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    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Ich gestehe gern zu. ich habe nicht eine Absicht der Abgeordneten, sondern nur die Folge ihrer Ausführungen zum Ausdruck bringen wollen,

    (Abg. Dr. Greve: Mut zeigt auch der „lahme Muck"!)

    weil ihr Auftreten eine solche Folge hervorrief; denn man kann nicht sagen: Wir sind aus föderalistischen Gründen gegen die Aufhebung des Art. 102. Dann sind wir aus zentralistischen Gründen für seine Beseitigung! Man kann auch nicht sagen, man müsse den Antrag ablehnen, weil er keine praktische Bedeutung habe, weil er doch nicht durchgehe. Ich sage, das sind keine sachlichen Diskussionen.

    (Abg. Baumgartner: Höchste Wissenschaft!)

    Ich möchte noch eines ausführen. In der 9. Vollsitzung des Parlamentarischen Rates vom 6. Mai hat Herr Abgeordneter Renner ausgeführt:
    Zu den Ländern mit einer wahrhaften Kultur, die die Todesstrafe beseitigt haben, gehört auch die Sowjetunion.

    (Zuruf von der KPD: Stimmt auch!)

    Er hat heute gesagt, daß die Sowjetunion für einen scharfumrissenen „kleinen" Tatbestand die Todesstrafe wieder eingeführt hat. Das ist es eben! Dieser kleine Tatbestand ist gegenüber den schweren, furchtbaren Tatbeständen der Raubmorde wirklich etwas eminent Kleines. Warum? Er ist nur politisch! Er ist genau so klein gegenüber der Wucht und ,der Schwere der Raubmorda, wie seinerzeit der politische Tatbestand kriminell nur von geringem Gewicht war in der zweiten Verordnung zum Schutz der Republik von 1922, die, wie ich sagte, auf Grund dies Artikels 48 doch von einem demokratischen Reichspräsidenten erlassen worden ist. Das ist es, was wir ablehnen, daß wir ein Politikum strafrechtlich als einen schweren Tatbestand behandeln und ein menschlich ungeheuerliches Geschehen als einen schwächeren, in der Kriminalität viel weniger erheblichen Sachverhalt.

    (Zuruf von der SPD: Sehr schwach!)

    Es handelt sich bei der Abschaffung des Artikels 102 um nichts anderes als darum, die Bahn freizumachen für eine Strafgesetzgebung, die der Herr Bundesjustizminister heute für absehbare Zeit angekündigt hat. Es geht nicht um eine Demonstration gegen das Grundgesetz. Wie konnte man das aus meinen Ausführungen herauslesen? Es handelt sich nicht um die sofortige Wiedereinführung, sondern um die Öffnung der Bahn für die spätere strafrechtliche Reform. Darum allein war uns zu tun im Hinblick auf die Geschehnisse und Untaten, die unser Leben tagaus, tagein in einer im höchsten Maße bestürzenden Weise beunruhigen.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen zur Sache liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache zu Drucksache Nr. 619.
Es liegt von zwei Antragstellern, den Herren Abgeordneten Renner und Dr. Schmid, der gleichlautende Antrag auf Übergang zur Tagesordnung vor. Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, zu dem ich nach der Vorschrift des § 76 zunächst noch einem weiteren Redner das Wort gebe, der gegen diesen Antrag ist. Wünscht jemand, gegen diesen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu sprechen?

(Zuruf rechts: Gesetzesvorlage!)

— Verzeihen Sie, es handelt sich jetzt um den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung.

(Zuruf rechts: Hat drei Lesungen zur Folge!)

— Nein, verzeihen Sie, § 76 sagt ausdrücklich, daß nur über Vorlagen der Regierung und über Anträge der Regierung nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann. — Also es wünscht niemand das Wort gegen den Antrag zur Geschäftsordnung auf Übergang zur Tagesordnung. Dann lasse ich darüber abstimmen, .weil das der weitestgehende Antrag ist. Wer für diesen Antrag ist, über Drucksache Nr. 619 zur Tagesordnung überzugehen, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war eine eindeutige Mehrheit. Damit ist der Antrag Drucksache Nr. 619 erledigt.
Deutscher Bunde tag - 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1921

(Präsident Dr. Köhler)

Meine Damen und Herren! Infolge der Besprechungen, die heute mittag im Ältestenrat stattgefunden haben, fallen die Punkte 11 und 12 der gedruckten Tagesordnung aus.
Beim Punkt 13:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dein Gebiete der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628)

wird auf die Einbringung und Begründung des Gesetzentwurfes verzichtet; es wird lediglich auf die gedruckt vorliegende Begündung hingewiesen mit der Maßgabe, daß keine Debatte darüber stattfindet. Darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen, daß der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 628 damit dem zuständigen Ausschuß für Verkehrswesen als überwiesen gilt? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen dann zum Punkt 14:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699).
Wird seitens der Regierung der Wunsch gehegt. den Gesetzentwurf einzubringen? - Seitens des Herrn Bundesjustizministers wird auf die gedruckt beiliegende Begründung verwiesen. Schließt das Haus sich dem an? - Ich höre keinen Widerspruch. Eine Debatte erfolgt nicht.
Dann darf ich auch hier das Einverständnis des Hauses feststellen, daß die erste Beratung des Gesetzentwurfes als abgeschlossen und die Drucksache Nr. 699 als dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen gilt.
Wir kommen zum Punkt 15:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711).
Ich glaube, auch darüber besteht wohl Einverständnis des Hauses, daß die erste Beratung sich mit der vorliegenden gedruckten Begründung begnügt. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich die erste Beratung und darf das Einverständnis des Hauses mit der Überweisung der Drucksache Nr. 711 an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen annehmen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann weiter zu den Punkten, die nicht auf der gedruckten Tagesordnung stehen. Das ist Ihnen bereits bekanntgegeben worden. Es handelt sich zunächst um die
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630).
Soviel ich weiß, werden wir wohl- ohne wesentliche Debatte bei diesem Gesetzentwurf auskommen, und deshalb möchte ich empfehlen, daß wir damit beginnen. Ich setze das Einverständnis des Hauses voraus und erteile als Berichterstatter Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff das Wort.
Dr. Dr Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstater:
Meine Damen und Herren! Der Entwurf dieses Gesetzes war dem Rechtsausschuß und dein Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in gemeinsamen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befaßt, und
ich habe den Auftrag, im Namen beider Ausschösse über das, was in den Ausschüssen beschlossen worden ist, zu berichten.
Meine Damen und Herren! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Notstand beseitigt werden, der sich daraus ergibt, daß sowohl in der französischen Zone als auch in der britischen Zone im Raum der Finanzgerichtsbarkeit eine letzte Instanz, die über Rechtsbeschwerden zu entscheiden hätte, nicht vorhanden ist. Dieser Notstand soll so schnell wie möglich beseitigt werden, und aus diesem Grunde hat sich die Regierung entschlossen, dieses Gesetz vorzulegen, und zwar bevor uns das ausstehende Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt wird. Ich darf im übrigen auf die Begründung verweisen, die den Damen und Herren bekannt ist.
Die beiden Ausschüsse haben nur einige Abänderungen beschlossen, die im wesentlichen redaktioneller Art sind. Ich glaube, nur auf zwei Abänderungen hinweisen zu müssen, die in dem § 3 enthalten sind. Dort haben wir die Worte der Vorlage:
Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Räten
dahin abgeändert:
Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Bundesfinanzrichtern,
von der Überzeugung ausgehend, daß die Richter nicht Rat erteilen, sondern zu richten haben, und weil uns von seiten der Regierung mitgeteilt worden ist, daß man bei dem künftigen Richtergesetz bei allen Gerichten die Bezeichnung „Räte" beseitigen und durch die Bezeichnung „Bundesrichter" und „Richter" ersetzen will.
Außerdem haben wir in § 3 den Absatz 3 der Vorlage gestrichen, der besondere Bestimmungen über die Qualifikation der Mitglieder des Bundesfinanzhofs enthielt. Es gilt dann, wenn dieser Absatz 3 gestrichen ist, die Bestimmung der Reichsabgabenordnung, daß die Hälfte der Mitglieder des Bundesfinanzhofs aus Richtern bestehen muß, die die Fähigkeit zum Richteramt haben. Wir waren der Meinung, daß nähere Vorschriften über die Qualifikation der Richter erst dann getroffen werden können, wenn uns das Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt werden wird und dann auch über die Qualifikation der Richter an den unteren Finanzgerichten gesprochen werden kann.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der beiden Ausschüsse anzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache.
    Zum Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Schneider gemeldet.