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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen zur Sache liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache zu Drucksache Nr. 619.
    Es liegt von zwei Antragstellern, den Herren Abgeordneten Renner und Dr. Schmid, der gleichlautende Antrag auf Übergang zur Tagesordnung vor. Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, zu dem ich nach der Vorschrift des § 76 zunächst noch einem weiteren Redner das Wort gebe, der gegen diesen Antrag ist. Wünscht jemand, gegen diesen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu sprechen?

    (Zuruf rechts: Gesetzesvorlage!)

    — Verzeihen Sie, es handelt sich jetzt um den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung.

    (Zuruf rechts: Hat drei Lesungen zur Folge!)

    — Nein, verzeihen Sie, § 76 sagt ausdrücklich, daß nur über Vorlagen der Regierung und über Anträge der Regierung nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann. — Also es wünscht niemand das Wort gegen den Antrag zur Geschäftsordnung auf Übergang zur Tagesordnung. Dann lasse ich darüber abstimmen, .weil das der weitestgehende Antrag ist. Wer für diesen Antrag ist, über Drucksache Nr. 619 zur Tagesordnung überzugehen, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war eine eindeutige Mehrheit. Damit ist der Antrag Drucksache Nr. 619 erledigt.
    Deutscher Bunde tag - 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1921

    (Präsident Dr. Köhler)

    Meine Damen und Herren! Infolge der Besprechungen, die heute mittag im Ältestenrat stattgefunden haben, fallen die Punkte 11 und 12 der gedruckten Tagesordnung aus.
    Beim Punkt 13:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dein Gebiete der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628)

    wird auf die Einbringung und Begründung des Gesetzentwurfes verzichtet; es wird lediglich auf die gedruckt vorliegende Begündung hingewiesen mit der Maßgabe, daß keine Debatte darüber stattfindet. Darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen, daß der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 628 damit dem zuständigen Ausschuß für Verkehrswesen als überwiesen gilt? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
    Wir kommen dann zum Punkt 14:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699).
    Wird seitens der Regierung der Wunsch gehegt. den Gesetzentwurf einzubringen? - Seitens des Herrn Bundesjustizministers wird auf die gedruckt beiliegende Begründung verwiesen. Schließt das Haus sich dem an? - Ich höre keinen Widerspruch. Eine Debatte erfolgt nicht.
    Dann darf ich auch hier das Einverständnis des Hauses feststellen, daß die erste Beratung des Gesetzentwurfes als abgeschlossen und die Drucksache Nr. 699 als dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen gilt.
    Wir kommen zum Punkt 15:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711).
    Ich glaube, auch darüber besteht wohl Einverständnis des Hauses, daß die erste Beratung sich mit der vorliegenden gedruckten Begründung begnügt. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich die erste Beratung und darf das Einverständnis des Hauses mit der Überweisung der Drucksache Nr. 711 an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen annehmen.
    Meine Damen und Herren! Wir kommen dann weiter zu den Punkten, die nicht auf der gedruckten Tagesordnung stehen. Das ist Ihnen bereits bekanntgegeben worden. Es handelt sich zunächst um die
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630).
    Soviel ich weiß, werden wir wohl- ohne wesentliche Debatte bei diesem Gesetzentwurf auskommen, und deshalb möchte ich empfehlen, daß wir damit beginnen. Ich setze das Einverständnis des Hauses voraus und erteile als Berichterstatter Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff das Wort.
    Dr. Dr Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstater:
    Meine Damen und Herren! Der Entwurf dieses Gesetzes war dem Rechtsausschuß und dein Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in gemeinsamen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befaßt, und
    ich habe den Auftrag, im Namen beider Ausschösse über das, was in den Ausschüssen beschlossen worden ist, zu berichten.
    Meine Damen und Herren! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Notstand beseitigt werden, der sich daraus ergibt, daß sowohl in der französischen Zone als auch in der britischen Zone im Raum der Finanzgerichtsbarkeit eine letzte Instanz, die über Rechtsbeschwerden zu entscheiden hätte, nicht vorhanden ist. Dieser Notstand soll so schnell wie möglich beseitigt werden, und aus diesem Grunde hat sich die Regierung entschlossen, dieses Gesetz vorzulegen, und zwar bevor uns das ausstehende Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt wird. Ich darf im übrigen auf die Begründung verweisen, die den Damen und Herren bekannt ist.
    Die beiden Ausschüsse haben nur einige Abänderungen beschlossen, die im wesentlichen redaktioneller Art sind. Ich glaube, nur auf zwei Abänderungen hinweisen zu müssen, die in dem § 3 enthalten sind. Dort haben wir die Worte der Vorlage:
    Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Räten
    dahin abgeändert:
    Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Bundesfinanzrichtern,
    von der Überzeugung ausgehend, daß die Richter nicht Rat erteilen, sondern zu richten haben, und weil uns von seiten der Regierung mitgeteilt worden ist, daß man bei dem künftigen Richtergesetz bei allen Gerichten die Bezeichnung „Räte" beseitigen und durch die Bezeichnung „Bundesrichter" und „Richter" ersetzen will.
    Außerdem haben wir in § 3 den Absatz 3 der Vorlage gestrichen, der besondere Bestimmungen über die Qualifikation der Mitglieder des Bundesfinanzhofs enthielt. Es gilt dann, wenn dieser Absatz 3 gestrichen ist, die Bestimmung der Reichsabgabenordnung, daß die Hälfte der Mitglieder des Bundesfinanzhofs aus Richtern bestehen muß, die die Fähigkeit zum Richteramt haben. Wir waren der Meinung, daß nähere Vorschriften über die Qualifikation der Richter erst dann getroffen werden können, wenn uns das Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt werden wird und dann auch über die Qualifikation der Richter an den unteren Finanzgerichten gesprochen werden kann.
    Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der beiden Ausschüsse anzunehmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache.
Zum Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Schneider gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir sind mit der Grundtendenz dieses Gesetzes, daß unbedingt und schnellstens eine
    oberste Spitze in der Finanzgerichtsbarkeit errichtet werden soll, ein oberster Gerichtshof selbstverständlich einverstanden. Wir sind auch im wesentlichen mit allen Paragraphen, wie sie


    (Dr. Schneider)

    der Entwurf der Regierung uns gebracht hat, einverstanden. Wir sind auch mit der abgeänderten Fassung, wie sie in den beiden Ausschüssen erarbeitet worden ist, einverstanden.
    Nur mit einer einzigen Fassung sind wir nicht einverstanden; das ist § 3 Absatz 3, den die beiden Ausschüsse gestrichen haben. Hier rühren wir an das Problem, das immer wieder auftaucht, wenn wir die Frage entscheiden wollen, wie oberste Gerichtshöfe zu besetzen sind. Und da es sich hier um einen obersten Gerichtshof handeln soll — das war auch in den beiden Ausschüssen nicht streitig —, ist die Frage nur: wie soll man diesen obersten Gerichtshof besetzen? Der Regierungsentwurf schlug ursprünglich diesen Absatz 3 des § 3 vor:
    Zum Mitglied des Bundesfinanzhofes kann nur ernannt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. Die Mitglieder müssen, soweit sie nicht die Befähigung zum Richteramt besitzen, die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erlangt haben.
    Der Ausschuß oder, ich möchte sagen, die beiden Ausschüsse haben über dieses Problem diskutiert, und es zeigte sich sofort, daß hier ein Zentralproblem angeschnitten wurde. Die Meinungen gingen naturgemäß sofort auseinander, und da sind diese vereinigten Ausschüsse — jedenfalls nach dem Eindruck, den ich dort bekommen habe — einfach ausgewichen. Man hat sich auf die bisher bestehende Regelung, nämlich die in der Reichsabgabenordnung, zurückgezogen, die bestimmte, daß nur die Hälfte der Richter am Bundesgerichtshof ordentliche Richter sein müßten.
    Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit mit Ausnahme der Periode im Nationalsozialismus eine Bedeutung erlangt, die erstaunlich ist. Alle, die Gelegenheit hatten, seine Urteile kennenzulernen, waren von der Qualität dieser Urteile überzeugt. Er hat deshalb eine außerordentliche Autorität erlangt, und wenn wir nicht wollen, daß diese Autorität in der Zukunft sinkt, sollten wir jetzt schon dafür sorgen, daß in der Besetzung dieses Gerichtshofes nur die besten Kräfte erscheinen können. Wir sind damit einverstanden, daß die Richter mindestens das 35 Lebensjahr vollendet haben müssen. Wir sind aber nicht damit einverstanden, daß man jetzt diesem Problem, das wir doch lösen müssen, ausweicht, einfach um deswillen, weil sich vielleicht im Augenblick sonst Schwierigkeiten ergeben könnten. Wir sind um deswillen nicht damit einverstanden, weil der Hinweis, daß es bisher gut gegangen sei, uns nicht restlos zu überzeugen vermag.
    Es ist mir bekanntgeworden, daß trotz der seither geltenden Bestimmung theoretisch auch andere Leute als nur solche, die die Befähigung zum Richteramt erworben haben, zu obersten Richtern dorthin berufen werden konnten und daß das tadellos geklappt hat. Aber, meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht: seither hatten wir auch eine andere Art der Berufung dieser Richter. Seither hatten wir nicht die Möglichkeit, wie sie jetzt im Grundgesetz verankert ist, die Richter nach einer ganz anderen Methode, nämlich nach Wahl, zu bestimmen.
    Darin liegt nach unserer Auffassung zweifellos eine gewisse Gefahr, wenn wir nicht von vornherein die Normativbestimmungen, die Bedingungen festlegen, an die auch dieser Richterwahlausschuß gebunden ist. Deshalb sind wir der Meinung, daß wir diesem Problem nicht ausweichen, sondern daß wir es anpacken sollten.
    Wir sind der Auffassung, daß an diesem Spezialgerichtshof — so möchte ich ihn einmal nennen - unbedingt nur allerbeste Kräfte sitzen können, denn diese Spezialmaterie erfordert das einfach. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ja nichts Neues. Lesen Sie doch nur mal Finanzgesetze wie das Einkommensteuergesetz. oder wie sie sonst heißen mögen, lesen Sie mal die Durchführungsverordnungen dazu oder sehen Sie sich mal die sogenannten technischen Gesetze an, die wir neulich dazu erlassen haben. Es gehört beinahe schon eine Geheimwissenschaft dazu, ein derartiges Gesetz überhaupt zu lesen. Für einen normalen Menschen ist das gar nicht mehr möglich, und selbst ein Spezialjurist ist dazu kaum in der Lage. Dort oben kommt es aber nicht darauf an, nur zu lesen, sondern dort oben kommt es ja darauf an, nach dem Geist und dem Text dieser Gesetze Recht zu sprechen. Dazu gehören eine ganz besondere Fähigkeit und ganz besondere Fachkenntnisse. Deshalb sind wir der Meinung, daß dort nur Menschen hingehören, die ihrer Ausbildung nach diese Fachkenntnisse mitbringen.
    Im Ausschuß wurde darauf hingewiesen, der Begriff „höherer Verwaltungsdienst" sei nicht mehr einheitlich. Das ist zugegeben. Früher war dieser Begriff einheitlich. Es handelte sich um Leute, die studiert und die die zwei vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt hatten. Das mag sich in den einzelnen Ländern verschoben haben, aber das ändert nichts an dem Grundproblem. Führen wir diesen Begriff ,.höherer Verwaltungsdienst" wieder ein, so haben wir immerhin die Gewähr, daß damit schon die Grundtendenz auch für den Richterwahlausschuß festgelegt ist.
    Auf die Wiedereinführung dieses Begriffes legen wir aber gerade deshalb so entscheidendes Gewicht, weil es sich hier ja nicht um eine Tatsacheninstanz handelt. Wir vertreten auch sonst den Standpunkt, daß man das Laienelement in die Rechtsprechung mit einbeziehen sollte. Aber das sollte man nur da tun, wo es sich um Tatsacheninstanzen, d. h. um die Beurteilung konkreter Tatbestände handelt, und nicht da, wo es um reine Rechtsfragen geht, wie hier beim Bundesfinanzhof.
    Aber es kommt noch ein weiterer Grund hinzu, weshalb wir glauben, daß das Problem jetzt gelöst werden sollte. Auch der gemischte Ausschuß konnte sich der Tatsache nicht verschließen, daß, wenn das Gesetz hier verabschiedet sein wird, diese Richter, und zwar alle Richter, auf Lebenszeit bestellt werden sollen. Wir stimmen diesem Grundsatz zu. Wenn wir jetzt aber Elemente hineinnehmen, die nach unserer Auffassung nicht die nötigen Qualifikationen mitbringen, dann schaffen wir damit auch ein gewisses Präjudiz für die kommende Gesetzgebung über die Finanzgerichtsbarkeit. Das kann man dann einfach nicht mehr ändern, denn damit werden Tatsachen geschaffen, die irreparabel sind; die Richter sollen ja durch diesen Aus-


    (Dr. Schneider)

    schuß auf Lebenszeit bestellt werden. Wenn sie aber einmal bestellt sind, mag die Finanzgesetzgebung sagen, was sie will, an dieser Tatsache kann sie dann nichts mehr ändern. Deshalb sind wir der Meinung, daß das jetzt geändert werden müßte.
    Ich stelle deshalb namens meiner Fraktion den Abänderungsantrag:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    § 3 Absatz 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
    Ich bitte .das Haus, diesem unserem Abänderungsvorschlag zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)