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ID0105401600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950 1979 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1979C, 2030D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . . 1979C Dr. Arndt (SPD) 1979D Schröter (CDU) . . . . . . . 1980C Dr. Miessner (DRP) 1980C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplan und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 768, 682, 670 bis 681 und 223) 1981A, 2004B Allgemeine Aussprache: Schoettle (SPD) 1981B Bausch (CDU) . . . . . . . . 1990A Dr. Bertram (Z) 1994A Unterbrechung der Sitzung . 1999D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 1999D Dr. Schäfer (FDP) . . . . . . 2004B Loritz (WAV) 2007D Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2012B Dr. Leuchtgens (DRP) . . . . . 2016B Rische (KPD) . . . . . . . 2022C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 2030C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Drucksache Nr. 787) . 2002C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 2002C Dr. Miessner (DRP) 2003D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2030D Die Sitzung wird um 10 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    erstens über den erforderlichen Stand von Produktion, Beschäftigung und Kaufkraft, zweitens über die gegenwärtige und voraussehbare Entwicklung des Standes von Produktion, Beschäftigung und Kaufkraft, und ferner, daß ein Programm der zur Erreichung des Zieles der Vollbeschäftigung notwendigen Politik und entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen vorgelegt werden soll. In diesem Gesetz ist die staatliche Ausgabenpolitik als das wesentliche Mittel zur Erreichung der Vollbeschäftigung besonders aufgeführt worden. Die Aufstellung wirtschaftlicher Ziele wird somit — so schreibt ein bekannter Kommentator zu diesem Gesetz — zu einer wesentlichen Grundlage für eine rationale Formulierung gesamtwirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Programme. Darüber hinaus muß die Bevölkerung auch das Vertrauen haben, daß die wirtschaftlichen Ziele, wenn möglich, durch die Kräfte des freien Marktes erreicht werden und daß diese Kräfte ihrerseits, wenn nötig, durch Regierungsprogramme beeinflußt und unterstützt werden.
    Wenn wir von diesen Grundsätzen eines marktwirtschaftlich bestimmten Staates ausgehen, so werden wir in dem uns vorliegenden Haushaltsgesetz vergeblich auch nur nach einer Andeutung wirtschaftspolitischer Ziele dieser Regierung suchen. Zwar hat an anderer Stelle die Regierung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm angekündigt; doch beabsichtigt sie offenbar nicht, im Haushaltsjahr 1949 auch nur das Geringste zur Durchführung dieses Arbeitsbeschaffungsprogramms zu tun, da Mittel hierfür in den uns vorliegenden Etats nicht in Ausgabe gestellt worden sind, was ja nach dem Haushaltsgesetz notwendig gewesen wäre.
    Hinzu kommt aber noch ein weiteres. Der Haushaltsplan 1949 ist auch für das Jahr 1950 nach dem Zwölftel-Gesetz von erheblicher Bedeutung. Das endgültige Haushaltsgesetz 1950 wird frühestens im Herbst 1950 zur Verabschiedung kommen können. Bis dahin müssen wir uns damit behelfen, der Regierung jedesmal als Notetat ein oder mehrere Zwölftel des alten Haushaltsplanes als Arbeitsgrundlage zu bewilligen. Falls dann für derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder sonstige wirtschaftspolitische Ziele im Etat 1949 nichts vorgesehen ist, bedarf es jedesmal eines Sondergesetzes, um der Regierung die Möglichkeit zur Leistung von Ausgaben zu geben. Der Gesetzgebungsweg ist aber infolge der Bestimmungen des Grundgesetzes recht dornenreich und vor allem langwierig. Die erforderliche schnelle Arbeit wird kaum geleistet werden können, wenn nicht bereits im Haushaltsplan 1949 die entsprechenden Beträge vorgesehen sind.
    Der Haushaltsplan ist ein die Einnahmen und Ausgaben umfassendes, parlamentarisches Rechtsgeschäft zwischen der Regierung und dem Parlament. Das uns vorliegende Haushaltsgesetz gibt diesen Grundsatz in nur höchst unvollkommener Weise wieder. Wir haben nur einige kleine Etats vorgelegt bekommen, haben insbesondere aber in § 11 des Haushaltsgesetzes der Regierung eine ganz umfassende Ermächtigung gegeben, eine Ermächtigung, die in der geltenden Lage keine Berechtigung findet. Wir sind nicht in der Lage, dem Haushaltsgesetz mit dieser umfassenden Ermächtigung einerseits und ohne die Herausarbeitung wirtschaftspolitscher und finanzpolitischer Ziele andererseits unsere Zustimmung zu geben.


    (Dr. Bertram)

    Ein zweiter grundsätzlicher Einwand gegen die Regierungsvorlage betrifft die starke Aufblähung des Beamtenapparats. Der Herr Vertreter der Soziardemokratischen Partei hat erklärt, dieser Punkt sei nicht so schlimm. Ich glaube aber, daß Sie, wenn ich Ihnen das Vergieichsmaterial vorlegen werde, doch in dieser Beziehung einige Bedenken mit mir teilen müssen. Als Vergieichspasen stehen einmal die Zahlen des Rechnungsjahres 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, zum anderen aber auch die Zahlen der früheren Reichsministerien und endlich das höchst sachverständige Gutachten, das Gutachten des Rechnungshofes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 1. März 1949 und das Gutachten der Ministerpräsidentenkonferenz zur Verfügung.
    Nach den bisherigen Effektivzahlen war ein etatmäßiger Bestand an Beamten, Angestellten und ausgeliehenen Länderbeamten im Vereinigten Wirtschaftsgebiet mit 10 814 Personen vorhanden. Die neuen Ministerien verlangen weitere 1877 Beamte, Angestellte und Arbeiter, so daß die Gesamtzahl der Etats auf 12 691 Personen emporgeschnellt ist. Demgegenüber hat das Gutachten
    des Rechnungshofes fur die neuen Behörden nur
    eine Gesamtzahl von 380 Personen, und zwar 50 Personen für den Bundespräsidenten, 120 Personen für den Bundeskanzler, 1o0 Personen für den Minister des Innern und 80 Personen für den Justizminister veranschlagt. Diese Zahlen sind . bei weitem überschritten worden. Das Gutachten der Ministerpräsidentenkonferenz kommt nur zu unwesentlich abweichenden und etwas höheren Zahlen als das Gutachten des Rechnungshofs. Nur der Bundespräsident hat statt der vorgesehenen 50 nur 34 Personen für sich in Ansatz bringen lassen.
    Ein Vergleich mit dem Personalbestand der früheren Reichsministerien ist besonders aufschlußreich. Die Präsidialkanzlei hatte 1924: 36 Personen, jetzt: 34, das Innenministerium: 272 Personen, Vorschlag: 130 Personen, jetzt: 219 Personen, das Finanzministerium im Jahre 1924: 900 Personen, Vorschlag: 170 Personen, tatsächlich: 400 Personen.
    Man muß bedenken, daß diese Ministerien an sich viel schwächer hätten sein können nach dem Vorschlage des Rechnungshofes, weil die Länderministerien ja gegenüber 1924 eine wesentlich stärkere Besetzung erfahren haben und einen großen Teil der Aufgaben, die früher z. B. das Reichsministerium der Finanzen erfüllen mußte, in eigener Zuständigkeit erfüllen können. Das Arbeitsministerium im Jahre 1924: 532 Personen, Vorschlag: 150 Personen, effektiv: 242 Personen, das Justizministerium im Jahre 1924: 128 Personen, Vorschlag: 80 Personen, effektiv: 140 Personen, die Reichskanzlei im Jahre 1924: 62 Personen, übrigens 1929: 63 Personen — die Zahlen von 1924 und 1929 differieren nur unwesentlich —, jetzt effektiv: 422 Personen. Im Etat der Reichskanzlei muß noch hinzugerechnet werden der Etat des Ministeriums des Äußeren. Deshalb hatte auch die Schlangenbader Ministerpräsidentenkonferenz rund 300 Personen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag von 300 Personen ist aber mit 422 Personen effektiv um 122 Personen überschritten worden. Das Ministerium für Wirtschaft zählte 1Q24: 374 Personen heute: 1435 Personen.

    (Hört! Hört! beim Zentrum.)

    Zu diesen 1435 kommen noch 418 Personen, die in
    den Fachstellen der gewerblichen Wirtschaft untergebracht sind. Das Ministerium für Ernährung
    und Landwirtschaft zählte 1924: 210 Personen. 1929: 175 Personen, heute: 1660 Personen.

    (Hört! Hört! beim Zentrum und bei der SPD.) Im Ministerium für Verkehr sind die Verhältnisse ähnlich: 180 Personen zu 535 Personen.

    Sie sehen, daß bei einem Vergleich zwischen den Jahren 1924 bis 1929 und heute eine ganz wesentlich stärkere Besetzung mit Beamten festzustellen ist. Sie müssen bedenken, daß die damaligen Ministerien ebenso wie die heutigen zahlreiche Kriegsfolgearbeiten zu bewältigen hatten und es sich um Ministerien handelt, die das gesamte da- malige Reichsgebiet umfaßten. Heute haben wir aber in einem wesentlich kleineren Bundesgebiet einen ganz erheblich gesteigerten Personalbestand.
    Diese Vermehrung der Zahl der Beamten gegenüber dem Gutachten des Rechnungshofs bedeutet aber keineswegs, daß die Aufgaben der bezeichneten Ministerien vom Rechnungshof etwa nicht richtig gewürdigt worden wären. Das Gutachten — es ist ein dicker Band — geht in 108 Seiten auf jedes Referat in jedem einzelnen Ministerium genau ein und begründet Notwendigkeit und Zahl. Die wesentlich höhere Personalzahl der Ministerien ist bisher im Laufe der Debatte von keiner Seite begründet worden.
    Aber nicht nur die Zahl der Beamten und Angestellten ist um fast 1900 höher als im Vereinigten Wirtschaftsgebiet, nicht nur übersteigt die Zahl um 1600 den Voranschlag des Rechnungshofs, auch die Zahl der Ministerien ist wesen lieh höher, als es vorgesehen war. Der Rechnungshof und die Ministerpräsidentenkonferenz schlugen 9 Ministerien vor und erwogen die Notwendigkeit der späteren Errichtung eines Ministeriums des Äußeren, wendeten sich aber insbesondere gegen ein Flüchtlingsministerium.
    Bereits zur zweiten Lesung hatte ich namens der Zentrumsfraktion zur Zahl der Ministerien einige grundsätzliche Ausführungen gemacht. Da damals die Vertreter der SPD nicht hier im Saal anwesend waren, gestatten Sie mir bitte, daß ich einige wenige Gedanken kurz wiederhole.
    Die Zahl der Ministerien ist nicht etwas Willkürliches. Eine Regierung muß die Funktionen, die ihr innerhalb der politischen Gewalten zugedacht sind, ausüben können. Sie muß daher auch ausreichend mit Ministerien versehen sein, wenn echte Funktionen für alle diese Ministerien tatsächlich vorliegen. Wir vom Zentrum verteidigen das parlamentarische System aus innerster Überzeugung, müssen aber Auswüchse, die dadurch entstehen, daß man Ministerien ohne echte Funktionen schafft, kennzeichnen und mit aller Deutlichkeit die Ausmerzung dieser Auswüchse verlangen.

    (Sehr gut! beim Zentrum.)

    Daß es sich bei diesen drei Ministerien um nicht notwendige Ministerien handelt, um Ministerien ohne echte Funktionen, werde ich Ihnen, wie ich glaube, darlegen können, und zwar trotz der Ausführungen, die in der zweiten Lesung von Regierungsmitgliedern gemacht worden sind.
    Wir alle wissen, daß eine Regierung, die über zu viele Ministerien, über Ministerien ohne echte Funktionen, verfügt, auch im eigenen Schoße erhebliche Schwierigkeiten bei der Meinungsbildung hat. Wir haben es in der Vergangenheit wiederholt erlebt, wozu diese internen Schwierigkeiten bei der einheitlichen Meinungsbildung der Regierung der Außenwelt gegenüber geführt haben. Wenn zunächst der Bundesminister für den Marshallplan


    (Dr. Bertram)

    in der Debatte erklärt hat, die sachlichen Aufgaben seines Ministeriums seien zweifellos vorhanden, so ist doch darauf hinzuweisen, daß diese Aufgaben keineswegs neue, erst mit der Gründung des Ministeriums neu entstandene, sind. Diese Aufgaben bestanden bereits in vollem und gleichem Umfang bei der Verwaltung für Wirtschaft. Die Kontrolle der Gegenwertmittel, die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der OEEC, die Liberalisierung des europäischen Handels, die Überwachung der europäischen Zahlungsbilanz waren Aufgaben, die in der Verwaltung für Wirtschaft — Hauptabteilung V — bereits vor Gründung dieses Ministeriums in vollem Umfang wie jetzt bearbeitet worden sind.
    Auch die Missionen in Paris und Washington sind keine Neuerungen. Neu ist lediglich die Notwendigkeit einer repräsentativen Unterbringung. Ich persönlich halte diese Art, mit geliehenen Geldern eine repräsentative Unterkunft zu schaffen, im Rahmen der gesamten Marshallplanverhandlungen für wenig erfolgversprechend. Ein Gläubiger will doch immer nur sehen, daß die von ihm hergegebenen Gelder produktiven Zwecken zugeführt, nicht jedoch, daß sie zur Entfaltung von Komfort ausgegeben werden. Es wäre sicherlich möglich gewesen, in Paris noch weiterhin in den bisherigen Räumlichkeiten zu verbleiben oder aber andere zu mieten, ohne daß dadurch das Gebäude der Hilfslieferungen für Deutschland ins Wanken geraten wäre.
    Wir würden uns gegen diesen Etat gar nicht einmal wenden, wenn entsprechende Beträge beim Wirtschaftsministerium eingespart worden wären. Davon ist mit keinem Wort die Rede. Wie stark die Doppelarbeit auf diesem Gebiet übrigens ist, die heute geleistet wird, ergibt die Tatsache, daß nicht nur auch jetzt noch im Bundeswirtschaftsministerium seine eigene OEEC-Abteilung bestehen geblieben ist und zur Zeit im Rahmen der Hauptabteilung V besonders neu organisiert wird, sondern daß auch das Bundesernährungsministerium, das im übrigen selbständig mit den europäischen Handelspartnern im Rahmen der Handelsvertragsverhandlungen zu verkehren pflegt, auch eine eigene Abteilung für diese Dinge besitzt.,

    (Hört! Hört! beim Zentrum.)

    Die Fragen, die das Marshallplanministerium bearbeiten will, greifen in stärkstem Maße in die bestehenden Ministerien ein. Und falls demnächst auch ein Außenministerium oder entsprechend unserem Antrag ein Staatssekretariat für Äußeres geschaffen würde, dann würden auch die Missionen in Paris und Washington diesem Staatssekretariat für Äußeres zu unterstellen sein, wie es auch der Haushaltsausschuß bereits beschlossen hat.
    Die Bearbeitung der Fragen, die mit dem Marshallplan zusammenhängen, greift so tief in unser gesamtes öffentliches Leben ein, daß auch der gesamte Bundeshaushalt davon betroffen wird. Eine Frage aber, die nicht auf ein bestimmtes Sachgebiet zu beschränken ist, kann wegen des fachlichen Einteilungsprinzips unserer Ministerien aus logischen Gründen nicht einem einzigen Ministerium zugeteilt werden. Hier wäre nach unserer Meinung die Bildung eines besonderen Marshallplan-Koordinierungsamts, das gleichzeitig die Fragen des gesamtwirtschaftlichen Haushaltes mit zu bearbeiten hätte, die zweckmäßigere Organisationsform. Besondere Kosten wären hierfür nicht aufzuwenden, da die bestehenden Planungsabteilungen in den verschiedenen Ministerien nur zusammengefaßt zu werden brauchten.
    Die Errichtung des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen ist damit begründet worden, daß es notwendig sei, dem Ausland gegenüber den deutschen Einigungswillen klar und deutlich kundzutun. Gerade das Zentrum hat mit als erste Partei die Notwendigkeit der Herausstellung des deutschen Einigungswillens betont. Dieser Zweck könnte aber in der gewählten Form meiner Ansicht nach nicht sehr gefördert werden. Wenn Sie einmal das Vorwort zum Einzelplan XVI durchlesen, so werden Sie feststellen, mit welcher Mühe man Aufgaben für dieses Ministerium zusammengesucht hat. Von den drei Aufgaben, die für die drei Hauptabteilungen dieses Ministeriums insgesamt aufgeführt sind, sind zwei bereits von einem anderen Ministerium, nämlich vom Bundeskanzleramt, übernommen worden.

    (Abg. Frau Dr. Weber: So nicht!)

    - Ich habe den Etat ja hier. Es heißt dort: Angelegenheiten des deutschen Ostens, Vertretung des BBundesministeriums in Berlin, Angelegenheiten der Grenzgebiete. Die Angelegenheiten der Grenzgebiete sind vom Bundeskanzler selbst bearbeitet worden. Die rauhe politische wirklichen hat uns ja in der Saarfrage gezeigt, daß es auch gar nicht anders ging. Der Kanzler mußte mit seiner ganzen Autorität in diesem Punkte selber taug werden und konnte das nicht einem einzelnen Ministerium überlassen. Ebenso ist der zweite Punkt, die Vertretung des Bundesministeriums in Bertin, praktisch dadurch. überholt, daß ,der Bundeskanzler eine eigene Vertretung der gesamten Bundesregierung in der Dienststelle Dr. Vockel in Berlin eingerichtet hat.
    Es bleiben also nur noch die Angelegenheiten des deutschen Ostens. Soweit es sich darum handelt, aie Gebiete, die unter polnischer Verwaltung stehen, zu behandeld, ware diese Aufgabe zweckmaßigerweise beim Flüchtlingsministerium zu organisieren
    Soweit es sich aber um die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands handelt, wäre es meiner Ansicht nach Sache des Kanzlers, diese Angelegenheiten Seiber zu bearbeiten. Die Angelegenheiten dieser Zone sollen nicht durch ein eigenes Ministerium behandelt werden, sondern — uas ist viel wichtiger und richtiger — durch den Bundeskanzler selbst. ich glaube, daß es außenpolitisch wesentlich wirkungsvoller sein würde, wenn der Bundeskanzler auch ressortmäßig die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands als seine zentrale politische Aufgabe in seine eigenen Hande nähme und damit die wiedervereinigung Gesamtdeutschlands als die Aufgabe der Regierung herausstellte. Das wäre wie gesagt außenpolitisch wesentlich wirkungsvoller, als wenn ein einzelner Minister mit dieser Aufgabe betraut und diese damit praktisch auf ein Nebengleis abgeschoben wird, statt dorthin gelenkt zu werden, wohin sie gehört, nämlich in das Zentrum der gesamten Politik.

    (Zustimmung beim Zentrum.)

    Wenn wir ferner beantragt haben, das Bundesratsministerium zu streichen, so will ich neben den Gesichtspunkten, die ich bereits in der vorigen Sitzung anführen durfte, nur noch auf folgendes hinweisen. Der Bundesrat hat sich ein ständiges Sekretariat geschaffen. Er ist dadurch über den laufenden Stand der Gesetzgebung und ihrer Behandlung hier im Bundestag besser unterrichtet, als es je ein Bundesminister sein könnte. Welche Aufgaben sollen noch für dieses Ministerium übrigbleiben? Auch nach den Ausführungen des Kollegen Dr. von Merkatz habe ich einen wirklichen Aufgabenbereich für dieses Ministerium nicht ent-

    . 1997


    (Dr. Bertram)

    decken können. Wir haben Ländervertretungen in Bonn, die doch unmittelbar mit den einzelnen Ministerien und den Ausschüssen des Bundestages sowie den Sekretariaten des Bundesrates verkehren. Die Repräsentation umgekehrt des Bundes bei den Ländern in der Regierungshauptstadt dürfte doch kaum Sache des Bundesratsministers sein. Ich kann mir also tatsächlich nicht vorstellen, welche Aufgaben für dieses Ministerium überhaupt noch übrigbleiben könnten.
    Die Ansicht, man wolle mit der Beseitigung des Bundesratsministeriums den föderalen Gedanken angreifen, ist abwegig. Föderalismus besteht, wie mein Kollege Dr. Hamacher neulich hier ausführte, im Spannungsausgleich; Föderalismus besteht nicht im Institutionellen. Den Spannungsausgleich zwischen Bund und Ländern herbeizuführen, ist aber alles getan. Die gemeinschaftliche Zusammenarbeit der Fachausschüsse des Bundesrates und des Bundestages hat sich sehr bewährt und bemerkenswerte Kompromißlösungen zutage gefördert. Die geistigen Auseinandersetzungen in diesen Gremien dienen dem Spannungsausgleich zwischen föderalen Interessen besser als eine irgendwie geartete Institution. Überflüssige und kostspielige Institutionen verletzen im Gegenteil die Achtung der Bevölkerung vor dem Föderalismus, so daß die Abschaffung dieses Ministeriums im wohlverstandenen Interesse des föderalen Prinzips liegen wird.
    Meine Damen und Herren, wir wollen doch nicht verkennen, daß die Beseitigung dieser Ministerien zu einer großen Ersparnis beitragen könnte. Ich habe bereits im einzelnen ausgeführt, daß für diese Ministerien entweder gar keine Aufgaben vorhanden sind — sie könnten also ersatzlos wegfallen - oder aber, soweit Aufgaben vorhanden sind, andere Dienststellen sich schon mit den gleichen Angelegenheiten befassen. Diese drei Ministerien kosten 8 Millionen DM. und diese 8 Millionen DM können zum größeren Teile eingespart werden.

    (Sehr richtig! beim Zentrum und links.)

    Meine Damen und Herren! Der Haushalt soll nach anerkannter Staatsrechtslehre ein Vertrag zwischen Regierung und Parlament über den Umfang der zu leistenden Aufgaben sein. Besondere Bedingungen, denen der Haushalt entsprechen muß, sind im Laufe der Zeit von der Rechtslehre ausgearbeitet worden. Diese Grundsätze sind bei dem vorliegenden Haushalt in verschiedenen Punkten nicht eingehalten worden. Einzelne Punkte konnten nicht eingehalten werden, so die vorherige Genehmigung oder die Genauigkeit, die erreicht werden sollte. Insbesondere ist die Einheit des Budgets nicht gegeben. Im übrigen aber sind die von uns gemachten Einwendungen gegen den Haushalt weniger technischer als volkswirtschaftlicher Art.
    Es soll aber noch auf einen Gesichtspunkt hingewiesen werden, der im Zuge der Zunahme der Staatstätigkeit von ganz besonderer Bedeutung ist. Das Gesetz von den steigenden Staatsausgaben, das hier wiederholt zitiert wurde, hat mehr und mehr überragende Bedeutung erhalten. Wir sehen uns deshalb vor der Notwendigkeit einer elastischen Ausgabenbewilligung. Wir müssen hier im Parlament der Verwaltung in vielen Positionen relativ freie Hand lassen und müssen die Ausgabenbewilligung elastisch gestalten, weil sonst bei dem Umfang der Staatsverwaltung eine ordnungsmäßige Staatsverwaltung nicht durchführbar ist. Wenn wir aber eine elastische Etatbewilligung haben wollen, muß auf der anderen Seite - und das ist die Forderung, die wir erheben — eine laufende. Überwachung der Verwaltung hinsichtlich der zweckmäßigen und sparsamen Verwendung der einmal bewilligten Mittel durchgeführt werden.
    Der Haushaltsplan umfaßt infolge der Größenordnung in weitgehendem Umfange nur Annäherungswerte. Diese Dinge zu durchleuchten und zu . überwachen, ist Aufgabe des Parlaments. Zur Durchführung muß das Parlament eine Handhabe haben. Diese könnte entweder in der Ausgestaltung des Rechnungshofes oder aber in einer entsprechenden Kontrollinstanz liegen, wie wir sie beim Wirtschaftsrat im Sparkommissar oder bei dem früheren Reichstag ebenfalls im Sparkommissar hatten. Ich glaube, daß diese Institution ähnlich wie die des Sparkommissars als oberste Bundesbehörde umgehend wieder geschaffen werden muß. Diese Behörde müßte den Auftrag haben, ein eingehendes Berichtswesen aller Sparten der Verwaltung zu organisieren und die Zweckmäßigkeit der Verwaltungsorganisation, aber auch die Zweckmäßigkeit der Durchführung der einzelnen Verwaltungsaufgaben laufend zu überwachen und zu einer ständigen Rationalisierung anzuregen.
    Ich habe mir einmal einige Zahlen notiert, die dieses Überwachungsorgan sofort überprüfen könnte, und zwar über den Aufwand der Bundesministerien für Kraftfahrzeuge. Der gesamte Aufwand nach den uns vorliegenden Etatsbeträgen für das Halbjahr 1949 beträgt 3 130 450 DM für Neuanschaffung und Erhaltung und Pflege der Kraftfahrzeuge. Vergleichen Sie demgegenüber einmal die folgenden Zahlen. 1929 hatte das Justizministerium ein Kraftfahrzeug. Heute sind sechs Kraftfahrzeuge vorgesehen. Das Ernährungs-und Landwirtschaftsministerium hatte zwei, das Verkehrsministerium einen, das Finanzministerium einen Kraftwagen. Wenn Sie damit die Zahl der Kraftfahrzeuge vergleichen, die jetzt in den Etats vorgesehen sind — allein beim Wirtschaftsministerium 45, beim Bundesratsministerium 3 —, dann sehen Sie, daß gerade bei diesem Kapitel eine solche Sparsamkeitsbehörde in ganz erheblichem Umfange Einsparungen vornehmen könnte und auch vornehmen sollte.

    (Beifall beim Zentrum.)

    Man versteht es in der Bevölkerung einfach nicht, daß schon ein Oberregierungsrat morgens nur mit dem Dienst-PKW zum Bundesrat gefahren werden kann und daß die Benutzung von Omnibus und Wagen der Fahrbereitschaft für viele dieser Herren nicht mehr in Frage kommt.

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Ob Sie lächeln oder nicht, wir sollten gerade auf diesem Gebiet zu den alten Traditionen preußischer Sparsamkeit zurückkehren und dafür sorgen, daß vielleicht der Minister und der Staatssekretär ihren PKW haben, daß im übrigen aber damit Schluß gemacht wird, daß jeder Ministerialdirektor und jeder Ministerialdirigent usw. einen PKW zu ihrer Verfügung haben. Wenn wir Fahrbereitschaften schaffen, werden wir weiterkommen und vor allem auch eines erreichen, nämlich das Vertrauen der Bevölkerung darauf erhalten, daß es uns mit Rücksicht auf die Notlage unseres Volkes mit dem Willen zu äußerster Sparsamkeit ernst ist.

    (Beifall beim Zentrum.)

    Meine Damen und Herren, daß ich zu Anfang meiner Ausführungen auf die große Zahl von neu eingerichteten Beamtenstellen hingewiesen habe, hat noch einen weiteren Grund. Die Besetzung der Beamtenstellen erfolgt nach Gesichtspunkten, die


    (Dr. Bertram)

    als ungewöhnlich bezeichnet werden müssen. Durch eine Pressemitteilung von Ende Januar dieses Jahres sind wir darauf hingewiesen worden, daß die von gewisser Seite aufgestellte Behauptung, die Bundesbehörden seien überwiegend katholisch zusammengesetzt, nicht richtig ist. Es ist uns eine Statistik überreicht worden, aus der sich vielmehr ergibt, daß in den neuen Ministerien und im Bundeskanzleramt von den höheren Beamten 128 evangelisch und 42 katholisch sind. Bei den Beamten und Angestellten des gehobenen Dienstes ist das Verhältnis 130 evangelische und 57 katholische. Wenn man berücksichtigt, daß es 1945 und 1946 vor der Durchführung der Entnazifizierung sehr schwierig war, leitende Beamte evangelischer Konfession zu finden, die sich zur Anstellung im öffentlichen Dienst eigneten, so ist das Ergebnis der Stellenbesetzung bei der neuen Bundesverwaltung besonders erstaunlich. Damals wurde die Ansicht vertreten, daß innerhalb des evangelischen Volksteils, soweit er im Staatsdienst tätig war, eine größere Anzahl als innerhalb des katholischen Volksteils der NSDAP angehört haben. Wenn sich das Verhältnis in der Stellenbesetzung beim Bundeskanzleramt und den neu gebildeten Ministerien so darstellt, wie ich es Ihnen eben mitteilte, so dürfte damit die Vermutung gerechtfertigt sein, daß die weit überwiegende Zahl jener höheren Beamten zuvor dem Dritten Reich gedient haben.

    (Abg. Dr. von Merkatz: Und diese Darstellung ist taktlos!)

    — Ich werde Ihnen gleich noch etwas dazu sagen. Das Zentrum hat namhch immer, und zwar auch schon zu einem Zeitpunkt, als es anuere Parteien noch nicht taten, den Stanupunkt vertreten, daß die Entnazifizierung innerlich ungerecht ist. Das haben wir in aller Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt ver- treten, ais andere Parteien das noch nicVerhältnischen wagten. Wir haben aber ebenso frühzeitig einen besonderen Gesetzentwurf verlangt, und wir tun das diesmal erneut. In den maßgebenden Posten der Staatsverwaltung sollten nur Menschen tätig sein, über deren demokratische geltende Besoldungsord wir Gewißheit haben.

    (Beifall beim Zentrum und bei der SPD.)

    Uns konnte es nicht genügen, daß jemand entnazifiziert worden ist, sonuern wir verlangten mehr; wir verlangten, daß in der Staatstuhrung nur Menschen stenen, von deren ruckhaitiosem Einsatz fur die Demokratie wir im vollen Umfange überzeugt sein können.

    (Erneuter Beifall beim Zentrum und bei der SPD.)

    Oft ist das aber nicht der Fall. Die Regierung betreibt eben eine rechtsgerichtete Politik, wie es ihrem Charakter entspricht. Meine Damen und Herren, ich mochte eme Bemerkung machen: würde sich das Verhältnis zwischen Katholiken und Protestanten anders dargestellt haben, so würden wir mit eben demselben Freimut fur eine Paritat zugunsten der protestanischen Beamten eingetreten sein. Für uns dreht es sich nicht darum, sich für den einen oder für den andern einzusetzen, sondern für uns dreht es sich darum, daß wir die Gerechtigkeit durchführen wollen.
    Wir haben uns bereits in der zweiten Lesung darüber unterhalten, welche beamtenrechtlichen Funktionen der parlamentarische Staatssekretär haben könnte. Um jedes Mißverständnis zu unterbinden, beantragen wir, daß bei allen Staatssekretariaten als Zusatz vermerkt wird: Für den Fall, daß der Staatssekretär aus den Reihen der
    Abgeordneten des Deutschen Bundestags bestimmt werden sollte, ruhen die Ansprüche auf Dienstgehalt, Dienstaufwandsentschädigung, Dienstwohnung usw. Derartige Staatssekretäre dürfen auch kein Weisungsrecht an die Ministerien haben, es sei denn in Vollmacht des zuständigen Ministers.
    Inzwischen ist Ihnen auch der Zusatzantrag we- gen der Einkünfte der Herren Minister vorgelegt worden. Diejenigen Minister, die zugleich Abgeordnete sind, beziehen neben ihrer Vergütung als Abgeordnete mit 7200 Mark jährlich noch die Dienstaufwandsentschädigung als Minister mit 7200 Mark und zusätzlich das Ministergehalt von 36 000 Mark. 1929 bezog der Minister 26 500 Mark, und die Dienstaufwandsentschädigung betrug 7200 Mark. Es ist deshalb nicht mehr als recht und billig, daß diejenigen Minister, die zugleich Abgeordnete sind, auf ihre Dienstaufwandsentschädigung im Rahmen des Ministeriums Verzicht zu leisten haben.
    Die Streichung der Dienstaufwandsentschädigung für die Staatssekretäre entspricht ebenfalls der wirtschaftlichen Stellung, die die Staatssekretäre früher gehabt haben. Zwar haben sie früher 4000 Mark Dienstaufwandsentschädigung erhalten; sie haben aber eine Grundentschadigung nur nach B 3 von 24 u00 gegenüber jetzt 26 500 Mark erhalten. Es kommt hinzu, daß die Regierungsparteien selber für das kommende Jahr, nämlich fur das Etatjahr 1950, eine Herabsetzung auf die Hälfte beantragt haben. Sie erkennen also an, daß die jetzige Regelung nicht in allen Teilen richtig ist. Wenn man aas schon für 1950 mit einem solchen Antrag anerkennt, dann wäre es notwendig, auch für 1949 entsprechend zu verfahren, nämlich das zu tun, anderen selber für 1950 empfiehlt.
    An der Höhe der Bezüge der Beamte haben wir keinerlei Kritik zu üben. Die Dotierung gerade der höheren Beamten ist in Deutschland — im Verhältniais England und Frankreich — schlecht. hin Ministerialdirektor erhielt, gerechnet nach der Kaufkraftparität, 1931 15 762 RM, während ein gleichrangiger Beamter in Frankreich 19 258 und in England sogar 22 908 RM erhielt. Die jetzt gel-tenue Besoldungsordnung sieht also für die höheren Gruppen Gehalter vor, aie mit den entsprechenden Gehaltern des Auslandes nicht verglichen werden können. Wir wollen deshalb vom Zentrum aus
    sondern Kürzung der Beamtengehälter, erstreben vielmehr unter allen Umständen die Wiederaufhebung der Verordnung über die 6% ige Gehaltskürzung. Die Beamten, die unserem Staate dienen, müssen gut bezahlt werden; wir verlangen ja auch entsprechende Leistungen von ihnen.
    Meine Damen und Herren! Die möglichen Ersparnisse, die sich aus der Gesamtbetrachtung des Etats ergeben, so, wie ich sie vor Ihnen ausbreiten durfte, betragen sicherlich ungefähr dasselbe, was der gesamte Bundestag kostet. Der Etat des Bundestages beträgt rund 9 Millionen DM Die Arbeit des Bundestages ist für unser gesamtes Staatsleben von zentraler Bedeutung. Wir haben bisher diese Bedeutung des Bundestages in unserem Staatsleben meines Erachtens nicht genügend betont. Wir hätten vor allem die Parlamentsberichte regelmäßig veröffentlichen sollen, und zwar mit auf Kosten des Presseamts im Bundeskanzleramt oder aus anderen Fonds, um auf diese Art und Weise eine tatsächliche Kenntnis der Verhandlungen hier im Parlament unter das Volk zu bringen. Die Verhandlungen hier im Parlament werden von der Presse im allgemeinen aus Zeitmangel oder


    (Dr. Bertram)

    aus anderen Gründen nur ziemlich kursorisch gebracht.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Und von Abgeordneten!)

    Wenn man die Verhandlungsberichte, die heute in der Presse erscheinen, mit denen von vor 1933 vergleicht, so ist ein himmelweiter Unterschied festzustellen.

    (Abg. Bausch: Sehr richtig!)

    Es wäre also unbedingt erforderlich, daß in dieser Hinsicht, als Selbsthilfeaktion des Parlaments, etwas geschieht und diese Verhandlungen des Parlaments einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
    Ich erlaube mir eine weitere Anregung dahin, in verschiedenen Ausschüssen eine Art eingeschränkter Öffentlichkeit der Verhandlungen durch Zuziehung ausgewählter Pressevertreter herbeizuführen, um diesen Pressevertretern, die eine besondere Sachkunde nachzuweisen hätten, die Gelegenheit zu geben, dem Gange der Verhandlungen zu folgen. Die Veröffentlichung ihrer Berichte könnte von der vorherigen Zustimmung der Ausschußvorsitzenden abhängig gemacht werden.
    Heute ist hier mehrfach schon die Sitzanordnung in diesem Parlament zitiert worden. Ich will nur zur Illustration noch erwähnen, daß ich selbst von meinem Platz bis zu diesem hohen Podium 52 Schritte zu gehen habe und daß diese 52 Schritte jedesmal natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, die dann für die Verhandlungen im Hause fehlt.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sie sind aber ein junger Mann!)

    — Gesund ist das für mich schon; ich fürchte nur, daß ich dann Ihre Zeit zu lange in Anspruch nehme.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sie sind aber ein rücksichtsvoller Gegner!)

    Eine weitere Erleichterung dieser Arbeit unseres Parlaments könnte vielleicht auch durch eine andere Organisation des Büros des Bundestages erreicht werden. Wir haben soviel wissenschaftliche Assistenten angestellt, daß eine richtige Ausnutzung ihrer Arbeitskraft uns Abgeordneten eine wesentlich größere Unterstützung geben könnte. Wenn in Amerika die Senatoren für das zu ihrer Unterstützung geschaffene Büro, das sich nur aus Assistenten, Hilfskräften usw. zusammensetzt, jährlich 40 000 Dollar ausgeben dürfen und die Kongreßabgeordneten für ihr entsprechendes Büro jährlich 16 000 Dollar, dann werden Sie daraus erkennen, daß diese Funktion des Parlaments, die Kontrolle der gesamten Öffentlichkeit, in Amerika sehr viel ernster genommen wird und dementsprechend auch sehr viel besser dotiert ist als bei uns. Wie sollen wir armen Abgeordneten

    (Abg. Frau Dr. Weber: Arm?!)

    - aber, Frau Dr. Weber! —, gehetzt zwischen unserem Beruf und unserer Tätigkeit hier, wie sollen wir einen Gesamtetat von 24 Milliarden- das ist doch die Summe, die die öffentliche Hand heute ausgibt — sachgemäß und kritisch durcharbeiten, wenn uns nicht die entsprechenden Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung gestellt werden?

    (Abg. Frau Dr. weber: Da haben Sie recht!)

    Wie sollen wir vor allem ,die Wünsche der Wähler
    überprüfen, wie sollen wir der Berechtigung oder
    der mangelnden Berechtigung von Wünschen der
    Wähler nachgehen können, wenn für diese doch
    zeitraubende Arbeit nicht genügend Hilfskräfte zur
    Verfügung stehen? Gerade in dieser Hinsicht muß
    nach meiner Auffassung die Rolle des Parlaments wesentlich gestärkt werden. Die Kontrollfunktion des Parlamentes gegenüber einer übermächtig werdenden Bürokratie verlangt eine entsprechende Dotierung und eine entsprechende Organisation des gesamten Kontrollapparates. Das zeigt Ihnen ja das Zahlenverhältnis von 9 Millionen auf der einen Seite für den gesamten Bundestag einschließlich seiner vollen Hilfsmittel, Bibliothek, Assistenten usw., und von 24 Milliarden auf der anderen Seite, die insgesamt von der öffentlichen Hand ausgegeben werden. Also der Blick sowohl auf das Ausland wie auch auf dieses Zahlenverhältnis sollte uns veranlassen, bei der inneren Organisation und der Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln wissenschaftlicher Art an die Abgeordneten einen grundsätzlich neuen Weg zu beschreiten.
    Meine Damen und Herren! Sie werden nach meinen Ausführungen verstehen, daß das Zentrum sich nicht in der Lage sieht, dem vorliegenden Haushaltsgesetz in seiner bruchstückhaften Form und mit Rücksicht auf die Einzelheiten, die ich Ihnen darlegen durfte, zuzustimmen. Wir werden deshalb das Haushaltsgesetz als Ganzes ablehnen.

    (Beifall beim Zentrum. — Hört! Hört! in der Mitte. — Abg. Frau Dr. Weber: Das ist aber „positiv"! — Abg. Bausch: Ein Fehler, Herr Kollege!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Es sitzen in diesem Raum nur noch 71 Abgeordnete. Wenn auch Haushaltsdebatten im allgemeinen nicht als kurzweilig angesehen werden können, so scheint es mir doch nicht richtig zu sein, daß die Redner zu einem der wichtigsten Gesetze des Jahres vor einem Hause sprechen, das nur zu etwa einem Fünftel besetzt ist.

(Abg. Frau Dr. Weber: Sehr richtig!)

Ich schlage Ihnen vor, daß wir die Sitzung unterbrechen.

(Zustimmung.)

Ich bitte Sie, mich zu ermächtigen, entgegen der Abmachung des Ältestenrates zu handeln, also die Sitzung jetzt zu unterbrechen und um 14 Uhr 30 wiederaufzunehmen. Erhebt sich Widerspruch?

(Zurufe: Nein!)

Dann unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 13 Uhr 24 Minuten.)

Die Sitzung wird um 14 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler wieder eröffnet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich erkläre die Sitzung für wieder eröffnet und erteile als nächstem Redner Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff das Wort.
    Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, hier eine politische Rede im eigentlichen Sinne des Wortes zu halten, sondern einige Ausführungen zum Haushalt selber zu machen. Wir haben ein vorläufiges Haushaltsgesetz
    zu beraten, dessen Bewilligungen sich auf 27 Millionen DM belaufen. Für die Beratung dieses Gesetzes hat der Ausschuß 27 Tage gebraucht. Wir sollen demnächst einen Ergänzungshaushalt bewilligen, der mit einer Summe von 500 Millionen DM im Gleichgewicht ist. Wenn Sie dasselbe Tempo zugrunde legen, so werden wir dafür 500 Tage brauchen. Im nächsten Jahr haben wir das eigent-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    liche Haushaltsgesetz, das mit 12 Milliarden bilanziert, zu erledigen. Wir werden dann nach derselben Rechnung 12 000 Tage brauchen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist eine Rechnung!)

    Diese Rechnung ist natürlich genau so richtig und genau so falsch wie das Steuereinmaleins von Jonathan Swift. Aber ich mache diese Rechnung auch nur deshalb auf, um Ihnen zu zeigen, daß es mit dem bisherigen Arbeitstempo nicht geht,

    (Zustimmung)

    sondern daß der Bundestag und seine Ausschüsse ein ganz anderes Tempo anschlagen müssen, wenn wir zu einer geordneten Haushaltsführung kommen wollen. Es geht unmöglich an, daß wir etwa im nächsten Jahr den Haushaltsplan auch am letzten Tage des Jahres verabschieden, so daß wir das ganze Jahr über ohne eine gesetzliche Grundlage sind. Dann hat der Haushaltsplan eigentlich nur noch Bedeutung für den Rechnungshof und für niemand anders. Das ist das eine!
    Dann ein zweites. Durch einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ist hier gefordert worden, in dem § 10 Abs. 1 des vorläufigen Haushaltsgesetzes die Worte „im Benehmen mit dem Bundesrat" wiederherzustellen, wie es zunächst im Ausschuß beschlossen worden war. Zur Begründung dieses Antrages ist schon im Ausschuß geltend gemacht worden, daß der Bundesfinanzminister nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf eine bedeutsame Steuermasse habe: Zölle, Verbrauchsteuern, Beförderungsteuer und Umsatzsteuer, und daß daher die Forderung, daß in der Zwischenzeit die Länder dem Bunde die erforderlichen Mittel — sagen wir — als Matrikularbeiträge zur Verfügung zu stellen haben, durchaus gerechtfertigt sei. Aber dieses Recht des Bundes, jederzeit auf eine bestimmte Steuermasse zurückzugreifen, ist nach den Übergangsbestimmungen dadurch bedingt, daß im selben Augenblick auch die entsprechenden Ausgaben vom Bund übernommen werden. Diese Bedingung kann nicht ohne weiteres erfüllt werden. Wenn also der Herr Bundesfinanzminister hier Matrikularbeiträge der Länder für dieses Jahr fordert, so gründet sich das nicht allein auf die eben von mir angedeutete, aber bedingte Rechtslage, sondern auch auf die Bereitschaft der Länder, in diesem Jahr mit Matrikularbeiträgen auszuhelfen.
    Meine Damen und Herren! Was ist nun der Gegenstand des Streites? Wenn Sie diesen Haushalt, wie wir ihn jetzt vorläufig verabschieden, und den Ergänzungshaushalt zusammenfassen, so werden Sie feststellen, daß der Herr Bundesfinanzminister von den Ländern 215 Millionen fordert. Die Länder haben sich bereit erklärt, 100 Millionen zu zahlen. Vorschläge, wie man diese Differenz noch vermindern kann, sind vom Bundesrat gemacht. Ich glaube nicht, daß es bei diesem geringfügigen Unterschied gerechtfertigt sein würde, hier einen Konflikt mit dem Bundesrat heraufzubeschwören und Gefahr zu laufen, daß dieses vorläufige Haushaltsgesetz an dem Veto des Bundesrats scheitert. Damit müssen wir aber in der Tat rechnen, da die Herren vom Bundesrat uns erklärt haben, daß ihr Verlangen, anstelle des Benehmens die Zustimmung des Bundesrats in das Gesetz hineinzuschreiben, für sie eine conditio sine qua non sei. Ich glaube, es handelt sich in diesem Übergangsstadium wirklich nicht um eine grundsätzliche Frage, die einen solchen Konflikt lohnte. Wir sollten also versuchen, hier mit dem Bundesrat zu einer Verständigung zu kommen und die Zustimmung des Bundesrats zu erreichen. Ich halte das für durchaus möglich.
    Dann aber möchte ich hier noch ein besonderes
    Problem zur Sprache bringen. In Art. 110 des Grundgesetzes ist bestimmt, daß der Herr Bundesfinanzminister mit dem Haushaltsplan auch eine Ubersicht über das Vermögen und die Schulden des Bundes vorlegen soll. Natürlich konnte im Augenblick dieser Bestimmung nicht entsprochen werden. Aber ich nehme an, daß, wenn uns der Haushaltsplan für das Jahr 1950 vorgelegt werden wird, wir auch eine Übersicht über das Vermögen zum mindesten des Bundes bekommen werden.
    Aber was ist denn das Vermögen des Bundes? Hier möchte ich mit ein paar Worten auf die sehr bedeutsame Frage eingehen, was denn eigentlich aus dem alten Reichsvermögen und dem alten preußischen Vermögen werden soll. Sie wissen alle, daß die Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes hierüber einige Vorschriften enthalten. Die Sache wird verwickelt durch die Bestimmungen der Besatzungsmächte. Ich habe neulich in der Zeitung gelesen, im Bayerischen Landtag habe man mit Befriedigung festgestellt, daß auf Grund des Gesetzes Nr. 19 der amerikanischen Militärregierung nunmehr 5 Milliarden in Bayern gelegenes Reichsvermögen bayerisches Eigentum geworden seien. Nun, so geht es ja nicht. Es haben zwischen dem Bund und den Ländern auch Verhandlungen stattgefunden über das alte Reichsvermögen und über das preußische Vermögen, einmal in München und einmal in Pyrmont. In München sind sehr trotzige Worte gesprochen worden. Man hat dort gesagt: Was wir vier Jahre verwaltet haben, lassen wir uns nicht mehr nehmen. Der Bund soll nicht auf unsere Kosten Risiken eingehen. Er bekommt nur, was er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Nun, man tagte in München. Es war ein schöner Herbsttag, und ein weiß-blauer Himmel wölbte sich über der schönen Isarstadt.

    (Heiterkeit bei der FDP.)

    Und wenn der Himmel schon weiß-blau flaggt, kommen natürlich schwarz-rot-goldene Erwägungen schwer auf.

    (Erneute Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Aber der Appetit der Länder scheint zu wachsen, und es scheint mir daher notwendig zu sein, daß auch hier einmal vom Bundestag aus diese Fragen mit allem Ernst erörtert werden.
    Wir haben im Art. 134 'des Grundgesetzes die Bestimmung, daß alles Reichsvermögen Bundesvermögen wird. Ich möchte hier mit allem Nachdruck feststellen, daß es sich nicht um ein Programm handelt, das etwa erst durch Bundesgesetze verwirklicht werden müßte, sondern daß hier der Grundsatz ausgesprochen wird: was einmal Reichsvermögen war, ist Bundesvermögen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich freue mich, feststellen zu können, daß dies auch die Auffassung der Bundesregierung ist, wie aus der Beantwortung einer kleinen Frage, die von mir gestellt war, hervorgeht. Es ergibt sich auch ganz einwandfrei daraus, daß in den weiteren Bestimmungen dieses Art. 134 davon gesprochen wird, daß einige Bestandteile dieses Reichsvermögens an die Länder übertragen werden sollen, so das alte Reichsvermögen, das die Länder jetzt für Verwaltungszwecke auf denjenigen Gebieten brauchen, auf denen die Verwaltung in Zukunft ihre Sache ist. Wenn das aber erst auf die Länder übertragen werden soll, dann ergibt sich daraus völlig einwandfrei, daß der erste Satz des Art. 134 kein Programm ist, sondern daß hier klar und eindeutig festgestellt wird: was einmal Reichsvermögen war, ist Bundesvermögen.


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    Bei der Frage des preußischen Vermögens liegen die Dinge natürlich anders. Wir werden hier von dem Grundsatz auszugehen haben, daß das, was einmal preußisches Vermögen war, grundsätzlich Vermögen der Nachfolgestaaten wird. Aber auch dieser Grundsatz wird durch einige sehr klare Bestimmungen durchbrochen, insbesondere durch die Bestimmung des Abs. 6 des Art. 135, daß alle Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechts auf den Bund übergehen. Das sind sehr wertvolle und bedeutsame Vermögensobjekte. Es sind alte preußische Unternehmungen, die einmal in der preußischen Veba vereinigt waren, also das Vermögen der preußischen Elektra, der Preußag und der Hibernia in Recklinghausen. Es muß mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß auch dieses Vermögen nach den Übergangsbestimmungen der Verfassung Bundesvermögen ist und daß hieran nichts zu deuteln ist.
    Es ist weiter zum Ausdruck gebracht, daß auch anderes preußisches Vermögen vom Bund in Anspruch genommen werden kann. Hier handelt es sich um eine Frage, die uns alle sehr angeht, nämlich um dieses Haus. Die alte Pädagogische Akademie war preußisches Eigentum, würde also nach diesem Grundsatz jetzt Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen werden. Aber es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß wir auf Grund der Verfassungsbestimmungen das Grundeigentum dieses Hauses, in dem wir selber tagen, für uns oder genauer gesagt für den Bund in Anspruch nehmen werden.
    Nun, meine Damen und Herren, werden die Bestimmungen der Art. 134 und 135 des Grundgesetzes in einer sehr besorgniserregenden Weise durch einige Gesetze der Besatzungsmächte modifiziert. In der amerikanischen Zone ist durch das Gesetz Nr. 19 bestimmt, daß alles Reichsvermögen und alles Vermögen der Länder auf die Länder übergehen soll, also Eigentum der Länder werden soll. Das ist die Bestimmung, auf die sich die Länder berufen. Dieses amerikanische Gesetz enthält aber einen Generalvorbehalt, daß nämlich alle auf die Länder vorgenommenen Übertragungen rückgängig gemacht werden können, soweit sie dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Es scheint mir unbedingt notwendig zu sein, daß hier die Bundesregierung alsbald mit den Besatzungsmächten Fühlung nimmt, um durch eine gesetzliche Regelung im Einvernehmen mit den Besatzungsmächten diesen Vorbehalt zu verwirklichen. Eine Sonderregelung sieht dann das Gesetz Nr. 19 hinsichtlich wichtiger Vermögen, der Zollgebäude, des Bahn- und Postvermögens vor. Hier wird in dem amerikanischen Gesetz Nr. 19 bestimmt, daß diese Vermögen erst dann Ländereigentum werden, wenn es der Bund nicht bis zum 23. 5. 1950 in Anspruch nimmt. Es scheint mir also, daß hier keine Zeit zu verlieren ist und daß in Ansehung dieser sehr bedeutsamen Vermögensmassen unter allen Umständen noch vor dem 23. 5. 1950 eine gesetzliche Regelung durch den Bund erfolgen muß.
    Die Regelung in der französischen Zone entspricht in etwa derjenigen in der amerikanischen Zone. Aber das Gesetz Nr. 217 der französischen
    Besatzungsmacht enthält nicht den Generalvorbehalt, den das Gesetz Nr. 19 für die amerikanische Zone enthält. Es wird also hier versucht werden müssen, mit der Besatzungsmacht auf Grund der Ziffer 7 des Besatzungsstatuts darüber zu verhandeln, daß auch hier das, was einmal Reichsvermögen war, auf den Bund übertragen wird.
    Günstiger ist die Regelung in der britischen Zone insofern, als das britische Gesetz einfach auf das Bundesgesetz Bezug nimmt, es aber in Ansehung der Verwaltung bei den bisherigen Zuständen beläßt, so daß auch hier im wesentlichen Länderbehörden das alte Reichsvermögen verwalten.
    Meine Damen und Herren! Diese Dinge sollten wir nicht leicht nehmen. Wir sollten vor allen Dingen hier unserer grundsätzlichen Überzeugung Ausdruck geben und an die Bundesregierung die dringende Bitte richten, im Einvernehmen mit den Besatzungsmächten sobald wie möglich eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die das, was einmal Reichsvermögen war, nun auch ohne allen Einwand zum Vermögen des Bundes macht.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Denn der Bund ist nicht so reich, daß er auf diese
    Dinge verzichten könnte, und er sieht sich außerordentlichen Ansprüchen von allen Seiten gegenüber.
    Meine Damen und Herren! Ich habe das Bedürfnis, mit einigen Worten noch auf einen bestimmten Teil des Reichsvermögens und des preußischen Vermögens einzugehen und dabei die Frage zu erörtern, zu welcher Regelung man hier in der Zukunft kommen muß. Es handelt sich hier um die großen wirtschaftlichen Unternehmungen des Reiches und Preußens. Wenn Sie sich klarmachen, was hier an Reichsvermögen vorhanden ist — die Vereinigten Aluminium-Werke, die Vereinigten Leichtmetallwerke, dann die großen Wasserkraftwerke, das Innwerk, das Bayern-Werk, die Bayerischen Wasserkraftwerke, bei denen sich das Reich mit Bayern in das Eigentum teilte, dann die Reichselektrowerke, bei denen sich das Reich mit Preußen in das Eigentum teilte, dann die süddeutschen Kalkstickstoffwerke, die Ilseder Hütte und noch anderes mehr; endlich der ganze Hermann-GöringKonzern mit den Werken in Watenstedt-Salzgitter, aber mit so wertvollen Beteiligungen wie den beiden großen Zechen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Vereinigte Ewald-König Ludwig —, wenn Sie sich ferner klarmachen, über welche großen wirtschaftlichen Unternehmungen der preußische Staat verfügte, alles in der preußischen Veba vereinigt, die Preußische Elektra, die Preußag, Hibernia-Recklinghausen, Vermögensobjekte, die nach der Verfassung auch Bundeseigentum werden sollen, so sehen Sie schon an dieser Aufzählung, welche Dinge hier auf dem Spiel stehen und daß der Bund allen Anlaß hat, alles zu tun, um seine Rechte zu wahren. Dabei bin ich durchaus nicht der Meinung — ich weiß, daß unser ganzes Verfassungswerk in gewissem Sinne auf einer föderalistischen Grundlage beruht —, daß man nun hier rundweg jede Beteiligung der Länder ablehnen müsse. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß bei all diesen großen Unternehmungen denjenigen Ländern, in deren Bezirk diese Unternehmungen liegen, eine gewisse Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird und daß man auch auf diesem Gebiete zu einer verständigen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern kommen wird.
    Die übrigen Bestandteile des Vermögens verlangen nicht dieses besondere Interesse, daß insbesondere diese großen wirtschaftlichen Unternehmungen herausfordern. Als alter preußischer Minister könnte ich hier auch noch einiges über das sonstige preußische Vermögen sagen. Ich habe nichts ,dagegen, daß im übrigen das preußische Vermögen auf die Nachfolgestaaten übergeht. Was da an Domänen und Forsten vorhanden ist, sollten ohne wei-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    teres die Nachfolgestaaten haben; nach dem Grundgesetz haben sie darauf ja auch einen Anspruch. Wir wollen schließlich keine Bundesverwaltung für Domänen und Forsten aufziehen. Auch das, was an Kulturvermögen vorhanden ist, Schlösser, Gärten, Bibliotheken, Theater und dergleichen in Preußen, mag in Gottes Namen auf die preußischen Nachfolgestaaten übergehen. Ja, ich gehe hier sogar so weit, daß einiges von diesem Kulturvermögen, wenn es im Lande Bayern gelegen ist, in Gottes Namen auch den Bayern zufallen möge, obwohl Bayern nicht zu den preußischen Nachfolgestaaten gehört. Es ist darunter ein sehr hübsches Objekt. Der preußische Staat unterhielt in München ein Gesandtschaftsgebäude, das zur Zeit ausgerechnet dem Herrn Ministerpräsidenten Ehard und dem Bayerischen Staatsministerium als Arbeitsstätte dient.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Mit diesem Hause ist die alte Schack-Galerie verbunden, die auch auf Grund des im Jahre 1926 abgeschlossenen Vertrages Eigentum des preußischen Staates geworden ist. Der bayerische Ministerpräsident hat sehr schöne Arbeitsräume, und er kann etwas, was kein anderer kann: er kann eine große Tür öffnen und von seinem Arbeitsraum in den Feuerbachsaal der Schack-Galerie treten

    (Zuruf von der Mitte: Ist leider zerstört!) und sich dort von dem Kummer erholen, den ihm die Bayernpartei manchmal bereitet.


    (Heiterkeit.)

    Wir wollen ihm das nicht mißgönnen; er mag es in Gottes Namen behalten. Aber vielleicht werden dann die Bayern doch großzügig sein und wenigstens ein paar Geschenke herausgeben, wenn wir hier in Bonn einmal das Palais unseres Bundespräsidenten einrichten.

    (Abg. Dr. Decker: Die bayerische Bahn und die bayerische Post sind noch nicht bezahlt; da ist der Bund noch mit Milliarden im Rückstand!)

    Vielleicht können sie auch so freundlich sein, unserem Kollegen Lehr einen besonderen Wunsch zu erfüllen. Sie wissen, daß die Wittelsbacher auch einmal im Herzogtum Berg regiert haben. Als sie dann auf Geheiß von Napoleon dieses Land verlassen mußten — sie bekamen dafür allerdings als Entschädigung preußisches Gut, die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth —, da haben sie nicht versäumt, alle Kunstschätze mitzunehmen, die in Düsseldorf waren,

    (Heiterkeit)

    all die schönen Sammlungen, die Jan Wellem einmal mit dem Gelde seiner Untertanen im Herzogtum Berg aufgekauft hatte, herrliche Sachen niederländischer, flämischer, holländischer Kunst, die dann später den Grundstock der alten Pinakothek gebildet haben. Herr Kollege Lehr scheint nicht da zu sein. Ich weiß, daß ihn das heute noch wurmt. Darum sollte Bayern hier auch großzügig sein und wenigstens ein paar schön Stücke wieder an die Stadt Düsseldorf oder an das Land Nordrhein-Westfalen herausgeben.
    Aber Scherz beiseite! Alles, was ich Ihnen vorgetragen habe, schließt ein sehr ernstes Problem ein, nicht nur das Verhältnis des Bundes zu den Ländern, sondern auch unser Verhältnis zu den Besatzungsmächten betreffend. Ich glaube, wir sollten alle unsere Bemühungen darauf richten, daß hier dem Bund nicht noch etwas genommen wird, auf das er einen rechtlichen Anspruch hat. Denn
    schließlich ist es ja unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß auch der Bund zu dem Seinigen kommt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)