Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen zur Sache liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache zu Drucksache Nr. 619.
Es liegt von zwei Antragstellern, den Herren Abgeordneten Renner und Dr. Schmid, der gleichlautende Antrag auf Übergang zur Tagesordnung vor. Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, zu dem ich nach der Vorschrift des § 76 zunächst noch einem weiteren Redner das Wort gebe, der gegen diesen Antrag ist. Wünscht jemand, gegen diesen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu sprechen?
— Verzeihen Sie, es handelt sich jetzt um den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung.
— Nein, verzeihen Sie, § 76 sagt ausdrücklich, daß nur über Vorlagen der Regierung und über Anträge der Regierung nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann. — Also es wünscht niemand das Wort gegen den Antrag zur Geschäftsordnung auf Übergang zur Tagesordnung. Dann lasse ich darüber abstimmen, .weil das der weitestgehende Antrag ist. Wer für diesen Antrag ist, über Drucksache Nr. 619 zur Tagesordnung überzugehen, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war eine eindeutige Mehrheit. Damit ist der Antrag Drucksache Nr. 619 erledigt.
Deutscher Bunde tag - 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1921
Meine Damen und Herren! Infolge der Besprechungen, die heute mittag im Ältestenrat stattgefunden haben, fallen die Punkte 11 und 12 der gedruckten Tagesordnung aus.
Beim Punkt 13:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dein Gebiete der Seeschiffahrt
wird auf die Einbringung und Begründung des Gesetzentwurfes verzichtet; es wird lediglich auf die gedruckt vorliegende Begündung hingewiesen mit der Maßgabe, daß keine Debatte darüber stattfindet. Darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen, daß der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 628 damit dem zuständigen Ausschuß für Verkehrswesen als überwiesen gilt? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen dann zum Punkt 14:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter .
Wird seitens der Regierung der Wunsch gehegt. den Gesetzentwurf einzubringen? - Seitens des Herrn Bundesjustizministers wird auf die gedruckt beiliegende Begründung verwiesen. Schließt das Haus sich dem an? - Ich höre keinen Widerspruch. Eine Debatte erfolgt nicht.
Dann darf ich auch hier das Einverständnis des Hauses feststellen, daß die erste Beratung des Gesetzentwurfes als abgeschlossen und die Drucksache Nr. 699 als dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen gilt.
Wir kommen zum Punkt 15:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen .
Ich glaube, auch darüber besteht wohl Einverständnis des Hauses, daß die erste Beratung sich mit der vorliegenden gedruckten Begründung begnügt. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich die erste Beratung und darf das Einverständnis des Hauses mit der Überweisung der Drucksache Nr. 711 an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen annehmen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann weiter zu den Punkten, die nicht auf der gedruckten Tagesordnung stehen. Das ist Ihnen bereits bekanntgegeben worden. Es handelt sich zunächst um die
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof .
Soviel ich weiß, werden wir wohl- ohne wesentliche Debatte bei diesem Gesetzentwurf auskommen, und deshalb möchte ich empfehlen, daß wir damit beginnen. Ich setze das Einverständnis des Hauses voraus und erteile als Berichterstatter Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff das Wort.
Dr. Dr Höpker-Aschoff , Berichterstater:
Meine Damen und Herren! Der Entwurf dieses Gesetzes war dem Rechtsausschuß und dein Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in gemeinsamen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befaßt, und
ich habe den Auftrag, im Namen beider Ausschösse über das, was in den Ausschüssen beschlossen worden ist, zu berichten.
Meine Damen und Herren! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Notstand beseitigt werden, der sich daraus ergibt, daß sowohl in der französischen Zone als auch in der britischen Zone im Raum der Finanzgerichtsbarkeit eine letzte Instanz, die über Rechtsbeschwerden zu entscheiden hätte, nicht vorhanden ist. Dieser Notstand soll so schnell wie möglich beseitigt werden, und aus diesem Grunde hat sich die Regierung entschlossen, dieses Gesetz vorzulegen, und zwar bevor uns das ausstehende Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt wird. Ich darf im übrigen auf die Begründung verweisen, die den Damen und Herren bekannt ist.
Die beiden Ausschüsse haben nur einige Abänderungen beschlossen, die im wesentlichen redaktioneller Art sind. Ich glaube, nur auf zwei Abänderungen hinweisen zu müssen, die in dem § 3 enthalten sind. Dort haben wir die Worte der Vorlage:
Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Räten
dahin abgeändert:
Der Bundesfinanzhof besteht aus einem Präsidenten, aus Finanzpräsidenten und Bundesfinanzrichtern,
von der Überzeugung ausgehend, daß die Richter nicht Rat erteilen, sondern zu richten haben, und weil uns von seiten der Regierung mitgeteilt worden ist, daß man bei dem künftigen Richtergesetz bei allen Gerichten die Bezeichnung „Räte" beseitigen und durch die Bezeichnung „Bundesrichter" und „Richter" ersetzen will.
Außerdem haben wir in § 3 den Absatz 3 der Vorlage gestrichen, der besondere Bestimmungen über die Qualifikation der Mitglieder des Bundesfinanzhofs enthielt. Es gilt dann, wenn dieser Absatz 3 gestrichen ist, die Bestimmung der Reichsabgabenordnung, daß die Hälfte der Mitglieder des Bundesfinanzhofs aus Richtern bestehen muß, die die Fähigkeit zum Richteramt haben. Wir waren der Meinung, daß nähere Vorschriften über die Qualifikation der Richter erst dann getroffen werden können, wenn uns das Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen vorgelegt werden wird und dann auch über die Qualifikation der Richter an den unteren Finanzgerichten gesprochen werden kann.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der beiden Ausschüsse anzunehmen.