vorläufig verabschieden, und den Ergänzungshaushalt zusammenfassen, so werden Sie feststellen, daß der Herr Bundesfinanzminister von den Ländern 215 Millionen fordert. Die Länder haben sich bereit erklärt, 100 Millionen zu zahlen. Vorschläge, wie man diese Differenz noch vermindern kann, sind vom Bundesrat gemacht. Ich glaube nicht, daß es bei diesem geringfügigen Unterschied gerechtfertigt sein würde, hier einen Konflikt mit dem Bundesrat heraufzubeschwören und Gefahr zu laufen, daß dieses vorläufige Haushaltsgesetz an dem Veto des Bundesrats scheitert. Damit müssen wir aber in der Tat rechnen, da die Herren vom Bundesrat uns erklärt haben, daß ihr Verlangen, anstelle des Benehmens die Zustimmung des Bundesrats in das Gesetz hineinzuschreiben, für sie eine conditio sine qua non sei. Ich glaube, es handelt sich in diesem Übergangsstadium wirklich nicht um eine grundsätzliche Frage, die einen solchen Konflikt lohnte. Wir sollten also versuchen, hier mit dem Bundesrat zu einer Verständigung zu kommen und die Zustimmung des Bundesrats zu erreichen. Ich halte das für durchaus möglich.
Dann aber möchte ich hier noch ein besonderes
Problem zur Sprache bringen. In Art. 110 des Grundgesetzes ist bestimmt, daß der Herr Bundesfinanzminister mit dem Haushaltsplan auch eine Ubersicht über das Vermögen und die Schulden des Bundes vorlegen soll. Natürlich konnte im Augenblick dieser Bestimmung nicht entsprochen werden. Aber ich nehme an, daß, wenn uns der Haushaltsplan für das Jahr 1950 vorgelegt werden wird, wir auch eine Übersicht über das Vermögen zum mindesten des Bundes bekommen werden.
Aber was ist denn das Vermögen des Bundes? Hier möchte ich mit ein paar Worten auf die sehr bedeutsame Frage eingehen, was denn eigentlich aus dem alten Reichsvermögen und dem alten preußischen Vermögen werden soll. Sie wissen alle, daß die Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes hierüber einige Vorschriften enthalten. Die Sache wird verwickelt durch die Bestimmungen der Besatzungsmächte. Ich habe neulich in der Zeitung gelesen, im Bayerischen Landtag habe man mit Befriedigung festgestellt, daß auf Grund des Gesetzes Nr. 19 der amerikanischen Militärregierung nunmehr 5 Milliarden in Bayern gelegenes Reichsvermögen bayerisches Eigentum geworden seien. Nun, so geht es ja nicht. Es haben zwischen dem Bund und den Ländern auch Verhandlungen stattgefunden über das alte Reichsvermögen und über das preußische Vermögen, einmal in München und einmal in Pyrmont. In München sind sehr trotzige Worte gesprochen worden. Man hat dort gesagt: Was wir vier Jahre verwaltet haben, lassen wir uns nicht mehr nehmen. Der Bund soll nicht auf unsere Kosten Risiken eingehen. Er bekommt nur, was er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Nun, man tagte in München. Es war ein schöner Herbsttag, und ein weiß-blauer Himmel wölbte sich über der schönen Isarstadt.
Und wenn der Himmel schon weiß-blau flaggt, kommen natürlich schwarz-rot-goldene Erwägungen schwer auf.
Aber der Appetit der Länder scheint zu wachsen, und es scheint mir daher notwendig zu sein, daß auch hier einmal vom Bundestag aus diese Fragen mit allem Ernst erörtert werden.
Wir haben im Art. 134 'des Grundgesetzes die Bestimmung, daß alles Reichsvermögen Bundesvermögen wird. Ich möchte hier mit allem Nachdruck feststellen, daß es sich nicht um ein Programm handelt, das etwa erst durch Bundesgesetze verwirklicht werden müßte, sondern daß hier der Grundsatz ausgesprochen wird: was einmal Reichsvermögen war, ist Bundesvermögen.
Ich freue mich, feststellen zu können, daß dies auch die Auffassung der Bundesregierung ist, wie aus der Beantwortung einer kleinen Frage, die von mir gestellt war, hervorgeht. Es ergibt sich auch ganz einwandfrei daraus, daß in den weiteren Bestimmungen dieses Art. 134 davon gesprochen wird, daß einige Bestandteile dieses Reichsvermögens an die Länder übertragen werden sollen, so das alte Reichsvermögen, das die Länder jetzt für Verwaltungszwecke auf denjenigen Gebieten brauchen, auf denen die Verwaltung in Zukunft ihre Sache ist. Wenn das aber erst auf die Länder übertragen werden soll, dann ergibt sich daraus völlig einwandfrei, daß der erste Satz des Art. 134 kein Programm ist, sondern daß hier klar und eindeutig festgestellt wird: was einmal Reichsvermögen war, ist Bundesvermögen.
Bei der Frage des preußischen Vermögens liegen die Dinge natürlich anders. Wir werden hier von dem Grundsatz auszugehen haben, daß das, was einmal preußisches Vermögen war, grundsätzlich Vermögen der Nachfolgestaaten wird. Aber auch dieser Grundsatz wird durch einige sehr klare Bestimmungen durchbrochen, insbesondere durch die Bestimmung des Abs. 6 des Art. 135, daß alle Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechts auf den Bund übergehen. Das sind sehr wertvolle und bedeutsame Vermögensobjekte. Es sind alte preußische Unternehmungen, die einmal in der preußischen Veba vereinigt waren, also das Vermögen der preußischen Elektra, der Preußag und der Hibernia in Recklinghausen. Es muß mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß auch dieses Vermögen nach den Übergangsbestimmungen der Verfassung Bundesvermögen ist und daß hieran nichts zu deuteln ist.
Es ist weiter zum Ausdruck gebracht, daß auch anderes preußisches Vermögen vom Bund in Anspruch genommen werden kann. Hier handelt es sich um eine Frage, die uns alle sehr angeht, nämlich um dieses Haus. Die alte Pädagogische Akademie war preußisches Eigentum, würde also nach diesem Grundsatz jetzt Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen werden. Aber es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß wir auf Grund der Verfassungsbestimmungen das Grundeigentum dieses Hauses, in dem wir selber tagen, für uns oder genauer gesagt für den Bund in Anspruch nehmen werden.
Nun, meine Damen und Herren, werden die Bestimmungen der Art. 134 und 135 des Grundgesetzes in einer sehr besorgniserregenden Weise durch einige Gesetze der Besatzungsmächte modifiziert. In der amerikanischen Zone ist durch das Gesetz Nr. 19 bestimmt, daß alles Reichsvermögen und alles Vermögen der Länder auf die Länder übergehen soll, also Eigentum der Länder werden soll. Das ist die Bestimmung, auf die sich die Länder berufen. Dieses amerikanische Gesetz enthält aber einen Generalvorbehalt, daß nämlich alle auf die Länder vorgenommenen Übertragungen rückgängig gemacht werden können, soweit sie dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Es scheint mir unbedingt notwendig zu sein, daß hier die Bundesregierung alsbald mit den Besatzungsmächten Fühlung nimmt, um durch eine gesetzliche Regelung im Einvernehmen mit den Besatzungsmächten diesen Vorbehalt zu verwirklichen. Eine Sonderregelung sieht dann das Gesetz Nr. 19 hinsichtlich wichtiger Vermögen, der Zollgebäude, des Bahn- und Postvermögens vor. Hier wird in dem amerikanischen Gesetz Nr. 19 bestimmt, daß diese Vermögen erst dann Ländereigentum werden, wenn es der Bund nicht bis zum 23. 5. 1950 in Anspruch nimmt. Es scheint mir also, daß hier keine Zeit zu verlieren ist und daß in Ansehung dieser sehr bedeutsamen Vermögensmassen unter allen Umständen noch vor dem 23. 5. 1950 eine gesetzliche Regelung durch den Bund erfolgen muß.
Die Regelung in der französischen Zone entspricht in etwa derjenigen in der amerikanischen Zone. Aber das Gesetz Nr. 217 der französischen
Besatzungsmacht enthält nicht den Generalvorbehalt, den das Gesetz Nr. 19 für die amerikanische Zone enthält. Es wird also hier versucht werden müssen, mit der Besatzungsmacht auf Grund der Ziffer 7 des Besatzungsstatuts darüber zu verhandeln, daß auch hier das, was einmal Reichsvermögen war, auf den Bund übertragen wird.
Günstiger ist die Regelung in der britischen Zone insofern, als das britische Gesetz einfach auf das Bundesgesetz Bezug nimmt, es aber in Ansehung der Verwaltung bei den bisherigen Zuständen beläßt, so daß auch hier im wesentlichen Länderbehörden das alte Reichsvermögen verwalten.
Meine Damen und Herren! Diese Dinge sollten wir nicht leicht nehmen. Wir sollten vor allen Dingen hier unserer grundsätzlichen Überzeugung Ausdruck geben und an die Bundesregierung die dringende Bitte richten, im Einvernehmen mit den Besatzungsmächten sobald wie möglich eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die das, was einmal Reichsvermögen war, nun auch ohne allen Einwand zum Vermögen des Bundes macht.
Denn der Bund ist nicht so reich, daß er auf diese
Dinge verzichten könnte, und er sieht sich außerordentlichen Ansprüchen von allen Seiten gegenüber.
Meine Damen und Herren! Ich habe das Bedürfnis, mit einigen Worten noch auf einen bestimmten Teil des Reichsvermögens und des preußischen Vermögens einzugehen und dabei die Frage zu erörtern, zu welcher Regelung man hier in der Zukunft kommen muß. Es handelt sich hier um die großen wirtschaftlichen Unternehmungen des Reiches und Preußens. Wenn Sie sich klarmachen, was hier an Reichsvermögen vorhanden ist — die Vereinigten Aluminium-Werke, die Vereinigten Leichtmetallwerke, dann die großen Wasserkraftwerke, das Innwerk, das Bayern-Werk, die Bayerischen Wasserkraftwerke, bei denen sich das Reich mit Bayern in das Eigentum teilte, dann die Reichselektrowerke, bei denen sich das Reich mit Preußen in das Eigentum teilte, dann die süddeutschen Kalkstickstoffwerke, die Ilseder Hütte und noch anderes mehr; endlich der ganze Hermann-GöringKonzern mit den Werken in Watenstedt-Salzgitter, aber mit so wertvollen Beteiligungen wie den beiden großen Zechen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Vereinigte Ewald-König Ludwig —, wenn Sie sich ferner klarmachen, über welche großen wirtschaftlichen Unternehmungen der preußische Staat verfügte, alles in der preußischen Veba vereinigt, die Preußische Elektra, die Preußag, Hibernia-Recklinghausen, Vermögensobjekte, die nach der Verfassung auch Bundeseigentum werden sollen, so sehen Sie schon an dieser Aufzählung, welche Dinge hier auf dem Spiel stehen und daß der Bund allen Anlaß hat, alles zu tun, um seine Rechte zu wahren. Dabei bin ich durchaus nicht der Meinung — ich weiß, daß unser ganzes Verfassungswerk in gewissem Sinne auf einer föderalistischen Grundlage beruht —, daß man nun hier rundweg jede Beteiligung der Länder ablehnen müsse. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß bei all diesen großen Unternehmungen denjenigen Ländern, in deren Bezirk diese Unternehmungen liegen, eine gewisse Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird und daß man auch auf diesem Gebiete zu einer verständigen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern kommen wird.
Die übrigen Bestandteile des Vermögens verlangen nicht dieses besondere Interesse, daß insbesondere diese großen wirtschaftlichen Unternehmungen herausfordern. Als alter preußischer Minister könnte ich hier auch noch einiges über das sonstige preußische Vermögen sagen. Ich habe nichts ,dagegen, daß im übrigen das preußische Vermögen auf die Nachfolgestaaten übergeht. Was da an Domänen und Forsten vorhanden ist, sollten ohne wei-
teres die Nachfolgestaaten haben; nach dem Grundgesetz haben sie darauf ja auch einen Anspruch. Wir wollen schließlich keine Bundesverwaltung für Domänen und Forsten aufziehen. Auch das, was an Kulturvermögen vorhanden ist, Schlösser, Gärten, Bibliotheken, Theater und dergleichen in Preußen, mag in Gottes Namen auf die preußischen Nachfolgestaaten übergehen. Ja, ich gehe hier sogar so weit, daß einiges von diesem Kulturvermögen, wenn es im Lande Bayern gelegen ist, in Gottes Namen auch den Bayern zufallen möge, obwohl Bayern nicht zu den preußischen Nachfolgestaaten gehört. Es ist darunter ein sehr hübsches Objekt. Der preußische Staat unterhielt in München ein Gesandtschaftsgebäude, das zur Zeit ausgerechnet dem Herrn Ministerpräsidenten Ehard und dem Bayerischen Staatsministerium als Arbeitsstätte dient.
Mit diesem Hause ist die alte Schack-Galerie verbunden, die auch auf Grund des im Jahre 1926 abgeschlossenen Vertrages Eigentum des preußischen Staates geworden ist. Der bayerische Ministerpräsident hat sehr schöne Arbeitsräume, und er kann etwas, was kein anderer kann: er kann eine große Tür öffnen und von seinem Arbeitsraum in den Feuerbachsaal der Schack-Galerie treten
und sich dort von dem Kummer erholen, den ihm die Bayernpartei manchmal bereitet.
Wir wollen ihm das nicht mißgönnen; er mag es in Gottes Namen behalten. Aber vielleicht werden dann die Bayern doch großzügig sein und wenigstens ein paar Geschenke herausgeben, wenn wir hier in Bonn einmal das Palais unseres Bundespräsidenten einrichten.
Vielleicht können sie auch so freundlich sein, unserem Kollegen Lehr einen besonderen Wunsch zu erfüllen. Sie wissen, daß die Wittelsbacher auch einmal im Herzogtum Berg regiert haben. Als sie dann auf Geheiß von Napoleon dieses Land verlassen mußten — sie bekamen dafür allerdings als Entschädigung preußisches Gut, die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth —, da haben sie nicht versäumt, alle Kunstschätze mitzunehmen, die in Düsseldorf waren,
all die schönen Sammlungen, die Jan Wellem einmal mit dem Gelde seiner Untertanen im Herzogtum Berg aufgekauft hatte, herrliche Sachen niederländischer, flämischer, holländischer Kunst, die dann später den Grundstock der alten Pinakothek gebildet haben. Herr Kollege Lehr scheint nicht da zu sein. Ich weiß, daß ihn das heute noch wurmt. Darum sollte Bayern hier auch großzügig sein und wenigstens ein paar schön Stücke wieder an die Stadt Düsseldorf oder an das Land Nordrhein-Westfalen herausgeben.
Aber Scherz beiseite! Alles, was ich Ihnen vorgetragen habe, schließt ein sehr ernstes Problem ein, nicht nur das Verhältnis des Bundes zu den Ländern, sondern auch unser Verhältnis zu den Besatzungsmächten betreffend. Ich glaube, wir sollten alle unsere Bemühungen darauf richten, daß hier dem Bund nicht noch etwas genommen wird, auf das er einen rechtlichen Anspruch hat. Denn
schließlich ist es ja unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß auch der Bund zu dem Seinigen kommt.