Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Wir haben hier über ein Haushaltsgesetz, das erste Haushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zu sprechen. Ob dieses Haushaltsgesetz von uns gebilligt werden kann oder nicht, das ist die eigentliche Frage, die hier für uns zur Debatte steht. Wenn wir uns diese Frage stellen, dann haben wir auch das Thema für unsere Besprechungen, und ich glaube, daß wir von diesem Thema her eigentlich die Debatte enger führen können, als sie bisher meine Herren Vorredner geführt haben.
Ein ausgeglichener Staatshaushalt sollte zwar immer die grundlegende Richtschnur für jede gesunde Finanzpolitik sein; ob wir aber einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben oder nicht, können wir zur Zeit gar nicht beurteilen. Es ist zwar so, daß der Herr Bundesfinanzminister in seinen Ausführungen zur Vorlage des Einkommensteuergesetzes grundsätzliche Ausführungen über den gesamten Bundeshaushalt gemacht hat — er hat auch vor der Presse Ausführungen darüber gemacht —, uns jedoch sind hier im Rahmen des vor uns liegenden Gesetzes entsprechende Darlegungen nicht gemacht worden. Dabei schreibt die Reichshaushaltsordnung, die ja grundsätzlich nach diesem Gesetz maßgebend für uns sein soll, vor, daß alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden müssen.
Einen Haushalt, der dieser Bestimmung entsprochen hätte, haben wir bisher nicht zu sehen bekommen. Nun wird erwidert werden: dazu war die Zeit zu kurz, das war zu schwierig. Meines Erachtens ist dies kein Einwand. Wenn auch rein technisch ein vollendeter Haushaltsplan in diesem Sinne nicht möglich gewesen wäre, so hätte die Regierung doch die Verpflichtung gehabt, uns entsprechend den Grundgedanken der Haushaltsordnung einen Haushaltsplan in seinen Grundzügen hier vorzulegen und damit auch gleichzeitig uns ihre finanzpolitischen und wirtschaftspolitischen Absichten darzulegen. Nach der geltenden Rechtslage muß bei uns, in der Bundesrepublik Deutschland, innerhalb eines Jahres ein Haushaltsausgleich herbeigeführt werden. § 28 des Währungsgesetzes stellt eine solche Forderung auf. Diese Bestimmung ist bisher noch nicht beseitigt worden. Mir ist auch nichts davon bekannt, daß Anstrengungen gemacht worden wären, diese Bestimmung zu beseitigen. Ich bin der Ansicht, daß es eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung sein müßte, wenn sie überhaupt eine produktive Finanzwirtschaft betreiben will, diesen hinderlichen Paragraphen zu beseitigen.
In der ausländischen Finanzwirtschaft ist anerkannt, daß ein Haushalt nicht innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein kann und ausgeglichen sein muß. Beispielsweise in Amerika sieht das Vollbeschäftigungsgesetz vom Jahre 1946 vor, daß der